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- Es werden Gebühren erhoben.
- 175¤, schriftliche Kenntnisüberprüfung
- 225¤, mündlich-praktische Kenntnisüberprüfung (incl. 60¤ Entschädigung für die/den vom Heilpraktikerverband gestellte/n, beisitzende/n Heilpraktriker/in)
- zzgl. Gebühr für die Erlaubniserteilung (Auskünfte erteilt das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt)