Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 21. Sitzung
des Infrastruktur- und Umweltausschusses Leck
am Dienstag, 8. September 2020
Sitzungsort: Rathaus, großer Sitzungssaal, Marktstraße 7-9, Leck
Sitzungsdauer: 19:00 bis 21:35 Uhr
Anwesend sind:
Mitglied des Gremiums
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Roland Mader
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Vorsitzende/r
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Mitglied des Gremiums
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Klaus Schmidt
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stellvertretende/r Vorsitzende/r
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Mitglied des Gremiums
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Sabine Detert
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Mitglied des Gremiums
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Ingo Ehlers
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Mitglied des Gremiums
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Richard Ingwersen
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Mitglied des Gremiums
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Ingrid Marcussen-Kressin
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bürgerliches Mitglied
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Mitglied des Gremiums
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Hans-Martin Petersen
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Mitglied des Gremiums
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Kay Priebe
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bürgerliches Mitglied
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Andreas Eschenburg
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Gemeindevertreter
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Ferner:
Werner Carstensen
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Kurt Klaus Kleinschmidt
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Karina Gava
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Volker Storm
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Bürgermeister
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Andreas Deidert
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Jürgen Daniel
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Kommunalbetriebe Leck
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Dieter Davids
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Kommunalbetriebe Leck
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Rene Dorrn
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Amt Südtondern
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Christina Scheil
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zugleich als Schriftführerin
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Entschuldigt fehlt:
Mitglied des Gremiums
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Uwe Wiebrodt
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bürgerliches Mitglied
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Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung eingeladen:
Öffentlicher Teil -
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1.
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Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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2.
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Tagesordnung
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2.a.
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Dringlichkeitsanträge
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2.b.
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Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit
bzw. Nichtöffentlichkeit der Tagesordnungspunkte
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3.
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Einwohnerfragestunde
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4.
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Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom
14.07.2020
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5.
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Sachstandsbericht über die Planung zur Erweiterung der
Kläranlage Leck
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6.
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Kommunalbetriebe Leck
Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Behandlung des Jahresergebnisses |
7.
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Kommunalbetriebe Leck
Nachkalkulation der Abwassergebühren 2019 |
8.
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Kommunalbetriebe Leck
Nachkalkulation der Friedhofsgebühren 2019 |
9.
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Kommunalbetriebe Leck
Benennung eines Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 |
10.
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Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung von
fünf Verkehrsinseln zur Verkehrsberuhigung im Kokkedahler Weg
- DS 168-2020 - |
11.
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Beratung und Beschlussfassung über Bauleitplanungen der
Nachbargemeinden
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12.
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Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des B-Planes
Nr. 46 (Kernbereich Business Park Südtondern)
a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss - DS 169-2020 |
13.
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Bericht über laufende Planungen und Baumaßnahmen
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14.
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Anfragen und Mitteilungen
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Nicht öffentlicher Teil -
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15.
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Beratung und Beschlussfassung über die Steuerungstechnik der
Straßenbeleuchtung
- DS 170 - 2020 |
16.
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Kommunalbetriebe Leck
Berichtswesen 2020 |
17.
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Bauanträge und Bauvoranfragen
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18.
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Grundstücksangelegenheiten
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19.
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Auftragsvergaben
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20.
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Vertragsangelegenheiten
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21.
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Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt
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1. |
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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Der Ausschussvorsitzende Roland Mader begrüßt die Erschienenen und stellt fest, dass die Versammlung beschlussfähig ist. Anschließend weist er auf folgende Punkte hin:
• Die Tagesordnung ist zwar nicht reduziert worden, die Verweildauer ist aber nach wie vor so kurz wie möglich zu gestalten.
• Die Teilnehmerliste wird von der Verwaltung geführt.
• Während der Sitzung kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden, soweit der Hygieneabstand von 1,5 Metern eingehalten ist.
• Die Abstands- und Hygieneregeln sind insbesondere auch beim Verlassen des Sitzungsraumes unbedingt zu beachten. Bitte dann wieder die Mund-Nasen-Bedeckung anziehen.
• Hinweis auf Datenerhebung: Die Liste der teilnehmenden Besucher*innen wird 4 Wochen aufgehoben und dann vernichtet – es kann ein Foto der Besucher*innen zur ggf. erforderlichen Nachverfolgung bei einer Corona-Erkrankung gemacht werden.
2.a. |
Dringlichkeitsanträge
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Es werden keine Dringlichkeitsanträge bzw. Anträge auf Änderung der Tagesordnung gestellt.
2.b. |
Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit
bzw. Nichtöffentlichkeit der
Tagesordnungspunkte
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Beschluss:
Die Tagesordnungspunkte 15 bis 21 werden nicht öffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung vorliegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3. |
Einwohnerfragestunde
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Es erfolgen keine Wortmeldungen.
4. |
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom
14.07.2020
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Die Niederschrift über die Sitzung vom 14.07.2020 ist dem Ausschuss zugegangen.
Es erfolgen keine Einwände.
5. |
Sachstandsbericht über die Planung zur Erweiterung der
Kläranlage
Leck
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Herr Woltering, Herr Hansen und Herr Knappstein von der Planungsgemeinschaft Nord, einer Arbeitsgemeinschaft dreier Fachbüros, die sich für dieses Projekt zusammengeschlossen haben, erläutern anhand einer Powerpoint Präsentation (s. Anlage) den aktuellen Stand der Vorplanung zur Erweiterung der Kläranlage Leck.
Auszug
zur Erledigung an:
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zur Kenntnis an:
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KBL
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6. |
Kommunalbetriebe Leck
Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Behandlung des Jahresergebnisses â ; |
160-2020 |
Beschluss:
Der Jahresabschluss 2019 wird gemäß Prüfungsbericht festgestellt. Der Jahresgewinn in Höhe von 49.601,82 € soll anteilig für die Sparte Abwasserentsorgung (in Höhe von 68.130,35 €), dem Verlust der Sparte Friedhof (in Höhe von 34.454,28 €) und der Überschüsse der Sparten Bauhof (in Höhe von 6.467,78 €) und Energiegewinnung (in Höhe von 9.457,97 €) auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Der Stundenverrechnungssatz für Leistungen des Bauhofes von 52,50 €, wird auf 54,00 € angehoben (Berechnungsgrundlage ist beigefügt).
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Herr Dorrn erläutert den Sachstand: Laut § 5 Ziffer (1) Nummer 9 der Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung) erfordert die Feststellung des Jahresabschlusses und die Behandlung des Jahresergebnisses den Beschluss der Gemeindevertretung.
Als Anlagen sind die Bilanz zum 31.12.2019, die Gewinn- und Verlustrechnung, Erfolgsübersicht nach Sparten, der Lagebericht, der Bestätigungsvermerk der Abschlussprüferin und die Feststellung der Prüfungsbehörde beigefügt. Der vollständige Prüfungsbericht zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 der Abschlussprüferin Fa. Wetreu NTRG mbH ist dem Vorsitzenden des beteiligten Ausschusses und den Fraktionsvorsitzenden zugegangen und kann dort bei Bedarf eingesehen werden.
Der Jahresgewinn in Höhe von 49.601,82 € soll anteilig für die Sparte Abwasserentsorgung (in Höhe von 68.130,35 €), dem Verlust der Sparte Friedhof (in Höhe von 34.454,28 €) und der Überschüsse der Sparten Bauhof (in Höhe von 6.467,78 €) und Energiegewinnung (in Höhe von 9.457,97 €) auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Auszug
zur Erledigung an:
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KBL
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zur Kenntnis an:
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7. |
Kommunalbetriebe Leck
Nachkalkulation der Abwassergebühren 2019 |
161-2020 |
Beschluss:
Die Gebührennachkalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2019 wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Herr Dorrn erläutert den Sachstand: Nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein sind Benutzungsgebühren so zu bemessen, dass sie die erforderlichen Kosten der laufenden Verwaltung und Unterhaltung der öffentlichen Einrichtung decken. Eine sich am Ende des Kalkulationszeitraums aus einer Abweichung der tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ergebende Kostenüber- oder –unter-deckung ist innerhalb der auf die Feststellung der Über- oder Unterdeckung folgenden drei Jahre auszugleichen.
Aus der im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss erstellten Gebührennachkalkulation für das Jahr 2019 ergibt sich, dass für das Jahr 2019 ein Abwassergebührensatz von 3,42 €/m³ kostendeckend gewesen wäre. Der festgesetzte Abwassergebührensatz von 3,71 €/m³ führte somit insgesamt (inkl. der Überdeckung aus 2018) zu einer Überdeckung von 101.427,21 €.
Die ermittelte Überdeckung wird im Zusammenhang mit der Gebührenvorkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2020 Berücksichtigung finden.
Auszug
zur Erledigung an:
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KBL
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zur Kenntnis an:
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8. |
Kommunalbetriebe Leck
Nachkalkulation der Friedhofsgebühren 2019 |
162-2020 |
Beschluss:
Die Gebührennachkalkulation der Friedhofsgebühren für das Jahr 2019 wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Herr Dorrn erläutert den Sachstand: Nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein sind Benutzungsgebühren so zu bemessen, dass sie die erforderlichen Kosten der laufenden Verwaltung und Unterhaltung der öffentlichen Einrichtung decken. Eine sich am Ende des Kalkulationszeitraums aus einer Abweichung der tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ergebende Kostenüber- oder –unter-deckung ist innerhalb der auf die Feststellung der Über- oder Unterdeckung folgenden drei Jahre auszugleichen.
Aus der im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss erstellten Gebührennachkalkulation für das Jahr 2019 ergibt sich, im Wesentlichen durch die Entwicklung der Personalkosten (Neuanlage der Bestattungsfläche an der Helgolandstraße und den damit verbundenen Überstunden und nicht genommenem Urlaub), eine Unterdeckung in Höhe von 4.958,19 €.
Die ermittelte Unterdeckung wird im Zusammenhang mit der Gebührenvorkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2020 Berücksichtigung finden.
Auszug
zur Erledigung an:
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KBL
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zur Kenntnis an:
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9. |
Kommunalbetriebe Leck
Benennung eines Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 |
164-2020 |
Beschluss:
Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Nordfriesland wird gebeten, den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2020 an die wetreu NTRG Norddeutsche Treuhand- und Revisions-Gesellschaft mbH zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Herr Dorrn erläutert den Sachstand: Nach § 6 Abs. 4 Buchstabe a) der Betriebssatzung der Kommunalbetriebe Leck ist der Werkausschuss für den Vorschlag eines Wirtschaftsprüfers für die Jahresabschlussprüfung zuständig.
Der Vorschlag ergeht an das Gemeindeprüfungsamt, dem nach § 9 Abs. 1 Kommunalprüfungsgesetz die notwendige Auftragserteilung obliegt.
Der Jahresabschlüsse 2016, 2017, 2018 und 2019 der Kommunalbetriebe Leck sind von der wetreu NTRG Norddeutsche Treuhand- und Revisions-Gesellschaft mbH geprüft worden.
Auszug
zur Erledigung an:
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KBL
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zur Kenntnis an:
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10. |
Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung von
fünf Verkehrsinseln zur Verkehrsberuhigung im Kokkedahler Weg
- DS 168-2020 - |
- DS 168-2020 - |
Beschlussempfehlung:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Errichtung von fünf Verkehrsinseln zur Verkehrsberuhigung zu veranlassen.
a) Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Nachtragshaushalt 2020 bereitgestellt.
b) Die Umsetzung erfolgt in 2021. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2021 eingeplant.
Abstimmungsergebnis: einstimmig abgelehnt
Ja- Stimmen: 0
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Nein- Stimmen: 9
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Enthaltungen: 0
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Der Infrastruktur- und Umweltausschuss beschließt, dass keine Verkehrsinseln errichtet werden sollen. Das bedeutet, dass die provisorischen Verkehrsinseln abgebaut werden, wenn die Gemeindevertretung diesem Beschluss folgt.
Beratung:
Von verschiedenen Anwohnern im Kokkedahler Weg wird schon seit einem längeren Zeitraum bemängelt, dass in dem Abschnitt zwischen Immenweg und Alter Kirchenweg viele Kraftfahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht einhalten.
Daraufhin wurden 2019 und 2020 mehrere Geschwindigkeitsmessungen im Bereich dieser Strecke durchgeführt - mit dem Ergebnis, dass 84,34 % der Fahrzeuge zu schnell waren. Als Referenzmessung wurde dann eine Geschwindigkeitsmessung im Bereich zwischen Libellenweg und Nordermaade durchgeführt, um den Effekt der Einengungen zu dokumentieren - mit dem Ergebnis, dass 60,99 % der Kraftfahrzeuge zu schnell waren.
Infolgedessen wurden im Bereich der Strecke Immenweg – Alter Kirchenweg vier temporäre Einengungen hergestellt und eine erneute Messung durchgeführt. Auch hier führte die Einengung zu einer Reduzierung der Geschwindigkeiten. Die Effekte von den eingebauten Einengungen sind in der Anlage (Tabelle) ersichtlich.
Um den Effekt dauerhaft zu erhalten, wird der Einbau von festen Einengungen, wie sie zwischen Libellenweg und Nordermaade bereits vorhanden sind, empfohlen. Diese würden auch als Pflanzinseln ausgeführt werden.
Die Kosten für eine solche Pflanzinsel belaufen sich auf ca. 3000 € pro Stück.
Um eine effektive Geschwindigkeitsreduzierung zu gewährleisten, sollten auf dem Abschnitt zwischen Immenweg und Alter Kirchenweg insgesamt fünf Pflanzinseln eingebaut werden.
Die Kosten in Höhe von 15.000,00€ können im Nachtragshaushalt bereitgestellt werden.
In der ausführlichen Beratung wird festgestellt, dass durch die provisorischen Verkehrsinseln zwar die Spitzengeschwindigkeiten etwas abgenommen haben, aber die Maßnahme keinen durchschlagenden Erfolg verspricht, da immer noch zu schnell gefahren wird.
Außerdem wird festgestellt, dass die Situation für Radfahrer neben der Vielzahl an der Seite parkenden Autos durch die zusätzlichen Verkehrsinseln gefährlicher geworden ist, da diese immer wieder auch in der Verschwenkung von Autofahrern überholt werden.
Auf die Frage, ob alternativ auch die Möglichkeit des Einbaus von Schwellern überprüft wurde, erläutert der Bürgermeister, dass diese für die Anwohner wesentlich lärmintensiver sind und im Rahmen der Verkehrsschau der Kreis dazu geraten hat, keine Schweller zu nehmen.
Frau Marcussen-Kressin schlägt vor, dass vor der Entscheidung nochmal in jeder Fraktion beraten werden sollte, welche Alternativen zu den Verkehrsinseln bestehen würden.
Herr Schmidt und Herr Petersen erläutern, dass sowohl in der UWL – als auch in der SPD-Fraktion darüber bereits beraten worden ist. Beide Fraktionen haben sich gegen die Verkehrsinseln entschieden, da die Bedenken überwiegen. Die Ausschussmitglieder sehen keine Notwendigkeit, den Beschluss zu verschieben, zumal die Beschlussvorlage auch noch nachfolgend in den Finanzausschuss und die Gemeindevertretung geht. Danach lehnt der Ausschuss die Errichtung der Verkehrsinseln einstimmig ab.
Auszug
zur Erledigung an:
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KBL
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zur Kenntnis an:
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FB 3
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11. |
Beratung und Beschlussfassung über Bauleitplanungen der
Nachbargemeinden
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Es liegen keine Bauleitplanungen der Nachbargemeinden vor.
12. |
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des B-Planes
Nr. 46 (Kernbereich Business Park Südtondern)
a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss - DS 169-2020 |
DS 169 - 2020 |
Beschluss:
a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 46 der Gemeinde Leck für das Gebiet nördlich der B199 im östlichen Teilbereich des ehem. NATO-Flugplatzes Leck (Kernbereich Business Park Südtondern) abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der vorliegenden Abwägungstabelle beschlossen.
2. Das Planungsbüro GKU, Berlin, wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
b) Satzungsbeschluss:
1. Aufgrund des § 10 des BauGB sowie nach § 84 LBO beschließt die Gemeindevertretung den B-Plan Nr. 46 (Kernbereich Business Park Südtondern) für das o.g. Gebiet bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
2. Die Begründung wird gebilligt.
1. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige B-Plan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-suedtondern.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Gesetzliche Zahl der Ausschussmitglieder: 9
Davon anwesend: 9 Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussm itglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Beratung:
Die aufgrund der durchgeführten Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen liegen vor. Die Beteiligungen der Öffentlichkeit wurden vom 17.08.2019 bis zum 17.09.2019 und erneut verkürzt vom 23.07.2020 bis zum 14.08.2020 durchgeführt. Hier wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Die förmliche Behördenbeteiligung wurde mit Schreiben vom 01.08.2019 durchgeführt.Die inhaltlichen Hinweise oder Anregungen bezogen sich schwerpunktmäßig auf folgende Themen:
• Waldabstandsfläche / Waldumwandlung / Ersatzaufforstung
• Regelungsinhalt der textlichen Festsetzung Nr. 3.1
• Umweltbericht / Sicherung der Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen
Danach ergeben sich folgende Korrekturen:
1. Redaktionelle Ergänzung der textlichen Grünfestsetzung Nr. 3.1.
2. Klarstellung der Waldabstandsfläche beim GE1 und GE2 (anstatt 25 m jetzt 30 m).
3. Redaktionelle Ergänzungen im Umweltbericht / Korrektur der Ausgleichsbilanzierung
Durch die Konkretisierung der Erschließungsplanung hat sich eine geringfügige Verbreiterung des Querschnitts der Bypassstraße (Ost-West-Abschnitt) sowie die erforderliche Sicherung einer schmalen Verbindungsfläche für die Entwässerungsableitung Richtung Osten ergeben. Außerdem wurde die Formulierung der textlichen Festsetzung Nr. 1.6 redaktionell angepasst („Entbehrlichkeit der Fläche“).
Auf Hinweis der unteren Forstbehörde wurde eine Teilfläche am östlichen Rand des Plangebiets in der Planzeichnung als Waldfläche übernommen um eine Übereinstimmung mit dem Antrag auf Waldumwandlung herzustellen.
Die erforderlichen Korrekturen wurden im Vorfeld mit dem betroffenen Grundstückseigentümer (BImA) abgestimmt. Sie berühren nicht die Grundzüge der Planung und lösen keine Betroffenheit der Öffentlichkeit aus. Entsprechend wurde eine beschränkte Nachbeteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange zum 2. Entwurf mit Schreiben vom 30.10.2019 durchgeführt.
Die Änderungen im Rahmen der Nachbeteiligung zum 2. Entwurf bezogen sich auf:
- geringfügige Änderung der Wendeanlage (24,5m anstatt 23,0 m)
- Verbreiterung eines Teilabschnitts der Bypassstraße (17m anstatt 15 m)
- 14m breiter Grünverbindung Richtung Osten (wegen Entwässerungsgraben)
- Anpassung der Bestands-Waldflächen im östlichen Grüngürtel
- Anpassung der Einmündung der Bypasstraße im Süden
- Konkretisierung TF (Textliche Festsetzung)1.6 (Entbehrlichkeit)
- Anpassung der TF 3.1
- Ergänzung der Verfahrensvermerke
- aktualisierte Planunterlage.
Im Rahmen der Beteiligung zum 2. Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Leck erfolgte seitens des LLUR - Abteilung Technischer Umweltschutz der Hinweis über die fehlende Betrachtung der WKA Leckeng im Zuge der Schalltechnischen Unter-suchung der WVK Neumünster.
Infolgedessen erfolgte die Überprüfung der Notwendigkeit einer Erweiterung des Gutachtens. Auf Grundlage eines aktuellen Schallgutachtens zum benachbarten Wohngebiet B-Plan Nr. 47 wurde festgestellt, dass die Windenergieanlagen nicht als relevanter Immissionsbeitrag zu bewerten sind.
Im Ergebnis der Nachbeteiligung ergab sich kein Abwägungs- und Änderungserfordernis.
Die Änderungen im Rahmen der Beteiligung zum 3. Entwurf bezogen sich auf:- Reduzierung der überbaubaren Flächen (Lage der Baugrenzen) im Bereich der Baugebiete GE4, GE5a, GE5b (östliche Abgrenzung), GE6 (östliche und nördliche Abgrenzung), GE7a (nordwestliche Abgrenzung) sowie GE7b (südliche Abgrenzung) unter gleichzeitiger Festsetzung einer einheitlichen GRZ für alle gewerblichen Baugebiete von 0,6;
- geringfügige Änderung der Abgrenzung der östlichen Geltungsbereichsgrenze (Anpassung an die Begrenzung des inzwischen rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 47)
Aufbauend auf der Eingriffs-/Ausgleichs (E/A) - Bilanz zum B-Plan 46 Business Park ergab für die notwendigen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen ein Kostenansatz von rund 1,2 Mio. € brutto. Damit wurde infolge der 2017 gesetzten umweltrechtlichen Rahmenbedingungen des Landes die Wirtschaftlichkeit der Gewerbeflächenentwicklung im Business Park insgesamt in Frage gestellt. Mit der Anpassung der Baugrenzen wird eine Eingriffsminimierung und somit Reduzierung der Kosten der erforderlichen Ausgleichmaßnahmen angestrebt.
Entsprechend dieser Anpassung wurde der Umweltbericht aktualisiert.
Gemäß § 4a Abs. 3 Nr. 4 BauGB wurde im Juli 2020 eine beschränkte Nachbeteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange zum 3. Entwurf durchgeführt.
Im Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung zum 3. Planentwurf ergab sich kein Abwägungs- und Änderungserfordernis.
Zu den einzelnen Stellungnahmen sind entsprechende Abwägungsvorschläge in der beigefügten Abwägungstabelle formuliert.
Der Entwurf des B-Planes und die Begründung sowie die eingegangenen Stellungnahmen und die Abwägungsvorschläge werden eingehend erläutert
In der Beratung wird angezweifelt, dass auf Seite 94 der Begründung „ die Mahd im Zeitraum 01.05. bis 31. 07.“ zulässig sein soll, da dieser Zeitraum ja Hauptbrutzeit ist.
Anmerkung der Schriftführerin:
Der Landschaftsplaner hat die Aussage geprüft. Sie bezieht sich auf die gesamten 21 ha Ausgleich mesophiles Grünland. Für die 6 ha, die multifunktional genutzt werden sollen, gilt diese Aussage sicher nicht, aber das sei vernachlässigbar, da an dieser Stelle noch nicht feststeht, wo genau die 6 ha ausgeglichen werden.
Auszug
zur Erledigung an: FB 3 zur Kenntnis an: BAD
13. Bericht über laufende Planungen und Baumaßnahmen
Christina Scheil informiert über folgende Planungen:a) 19. Änderung F-Plan und B-Plan 47 (Mühlenberg II)
Die FNP-Änderung wurde vom Innenministerium genehmigt.
b) Vhb. 6. Änderung B-Plan 16 (Erweiterung Reha-Sport-Zentrum)
Es ist ein Schallgutachten beauftragt worden und vom Planungsbüro wird zurzeit der Planentwurf erarbeitet. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss kann voraussichtlich im Oktober gefasst werden.
c) 33. Änderung F-Plan und 2. Änderung B-Plan Nr. 31 (Windenergie Leckeng)
Die Genehmigung der F-Planänderung vom Innenministerium liegt jetzt vor.
d) Vorhabenbezogener. B-Plan 54 (OT. Klintum zwischen Wanger Weg und Rotdornweg)
Die Öffentliche Auslegung ging bis zum 07.09.2020. Es gab zahlreiche Einwendungen von privater Seite. Die Stellungnahmen werden jetzt vom Planungsbüro ausgewertet und der Durchführungsvertrag sowie der Satzungsbeschluss vorbereitet.
e) 7. Änderung F-Plan und B-Plan 43 (Erweiterung Gewerbegebiet Nord)
Es hat eine umfangreiche Abstimmung zwischen Erschließungsplaner und Kreis NF/ Abt. Wasserwirtschaft zur komplexen Entwässerungsthematik des Plangebietes stattgefunden. Hier sind aber noch nicht alle Punkte geklärt. Es wird noch an Lösungen gearbeitet.
Dieter Davids informiert über folgende Baumaßnahmen:
f) Die Kanalsanierung in der Hasenheide ist bis auf die Anschlussliner fertiggestellt. Derzeit wird der Straßenbau hergestellt.
g) Die Straßenbeleuchtung in der Allee und in der Waldstraße ist fertiggestellt. In der Büllsbüller Chaussee fehlt noch die Zustimmung des LBV-SH.
h)
i) Die Sanierung der Ludwig Feddersen Brücke verzögert sich, da es finanzielle Probleme gibt. Im Moment werden die Zahlen zusammengetragen, die in der Oktobersitzung erörtert werden
j) Bei der Gehweginstandsetzung werden in der Wikinger Straße derzeit Kabel verlegt und der Gehweg erneuert. Der Gehweg ist etwa auf halber Strecke Wikinger Straße fertig
k) Die für August geplante Kanalsanierung des RW-Kanal in der Marktstraße ist auf Oktober verschoben.
l) Der Endausbau für das Wohngebiet Heidering beginnt in KW 37.
m) Der Ausbau des Rundwanderwegs ist in Arbeit. Zur Zeit wird der Gehweg am Mühlenberg hergestellt
14. Anfragen und Mitteilungen
Der Bürgermeister informiert:
a) Über Vandalismus. Diesmal sind die Toiletten an der Kirche betroffen und der Pavillon muss hier neu gestrichen werden.
b) In KW 38 findet in Berlin eine Tagung der Garnisonsstädte statt, an der er teilnimmt.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Ausschussvorsitzende Roland Mader um 20:25 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung des Infrastruktur- und Umweltausschusses. Die Zuhörer*innen verlassen den Sitzungsraum.
gez. Roland Mader gez. Christina Scheil
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Ausschussvorsitzender Schriftführerin
Dokumente:Niederschrift zur 21 Sitzung des Infrastruktur und (PDF, 191 kB)