In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Bei einem Sterbefall sind die Angehörigen (in der gesetzlich geregelten Reihenfolge) der/des Verstorbenen verpflichtet, für die Bestattung zu sorgen. Sie haben auch die anfallenden Kosten zu tragen, die sie vom Erben des Nachlasses – sofern sie nicht selbst Erben sind – einfordern können.
Sofern der Nachlass der/des Verstorbenen dazu nicht ausreicht und Sie, als bestattungspflichtige Angehörige, nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen, können Sie einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.
Voraussetzungen:
- Die/der Verstorbene hat keinen ausreichenden Nachlass hinterlassen,
- die Erben/Angehörigen sind nicht in der Lage, die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen, und andere Vorsorge wurde nicht getroffen (z.B. Bestattungsvorsorgeverträge, Sterbe-/Lebensversicherungen etc.) oder
- es gibt keine vertraglich verpflichteten Personen, die zur Übernahme der Kosten herangezogen werden müssen.