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- Die Anträge sind schriftlich, jedoch formlos zu stellen; mit Begründung.
- Fracht- und Begleitpapiere.
- Falls es sich um eine Beförderung über eine Straßenstrecke von mehr als 100 km handelt: eine Bescheinigung der für den Versandort zuständigen Güterabfertigung über die Unmöglichkeit der fristgerechten Schienenbeförderung.
- Kraftfahrzeug- und Anhängerschein,
- für ausländische Kraftfahrzeuge, in deren Zulassungspapieren zulässiges Gesamtgewicht und Motorleistung nicht eingetragen sind, ist eine entsprechende amtliche Bescheinigung erforderlich.