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Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 19. Sitzung
des Infrastruktur- und Umweltausschusses Leck
am Donnerstag, 18. Juni 2020
Sitzungsort: Rathaus, großer Sitzungssaal, Marktstraße 7-9, Leck
Sitzungsdauer: 19:00 bis 19:30 Uhr
Anwesend sind:
Mitglied des Gremiums
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Roland Mader
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Vorsitzender
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Mitglied des Gremiums
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Klaus Schmidt
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stellvertretender Vorsitzender
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Mitglied des Gremiums
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Sabine Detert
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Mitglied des Gremiums
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Ingo Ehlers
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Mitglied des Gremiums
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Richard Ingwersen
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Mitglied des Gremiums
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Ingrid Marcussen-Kressin
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bürgerliches Mitglied
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Mitglied des Gremiums
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Hans-Martin Petersen
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Mitglied des Gremiums
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Kay Priebe
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bürgerliches Mitglied
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Ferner:
Werner Carstensen
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Kurt Klaus Kleinschmidt
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Holger Karde
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Torsten Nissen
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Jürgen Daniel
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Karsten Hansen
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Ingo Scholz
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stellvertretender Bürgermeister
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Kommunalbetriebe Leck
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Dieter Davids
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Amt Südtondern
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Christina Scheil
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zugleich als Schriftführerin
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Entschuldigt fehlt/en:
Mitglied des Gremiums
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Uwe Wiebrodt
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bürgerliches Mitglied
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Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung eingeladen:
Öffentlicher Teil -
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1.
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Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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2.
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Tagesordnung
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2.a.
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Dringlichkeitsanträge
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2.b.
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Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit
bzw. Nichtöffentlichkeit der Tagesordnungspunkte
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3.
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Einwohnerfragestunde
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4.
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Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom
11.02.2020
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5.
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Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 5
für das Gebiet südlich der Osterstraße
und nördlich der Lecker Au
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6.
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Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des B-Planes
Nr. 46 (Kernbereich Business Park Südtondern)
- Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss - DS 156-2020
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1. |
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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Der Ausschussvorsitzende Roland Mader begrüßt die Erschienenen und stellt fest, dass die Versammlung beschlussfähig ist. Anschließend weist er auf Folgendes hin:
• Die Tagesordnung ist auf ein Minimum reduziert worden, um die Verweildauer so kurz wie möglich zu gestalten.
• Die Teilnehmerliste wird von der Verwaltung geführt.
• Während der Sitzung kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden, soweit der Hygieneabstand von 1,5 Metern eingehalten ist.
• Die Abstands- und Hygieneregeln sind insbesondere auch beim Verlassen des Sitzungsraumes unbedingt zu beachten. Bitte dann wieder die Mund-Nasen-Bedeckung anziehen.
• Hinweis auf Datenerhebung: Die Liste der teilnehmenden Besucher*innen wird 4 Wochen aufgehoben und dann vernichtet – es kann ein Foto der Besucher*innen zur ggf. erforderlichen Nachverfolgung bei einer Corona-Erkrankung gemacht werden.
2.a. |
Dringlichkeitsanträge
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Es werden keine Dringlichkeitsanträge bzw. Anträge auf Änderung der Tagesordnung gestellt.
2.b. |
Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit
bzw. Nichtöffentlichkeit der
Tagesordnungspunkte
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Es erfolgt keine Beschlussfassung, alle Tagesordnungspunkte werden öffentlich beraten.
3. |
Einwohnerfragestunde
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a) Es wird auf eine Rattenplage im Ort und an der Lecker Au hingewiesen und nachgefragt, ob die Gemeinde etwas dagegen unternimmt.
Der Ausschussvorsitzende und der stellvertretende Bürgermeister erläutern, dass es beim Bauhof/Klärwerk speziell geschulte Mitarbeiter gibt, die in der Kanalisation und auf gemeindlichen Flächen Köder auslegen, allerdings erst nachdem gemeldet worden ist, wo konkret Ratten gesichtet wurden. Ferner soll der Deich- und Hauptsielverband benachrichtigt werden.
Auf den Privatgrundstücken sind die Grundstückseigentümer verpflichtet selbst dagegen vorzugehen. Hier macht es Sinn, sich ggf. mit den Nachbarn zusammen zu tun und einen Schädlingsbekämpfer zu beauftragen.
Außerdem sollten unter keinen Umständen Essensreste über die Toilette in der Kanalisation landen und auch die Verwendung der Biotonne ist dem Komposthaufen im eigenen Garten vorzuziehen.
Auszug
zur Erledigung an: KBL zur Kenntnis an:
4. Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom 11.02.2020
Die Niederschrift über die Sitzung vom 11.02.2020 ist den Ausschussmitgliedern zugegangen. Es erfolgen keine Einwände.
5. Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 5 für das Gebiet südlich der Osterstraße und nördlich der Lecker AuDS 154-2020
Beschluss:
a) Der Infrastruktur- und Umweltausschuss beschließt gem. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufstellung der Teilaufhebung des B-Planes Nr. 5 (einschließlich aller Änderungen bis auf die 5. Änderung des B-Planes Nr. 5) für das Gebiet südlich der Osterstraße und nördlich der Lecker Au, da für den B-Plan Nr. 5 in wesentlichen Teilen eine Funktionslosigkeit angenommen werden muss.
b) Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
c) Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein noch zu benennendes Planungsbüro beauftragt werden.
d) Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs.1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
e) Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt werden
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Gesetzliche Zahl der
Ausschussmitglieder:
9Davon anwesend: 8Ja-Stimmen: 8Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beratung:
Anlässlich eines Bauantrages ist aufgefallen, dass wesentliche Teile des B-Planes Nr. 5 im Bereich Osterstraße, Achtern Diek, Lerwall und Munkfenne nicht mehr anwendbar sind und somit von einer Funktionslosigkeit des B-Planes auszugehen ist. Offensichtlich sind die meisten Gebäude in diesem Bereich vor rd. 30 Jahren nach einer B-Planänderung genehmigt und errichtet worden, die aber nicht (mehr) rechtskräftig (geworden) ist. Infolgedessen gilt für diese Gebäude zwar der Bestandsschutz aber Änderungen können nicht genehmigt werden.
Die Gemeinde hat jetzt die Möglichkeit den B-Plan Nr. 5 bis auf den Teilbereich der 5. Änderung, die erst Ende Oktober 2015 rechtskräftig geworden ist, ersatzlos aufzuheben, um Rechtssicherheit zu schaffen.
Planungsrechtlich würde hier dann ein Bauvorhaben künftig nach § 34 BauGB beurteilt werden können und wäre insbesondere „… zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“ (§ 34 Abs. 1 BauGB).
Oder die Gemeinde überplant das Gebiet, indem sie den Bebauungsplan Nr. 5 neu aufstellt und gleichzeitig den alten B-Plan aufhebt.
Nach ausführlicher Beratung fasst der Infrastruktur- und Umweltausschuss einstimmig den obigen Aufstellungsbeschluss für die ersatzlose Teilaufhebung des B-Planes Nr. 5.
Auszug
zur Erledigung an: FB 3 zur Kenntnis an:
6. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des B-Planes Nr. 46 (Kernbereich Business Park Südtondern)
- Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- DS 156-2020
-DS 156-2020
Beschluss:
1. Der geänderte Entwurf des B-Planes Nr. 46 für das Gebiet nördlich der B199 im östlichen Teilbereich des ehem. NATO-Flugplatzes Leck (Kernbereich Business Park Südtondern) sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der geänderte Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Gesetzliche Zahl der Ausschussmitglieder: 9
Davon anwesend: 8 Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder des Infrastruktur- und Umweltausschusses von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Beratung:
Der B-Plan Nr. 46 umfasst einen ca. 57,9 ha großen Teilbereich des ehemaligen NATO-Flugplatzes Leck und basiert auf der 2015 erarbeiteten und von den drei betroffenen Gemeinden beschlossenen Konversionskonzeption („Konversionsplanung für den Bundeswehrflugplatz Leck im gleitenden Verfahren der Konversion“).
Wesentliches Planungsziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Nachnutzung der ehemals militärisch genutzten Flächen zu schaffen. Dazu ist insbesondere die Festsetzung von ca. 33,7 ha Gewerbegebieten (GE1 – GE8) beabsichtigt. Außerdem werden ein Sondergebiet Solarpark, Verkehrsflächen, öffentliche Grünflächen, Flächen für Wald sowie Maßnahmenflächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (SPE-Flächen) festgesetzt.
In die Gewerbeflächenplanung wird auch der Bereich der Bundeswehr-Kaserne Leck im Südosten der Liegenschaft einbezogen, der aber voraussichtlich noch bis 2025 von der Bundeswehr weitergenutzt wird.
Ausgehend von der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zum B-Plan 46 nach der förmlichen Behördenbeteiligung ergab der Kostenansatz für die erforderlichen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen rd. 1,2 Mio. €. Damit wurde infolge der 2017 gesetzten umweltrechtlichen Rahmenbedingungen des Landes die Wirtschaftlichkeit der Gewerbeflächenentwicklung im Business Park insgesamt in Frage gestellt und eine Eingriffsminimierung und somit Kostenreduzierung unumgänglich.
Mit der Verkleinerung der überbaubaren Flächen (Lage der Baugrenzen) in den Gewerbegebieten GE4 (nördliche Abgrenzung), GE5a (nördliche Abgrenzung), GE5b, (östliche Abgrenzung), GE6 (östliche und nördliche Abgrenzung) GE7a (nordwestliche Abgrenzung) und GE7b (südliche Abgrenzung) und der gleichzeitigen Festsetzung einer einheitlichen GRZ für alle gewerblichen Baugebiete von 0.6 (vorher auch 0,8) kann eine deutliche Reduzierung der Ausgleichserfordernis von ca. 7 ha erreicht werden.
D er Entwurf des B-Planes Nr. 46 wird deshalb entsprechend geändert und das Verfahren mit dem erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss fortgesetzt.
Die parallel aufgestellte 23. Änderung des F-Planes wurde Anfang Juni vom Innenministerium genehmigt
Nach kurzer Beratung fasst der Ausschuss obigen Beschluss.
Auszug
zur Erledigung an: FB 3 zur Kenntnis an:
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Ausschussvorsitzende Roland Mader um 19:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Infrastruktur- und Umweltausschusses mit einem Dank für die Mitarbeit.
gez. Roland Mader gez. Christina Scheil
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Ausschussvorsitzender Schriftführerin
Dokumente:Niederschrift zur 19 Sitzung des Infrastruktur und (PDF, 146 kB)