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Kunden der Wasserverbände Nord und Drei Harden, deren Hausanschlussarbeiten und Hauptleitungen nach August 2000 in Rechnung gestellt wurden, erhalten auf Antrag zuviel gezahlte Umsatzsteuer erstattet. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Dieser urteilte, dass die seit dem Jahre 2000 durchgeführte Besteuerung der Arbeiten mit 16% bzw. 19% rechtswidrig ist und der ermäßigte Steuersatz von 7% hier hätte Anwendung finden müssen.
Der Differenzbetrag wird daher den Kunden nunmehr auf Antrag erstattet.

Antragsformulare und weitere Informationen des Wasserverbandes Nord  und Wasserverbandes Drei Harden sind hier hinterlegt.