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Häufige Fragen

Bestehen Ansprüche auf Sozialleistungen?
Die Flüchtlinge aus der Ukraine haben einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Leistungen können beim Sozialzentrum beantragt werden.

Besteht ein Krankenversicherungsschutz?
Mit dem Antrag sind die Flüchtlinge auch krankenversichert und bekommen eine Krankenversichertenkarte.

Wie erfolgt die Meldung bei der Ausländerbehörde?
Das Sozialzentrum scannt bei Antragstellung den Pass und informiert die Ausländerbehörde. Die Flüchtlinge bekommen dann kurzfristig einen Termin für den Antrag auf einen Aufenthaltstitel (das ist eine Karte ähnlich wie ein deutscher Personalausweis). Weil dafür ein Fingerabdruck und ein Foto eingescannt werden müssen, geht das leider nur in der Ausländerbehörde in Husum. 

Wie sieht es aus mit Schule, Kindergarten und Arbetiserlaubnis?
Die Flüchtlinge dürfen arbeiten, hier zur Schule und in den Kindergarten gehen, an einem Integrationskurs (Sprachkurs) teilnehmen usw. Auch hierbei werden wir unserer Unterstützungsangebote so schnell wie möglich ausbauen. Sicherlich haben Sie aber Verständnis, dass jetzt in der ersten Phase die Beschaffung von Wohnraum unser Hauptschwerpunkt ist. Die vom Amt eingerichtete Koordinierungsstelle macht da einen sehr guten Job, wir sind für die Unterstützung sehr dankbar.