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Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 16. Sitzung
des Infrastruktur- und Umweltausschusses Leck
am Donnerstag, 12. Dezember 2019
 

Sitzungsort: Rathaus, großer Sitzungssaal, Marktstraße 7-9, Leck
Sitzungsdauer: 19:00 bis 19:45 Uhr
 
Anwesend sind:
 

Mitglied des Gremiums
Klaus Schmidt
stellvertretender Vorsitzender
Mitglied des Gremiums
Hans-Martin Petersen
 
Mitglied des Gremiums
Kay Priebe
bürgerliches Mitglied
Mitglied des Gremiums
Uwe Wiebrodt
bürgerliches Mitglied
 
Annemarie Carstensen
Gemeindevertreterin
 
Ingo Scholz
Gemeindevertreter

 

 
Ferner:
 

Bürgermeister
Andreas Deidert
 
 
Jürgen Daniel
 
Kommunalbetriebe Leck
Dieter Davids
 
Amt Südtondern
Christina Scheil zugleich als Schriftführerin
 

 
 
Entschuldigt fehlten:
 

Mitglied des Gremiums
Roland Mader
Vorsitzender
Mitglied des Gremiums
Sabine Detert
 
Mitglied des Gremiums
Ingo Ehlers
 
Mitglied des Gremiums
Richard Ingwersen
 
Mitglied des Gremiums
Ingrid Marcussen-Kressin
bürgerliches Mitglied

 

Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung – durch Beschlussfassung zu TOP 2 ergänzt - eingeladen:
 

 
Öffentlicher Teil -
1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.
Tagesordnung
2.a.
Dringlichkeitsanträge
2.b.
Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit der Tagesordnungspunkte
3.
Einwohnerfragestunde
4.
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschriften vom 08.10.2019 und 12.11.2019
5.
Beratung und Beschlussfassung über Bauleitplanungen der Nachbargemeinden
6.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 54

(OT. Klintum, südlich Wanger Weg und östlich Rotdornweg)

- Aufstellungsbeschluss

- DS 133-2019

7.
Beratung und Beschlussfassung über die 7. Änderung B-Plan Nr. 19 (Peter-Ox-Str.)

- Aufstellungsbeschluss

- DS 134-2019

8.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 19. Änderung F-Plan (Mühlenberg II)

a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen

b) Abschließender Beschluss

- DS 135-2019

9.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des B-Planes Nr. 47 (Mühlenberg II)

a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen

b) Satzungsbeschluss

- DS 136-2019

10.
Bericht über laufende Planungen und Baumaßnahmen
11.
Anfragen und Mitteilungen
   
 
Nicht öffentlicher Teil -
12.
Bauanträge und Bauvoranfragen
13.
Grundstücksangelegenheiten
14.
Auftragsvergaben
15.
Vertragsangelegenheiten
16.
Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt

 


 

1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit          
 

 

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Klaus Schmidt begrüßt die Erschienenen und stellt fest, dass die Versammlung beschlussfähig ist.

 
 
 

2.a.
Dringlichkeitsanträge          
 

 

Es werden keine Dringlichkeitsanträge gestellt.
 
 
 

2.b.
Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit der Tagesordnungspunkte            
 

 

Beschluss:
Die Tagesordnungspunkte 12 bis 16 werden nicht öffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung vorliegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
 

 
 

3.
Einwohnerfragestunde            
 

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.
 

 
 

4.
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschriften vom 08.10.2019 und 12.11.2019          
 

 

Die Niederschriften über die Sitzungen vom 08.10.2019 und vom 12.11.2019 sind dem Ausschuss zugegangen.
Es erfolgen keine Einwände.
 

 
 

5.
Beratung und Beschlussfassung über Bauleitplanungen der Nachbargemeinden          
 

 

Es liegen keine Bauleitplanungen der Nachbargemeinden vor.
 
 
 

6.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 54

(OT. Klintum, südlich Wanger Weg und östlich Rotdornweg)

- Aufstellungsbeschluss

- DS 133-2019     
DS 133-2019

 

Beschluss:

1.   Der Infrastruktur- und Umweltausschuss beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 54 für das Gebiet „im Ortsteil Klintum, südlich des Wanger Weges, westlich der Lecker Chaussee und östlich bzw. nördlich angrenzend an die Bebauung Rotdornweg“. Wesentliches Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA).
 
2.   Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
 
3.   Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Hansen, Horstedt, beauftragt werden.

 

4.   Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 54 wird im beschleunigten Verfahren nach
§ 13 b BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs.1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
 
5.   Alle im Zusammenhang mit der Planung erforderlichen und entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Vorhabenträgers.
 

Abstimmungsergebnis: einstimmig
Gesetzliche Zahl der Mitglieder des Ausschusses: 9

Davon anwesend:
6
Ja-Stimmen:
6
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0

 

Bemerkung:
 
Aufgrund des § 22 Gemeindeordnung waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
 
Beratung:

Der Sachstand wird erläutert:
Der Infrastruktur- und Umweltausschuss hat bereits in seiner Sitzung am 14.08.2018 den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 54 gefasst. Mit dem jetzigen aktualisierten Beschluss wird insbesondere der Möglichkeit nachgekommen, das B-Planverfahren nach § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen:
 
§ 13 b - Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren
Bis zum 31.12.2019 gilt § 13a entsprechend für B-Pläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 2 von weniger als 10.000 m², durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Das Verfahren zur Aufstellung eines B-Plans nach Satz 1 kann nur bis zum 31.12. 2019 förmlich eingeleitet werden; der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB ist bis zum 31.12.2021 zu fassen.
 
Da es sich hier um ein privates Vorhaben handelt, soll der Bebauungsplan außerdem als vorhabenbezogener B-Plan aufgestellt werden, d.h. dass auch ein Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger geschlossen wird, in dem u.a. die Kostenübernahme, Durchführungsfristen und die Erschließung geregelt werden.
Das Plangebiet umfasst eine ca. 4.500 m² Fläche im Ortsteil Klintum, südlich des Wanger Weges, westlich der Lecker Chaussee und östlich bzw. nördlich angrenzend an die Bebauung des Rotdornweges“. (Flur 25, Flurstück 145). Wesentliches Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA), das in 2 Teilgebieten entstehen soll. Auf dem nördlichen Teilgebiet I, das ca. 2.200 m² groß ist und vom Wanger Weg erschlossen wird, sind 2 Reihenhäuser mit je 3 Wohneinheiten geplant. Auf dem südlichen Teilgebiet II, das vom Rotdornweg erschlossen wird, sollen auf ca. 2.200 m² 2 Doppelhäuser mit je 4 Wohneinheiten entstehen.

 
Nach kurzer Beratung fasst der Ausschuss obigen Beschluss.

 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
 

 
 

7.
Beratung und Beschlussfassung über die 7. Änderung B-Plan Nr. 19 (Peter-Ox-Str.)

- Aufstellungsbeschluss

- DS 134-2019          
DS 134-2019

 

Beschluss:

1.   Der Infrastruktur- und Umweltausschuss beschließt die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19.für das Teilgebiet Peter-Ox-Str. 11 und Eesackerstr. 10-12 (Flurstücke 390 und 391, Flur 5). Wesentliches Planungsziel ist die Änderung der textlichen Festsetzung unter 1.2, dass in Besonderen Wohngebieten mindestens ein Drittel der zulässigen Geschossfläche für Wohnungen zu verwenden ist, dahingehend, dass auch im Obergeschoss eine Büronutzung ermöglicht wird.
 
2.   Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
 
3.   Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein noch zu benennendes Planungsbüro beauftragt werden.
 
4.   Der B-Plan wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird abgesehen.
 
5.   Alle im Zusammenhang mit der Planung erforderlichen und entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Antragsteller einen entsprechenden Städtebaulichen Vertrag abzuschließen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig
 

Gesetzliche Zahl der Ausschussmitglieder
 
9
Davon anwesend:
6
Ja-Stimmen:
6
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0

 


Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder des Infrastruktur- und Umweltausschusses von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
 
Beratung:

Der B-Plan Nr. 19 setzt für das Plangebiet ein besonderes Wohngebiet (WB) fest, in dem mindestens ein Drittel der zulässigen Geschossfläche für Wohnungen zu verwenden ist. Der Eigentümer Peter-Ox-Str.11 hat einen Antrag auf Nutzungsänderung gestellt: Im Obergeschoss seines Gebäudes sollen 2 Wohnungen als Bürofläche genutzt werden. Die o.g. Festsetzung lässt dies aber nicht zu. Dieser Ausschuss hat bereits in seiner Sitzung am 12.11.2019 dem Antrag auf B-Planänderung zugestimmt, damit auch im Obergeschoss Büroflächen entstehen können. Nach kurzer Beratung fasst der Ausschuss obigen Beschluss.
 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
 

 
 

8.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 19. Änderung F-Plan (Mühlenberg II)

a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen

b) Abschließender Beschluss

- DS 135-2019     
DS 135-2019

 

Beschlussempfehlung:

a)   Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen:
 

1.   Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 19. Änderung des F-Planes der Gemeinde Leck für das Gebiet westlich Mühlenberg, nördlich der Klixbüller Chaussee (B 199) und auf einem östlichen Teilbereich des ehemaligen NATO-Flugplatzes Leck (Mühlenberg II) abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der vorliegenden Abwägungstabelle beschlossen.
 
2.   Das Planungsbüro GR Zwo, Flensburg, wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
 

b)   Abschließender Beschluss:
 

1.   Die Gemeindevertretung beschließt die 19. Änderung des F-Planes für das o.g. Gebiet.
 
2.   Die Begründung wird gebilligt.
 
3.   Der Amtsdirektor wird beauftragt, die 19. Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die wirksame F-Planänderung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse: www.amt-suedtondern.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig
Gesetzliche Zahl der Ausschussmitglieder: 9

Davon anwesend: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0       

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 
Beratung:
Herr Schmidt erläutert den Sachstand:

Die Gemeinde Leck beabsichtigt mit der Aufstellung der 19. Änderung des F-Planes und dem im Parallelverfahren aufgestellten B-Plan Nr. 47 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines neuen Wohngebietes zu schaffen.
Die aufgrund der durchgeführten Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen liegen vor. Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Zu den einzelnen Stellungnahmen sind entsprechende Abwägungsvorschläge in der beigefügten Abwägungstabelle formuliert. Der Entwurf des F-Planes und die Begründung sowie die eingegangenen Stellungnahmen und die Abwägungsvorschläge werden eingehend erläutert

Nach kurzer Beratung fasst der Ausschuss obigen Beschluss.
 

 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
BAD

 

 

9.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des B-Planes Nr. 47 (Mühlenberg II)

a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen

b) Satzungsbeschluss

- DS 136-2019     
DS 136-2019

 

Beschlussempfehlung:

c)   Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen:
 

3.   Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 47 der Gemeinde Leck für das Gebiet westlich Mühlenberg, nördlich der Klixbüller Chaussee (B 199) und auf einem östlichen Teilbereich des ehemaligen NATO-Flugplatzes Leck (Mühlenberg II) abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der vorliegenden Abwägungstabelle beschlossen.
 
4.   Das Planungsbüro Gr zwo, Flensburg, wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
 

d)  Satzungsbeschluss:
 

4.   Aufgrund des § 10 des BauGB sowie nach § 84 LBO beschließt die Gemeindevertretung den B-Plan Nr. 47 (Mühlenberg II) für das o.g. Gebiet bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
 
5.  Die Begründung wird gebilligt.
 
1.   Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige B-Plan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-suedtondern.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig
Gesetzliche Zahl der Ausschussmitglieder: 9

Davon anwesend: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder des Infrastruktur- und Umweltausschusses von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 
Beratung:
Herr Schmidt erläutert den Sachstand:

Die Gemeinde Leck beabsichtigt mit der Aufstellung des B-Planes Nr. 47 und der im Parallelverfahren aufgestellten 19. Änderung des F-Planes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines neuen Wohngebietes zu schaffen.
Die aufgrund der durchgeführten Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen liegen vor. Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Zu den einzelnen Stellungnahmen sind entsprechende Abwägungsvorschläge in der beigefügten Abwägungstabelle formuliert. Der Entwurf des B-Planes Nr. 47 und die Begründung sowie die eingegangenen Stellungnahmen und die Abwägungsvorschläge werden eingehend erläutert

Nach kurzer Beratung fasst der Ausschuss obigen Beschluss.
 

 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
BAD

 

 

10.
Bericht über laufende Planungen und Baumaßnahmen          
 

 

Christina Scheil informiert über folgende Planungen:
 
a)   27. Änderung F-Plan (14. Änderung F-Plan Klixbüll) (Gemeindeübergreifende Bauleitplanung KBA-Teststrecke Südtondern)
Die F-Planänderungen der Gemeinden Leck (und Klixbüll) wurden vom Innenministerium genehmigt. Der Satzungsbeschluss für B-Plan 49 ist in Vorbereitung.
 
b)   B-Plan Nr. 46 (Kernbereich Business Park Südtondern)
Die Befreiung vom gesetzlichen Biotopschutz wurde von der unteren Naturschutzbehörde in Aussicht gestellt. Der Satzungsbeschluss wird vorbereitet.
 

c)   1. Änderung B-Plan 4 (Seniorenwohnanlage Ruhwinkel
Der Durchführungsvertrag ist vom Vorhabenträger noch nicht unterschrieben. Der Satzungsbeschluss kann voraussichtlich in der GV im Januar gefasst werden.
 
Dieter Davids informiert über folgende Baumaßnahmen:
 
d)   Die Sanierung der Kokkedahler Brücke läuft weiter. Es werden aufgrund der Witterung immer noch die Kappen beschichtet. Bei der Ludwig Feddersen Brücke werden verschiedene Varianten der Statik geprüft.
e)   In Klintum wird unter Vollsperrung der Regenkanal in der Dorfstraße verlegt.
Noch in der 50. KW soll der Asphalt hergestellt werden, sodass in der 51. KW die Vollsperrung voraussichtlich aufgehoben werden kann.
f)   Die Vorplanung der Kanalsanierung in der Hasenheide hat Kosten von ca. 830.000,00 € ergeben.
g)   Die Oberflächenherstellung der Breitbandverlegung kann wegen der Witterung in 2019 nicht abgeschlossen werden und wird 2020 fortgesetzt.
 
 

11.
Anfragen und Mitteilungen          
 

 

a)   Klaus Schmidt weist darauf hin, dass sich im Einmündungsbereich Lindenweg/Norder Maade eine größere Pfütze befindet, die schon mehrfach aufgefüllt worden ist, aber immer wieder ausgespült wird.

 

 

Auszug
zur Erledigung an:
 
zur Kenntnis an:
 

 
 
 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der stellvertretende Ausschussvorsitzende Klaus Schmidt um 19:40 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung des Infrastruktur- und Umweltausschusses. Die Zuhörer*innen verlassen den Sitzungsraum.
 
 
 
gez. Klaus Schmidt gez. Christina Scheil
________________________________ ________________________________
Stellvertretender Ausschussvorsitzender Schriftführerin    

 
 
 
 

 


Dokumente: