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Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 29. Sitzung
der Gemeindevertretung Leck
am Donnerstag, 29. April 2021
Sitzungsort: Rathaus, großer Sitzungssaal, Marktstraße 7-9, Leck
Sitzungsdauer: 19:00 bis 20:45 Uhr
Anwesend sind:
Mitglied des Gremiums
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Sabine Detert
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Bürgervorsteherin
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Mitglied des Gremiums
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Klaus Steen
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Mitglied des Gremiums
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Richard Ingwersen
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Mitglied des Gremiums
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Roger Bodin
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Mitglied des Gremiums
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René Crusius
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Mitglied des Gremiums
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Jürgen Daniel
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Mitglied des Gremiums
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Ingo Ehlers
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Mitglied des Gremiums
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Andreas Eschenburg
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Mitglied des Gremiums
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Karsten Hansen
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Mitglied des Gremiums
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Hannelore Jensen
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Mitglied des Gremiums
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Kurt Klaus Kleinschmidt
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Mitglied des Gremiums
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Roland Mader
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Mitglied des Gremiums
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Karin Martens
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Mitglied des Gremiums
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Dr. Sönke-Peter Nehlsen
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Mitglied des Gremiums
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Torsten Nissen
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Mitglied des Gremiums
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Hans-Martin Petersen
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Mitglied des Gremiums
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Manfreth Sakschewski
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Mitglied des Gremiums
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Klaus Schmidt
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Mitglied des Gremiums
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Ingo Scholz
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Mitglied des Gremiums
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Volker Storm
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Ferner:
Bürgermeister
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Andreas Deidert
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Amt Südtondern
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Joachim Wiebecke
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zugleich als Schriftführer
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Amt Südtondern
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Sylke von Kamlah-Emmermann
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Gleichstellungsbeauftragte
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Seniorenbeirat
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Jochen Kleiber
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Entschuldigt fehlen:
Mitglied des Gremiums
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Annemarie Carstensen
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Mitglied des Gremiums
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Holger Karde
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Mitglied des Gremiums
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Karina Gava
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Mitglied des Gremiums
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Birger Schmidt
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Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung eingeladen:
Öffentlicher Teil
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1.
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Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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2.
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Jahresbericht des Seniorenbeirates der Gemeinde Leck - Berichterstatter Vors.
Jochen Kleiber-
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3.
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Tagesordnung
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3.a.
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Dringlichkeitsanträge
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3.b.
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Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit
bzw. Nichtöffentlichkeit der Tagesordnungspunkte
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4.
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Einwohnerfragestunde
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5.
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Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift
über die 28. Sitzung der Gemeindevertretung vom 25.03.2021
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6.
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Mitteilungen des Bürgermeisters
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7.
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Mitteilungen der Bürgervorsteherin und Bekanntgabe der in der
letzten Gemeindevertretersitzung im nicht öffentlichen Teil
gefassten Beschlüsse
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8.
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Bericht der Ausschussvorsitzenden
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9.
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Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 28.
Änderung des F-Planes (OT. Klintum, Wielberg)
a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen b) Abschließender Beschluss DS 209 - 2021 |
10.
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Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 50 (OT. Klintum, Wielberg)
a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen b) Billigung des Durchführungsvertrages c) Satzungsbeschluss - DS 211-2021 |
11.
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Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der
vorhabenbezogenen 6. Änderung B-Plan 16 (Erweiterung
Reha-Sport-Zentrum)
a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen b) Billigung des Durchführungsvertrages c) Satzungsbeschluss - DS 192 - 2021 |
12.
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Beratung und Beschlussfassung über die Erweiterung der Grundschule
Leck durch einen Anbau
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13.
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Beratung und Beschlussfassung über Um- bzw. Neubesetzungen in
verschiedenen Gremien der Gemeinde Leck - DS -212-2021 -
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14.
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Bestätigung der Wahlvorschläge zum Seniorenbeirat der
Gemeinde Leck Wahlperiode 2021 - 2025
- DS 206-2021 - |
15.
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Sachstandsbericht über die Konversionsplanung für den
ehemaligen Bundeswehr-Flugplatz Leck
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16.
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Sachstandsbericht über das
Städtebauförderungsprogramm "Sozialer
Zusammenhalt"
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17.
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Anfragen und Mitteilungen
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Nicht öffentlicher Teil
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18.
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Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt
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1. |
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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Bürgervorsteherin Sabine Detert eröffnet um 19:00 Uhr die 29. Sitzung der Gemeindevertretung Leck in der Wahlzeit 2018 – 2023, begrüßt die erschienenen Einwohner*innen, die Mitglieder der Gemeindevertretung sowie die Verwaltung und stellt fest, dass die Versammlung mit 20 Mitgliedern beschlussfähig ist.
Anschließend weist die Bürgervorsteherin auf folgendes hin:
• Die Tagesordnung ist auf ein Minimum reduziert worden, um die Verweildauer so kurz wie möglich zu gestalten.
• Die Teilnehmerliste wird von der Verwaltung geführt.
• Während der Sitzung kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden, soweit der Hygieneabstand von 2 Metern eingehalten ist.
• Die Abstands- und Hygieneregeln sind insbesondere auch beim Verlassen des Sitzungsraumes unbedingt zu beachten. Bitte dann wieder die Mund-Nasen-Bedeckung anziehen.
Hinweis auf Datenerhebung: Die Liste der teilnehmenden Besucher*innen wird 4 Wochen aufgehoben und dann vernichtet – es kann ein Foto der Besucher*innen zur ggf. erforderlichen Nachverfolgung bei einer Corona-Erkrankung gemacht werden
2. |
Jahresbericht des Seniorenbeirates der Gemeinde Leck - Berichterstatter Vors.
Jochen Kleiber-
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Jochen Kleiber verliest den als Anlage 1 beigefügten Tätigkeitsbericht.
3. 3.a. |
Tagesordnung
Dringlichkeitsanträge |
Dringlichkeitsanträge werden/wurden nicht gestellt.
3. 3.b. |
Tagesordnung
Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit der Tagesordnungspunkte |
Beschluss:
Die Tagesordnungspunkte 1 – 17 werden in öffentlicher Sitzung und der Tagesordnungspunkt 18 wird in nicht öffentlicher Sitzung beraten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
4. | Einwohnerfragestunde
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Es erfolgen keine Wortmeldungen.
5. |
Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift
über die 28. Sitzung der Gemeindevertretung vom 25.03.2021
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Einwendungen werden/wurden nicht erhoben. Eine Beschlussfassung ist daher entbehrlich.
6. |
Mitteilungen des Bürgermeisters
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6.1. Corona
Bürgermeister Andreas Deidert richtet seinen Dank an die Bevölkerung für die große Disziplin und Geduld in dieser Zeit. Der Kreis Nordfriesland startet nun in die Modellregion. Anzumerken sei, dass der Aufwand für die Beteiligten sehr hoch ist, jedoch in diesem Projekt sehr viel an Potential und Erkenntnisgewinn steckt. In Leck sind zwischenzeitlich Teststationen bei Dr. Farschad Tavassoli-Asly, bei Famila und auf dem Kirchhofplatz eingerichtet.
6.2 Aktion „Sauberes S-H“
Aufgrund der Corona-Situation ist die Aktion „Sauberes Schleswig-Holstein“ in den Herbst verschoben worden. Bürgermeister Andreas Deidert spricht seinen Dank an die Gruppe „Leck bleibt sauber“ und auch an die vielen Einzelpersonen für die Müllsammel- und Aufräumaktionen sowie der Gruppe des Familienzentrums der LeNi für die Aktion im Lecker Osten.
6.3. Stadtradeln
Die Gemeinde Leck nimmt auch in diesem Jahr wieder am Stadtradeln teil. Der Startschuss fällt am 22. Mai für die Dauer von 3 Wochen. Es ist eine kleine Auftaktveranstaltung geplant, wenn die Coronabedingungen es zulassen. Eine Entscheidung kann nur kurzfristig getroffen werden. Die Gemeindemanagerin ist auch in diesem Jahr bei der Anmeldung behilflich und hat zu den Preisen auch schon eine Vorstellung. Es wird noch ein Radelstar gesucht.
6.4 Ludwig-Feddersen-Brücke
Die komplette Brücke ist zwischenzeitlich fertiggestellt und für Fußgänger und Radfahrer freigegeben.
6.5 Toilette am Friedhof
Die Toilette am Friedhof ist durch Brandstiftung komplett zerstört. In Abstimmung mit der Versicherung und der Bauabteilung des Amtes Südtondern erfolgt eine Wiederherstellung.
6.6 Anfrage Seniorenbeirat in der GV-Sitzung 25.03.2021
Bürgermeister Andreas Deidert nimmt Stellung zur Anfrage des Seniorenbeirates in der GV-Sitzung am 25.03.2021:
a.)Teststationen :
Teststationen liegen im Aufgabenbereich des Kreises. Eine gemeindliche Immobilie steht nicht zur Verfügung, da diese bestimmte Auflagen erfüllen müssen.
Die Teststation auf dem Kirchhofplatz ist auf Initiative und durch Vermittlung des Bürgermeisters gefunden.
b.)Haustürgeschäfte; Verkauf von Testkits:
Haustürgeschäfte sind möglich, wenn die Personen „Fahrende Händlerlizenzen“ vorweisen können. Wenn die angebotenen Testkits jedoch als Medizinprodukt eingestuft werden, dann ist ein Haustürgeschäft nicht erlaubt. Generell ist von Haustürgeschäften abzuraten. Der Polizei und dem Ordnungsamt sind derzeit keine diesbezüglichen Fälle bekannt. Sollten solche Personen auftreten, wird empfohlen, keine Geschäfte abzuschließen, die Personen nicht in die Wohnung/Haus zu lassen und unverzüglich die Polizei bzw. das Ordnungsamt des Amtes Südtondern zu kontaktieren.
7. |
Mitteilungen der Bürgervorsteherin und Bekanntgabe der in der
letzten Gemeindevertretersitzung im nicht öffentlichen Teil
gefassten Beschlüsse
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Pandemiebedingt sind Jubiläumsbesuche und andere Aktivitäten sehr eingeschränkt. Es wurde sich verstärkt in die Stiftungsarbeit der Bürgerstiftung Miteinander-Füreinander eingesetzt. Die nächste Sprechstunde der Bürgervorsteherin findet am 03.05.2021 von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Rathaus statt.
In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung ist im nicht öffentlichen Teil die Zustimmung zum Verkauf einer Fläche am ehemaligen Kletterpark erteilt worden.
8. |
Bericht der Ausschussvorsitzenden
|
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
9. |
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 28.
Änderung des F-Planes (OT. Klintum, Wielberg)
a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen b) Abschließender Beschluss DS 209 - 2021 |
DS 209-2021 |
Gemeindevertreter Klaus Schmidt verlässt um 19:26 Uhr wegen Befangenheit den Sitzungssaal.
Beschluss:
a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 28. Änderung des F-Plans der Gemeinde Leck abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange zur 28. Änderung des F-Plans und zum Bebauungsplan Nr. 50 der Gemeinde Leck (Abwägungstabelle) beschlossen.
2. Das Ing.-Büro Hansen, Horstedt, wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
b) Abschließender Beschluss
1. Die Gemeindevertretung beschließt die 28. Änderung des F-Plans der Gemeinde Leck für das Gebiet am südlichen Ende des Weges Wielberg im Ortsteil Klintum (Flurstücke 42, 87 und teilweise 89, Flur 30).
2. Die Begründung wird gebilligt.
3. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die 28. Änderung des F-Plans der Gemeinde Leck zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse: www.amt-suedtondern.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis zu a) und b): einstimmig
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertretung: 24
Davon anwesend: 19 Ja-Stimmen: 19 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 Gemeindeordnung (GO) war Gemeindevertreter Klaus Schmidt von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend und ist bei der Zahl der anwesenden Mitglieder nicht mitzuzählen.
Beratung:
Mit der 28. Änderung des F-Planes und dem im Parallelverfahren aufgestellten vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 50 sollen im Plangebiet die Voraussetzungen für eine Sonderbaufläche Reiten bzw. ein Sondergebiet Reiten mit der Zusatznutzung Mutterkuhhaltung geschaffen werden.
Am 13.03.2018 wurde der Entwurf der Planung gebilligt und erneut zur Auslegung bestimmt.
Die aufgrund der durchgeführten Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen liegen vor. Zu den einzelnen Stellungnahmen sind entsprechende Abwägungsbeschlüsse formuliert.
In der Sitzung des Infrastruktur- und Umweltausschusses am 13.04.2021 ist o.a. Beschluss einstimmig der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung empfohlen worden.
Wortmeldungen erfolgen nicht.
Auszug
zur Erledigung an: FB 3 zur Kenntnis an: ----
10. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 50 (OT. Klintum, Wielberg)
a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen
b) Billigung des Durchführungsvertrages
c) Satzungsbeschluss
- DS 211-2021DS 211-2021
Gemeindevertreter Klaus Schmidt hat zum vorherigen Tagesordnungspunkt 9 bereits den Sitzungsaal verlassen und ist nimmt weiterhin an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Beschluss:
a)
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 50 für das Gebiet am südlichen Ende des Weges Wielberg im Ortsteil Klintum (Flurstücke 42, 87 und teilweise 89, Flur 30) abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange zur 28. Änderung des F-Plans und zum Bebauungsplan Nr. 50 der Gemeinde Leck (Abwägungstabelle) beschlossen.
2. Das Ing.-Büro Hansen, Horstedt wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) 3. Der vorliegende Durchführungsvertrag wird gebilligt.
c.)
4. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 50 für das o.g. Gebiet (OT. Klintum, Wielberg) bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung. Der Bebauungsplan Nr. 50 ist gleichzeitig Vorhaben- und Erschließungsplan.
5. Die Begründung wird gebilligt.
6. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige B-Plan ins Internet unter der Adresse www.amt-suedtondern.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis zu a), b) und c): einstimmig
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertretung: 24
Davon anwesend: 19 Ja-Stimmen: 19 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 Gemeindeordnung (GO) war Gemeindevertreter Klaus Schmidt weiterhin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend und sind bei der Zahl der anwesenden Mitglieder nicht mitzuzählen.
Beratung:
Mit dem vorhabenbezogenem B-Plan Nr. 50 und der parallel durchgeführten 28. Änderung des F-Planes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Sondergebiet Reiten mit der Zusatznutzung Mutterkuhhaltung geschaffen werden.
Das Maß der baulichen Nutzung wird mit einer zulässigen Grundfläche GR von 2.200 m² festgesetzt.
Die für den Reitplatz, Garten und Löschteich benötigte Fläche wird als private Grünfläche festgesetzt.
Der Ausgleich für die Eingriffe in den Naturhaushalt erfolgt im Wesentlichen durch die Knickanlage auf der Plangebietsgrenze.
Am 13.03.2018 hat der Infrastruktur- und Umweltausschuss den Entwurf der Planung gebilligt und zur erneuten Auslegung bestimmt. Die aufgrund der durchgeführten Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen liegen vor. Zu den einzelnen Stellungnahmen sind entsprechende Abwägungsvorschläge formuliert.
In der Sitzung des Infrastruktur- und Umweltausschusses am 13.04.2021 ist o.a. Beschluss einstimmig der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung empfohlen worden.
Wortmeldungen erfolgen nicht.
Nach Beratung und Beschlussfassung kehrt Gemeindevertreter Klaus Schmidt um 19:30 Uhr in den Sitzungssaal zurück wird über das Ergebnis unterrichtet.
Auszug
zur Erledigung an: FB 3 zur Kenntnis an: ---
11. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der vorhabenbezogenen 6. Änderung B-Plan 16 (Erweiterung Reha-Sport-Zentrum)
a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen
b) Billigung des Durchführungsvertrages
c) Satzungsbeschluss
- DS 192 - 2021DS 192-2021
Beschluss:
b)
3. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der vorhabenbezogenen 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 (Erweiterung Reha-Sport-Zentrum) abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage Beratung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden / TÖB / Nachbargemeinden und Öffentlicher Auslegung beschlossen.
4. Das Planungsbüro GRZwo, Flensburg wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
3. Der vorliegende Durchführungsvertrag wird gebilligt.
c)
7. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung die vorhabenbezogene 6. Änderung des B-Planes Nr. 16 für das Gebiet „ nördlich des Jacob-Johannsen-Weges, östlich der Straße Am Stadion und südlich des Erlebnisbades Leck (Erweiterung Reha-Sport-Zentrum) bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung.
8. Die Begründung wird gebilligt.
9. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige B-Plan ins Internet unter der Adresse www.amt-suedtondern.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis zu a), b) und c): einstimmig
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertretung: 24
Davon anwesend: 20 Ja-Stimmen: 20 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beratung:
Mit der vorhabenbezogenen 6. Änderung des B-Planes Nr. 16 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Bestandsgebäudes des Reha-Sportzentrums auf der Ostseite um einen 2-geschossigen Anbau, der in Massivbauweise mit Flachdach und
Die Art der baulichen Nutzung bleibt unverändert festgesetzt als sonstiges Sondergebiet zur Unterbringung eines Reha-, Sport- und Gesundheitszentrums. Optional wird die Möglichkeit eingeräumt, im geplanten Obergeschoss auch Wohnungen einrichten zu können, um so insbesondere in der Anlaufphase Leerstände zu vermeiden. Die Gemeinde hat auf B-Plan-Ebene aufgezeigt, dass eine Wohnnutzung im Obergeschoss grundsätzlich möglich sein und die Bewältigung des Lärmkonflikts im Weiteren auf der nachgeordneten bauordnungsrechtlichen Ebene erfolgen kann. Daher ist für die ausnahmsweise Zulässigkeit von bis zu drei Wohnungen im Obergeschoss des Gebäudes von der Vorhabenträgerin im Fortlauf der Planung (auf Bauantragsebene) zu prüfen und durch ein Schallschutzgutachten nachzuweisen, ob und dass sich die Wohnnutzung mit den Anforderungen des Immissionsschutzes verträgt.
Das Maß der baulichen Nutzung wird bestimmt durch die Festsetzungen der Grundfläche (GR) und der Gebäudehöhe (GH). Die bodenrechtlich relevanten baulichen Anlagen umfassen eine Grundfläche von insgesamt ca. 2530 m². Unter Einbeziehung eines Spielraumes von 70 m² ergibt sich eine zulässige Grundfläche von 2600 m².
Eine Überschreitung der festgesetzten Grundfläche für Stellplätze Garagen und Nebenanlagen ist nicht zulässig. Bei einer Größe des Baugrundstücks von 3320 m² entspricht dies einer Gesamt-GRZ von 0,78.
Die festgesetzte Gebäudehöhe von 12,50 m ü. NHN entspricht einer Höhe von 7,88 m über der vorhandenen Oberkante Fertigfußboden im OG.
Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch die Festsetzung von Baugrenzen geregelt, die eng um den geplanten neuen Baukörper gezogen sind. Um eine gewisse Flexibilität zu gewährleisten, kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch untergeordnete Bauteile von bis zu 2,00 m zugelassen werden.
Am 13.10.2020 hat der Infrastruktur- und Umweltausschuss den Entwurf der Planung gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die aufgrund der durchgeführten Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen liegen vor. Zu den einzelnen Stellungnahmen sind entsprechende Abwägungsvorschläge formuliert.
In der Sitzung am 13.04.2021 hat der Infrastruktur- und Umweltausschuss einstimmig den Satzungsbeschluss empfohlen. Wortmeldungen erfolgen nicht.
Auszug
zur Erledigung an: FB 3 zur Kenntnis an: ---
12. Beratung und Beschlussfassung über die Erweiterung der Grundschule Leck durch einen AnbauDS 210-2021
Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt der Variante eines Anbaus an das bestehende Gebäude der Grundschule Leck zu. Es sollen Angebote zur weiteren Planung eingeholt werden, um den Anbau entsprechend umzusetzen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ja- Stimmen: 20 Nein- Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Beratung:
Die Grundschule „An der Linde“ hat den Platz im Schulgebäude voll ausgeschöpft und keine weiteren Kapazitäten mehr zur Verfügung.
Daher wurde geprüft, ob die Wohnung über dem Waldorfkindergarten neben der Schule zu Kleingruppenräumen umgenutzt werden kann.
Nachdem die Räumlichkeiten von einem Statiker begutachtet wurden und darauf hingewiesen wurde, dass die Lasten nach Schulbaurichtlinie angenommen werden müssten, würde die Berechnung der Deckenkonstruktion der Belastung nicht standhalten. Gerade im Hinblick auf die geforderte Beschwerung der Konstruktion, die als Resultat aus der durchgeführten Akustikmessung entstand, wird die Belastung noch einmal erhöht. Diese erhöhten Lastannahmen sind bei dieser Konstruktion rechnerisch nicht nachweisbar.
Außerdem ergab die Akustikmessung eine hohe Abweichung von den Normwerten, die für die Kindergartennutzung nicht tragbar wäre. Sollen die Normwerte erreicht werden, würden erhebliche Ertüchtigungsmaßnahmen sowohl im Obergeschoss als auch in den Räumen des Kindergartens erforderlich werden, die noch keine Garantie für die Zielerreichung wären. Eine Umnutzung ist gemäß allen Vorgaben, Richtlinien und Normen nicht umzusetzen.
Deshalb wird alternativ über einen Anbau an das bestehende Schulgebäude im Bereich des Sporthalleneingangs nachgedacht. Es wurden bereits ein Vorentwurf und eine Kostenschätzung vorgelegt, die ein Gesamtvolumen von ca. 700.000,- € veranschlagt.
Die Raumaufteilung wäre hier flexibler gestaltbar. Man würde drei Räume in dem Gebäude unterbringen können, wobei der eine Raum noch teilbar wäre, so dass man diesen sowohl für Kleingruppen als auch für eine ganze Klasse nutzen könnte.
Sanitärräume müssen hier nicht berücksichtigt werden, weil die sporthallennahen WC`s ganz in der Nähe angeordnet wären.
Der Anbau würde als Flachdachbau dem OGS-Trakt angepasst werden, so dass sich dieser Stil im Gesamtkonzept wiederfindet. Für die weiteren Planungen wären drei Angebote von Architekten einzuholen.
Nach einer Ortsbesichtigung im Vorwege der Sitzung des Infrastruktur- und Umweltausschusses am 13.04.2021 hat sich der Ausschuss einstimmig für die Umsetzung eines Anbaus ausgesprochen.
Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht.
Auszug
zur Erledigung an: FB 3 zur Kenntnis an: ----
13. Beratung und Beschlussfassung über Um- bzw. Neubesetzungen in verschiedenen Gremien der Gemeinde Leck - DS -212-2021 -DS 212-2021
Beschluss:
In folgenden Gremien werden nachstehende Mitglieder gewählt:
• Finanzausschuss: als stellvertretendes Mitglied für BV Marco Hildebrandt-Lembke wird BV Markus Grimmenstein gewählt.
• Aussschuss für Soziales, Tourismus und Wirtschaft : als Mitglied für BV Marco Hildebrandt-Lembke wird BV Bernd Johannsen gewählt.
• Schulverbandsversammlung Karrharde : für Mitglied BV Tanja Schmidt wird GV Manfred Sakschewski, für stellv. Mitglied BV Marco Hildebrandt-Lembke wird GV Karsten Hansen gewählt.
• Beirat Waldorfkindergarten : für stellv. Mitglied BV Tanja Schmidt wird BV Markus Grimmenstein gewählt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ja- Stimmen: 20 Nein- Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Beratung:
Durch ihren Wegzug/Rücktritt scheiden die bürgerlichen Mitglieder Marco Hildebrandt-Lembke und Tanja Schmidt aus der politischen Gremienarbeit der Gemeinde Leck aus. Für eine Um- bzw. Neubesetzung ist die SPD-Fraktion vorschlagsberechtigt. Der Vorsitzende der SPD-Fraktion schlägt folgende Um- bzw. Neubesetzung vor:
• Finanzausschuss: für BV Marco Hildebrandt-Lembke wird BV Markus Grimmenstein als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen.
• Aussschuss für Soziales, Tourismus und Wirtschaft: für BV Marco Hildebrandt-Lembke wird BV Bernd Johannsen als Mitglied vorgeschlagen.
• Schulverbandsversammlung Karrharde: für Mitglied BV Tanja Schmidt wird GV Manfred Sakschewski, für stellv. Mitglied BV Marco Hildebrandt-Lembke wird GV Karsten Hansen vorgeschlagen.
• Beirat Waldorfkindergarten: für stellv. Mitglied BV Tanja Schmidt wird BV Markus Grimmenstein vorgeschlagen.
Wortmeldungen erfolgen nicht.
Auszug
zur Erledigung an: BAD zur Kenntnis an: ----
14. Bestätigung der Wahlvorschläge zum Seniorenbeirat der Gemeinde Leck Wahlperiode 2021 - 2025
- DS 206-2021 -DS 206-2021
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung bestätigt die eingegangenen Wahlvorschläge:
1. Gilde, Heinrich, wh. Eesackerstraße 22
2. Jensen, Frank, wh. Probst-Nissen-Weg 19
3. Kleiber, Jochen, wh. Eesackerstraße 15
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 10 Nein- Stimmen: 10 Enthaltungen: 0
Durch Stimmengleichheit ist keine Mehrheit für eine Bestätigung erfolgt. Damit ist eine Bestätigung der Wahlvorschläge gemäß § 39 (1) Gemeindeordnung (GO) nicht erfolgt.
Beratung:
Bis zur Ausschlussfrist am 12.03.2021 gingen vier Wahlvorschläge ein. Drei Vorschläge erfüllen die Wählbarkeitsvoraussetzungen und wurden zugelassen.
Gemeindevertreter Kurt-Klaus Kleinschmidt erkundigt sich vor der Abstimmung über das Verfahren zum abgewiesenen Wahlvorschlag und regt in diesem Zusammenhang eine Überarbeitung der Satzung der Gemeinde Leck über die Bildung eines Seniorenbeirates, da diese in Teilen fehlerhaft sei. Ein entsprechender Antrag auf Änderung der Satzung wird noch schriftlich gestellt.
Anschließend erfolgt o.a. Abstimmungsergebnis mit der Folge, dass die Wahlvorschläge nicht bestätigt wurden.
Anmerkung:
Der bisherige Seniorenbeirat bleibt weiterhin kommissarisch bis zur Entscheidung durch die Gemeinde im Amt.
Auszug
zur Erledigung an: FB 1, BAD zur Kenntnis an: ---
15. Sachstandsbericht über die Konversionsplanung für den ehemaligen Bundeswehr-Flugplatz Leck
Bürgermeister Andreas berichtet über Folgendes:
• Zur Projektentwicklung für ein Regionales Implementierungs-Zentrum für den Elektro- und Drohnenflug am Sonderlandeplatz liegt ein Angebot der GKU und der EurA vor. Damit es nicht zu Verzögerungen im Konversionsprojekt kommt und rechnerisch noch Haushaltsmittel im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zur Verfügung stehen, hat der Bürgermeister einer (Folge)-Beauftragung zugestimmt. Die genaue Kostenaufteilung auf die 3 Anreinergemeinden wird später auf der Grundlage der noch festzulegenden Kooperationsform für die künftige Zusammenarbeit erfolgen.
• Das Projekt Landeplan ist weiter im Genehmigungsprozess.
• Das Kraftfahrtbundesamt hat seinen Testbetrieb auf der Landesbahn bereits seit einem Jahr aufgenommen. Ein angedachter Tag der offenen Tür konnte bisher coronabedingt nicht durchgeführt werden. Dieser wird zu gegebener Zeit nachgeholt.
16. Sachstandsbericht über das Städtebauförderungsprogramm "Sozialer Zusammenhalt"
Bürgermeister Andreas Deidert berichtet, dass eine Entscheidung des zuständigen Ministeriums zum eingereichten Maßnahmenkatalog noch nicht getroffen wurde.
17. Anfragen und Mitteilungen
17.1 Antrag SPD-Fraktion
Auf Nachfrage wird erklärt, dass der Antrag der SPD-Fraktion auf Geschwindigkeitsbegrenzung in der Hauptstraße in der nächsten Sitzung des Infrastruktur- und Umweltausschusses behandelt wird.
17.2 Bürgerbeteiligung am vorgestellten Solarpark
Auf Nachfrage wird erklärt, dass im Rahmen eines noch zu beantragenden Bauleitverfahrens eine Bürgerbeteiligung baurechtlich vorgeschrieben ist. Eine Bürgerbeteiligung in Form von Anteilen ist vom Vorhabenträger nicht vorgesehen und kann seitens der Gemeinde rechtlich nicht gefordert werden.
17.3 Zahlenmaterial Kindergärten
In der letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kultur und Sport wurde die Übersendung des Zahlenmateriales zu den Kindergartenfinanzierungen zugesichert. Dieses sei noch nicht erfolgt. Gemeindevertreter Klaus Schmidt erinnert an die Erledigung.
17.4 Sitzungen unter Coronabedingungen
Gemeindevertreter Kurt-Klaus Kleinschmidt moniert die zahlenmäßige Beschränkung bei den Besucherzahlen zu den kommunalen Sitzungen, da dadurch nicht jeder das Recht auf Öffentlichkeit der Sitzungen wahrnehmen kann. Es wird erklärt, dass unter Pandemiebedingungen eine Beschränkung der Besucherzahlen zulässig sei. Dieses ist durch Erlasse des Innenministeriums in Zusammenarbeit mit den Kommunlaufsichtsbehörden rechtlich untermauert.
17.5 Antrag Umstellung Seniorenbeirat
Gemeindevertreter Ingo Scholz stellt für die CDU-Fraktion einen Antrag auf eine Umstrukturierung des Seniorenbeirates auf einen Seniorenbeauftragten, da in der Vergangenheit nie genügend Bewerber zur Verfügung standen und eine Wahl daher auch nie stattgefunden hat. Der Antrag wird schriftlich nachgereicht.
Auszug zu 17.3
zur Erledigung an: FB 1 zur Kenntnis an: ---
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt Bürgervorsteherin Sabine Detert um 20:20 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Die Zuhörer*innen verlassen den Sitzungsraum.
gez. Sabine Detert gez. Joachim Wiebecke
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Bürgervorsteherin Schriftführer
Dokumente:Niederschrift zur 29 Sitzung der Gemeindevertretun (PDF, 316 kB)