Seiteninhalt
Grundsätzlich sind einzureichen:
- Antrag,
- behördliches Führungszeugnis,
- unterschriebener Lebenslauf,
- Einkommennachweis,
- unterschriebene Erklärung betreffend Strafen,
- Bescheinigungen des Vollstreckungsgerichts,
- Erklärung über kurzfristige Verfügbarkeit,
- Nachweis über staatlich anerkannte Übersetzer- und/oder Dolmetscherprüfung oder vergleichbare Eignung,
- Nachweis über sichere Kenntnisse der deutschen Rechtssprache.
Aktuelle Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG SH).