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Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 14. Sitzung
des Infrastruktur- und Umweltausschusses Leck
am Dienstag, 12. November 2019
 

Sitzungsort: Rathaus, großer Sitzungssaal, Marktstraße 7-9, Leck
Sitzungsdauer: 19:00 bis 21:05 Uhr
 
Anwesend sind:
 

Mitglied des Gremiums
Roland Mader
Vorsitzende/r
Mitglied des Gremiums
Klaus Schmidt
stellvertretende/r Vorsitzende/r
Mitglied des Gremiums
Sabine Detert
 
Mitglied des Gremiums
Ingo Ehlers
 
Mitglied des Gremiums
Richard Ingwersen
 
Mitglied des Gremiums
Ingrid Marcussen-Kressin
bürgerliches Mitglied
Mitglied des Gremiums
Hans-Martin Petersen
 
Mitglied des Gremiums
Kay Priebe
bürgerliches Mitglied
Mitglied des Gremiums
Uwe Wiebrodt
bürgerliches Mitglied

 

 
Ferner:

 
Karina Gava
 
 
Volker Storm
 
Bürgermeister
Andreas Deidert
 
 
Manfreth Sakschewski
 
 
Ingo Scholz
 

 

Kommunalbetriebe Leck
Dieter Davids
      
Amt Südtondern
Christina Scheil
zugleich als Schriftführerin

 

Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung – durch Beschlussfassung zu TOP 2 ergänzt - eingeladen:
 

 
Öffentlicher Teil -
1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.
Tagesordnung
2.a.
Dringlichkeitsanträge
2.b.
Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit der Tagesordnungspunkte
3.
Einwohnerfragestunde
4.
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom 08.10.2019
5.
Beratung und Beschlussfassung über das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) Leck "Wikinger Straße" im Rahmen des Städtebauförderprogramms Soziale Stadt

- DS 125-2019 -

6.
Beratung und Beschlussfassung über Bauleitplanungen der Nachbargemeinden
7.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 33. Änderung des F-Planes (Windenergie Leckeng)

a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen

b) Abschließender beschluss

DS 126-2019

8.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 2. Änderung des B-Planes Nr. 31 (Windenergie Leckeng)

a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen

b) Satzungsbeschluss

DS 127-2019

9.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 23. Änderung des F-Planes der Gemeinde Leck (Kernbereich Business Park Südtondern)

a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene stellungnahmen

b) Abschließender Beschluss

DS 128-2019

10.
Bericht über laufende Planungen und Baumaßnahmen
11.
Anfragen und Mitteilungen
   
 
Nicht öffentlicher Teil -
12.
Bauanträge und Bauvoranfragen
13.
Grundstücksangelegenheiten
14.
Auftragsvergaben
15.
Vertragsangelegenheiten
16.
Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt

 


 

1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit          
 

 

Der Ausschussvorsitzende Roland Mader begrüßt die Erschienenen und stellt fest, dass die Versammlung beschlussfähig ist.

 
 

2.a.
Dringlichkeitsanträge          
 

 

Es werden keine Dringlichkeitsanträge bzw. Anträge auf Änderung der Tagesordnung gestellt.

 
 

2.b.
Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit der Tagesordnungspunkte            
 

 

Beschluss:

Die Tagesordnungspunkte 12 bis 16 werden nicht öffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung vorliegen.
 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
 

3.
Einwohnerfragestunde            
 

 

a)  Beleuchtung Allee
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Allee die Beleuchtung an den Ecken Dünenstraße und Eesackerstraße für den Fußgänger/Fahrradfahrerbereich sehr ungenügend ist.
Der Bürgermeister kennt die Problematik, die aufgrund der dichten Bäume hervorgerufen wird und versichert, dass an einer Lösung gearbeitet wird.

 

b)  Zustand Bürgersteige

Im Rahmen der Sprechstunde des Seniorenbeirates und der Beauftragten für Menschen mit Behinderung ist von einer Rollstuhlfahrerin der teilweise schlechte Zustand der Bürgersteige moniert worden.
Bürgermeister Deidert kennt auch hier das Problem und äußert, dass die Gemeinde im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen Mängel beseitigt und ebenfalls versucht wird, Barrierefreiheit herzustellen. Dieses sei aber aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht immer umzusetzen. Für Anregungen und auch Verbesserungsvorschläge kann sich jeder auch gerne direkt an den Bürgermeister wenden.

 

 

Auszug
zur Erledigung an:
 
zur Kenntnis an:
 

 
 

4.
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom 08.10.2019          
 

 

Es wurde kein Beschluss gefasst, da die Niederschrift noch nicht vorlag.

 

 
 

5.
Beratung und Beschlussfassung über das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) Leck "Wikinger Straße" im Rahmen des Städtebauförderprogramms Soziale Stadt

- DS 125-2019 -      
DS 125-2019

 

Es werden zwei Beschlussvarianten zur Abstimmung gegeben:
 
Beschlussvariante 1:

a)   Das vorliegende integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK, Anlage 1) Leck „Wikinger Straße“ wird gebilligt und zur Umsetzung beschlossen.
b)   Der im Lageplan dargestellten Abgrenzung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Wikinger Straße“ als Maßnahmengebiet bzw. „Soziale-Stadt-Gebiet“ (Anlage 2) gemäß § 171 e Abs. 3 BauGB wird zugestimmt.
 

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 4
Nein- Stimmen: ---
Enthaltungen: ---

 

Beschlussvariante 2:

a.)   Das vorliegende integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK, Anlage 1) Leck „Wikinger Straße“ wird gebilligt und umgesetzt. Über Art und Umfang der einzelnen Maßnahmen wird gesondert beschlossen.
b.)   Der im Lageplan dargestellten Abgrenzung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Wikinger Straße“ als Maßnahmengebiet bzw. „Soziale-Stadt-Gebiet“ (Anlage 2) gemäß § 171 e Abs. 3 BauGB wird zugestimmt.
 

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 5
Nein- Stimmen: ---
Enthaltungen: ---

 

Damit wird sich mehrheitlich für Beschlussvariante 2 entschieden.
 
 
Beratung:

Herrn Reesas (plan-werkStadt, Bremen) erläutert eingehend das vorliegende ISEK und geht im Rahmen seiner Präsentation auf die Entstehungsgeschichte, den Werdegang und die anstehenden Maßnahmen ein:
Die Gemeinde Leck hat im Rahmen der Lenkungsgruppe „Wikinger Straße“ zwischen dem 04.07.2017 und dem 27.11.2017 mehrfach zum Förderverfahren „Soziale Stadt“ getagt und sich unterrichten lassen. Die dort getätigten Äußerungen sind in die Überarbeitung des Integrierten Entwicklungskonzepts (ISEK) eingeflossen. Mittlerweile ist die Erstellung des ISEK abgeschlossen und mit dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration abgestimmt.
Städtebauliche Zielsetzung für das Gebiet Wikinger Straße ist eine ganzheitliche Stadtteilerneuerung, die die notwendige Infrastruktur erhält bzw. stärkt, und einen Imagewandel unterstützt und befördert, um den Stadtteil nachhaltig als Wohnstandort für vielfältige Zielgruppen attraktiv zu gestalten. Hierzu sollen finanzielle Mittel der Gemeinde eingesetzt und Mittel aus dem Städtebauförderprogramm Soziale Stadt beantragt werden. Um dieses städtebauliche Ziel im Sinne der Nachhaltigkeit und Bündelung der Maßnahmen umsetzen zu können, wurde ein „Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Leck – Wikinger Straße“ (ISEK) erstellt, das die Grundlage für die weiteren Maßnahmen bildet.
 
Aufbauend auf der Analyse des Untersuchungsgebietes (soziodemographische und wirtschaftliche Entwicklung, stadträumliche und soziokulturelle Struktur) sind nachfolgende Entwicklungsziele und Maßnahmen entwickelt worden:
 

Leitbild und Entwicklungsziele
Soziale Stabilisierung der Bewohnerschaft
Stärkung und Vernetzung sozialer Strukturen
Stärkung kommunikativer Strukturen
Sicherung und Stabilisierung von Mietwohnungsstrukturen
Städtebauliche Gesamtmaßnahme:
 

•   Stärkung der im Quartier vorhandenen sozialen Strukturen und Angebote
•   Schaffung von Möglichkeiten für Kommunikation und Kooperation zwischen den verschiedenen Bewohnergruppen
•   Vernetzung der lokal aktiven Initiativen und der Bewohnerschaft
•  Attraktivierung des Gesamtbildes des Quartiers:
•   Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes von Grünflächen und Wohngebäuden
•   Neuordnung des Straßenraums (Parkraummanagement, Nutzbarkeit des öffentlichen Straßenraums)

 
Maßnahmenkonzept

•  Beauftragung eines Sanierungsträgers
•   Quartiersmanagement für das „Wikinger Quartier“
•   Verfügungsfonds
•   QuarZ – Schaffung eines QuartiersZ entrums
•   Neubau der evangelischen Montessori Kindertagesstätte
•   Aufwertung der zentralen öffentlichen Spiel- und Grünflächen
•   Aufwertung des Wohnumfeldes
•   Herstellung ausreichender Stellplätze
•   Begrünungsmaßnahmen entlang öffentlicher Verkehrsflächen
•   Ordnung und Umgestaltung der öffentlichen Parkplätze und Parkflächen
•   Umgestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen

 
Weitere Maßnahmenvorschläge

•   Verbesserte Integration/Kooperation der Dänischen Schule innerhalb des Quartiers
•   Öffnung des Seniorenheims in das Quartier hinein
•  Maßnahmen zur Reduktion der Heizkosten
•   Radverkehrskonzept für die Gemeinde Leck unter besonderer Berücksichtigung der Ortsmitte und des Fördergebiets
•  Gestaltung eines erkennbaren Quartierseingangs
•   Gestaltung eines Quartiersgartens / einer Streuobstwiese
•   Verträgliche Nutzung des angrenzenden Wäldchens

 

Resümierend wird festgehalten, dass zum weiteren Anschieben des Projektes im nächsten Schritt das Quartiersmanagement ausgeschrieben werden muss.
Im Hinblick auf die konkreten Maßnahmen bildet das Konzept nur einen groben Rahmen, der nicht verbindlich sein kann, da die Kostenübersicht auch nur auf einer groben Kostenschätzung basiert. Außerdem sind die aufgeführten nichtöffentlichen Maßnahmen, deren Kosten von den privaten Eigentümern zu tragen sind, zwar Bestandteil des ISEK aber nicht durch das Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ förderfähig.
Nach ausführlicher Beratung, in der insbesondere über die Verbindlichkeit des ISEK diskutiert wird, beschließt die Mehrheit der Ausschussmitglieder die obige 2. Beschlussvariante, die unter (a) um den Satz ergänzt wird, dass „über Art und Umfang der einzelnen Maßnahmen gesondert beschlossen wird“. Der Beschluss unter (b) über die Abgrenzung des Maßnahmengebietes ist unstrittig.
 
Anmerkung der Schriftführer*in:
Das unter Maßnahme 2 aufgeführte Quartiersmanagement für das „Wikinger Quartier“ ist nur zu 50% aus der Städtebauförderung förderfähig. Dies wird im ISEK ebenso wie die Angabe über den Träger der ev. Montessori Kindertagesstätte (Maßnahme 4) das ev. Kindertagesstättenwerk Nordfriesland, korrigiert.
 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
 

 
 

6.
Beratung und Beschlussfassung über Bauleitplanungen der Nachbargemeinden          
 

 

Es liegen keine Bauleitplanungen der Nachbargemeinden vor.
 

 

Auszug
zur Erledigung an:
 
zur Kenntnis an:
 

 
 

7.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 33. Änderung des F-Planes

(Windenergie Leckeng)

a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene
Stellungnahmen

b) Abschließender Beschluss

      
DS 126-2019

 

Beschluss:

a)   Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen:

 

1.   Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 33. Änderung des F-Planes der Gemeinde Leck für das Gebiet „ Leckeng zwischen dem Klixbüller Koog und der Kreisstraße 115 und östlich des Kohldammer Kooges“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Anlage Abwägungsvorschläge beschlossen.
2.   Die Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzplanung (GFN) mbH wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

b)    Abschließender Beschluss:

3.   Die Gemeindevertretung beschließt die 33. Änderung des F-Planes für das o.g. Gebiet.
4.   Die Begründung wird gebilligt.
5.   Der Amtsdirektor wird beauftragt, die 33. Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die wirksame F-Planänderung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse: www.amt-suedtondern.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Ausschussmitglieder: 9

Davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 1
Enthaltungen: 0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder des Infrastruktur- und Umweltaussschusses von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend und wurden bei der Zahl der anwesenden Mitglieder nicht mitgezählt. Klaus Schmidt, Ingrid Marcussen Kressin;
Ferner haben die Gemeindevertreter Volker Storm und Ingo Scholz. ebenfalls nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilgenommen.

 
Beratung:

Mit der Aufstellung der 33. Änderung des F-Planes und der im Parallelverfahren aufgestellten 2. Änderung B-Plan 31 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer weiteren Windenergieanlage (WEA) mit einer maximalen Gesamthöhe bis 180 m und bedarfsgerechter Nachtkennzeichnung im Abstand von 900 m zur Ortslage geschaffen werden. Dafür werden innerhalb des Geltungsbereiches die Flächen für die Landwirtschaft mit der Zusatznutzung Flächen zur Errichtung von Windenergieanlagen dargestellt. Entsprechend den Vorgaben der Raumordnung geschieht die Erweiterung nach Osten/Südosten in den Grenzen des Windvorranggebietes PR1_NFL_040. Geplante WEA müssen vollumfänglich, einschließlich des Rotors, innerhalb des Geltungsbereiches liegen.
Zwischenzeitlich haben die öffentliche Auslegung und die förmliche Behördenbeteiligung stattgefunden. Zu den eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechende Abwägungsvorschläge in der beigefügten Abwägungstabelle formuliert. Aus der Stellungnahme vom Kreis Nordfriesland/untere Naturschutzbehörde (UNB) haben sich folgende Anpassungen in der Begründung bzw. im Umweltbericht ergeben:
 

•   Kapitel 10.1.5 (Umweltbericht): letzter Absatz, Ergänzung um den Hinweis von der UNB zum Fledermausmonitoring,

•   Kapitel 11 (Umweltbericht): Ergänzung um Hinweis von der UNB zur Darstellung von Kompensationsmaßnahmen und der Ausnahmegenehmigung bei Rodung von Knicks,
•   Kapitel 10.3 (Umweltbericht): Ergänzung um Hinweis von der UNB zur Darstellung der Ausgleichsmaßnahmen.

 
Es wird darauf hingewiesen, dass es statt „B5“ auf S. 51 der Begründung unter Raumeinheit 6, 2. Abs. richtig „B199“ heißen muss. Dies wird in der Ausfertigung der Begründung korrigiert.
 
Nach kurzer Beratung fasst der Ausschuss obige Beschlussempfehlung.
 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
 

 
 

8.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 2. Änderung des B-Planes Nr. 31

(Windenergie Leckeng)

a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene

Stellungnahmen

b) Satzungsbeschluss

    
DS 127-2019

 

Beschluss:

b)  Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen:

 

6.   Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des B-Planes Nr. 31 für das Gebiet „Leckeng zwischen dem Klixbüller Koog und der Kreisstraße 115 und östlich des Kohldammer Kooges“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Anlage Abwägungsvorschläge beschlossen.

7.   Die Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzplanung (GFN) mbH wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
 

b) Satzungsbeschluss:

8.   Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung des B-Planes Nr. 31 (Windenergie Leckeng) für das o.g. Gebiet bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
9.   Die Begründung wird gebilligt.
10.   Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen . In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige B-Plan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse: www.amt-suedtondern.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Ausschussmitglieder: 9

Davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 1
Enthaltungen: 0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder des Infrastruktur- und Umweltaussschusses von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend und wurden bei der Zahl der anwesenden Mitglieder nicht mitgezählt. Klaus Schmidt, Ingrid Marcussen Kressin;
Ferner haben die Gemeindevertreter Volker Storm und Ingo Scholz. ebenfalls nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilgenommen.

 
Beratung:

Mit der Aufstellung der 2. Änderung des B-Planes Nr. 31 und der im Parallelverfahren aufgestellten 33. Änderung des F-Planes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer weiteren Windenergieanlage (WEA) mit einer maximalen Gesamthöhe bis 180 m und bedarfsgerechter Nachtkennzeichnung im Abstand von 900 m zur Ortslage geschaffen werden. Dafür werden innerhalb des Geltungsbereiches die Flächen für die Landwirtschaft mit der Zusatznutzung Flächen zur Errichtung von Windenergieanlagen dargestellt. Entsprechend den Vorgaben der Raumordnung geschieht die Erweiterung nach Osten/Südosten in den Grenzen des Windvorranggebietes PR1_NFL_040. Geplante WEA müssen vollumfänglich, einschließlich des Rotors, innerhalb des Geltungsbereiches liegen.
Zwischenzeitlich haben die öffentliche Auslegung und die förmliche Behördenbeteiligung stattgefunden. Zu den eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechende Abwägungsvorschläge in der beigefügten Abwägungstabelle formuliert. Aus der Stellungnahme vom Kreis Nordfriesland/untere Naturschutzbehörde (UNB) haben sich folgende Anpassungen in der Begründung bzw. im Umweltbericht ergeben:
 
•   Kapitel 10.1.5 (Umweltbericht): letzter Absatz, Ergänzung um den Hinweis von der UNB zum Fledermausmonitoring,
•   Kapitel 11 (Umweltbericht): Ergänzung um Hinweis von der UNB zur Darstellung von Kompensationsmaßnahmen und der Ausnahmegenehmigung bei Rodung von Knicks,
•   Kapitel 10.3 (Umweltbericht): Ergänzung um Hinweis von der UNB zur Darstellung der Ausgleichsmaßnahmen.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass es statt „B5“ auf S. 51 der Begründung unter Raumeinheit 6, 2. Abs. richtig „B199“ heißen muss. Dies wird in der Ausfertigung der Begründung korrigiert.
 
Nach kurzer Beratung fasst der Ausschuss obige Beschlussempfehlung.
 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
 

 
 

9.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 23. Änderung des F-Planes der Gemeinde Leck (Kernbereich Business Park Südtondern)

a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene

Stellungnahmen

b) Abschließender Beschluss

      
DS 128-2019

 

Beschlussempfehlung:

c)   Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen:
 

11.   Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 23. Änderung des F-Planes der Gemeinde Leck für das Gebiet nördlich der B199 im östlichen Teilbereich des ehem. NATO-Flugplatzes Leck (Kernbereich Business Park Südtondern) abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge laut Anlage (Abwägungstabelle) beschlossen.
 
12.   Das Planungsbüro GKU, Berlin, wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
 

d)   Abschließender Beschluss:
 

1.   Die Gemeindevertretung beschließt die 23. Änderung des F-Planes für das o.g. Gebiet.
 
2.   Die Begründung wird gebilligt.
 
3.   Der Amtsdirektor wird beauftragt, die 23. Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die wirksame F-Planänderung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse: www.amt-suedtondern.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Gesetzliche Zahl der Ausschussmitglieder: 9

Davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
 
 

Beratung:

Das Verfahren für die F-Planänderung war bereits mit dem Abschließenden Beschluss durch die Gemeindevertretung am 26.04.2018 (DS437-2018) abgeschlossen worden. Im parallel aufgestellten B-Plan Nr. 46 wurde allerdings zusätzlich ein Sondergebiet Solarpark festgesetzt. Da sich ein Bebauungsplan grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, muss diese Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Solarpark auch im F-Plan dargestellt werden. Die 23. Änderung des FNP wird deshalb entsprechend geändert und das Verfahren mit dem erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wieder aufgenommen.
Die aufgrund der durchgeführten Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen liegen vor. Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Zu den einzelnen Stellungnahmen sind entsprechende Abwägungsvorschläge in der beigefügten Abwägungstabelle formuliert.
Der Entwurf des F-Planes und die Begründung sowie die eingegangenen Stellungnahmen und die Abwägungsvorschläge werden eingehend erläutert

 
Nach kurzer Beratung fasst der Ausschuss obige Beschlussempfehlung.
 

 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
 

 
 

10.
Bericht über laufende Planungen und Baumaßnahmen          
 

 

Christina Scheil informiert über folgende Planungen:
 

a)   27. Änderung F-Plan (14. Änderung F-Plan Klixbüll) (Gemeindeübergreifende Bauleitplanung KBA-Teststrecke Südtondern)
Für die F-Planänderungen der Gemeinden Leck (und Klixbüll) wurde beim Innenministerium die Genehmigung beantragt und müsste demnächst erteilt werden.
 

b)   19. Änderung F-Plan und B-Plan Nr. 47 (Mühlenberg II)

Die öffentliche Auslegung und die förmliche Behördenbeteiligung sind abgeschlossen und die Stellungnahmen ausgewertet. Es fehlt noch die Inaussichtstellung der Befreiung vom Biotopschutz von der unteren Naturschutzbehörde. Der abschließende Beschluss bzw. der Satzungsbeschluss können voraussichtlich in der Dezembersitzung gefasst werden.

 

c)   7. Änderung F-Plan und B-Plan 43 (Erweiterung Gewerbegebiet Nord)

Das beauftragte Planungsbüro erarbeitet gerade ein neues Strukturkonzept. Es laufen noch Abstimmungen mit den Fachplanern (Erschließungsplaner und Bodengutachter).

 


d)   B-Plan Nr. 46 (Kernbereich Business Park Südtondern)
Wir warten auf die Inaussichtstellung der Befreiung vom gesetzlichen Biotopschutz von der unteren Naturschutzbehörde und den positiven Bescheid der unteren Forstbehörde zur Waldumwandlung. Danach kann dann der Satzungsbeschluss gefasst werden.

 

Dieter Davids informiert über folgende Baumaßnahmen:
 

e)   Die Sanierung der Kokkedahler Brücke läuft weiter. Derzeit werden die Kappen beschichtet. Bei der Ludwig Feddersen Brücke wird zurzeit die Statik der vorhandenen Träger geprüft.

f)   Am Gallberg/ Heisterkamp ist die Asphaltdecke eingebaut worden. Es werden noch Restarbeiten durchgeführt.

g)   In Klintum wird unter Vollsperrung der Dorfstraße der Regenkanal verlegt.
Der Bürgermeister informiert über die Pflasterarbeiten vor dem Feuerwehrgerätehaus:
 
h)  Da wegen mangelnder Tragfähigkeit ein größerer Bodenaustausch nötig wurde und die Entsorgung des belasteten Bodens auch Extrakosten verursacht hat, wird die Baumaßnahme ca. 14.000 € teurer als geplant. Die genauen Mehrkosten stehen noch nicht fest.


 

 

Auszug
zur Erledigung an:
 
zur Kenntnis an:
 

 
 

11.
Anfragen und Mitteilungen          
 

 

a)   Es wird nachgefragt, ob auf dem ehem. Flugplatzgelände eine Nutzung bezüglich Wasserstoff als Energieträger vorgesehen ist:
Der Bürgermeister antwortet, dass dies schon wünschenswert wäre, bisher aber kein Interessent vorhanden ist und die Aufgabe der Gemeinde hier darin besteht, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu ermöglichen.
b)   Bürgermeister Andreas Deidert informiert über seinen Besuch der EXPO in München, um die Vermarktung des Gewerbeparks zu unterstützen. Allerdings führt die BImA die konkreten Kauf- und Vermarktungsverhandlungen.
c)   Bürgermeister Deidert teilt mit, dass er wegen der sich wiederholenden durch Vandalismus verursachten Schäden an den öffentlichen Toilettenanlagen prüfen lässt, ob eine Videoüberwachung hier in Frage kommt.
d)   Dieter Davids erläutert die Kostenüberschreitung beim Ausbau des Hyholmer Weges.

 
 
 
 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Ausschussvorsitzende Roland Mader um 21:00 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung des Infrastruktur – und Umweltausschusses. Die Zuhörer*innen verlassen den Sitzungsraum.
 
 
 
gez. Roland Mader gez. Christina Scheil
________________________________ ________________________________
Ausschussvorsitzender Schriftführerin    

 
 
 
 

 


Dokumente: