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Um sicherzugehen, dass niemand unberechtigt Einblick in die eventuell zu Ihnen vorhandenen Unterlagen beantragt, bedarf es neben Ihrer Unterschrift auch einer Bestätigung der Angaben zu Ihrer Person.

Wenn Sie Ihren Antrag persönlich einreichen, wird diese Identitätsbestätigung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde vorgenommen. Dazu benötigen Sie Ihren Personalausweis.

Wenn Sie Ihren Antrag nicht persönlich einreichen, wird die Identitätsbestätigung bei Vorlage eines gültigen Personaldokumentes von Ihrer zuständigen Meldebehörde ausgestellt und kann direkt auf dem beiliegenden Antragsvordruck erfolgen.

Wenn Sie Ihren Antrag online stellen, benötigen Sie lediglich einen neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.