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Niederschrift
über die öffentliche 30. Sitzung
der Gemeindevertretung Leck
am Donnerstag, 27. Mai 2021
 

Sitzungsort: Rathaus, großer Sitzungssaal, Marktstraße 7-9, Leck
Sitzungsdauer: 19:00 bis 21:15 Uhr
 
Anwesend sind:

Mitglied des Gremiums
Klaus Steen
1.stellvertretender Bürgervorsteher
Mitglied des Gremiums
Richard Ingwersen
2.stellvertretender Bürgervorsteher
Mitglied des Gremiums
Roger Bodin
 
Mitglied des Gremiums
René Crusius
 
Mitglied des Gremiums
Jürgen Daniel
 
Mitglied des Gremiums
Ingo Ehlers
 
Mitglied des Gremiums
Andreas Eschenburg
 
Mitglied des Gremiums
Karsten Hansen
 
Mitglied des Gremiums
Hannelore Jensen
 
Mitglied des Gremiums
Kurt Klaus Kleinschmidt
 
Mitglied des Gremiums
Karina Gava
 
Mitglied des Gremiums
Roland Mader
 
Mitglied des Gremiums
Karin Martens
 
Mitglied des Gremiums
Dr. Sönke-Peter Nehlsen
 
Mitglied des Gremiums
Torsten Nissen
 
Mitglied des Gremiums
Hans-Martin Petersen
 
Mitglied des Gremiums
Manfreth Sakschewski
 
Mitglied des Gremiums
Birger Schmidt
 
Mitglied des Gremiums
Klaus Schmidt
 
Mitglied des Gremiums
Ingo Scholz
 
Mitglied des Gremiums
Volker Storm
 

 
Ferner:

Bürgermeister
Andreas Deidert
 
Seniroenbauftragter
Jochen Kleiber
 
Amt Südtondern
Wiebke Stoffel
 
Amt Südtondern
Joachim Wiebecke
Schriftführer

 

Entschuldigt fehlen:

Mitglied des Gremiums
Sabine Detert
Bürgervorsteherin
Mitglied des Gremiums
Annemarie Carstensen
 
Mitglied des Gremiums
Holger Karde
 

 
Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung – durch Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 3 geändert - eingeladen:
 

 
Öffentlicher Teil
1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.
Vorstellung Standortkonzept Kaufhaus Stolz
3.
Tagesordnung
3.a.
Dringlichkeitsanträge
3.b.
Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit der Tagesordnungspunkte
4.
Einwohnerfragestunde
5.
Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift über die 29. Sitzung der Gemeindevertretung vom 29.04.2021
6.
Mitteilungen des Bürgermeisters
7.
Mitteilungen der Bürgervorsteherin und Bekanntgabe der in der letzten Gemeindevertretersitzung im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
8.
Bericht der Ausschussvorsitzenden
9.
Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2020 Gem. § 82 GO - DS 2014-2021 -
10.
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020 sowie den Umgang mit dem Jahresüberschuss - DS 213-2021 -
11.
Beratung und Beschlussfassung über eine Prüfung zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h an der Hauptstraße in Leck

- DS 215 - 2021

12.
Antrag der CDU-Fraktion auf Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Leck und Änderung der Satzung der Gemeinde Leck über die Bildung eines Seniorenbeirates

-DS 222-2021-

13.
Antrag von Gemeindevertreter Kleinschmidt auf Änderung der Satzung der Gemeinde Leck über die Bildung eines Seniorenbeirates

-DS 223-2021-

14.
Antrag der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen sowie des Seniorenbeirates auf Einrichtung einer Gemeindeschwester

-DS 224-2021

15.
Sachstandsbericht über die Konversionsplanung für den ehemaligen Bundeswehr-Flugplatz Leck
16.
Sachstandsbericht über das Städtebauförderungsprogramm "Sozialer Zusammenhalt"
17.
Anfragen und Mitteilungen

 

 

1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
 

 

Bürgervorsteherin Sabine Detert ist für die heutige Sitzung verhindert, daher eröffnet der 1. stellvertretende Bürgervorsteher Klaus Steen um 19:00 Uhr die 30. Sitzung der Gemeindevertretung Leck in der Wahlzeit 2018 – 2023, begrüßt die erschienenen Einwohner*innen, die Mitglieder der Gemeindevertretung, die Presse sowie die Verwaltung recht herzlich und stellt fest, dass die Versammlung mit 21 Mitgliedern beschlussfähig ist.
 
Anschließend weist der 1. stellvertretende Bürgervorsteher Klaus Steen auf folgendes hin:
•   Die Tagesordnung ist auf ein Minimum reduziert worden, um die Verweildauer so kurz wie möglich zu gestalten.
•   Die Teilnehmerliste wird von der Verwaltung geführt.
•   Während der Sitzung kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden, soweit der Hygieneabstand von 2 Metern eingehalten ist.
•   Die Abstands- und Hygieneregeln sind insbesondere auch beim Verlassen des Sitzungsraumes unbedingt zu beachten. Bitte dann wieder die Mund-Nasen-Bedeckung anziehen.
•   Hinweis auf Datenerhebung: Die Liste der teilnehmenden Besucher*innen wird 4 Wochen aufgehoben und dann vernichtet – es kann ein Foto der Besucher*innen zur ggf. erforderlichen Nachverfolgung bei einer Corona-Erkrankung gemacht werden.

2.
Vorstellung Standortkonzept Kaufhaus Stolz
 

 

Das Kaufhaus Stolz mit Stammsitz auf Fehmarn strebt an, eine Filiale im jetzt leerstehenden Gebäude des ehemaligen Aldimarktes zu eröffnen. Prokurist Uwe Hornung stellt das Projekt der Gemeindevertretung vor. Die Projektvorstellung in Form einer PDF-Datei von Kaufhaus Stolz wird als Anlage dem Original der Niederschrift beigefügt.
 
 

3.
 
3.a.
Tagesordnung
 

Dringlichkeitsanträge
 

 

Dringlichkeitsanträge wurden/werden nicht gestellt.
 
 

3.
 
3.b.
Tagesordnung
 
Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit der Tagesordnungspunkte
 

 

Beschluss:
Die Tagesordnungspunkte 1 -17 werden öffentlich beraten. Der nicht öffentliche Teil entfällt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:
Der 1. stellvertretende Bürgervorsteher fragt an, ob Beratungsbedarf für den einzigen Tagesordnungspunkt im nicht öffentlichen Teil Nr. 17„Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt“ besteht. Beratungsbedarf gibt es nicht, damit wird Punkt 17 von der Tagesordnung abgesetzt.
 
 

4.
Einwohnerfragestunde
 

 

4.1. Umstrukturierung Seniorenbeirat
Der Seniorenbeauftragte der Gemeinde Leck Jochen Kleiber macht noch einmal deutlich, dass die Arbeit des Seniorenbeirates aus seiner Sicht nicht von einer Person allein zu leisten wäre. Er bittet die CDU-Fraktion um eine schriftliche Erläuterung der Gründe für ihren Antrag auf Umstrukturierung.
 

5.
Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift über die 29. Sitzung der Gemeindevertretung vom 29.04.2021
 

 

Einwendungen gegen die Niederschrift vom 29.04.2021 wurden/werden nicht erhoben. Eine Beschlussfassung ist daher entbehrlich.
 
 
 

6.
Mitteilungen des Bürgermeisters
 

 

Bürgermeister Andreas Deidert berichtet über Folgendes:
 
6.1. Corona
Der Bürgermeister erwartet Lockerungen im Umgang mit den Verhaltensregeln aufgrund der Pandemie und wird über diese auf den üblichen Kanälen informieren. Weiter wird er sich für eine Abschaffung der Maskenpflicht auf der Hauptstraße einsetzen.
Derzeit versucht er ein mobiles Impfteam im Quartier „Lecker Osten“ zu errichten. Dazu hat eine Vorabstimmung mit der LeNi stattgefunden. Sollten deren Räumlichkeiten nicht funktionieren, gibt es Ersatzräume am Rande des Quartiers.
 
6.2 Kita-Beirat für das ev. Kita-Werk
Es hat eine Sitzung des Kita-Beirates am 26.05.2021 stattgefunden. Hieraus ist zu berichten, dass die Kindergärten ohne größere Probleme durch die Pandemie gekommen sind. Die Schließungen haben zwar die Eltern vor Probleme gestellt, in fast allen Fällen hat die Notbetreuung funktioniert.
Im Kindergarten Gutenbergring gibt es sicherheitstechnische Mängel bei der Elektrik sowie der Brandmeldeanlage, die noch in diesem Jahr dringend abgestellt werden müssen. Hier wird mit einem Kostenaufwand von 20.000 € bis 30.000 € gerechnet.
Zurzeit stehen 70 Kinder auf der Warteliste.
 
6.3 Sonderbedarfszuweisungen
Bei den in Aussicht gestellten Sonderbedarfszuweisungen für die Sanierung des Hallenbodens in der NF-Halle und für den geplanten Anbau an der Grundschule ist eine Verlängerung bis in 2022 in Aussicht gestellt.
 
6.4 Infrastruktur- und Umweltausschuss
Die nächste geplante Sitzung des Infrastruktur- und Umweltausschusses am 08.06.2021 findet aufgrund mangelnder Beratungspunkte nicht statt. Es wären hier nur folgende Sachinformationen bekanntzugeben, die jetzt an dieser Stelle verkündet werden:

•   Fischteiche im Langenberger Forst. Hier ist eine Instandsetzung notwendig, die die Landesforsten nicht oder nur in Teilen finanzieren können. Um sich ein Bild von der Problematik zu machen, ist eine Einweisung durch Förster Jörg Frank geplant. Da keine Eilbedürftigkeit besteht, bzw. die Haushaltsmittel ggf. erst in 2022 einzuplanen sind, kann dieser Punkt verschoben werden.
•  Solarparks: Hier verfolgen der Bürgermeister und die Verwaltung die Strategie, zunächst eine Flächenanalyse für die Gemeinde erarbeiten zu lassen. U. U. wird es dazu auch entsprechende Vorgaben von Landes- bzw. Kreisseite geben. Da das Spannungsfeld - Flächenverbrauch, Energiewende, wirtschaftliches Interesse, Gewerbesteuer und öffentliche Wahrnehmung - sachlich und nachvollziehbar aufgearbeitet werden muss, werden für die einzige Aufgabe der Gemeinde in diesem Vorgang, nämlich Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen, auch belastbare Daten benötigt. Ich habe dazu noch ein Abstimmungsgespräch mit dem Kreis NF und wir sind noch auf der Suche nach entsprechenden Büros. Eine Eilbedürftigkeit besteht nicht.

 
 
 
 

7.
Mitteilungen der Bürgervorsteherin und Bekanntgabe der in der letzten Gemeindevertretersitzung im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
 

 

Es liegen keine Mitteilungen vor. In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung sind keine Beschlüsse im nicht öffentlichen Teil gefasst worden.
 
 

8.
Bericht der Ausschussvorsitzenden
 

 

8.1 Finanzausschuss
Der Vorsitzende des Finanzausschusses Karsten Hansen berichtet, dass die Beratungspunkte der letzten Sitzung des Finanzausschusses Bestandteil dieser Tagesordnung sind. Daher erfolgt keine Berichterstattung.
 
Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht.
 
 

9.
Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2020 Gem. § 82 GO - DS 2014-2021 -
DS 214-2021

 

Beschluss:
Die Gemeindevertretung genehmigt die im Haushaltsjahr 2020 entstandenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 3.861.963,55 € gem. § 82 Gemeindeordnung (GO).

 

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 20
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 1

 

Beratung:

In der Sitzung des Finanzausschusses am 20.05.2021 sind die entstandenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ausgiebig vorgestellt und beraten worden. Aufkommende Fragen wurden im Rahmen der Sitzung des Finanzausschusses beantwortet. Der Gesamtbetrag von 3.861.953,55 € der Haushaltsüberschreitungen erscheint auf den ersten Blick sehr hoch. Dieser Eindruck ist jedoch zu relativieren.
Diese Summe beinhaltet die Durchbuchung des Jahresfehlbetrages 2019 in Höhe von insges. 315.810,12 €. Dieser Fehlbetrag wurde aus der Ergebnisrücklage umgebucht. Diese Jahresabschlussbuchungen sind erforderlich, werden aber nicht mit Ansätzen geplant und erscheinen daher als Haushaltsüberschreitung. Bei den Ansatzüberschreitungen auf Abschreibungen wird ein Betrag von insgesamt 113.075,41 € ausgewiesen, der teilweise noch zur Genehmigung aussteht. Weitere Überschreitungen sind teilweise durch Mehrerträge gedeckt. Dieses ist dann bei der jeweiligen Überschreitung vermerkt. Nach Abzug der Durchbuchung des Jahresfehlbetrages 2019 und der noch nicht genehmigten Überschreitungen bei den Abschreibungen verbleibt noch ein Betrag der „echten Überschreitungen“ in Höhe von 3.497.678,29 €. Hierin enthalten ist ebenfalls die Zuführung zur Finanzausgleichsrückstellung in Höhe von 1.008.000,00 € die auf Grund der höheren Gewerbesteuereinnahmen in Haushaltsjahr gem. § 24 Abs. 1 Punkt 8 GemHVO-Doppik zu bilden ist.
Aus dem in § 39 Abs. 1 Ziffer 3 GemHVO-Doppik enthaltenen Vorsichtsprinzip resultiert die Notwendigkeit, die Forderungen der Kommune auf ihre Werthaltigkeit bzw. ihr Ausfallsrisiko hin zu überprüfen. Sofern unterjährig festgestellt wird, dass bilanzierte Ansprüche nicht mehr realisierbar sind, sind diese gem. § 43 Abs. 8 GemHVO-Doppik abzuschreiben. Diese Abschreibung verschlechtert das Jahresergebnis, die Ansprüche erlöschen jedoch nicht. Diese Wertberichtigungen sind mit einem Betrag in Höhe von insgesamt 2.040.178,49 € für das Haushaltsjahr überdurchschnittlich hoch. Die Berichtigungen erfolgten in Absprache mit der Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland.
Wortmeldungen erfolgen nicht.
 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 2
zur Kenntnis an:
---

 

 

10.
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020 sowie den Umgang mit dem Jahresüberschuss - DS 213-2021 -
DS 213-2021

 

Beschluss:

1.   Die Gemeindevertretung stimmt dem gemäß § 92 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 44 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) aufgestellten Jahresabschluss 2020 zu (Anlagen 1 – 11 zu dieser Sitzungsvorlage).
2.   Der vorgetragene Jahresüberschuss in Höhe von 756.526,58 € wird der Ergebnisrücklage zugeführt.
 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:

Der Jahresabschluss 2020 ist bereits auf der Sitzung des Finanzausschusses am 20.05.2021 eingehend vorgestellt und beraten worden. Aufkommende Fragen sind im Rahmen dieser Sitzung beantwortet worden.
Gemäß § 95 m GO ist der Jahresabschluss, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Danach ist der Jahresabschluss mit dem Schlussbericht des zuständigen Ausschusses spätestens bis zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zur Beratung vorzulegen, die Gemeindevertretung entscheidet über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. über die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Aufgrund der mit dem Jahresabschluss verbundenen Arbeiten sowie verschiedener anderer Gründe war die vorgenannte Frist nicht einzuhalten.
Aufgabe des Jahresabschlusses ist, das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln und ist zu erläutern.
Nach § 44 GemHVO-Doppik besteht der Jahresabschluss aus:
1.  der Ergebnisrechnung (§ 45 GemHVO-Doppik - Anlage 1 der Sitzungsvorlage),
2.   der Finanzrechnung (§ 46 GemHVO-Doppik - Anlage 2 der Sitzungsvorlage),
3.   den Teilrechnungen (§ 47 GemHVO-Doppik - Anlage 3, nicht in Papierform),
4.   der Bilanz (§ 48 GemHVO-Doppik - Anlage 4 der Sitzungsvorlage),
5.   dem Anhang (§ 51 GemHVO-Doppik - Anlage 5 der Sitzungsvorlage) und
6.  den Anlagen zum Anhang (§ 51 Abs. 3 GemHVO-Doppik – Anlagen 6 – 10) der Sitzungsvorlage
Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht nach § 52 GemHVO-Doppik beizufügen
(Anlage 11der Sitzungsvorlage).
 

Zu Punkt 2 des Beschlussvorschlages:
Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 wies in Aktiva und Passiva eine Bilanzsumme in Höhe von 35.577.461,89 € aus.
Die einzelnen Posten des Eigenkapitals, das sich auf insgesamt 6.577.461,89 € beläuft, setzt sich so zusammen:

1.1 Allgemeine Rücklage
6.078.766,60 €
1.2 Sonderrücklage
0,00 €
1.3 Ergebnisrücklage
814.505,41 €
1.4 Vorgetragener Jahresfehlbetrag
0,00 €
1.5 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
-315.810,12 €

 

Somit hat das Eigenkapital einen Anteil von 18,51
 
Die Schlussbilanz zum 31.12.2020 weist in Aktiva und Passiva eine Bilanzsumme in Höhe von 36.008.385,61 € aus.
Das Eigenkapital in Höhe von 7.345.522,13 € setzt sich wie folgt zusammen:

1.1 Allgemeine Rücklage
6.090.330,26 €
1.2 Sonderrücklage
0,00 €
1.3 Ergebnisrücklage
498.695,29 €
1.4 Vorgetragener Jahresfehlbetrag
0,00 €
1.5 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
756.526,58 €

 

Über den Umgang mit dem Jahresfehlbetrag wurde im Beschlussvorschlag eine Empfehlung ausgesprochen.
Wird dieser gefolgt, erhöht sich die Eigenkapitalquote auf 20,40%.
 
Zur Verwendung des Jahresüberschusses 2020 ist folgendes anzumerken:
Nach § 26 (2) GemHVO Doppik sind Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, der Ergebnisrücklage oder der allgemeinen Rücklage zuzuführen. Nach § 26 (2) GemHVO Doppik sollen Jahresüberschüsse durch Umbuchung der Ergebnisrücklage oder der allgemeinen Rücklage zugeführt werden. Das Haushaltsjahr 2020 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 756.526,58 € ab.
Somit ist nach Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020 der Jahresüberschuss durch Umbuchung der Ergebnisrücklage zuzuführen. Nach dieser Buchung hat die Ergebnisrücklage dann einen Bestand 1.255.221,87 €.
Gem. § 25 (3) GemHVO darf die Ergebnisrücklage höchstens 33 % der Allgemeinen Rücklage betragen und soll mindestens 10 % betragen soll. Mit dieser Buchung liegt die Ergebnisrücklage bei 20,61 % der allgemeinen Rücklage.
Wortmeldungen erfolgen nicht.
 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 2
zur Kenntnis an:
---

 

 
 
 
 

11.
Beratung und Beschlussfassung über eine Prüfung zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h an der Hauptstraße in Leck

- DS 215 - 2021      
DS 215-2021

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung bittet die zuständigen Behörden (Verkehrsbehörde des Kreises Nordfriesland, den LBV-SH und die Polizeidirektion Flensburg) zu prüfen, ob an der Hauptstraße (Bundesstraße 199 im Bereich der Ortsdurchfahrt Leck) die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert werden kann und ggf. um Umsetzung dieser Bitte.
 

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 16
Nein- Stimmen: 4
Enthaltungen: 1

 

Beratung:

Aus Gründen des Lärmschutzes sowie der Fußgängersicherung beantragt die SPD-Fraktion eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit an der Hauptstraße (B 199). Im Vorfeld gab es hier bereits mehrere Ansätze, auf diesem Streckenabschnitt das Tempo zu reduzieren. In diesem Bereich kommt es insbesondere aufgrund der Bebauung vermehrt zu Straßenquerungen durch Fußgänger. Angestrebt werden soll nach Vorbild der Ortsdurchfahrt Schafflund (B 199) mindestens eine Geschwindigkeitsreduzierung während der Nachtzeiten zur Lärmreduzierung für die Anwohner.
Die B 199 ist eine klassifizierte Straße und liegt somit in der Straßenbaulast des LBV-SH. Eine Geschwindigkeitsreduzierung ist somit durch den LBV-SH, der Verkehrsbehörde beim Kreis Nordfriesland sowie der Polizeidirektion Flensburg zu prüfen und ggf. anzuordnen. Die zuständigen Behörden werden um Prüfung gebeten.
Es erfolgt eine angeregte Diskussion über das Für und Wider der Geschwindigkeitsreduzierung in diesem Bereich. Gemeindevertreter Kurt Klaus Kleinschmidt hält diesen Antrag für Stückwerk und eine Erstellung eines Gesamtverkehrskonzeptes für Leck für effizienter. Daher kann er diesem Antrag seine Zustimmung nicht geben. Gemeindevertreter Klaus Schmidt berichtet, dass innerhalb der UWL-Fraktion die Meinungen zu diesem Thema auseinandergehen und daher keine einheitliche Stimmabgabe erfolgt. Gemeindevertreter Andreas Eschenburg findet eine Reduzierung der Geschwindigkeit in diesem Bereich schon sehr wichtig.
Anschließend erfolgt die Beschlussfassung mit oben angeführtem Abstimmungsergebnis.
 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
KBL

 

 

12.
Antrag der CDU-Fraktion auf Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Leck und Änderung der Satzung der Gemeinde Leck über die Bildung eines Seniorenbeirates

-DS 222-2021-
DS 222-2021

 

Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion auf Änderung des § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Leck (Seniorenbeirat) zu. Damit einhergehend ist die Satzung der Gemeinde Leck über die Bildung eines Seniorenbeirates aufzuheben. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechendes in die Wege zu leiten.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 11
Nein- Stimmen: 10
Enthaltungen: 0

 

Beratung:
Es erfolgt eine kontroverse Diskussion über diesen Punkt der Tagesordnung. Der Vorsitzende der UWL-Fraktion Klaus Schmidt erklärt, dass seine Fraktion die Benennung nur eines Seniorenbeauftragten für undemokratisch hält, zumal mehrere Kandidaten für die Bildung eines Seniorenbeirates zur Verfügung stehen. Daher wird seine Fraktion gegen diesen Antrag stimmen. Gemeindevertreter Kurt-Klaus Kleinschmidt macht ebenfalls deutlich, dass hierdurch das ehrenamtliche Engagement der älteren Bürger beschnitten wird und er ebenfalls gegen den Antrag der CDU-Fraktion stimmen wird. Auch der Vorsitzende der SSW-Fraktion Andreas Eschenburg findet es beschämend, die ehrenamtliche Tätigkeit auf diese Art und Weise zu unterbinden. Der Vorsitzende der CDU-Fraktion Gemeindevertreter Ingo Scholz bekräftigt in diesem Zusammenhang noch einmal die Argumente für diesen Antrag.
Abschließend erfolgt mit namentlicher Abstimmung das oben angeführte Abstimmungsergebnis.

 

Auszug
zur Erledigung an:
BAD
zur Kenntnis an:
FB 1

 

 

13.
Antrag von Gemeindevertreter Kleinschmidt auf Änderung der Satzung der Gemeinde Leck über die Bildung eines Seniorenbeirates

-DS 223-2021-
DS 223-2021

 

Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag von Gemeindevertreter Kurt Klaus Kleinschmidt auf Änderung des § 4 Absatz 3 der Satzung der Gemeinde Leck über die Bildung eines Seniorenbeirates zu. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechendes in die Wege zu leiten.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 17
Nein- Stimmen: 2
Enthaltungen: 2

 

Beratung:
Gemeindevertreter Kurt Klaus-Kleinschmidt erläutert seinen Antrag auf Änderung der Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates. Hintergrund dieses Antrages sei die Wählbarkeit von Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung in den Seniorenbeirat, die die jetzige Satzung nicht vorsieht.
Nach kurzer Diskussion wird mit oben angeführtem Abstimmungsergebnis dem Antrag zugestimmt.

 

Anmerkung:
Im Falle einer Änderung der Hauptsatzung in Bezug auf Änderung des § 5 (Seniorenbeirat auf Seniorenbeauftragten) ist die Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates aufzuheben. Damit einhergehend würde sich diese Änderung erübrigen.
 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 1
zur Kenntnis an:
BAD

 

 
 

14.
Antrag der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen sowie des Seniorenbeirates auf Einrichtung einer Gemeindeschwester

-DS 224-2021
DS 224-2021

 

Beschluss:
Der Antrag der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen sowie des Seniorenbeirates auf Einrichtung einer Gemeindeschwester wird grundsätzlich befürwortet und an den Ausschuss für Soziales, Tourismus und Wirtschaft für eine weitere Klärung verwiesen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:
Die Fraktionen sind sich grundsätzlich einig, diesen Antrag zu unterstützen. Da jedoch zu viele Sachfragen offen sind, wird die Angelegenheit an den Ausschuss für Soziales, Tourismus und Verkehr verwiesen. Hier soll eine detaillierte Projektvorstellung durchgeführt werden und der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Es wird ebenfalls angeregt, das Modell einer (s) Gemeindekümmerer(in) aus einer der Umlandgemeinden vorzustellen.

 

Auszug
zur Erledigung an:
BAD
zur Kenntnis an:
FB 2

 

 

15.
Sachstandsbericht über die Konversionsplanung für den ehemaligen Bundeswehr-Flugplatz Leck
 

 

Bürgermeister Andreas Deidert berichtet über Folgendes:
•   Der Erwerb einer angrenzenden Fläche eines privaten Eigentümers für das Energiekonzept des Datacenters und Gewerbepark Südtondern ist nicht umsetzbar.
•   Der Vertragsentwurf für den Erwerb der Flächen von Mühlenberg II ist vorgelegt und in der Abstimmung. Hier ist noch Klärungsbedarf in Bezug auf Munitionsaltlasten auf verschiedenen Flächenabschnitten. Im Juli wird der finale Vertragsentwurf vorgelegt.
•   Die Ausschreibung für die Erschließungsarbeiten auf diesen Flächen ist in Arbeit.
•   Die luftfahrtrechtliche Genehmigung liegt noch nicht vor.
•   Hinsichtlich der rechtlichen Aufstellung des Konstruktes Gewerbepark wird die Form einer Gesellschaft vor einem Zweckverband favorisiert. Hier bedarf es noch der Zustimmung der drei Gemeinden.

 
 

16.
Sachstandsbericht über das Städtebauförderungsprogramm "Sozialer Zusammenhalt"
 

 

Bürgermeister Andreas Deidert berichtet über Folgendes:

•   Der Maßnahmenkatalog einschließlich des ISEK ist genehmigt.
•   In Bezug auf eine Einrichtung des Quartiergebäudes wird ein Abstimmungsgespräch mit dem Eigentümer erfolgen.
•   Eine Ausschreibung des Quartiermanagers wird im Sommer erfolgen. Es wird angestrebt, eine Einstellung um 01.01.2022 zu realisieren.

 
 

17.
Anfragen und Mitteilungen
 

 

17.1. Sitzungen unter Coronabedingungen
Gemeindevertreter Kurt Klaus Kleinschmidt äußert nochmals seine Bedenken hinsichtlich der Begrenzung der Besucherzahlen anlässlich der kommunalen Sitzungen in der Pandemiezeit und verweist auf Lecker Gebäude mit größerer Raumkapazität. Bürgermeister Andreas Deidert erwidert, dass eine Begrenzung der Öffentlichkeit mit den Vorschriften der Gemeindeordnung, den Vorgaben der Kommunalaufsicht und den Ausführungen des Schleswig-Hosteinischen Gemeindetages im Einklang stehen und aus praktischen und finanziellen Gründen eine örtliche Verlegung der Gremiensitzungen nicht erfolgt.
Gemeindevertreter Kurt Klaus Kleinschmidt meldet sich vorab für sämtliche Sitzungen der Gremien der Gemeinde Leck an.

 

Auszug 17.1 letzter Satz
zur Erledigung an:
 
zur Kenntnis an:
Schriftführer Leck von FB 1, FB 2, FB 3, BAD

 

 
 
 
 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der 1. stellvertretende Bürgervorsteher Klaus Steen um 21:15 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung mit einem Dank für die Mitarbeit.
 
 
 
gez. Klaus Steen gez. Joachim Wiebecke
________________________________ ________________________________
1. stellv. Bürgervorsteher Schriftführer    


Dokumente: