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Als Unternehmer beziehungsweise Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, der zuständigen Behörde unverzüglich eine Mitteilung zu erstatten:

  • über jeden Unfall und jede Betriebsstörung, die bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu einer ernsten Gesundheitsschädigung der Beschäftigten geführt hat,
  • über Krankheits- und Todesfälle, bei denen konkrete Anhaltspunkte für eine Verursachung durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen bestehen, mit der genauen Angabe der Tätigkeit und der Gefährdungsbeurteilung.