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Einzelheiten über die beizubringenden Unterlagen zur Visumbeantragung können bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Erfahrung gebracht werden.
Zur Beantragung des Aufenthaltstitels sind nötig:
- Zulassungsbescheinigung zum Studium beziehungsweise Immatrikulationsbescheinigung für eine staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule/Berufsakademie, wobei das Studium Hauptzweck des Aufenthalts ist,
- Unterlagen, die die Finanzierung während des Studienaufenthaltes belegen,
- Nachweis über die Krankenversicherung,
- gültiger Reisepass,
- zwei aktuelle Passbilder.