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Der Betrieb eines Zertifizierungsdienstes ist im Rahmen der Gesetze genehmigungsfrei. Wenn Sie den Betrieb eines Zertifizierungsdienstes aufnehmen, müssen Sie dies jedoch der zuständigen Behörde anzeigen.
Voraussetzungen:
- Sie und die im Betrieb tätigen Personen besitzen die für den Betrieb erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde.
- Sie weisen eine Deckungsvorsorge zum Ersatz von Schäden nach (Mindestsumme 250.000 Euro).
- Sie erfüllen die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für den Betrieb eines Zertifizierungsdienstes.
- Ergeben sich während des Betriebes Umstände, die die Erfüllung der Betriebsvoraussetzungen nicht mehr ermöglichen, ist dies unverzüglich anzuzeigen. Einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens müssen Sie ebenfalls unverzüglich anzeigen.
Wenn Sie als Anbieter von Zertifizierungsdiensten Ihre Tätigkeit einstellen, müssen Sie dies der Bundesnetzagentur unverzüglich anzeigen. Sie müssen in diesem Fall außerdem:
- dafür sorgen, dass die bei Einstellung der Tätigkeit gültigen qualifizierten Zertifikate von einem anderen Zertifizierungsdiensteanbieter übernommen werden oder diese sperren. Sie haben die betroffenen Signaturschlüssel-Inhaber über die Einstellung Ihrer Tätigkeit und die Übernahme der qualifizierten Zertifikate durch einen anderen Zertifizierungsdiensteanbieter zu benachrichtigen.
- die Dokumentation nach § 10 Signaturgesetz an den Zertifizierungsdiensteanbieter, welcher die Zertifikate übernimmt, übergeben. Übernimmt kein anderer Anbieter die Dokumentation, wird sie von der Bundesnetzagentur übernommen.