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Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 11. Sitzung
des Infrastruktur- und Umweltausschusses Leck
am Dienstag, 13. August 2019
 

Sitzungsort: Rathaus, großer Sitzungssaal, Marktstraße 7-9, Leck
Sitzungsdauer: 19:00 bis 21:00 Uhr
 
Anwesend sind:
 

Mitglied des Gremiums
Roland Mader
Vorsitzender
Mitglied des Gremiums
Klaus Schmidt
stellvertretende/r Vorsitzender
Mitglied des Gremiums
Sabine Detert
 
Mitglied des Gremiums
Ingo Ehlers
 
Mitglied des Gremiums
Richard Ingwersen
 
Mitglied des Gremiums
Ingrid Marcussen-Kressin
bürgerliches Mitglied
Mitglied des Gremiums
Hans-Martin Petersen
 
Mitglied des Gremiums
Kay Priebe
bürgerliches Mitglied

 

Ferner:
 

 
Volker Storm
 
Bürgermeister
Andreas Deidert
 
 
Andreas Eschenburg
 
 
Jürgen Daniel
 
 
Annemarie Carstensen
 
     
 
Renee Dorrn
Kommunalbetriebe Leck
 
Christina Scheil
Amt Südtondern, zugleich als Schriftführerin

 

Entschuldigt fehlt/en:
 

Mitglied des Gremiums
Uwe Wiebrodt
bürgerliches Mitglied

 

Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung – durch Beschlussfassung zu TOP 2 ergänzt - eingeladen:
 

 
Öffentlicher Teil -
1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.
Tagesordnung
2.a.
Dringlichkeitsanträge
2.b.
Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit der Tagesordnungspunkte
3.
Einwohnerfragestunde
4.
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der 10. Sitzung vom 18.06.2019
5.
Beratung und Beschlussfassung über Bauleitplanungen der Nachbargemeinden
6.
Beratung und Beschlussfassung über die vorhabenbezogene 1. Änderung des B-Planes Nr. 4 (Seniorenwohnanlage Ruhwinkel)

a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen

b) Billigung des Durchführungsvertrages

c) Satzungsbeschluss

- DS 114-2019

7.
Kommunalbetriebe Leck

Trennung der Abwassergebühr in Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren

- DS 97-2019

8.
Kommunalbetriebe Leck  

Nachtragswirtschaftsplan 2019

- DS 104-2019

9.
Bericht über laufende Planungen und Baumaßnahmen
10.
Anfragen und Mitteilungen
   
 
Nicht öffentlicher Teil -
11.
Kommunalbetriebe Leck

Berichtswesen 2019

- DS-105

12.
Bauanträge und Bauvoranfragen
13.
Grundstücksangelegenheiten
14.
Auftragsvergaben
15.
Vertragsangelegenheiten
16.
Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt

 


 

1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit          
 

 

Der Ausschussvorsitzende Roland Mader begrüßt die Erschienenen und stellt fest, dass die Versammlung beschlussfähig ist.

 
 

2.a.
Dringlichkeitsanträge          
 

 

Es liegen keine Dringlichkeitsanträge vor.
 
 

2.b.
Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit der Tagesordnungspunkte            
 

 

Beschluss:

Beschluss:
Die Tagesordnungspunkte 11 bis 16 werden nicht öffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung vorliegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
 

3.
Einwohnerfragestunde            
 

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 
 

4.
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der 10. Sitzung vom 18.06.2019          
 

 

Beschluss:

Die Niederschrift über die Sitzung vom 18.06.2019 ist den Ausschussmitgliedern zugegangen.
Es erfolgen keine Einwände.
 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
 

5.
Beratung und Beschlussfassung über Bauleitplanungen der Nachbargemeinden          
 

 

Es liegen keine Bauleitplanungen der Nachbargemeinden vor.
 
 

6.
Beratung und Beschlussfassung über die vorhabenbezogene 1. Änderung des B-Planes Nr. 4 (Seniorenwohnanlage Ruhwinkel)

a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen

b) Billigung des Durchführungsvertrages

c) Satzungsbeschluss

- DS 114-2019
DS 114-2019

 

Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt, vor der nächsten Gemeindevertretersitzung mit dem Vorhabenträger Kontakt aufzunehmen, um zu prüfen, ob Änderungen für das Gebäude mit den Service-Wohnungen möglich sind.
 
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Ausschussmitglieder: 9

Davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 1

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend und sind bei der Zahl der anwesenden Mitglieder nicht mitzuzählen.

 
 
Beratung:

Herr Mader erläutert den Sachverhalt: Mit der vorhabenbezogenen 1. Änderung des B-Planes Nr. 4 sollen im Plangebiet die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um das bestehende Altenwohn- und Pflegeheim durch einen größeren Neubau zu ersetzen.
Dabei soll die Zahl der Pflegeplätze von jetzt 45 auf dann 90 Plätze in Einzelzimmern verdoppelt werden. Vorgesehen ist die Errichtung eines zweigeschossigen Baukörpers aus zwei versetzt parallel stehenden Hauptflügeln und zwei verbindenden Quertrakten, die sich um einen Innenhof gruppieren.
Ergänzend ist im nordwestlichen Bereich des Plangebietes die Errichtung zweier durch einen Erschließungstrakt verbundener Gebäude für betreutes Wohnen/Service-Wohnen vorgesehen. Die beiden Wohngebäude sind als Laubenganghäuser konzipiert mit je 3 barrierefreien Wohnungen im Erd- und im Obergeschoss und 2 Wohnungen im Dachgeschoss, insgesamt also 16 Wohnungen.
Die verkehrliche Haupterschließung erfolgt von der Wikinger Straße aus über die bereits vorhandene Zufahrt, an die sowohl die Besucher- als auch die Bewohnerstellplätze angebunden sind. Eine weitere Zufahrt erschließt die Anlieferzone und die Personalstellplätze.
Der Bebauungsplan setzt mit seinen Festsetzungen in Planzeichnung und Text den städtebaulichen Rahmen zur planungsrechtlichen Absicherung des Vorhabens und wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt. Der Flächennutzungsplan wird berichtigt (36. Änderung).
Entsprechend dem Planungsziel, im Plangebiet einen Ersatzbau für die bestehende Altenwohn- und Pflegeeinrichtung sowie einen Ergänzungsbau für betreutes Wohnen zu ermöglichen, wird für die beiden Teilgebiete ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Pflegeheim (SO 2) bzw. mit der Zweckbestimmung betreutes Wohnen (SO 1)festgesetzt.
Entsprechend dem vorgesehenen Nutzungszweck als Freianlage für die Heimbewohner erfolgt für den südlichen Bereich des Plangebietes sowie für einen Teil des östlichen Waldumwandlungsstreifens die Festsetzung als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage. In der südöstlichen Ecke des Plangebietes bleibt der Wald erhalten und wird nachrichtlich in den B-Plan übernommen.
Das Maß der baulichen Nutzung wird für die beiden Teilgebiete hinsichtlich der max. zulässigen Grundfläche GR und der Gebäudehöhe GH differenziert. Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baufenster geregelt, die eng um die geplanten Baukörper gezogen sind.
 
Am 07.05.2019 wurde der Entwurf der Planung gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die aufgrund der durchgeführten Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen liegen vor. Zu den einzelnen Stellungnahmen sind entsprechende Abwägungsvorschläge in der beigefügten Abwägungstabelle formuliert.
 

Frau Scheil ergänzt, dass die Landesplanung zwischenzeitlich auch ihre Stellungnahme abgegeben hat und aus landes- und regionalplanerischer Sicht keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Planvorhaben bestehen und dem Planentwurf auch keine Ziele der Raumordnung entgegenstehen.
Sie erläutert die vorliegende Abwägungstabelle, insbesondere die Abwägungsvorschläge zur eingegangenen privaten Stellungnahme (s. Anlage) und weist darauf hin, dass nach Würdigung aller angeführten Aspekte die Planung in Abwägung der privaten Belange der Anlieger mit den wohnungsbau- und sozialpolitischen wie auch den ortsgestalterischen Zielen der Gemeinde und den privaten Belangen des Vorhabenträgers in der vorgesehenen Form städtebaulich verträglich und damit auch für die betroffenen Anlieger zumutbar erscheint.
 
Auch den anwesenden privaten Einwendern wurde Gelegenheit gegeben nochmal ihre Stellungnahme vorzutragen.
 
In der anschließenden ausführlichen Beratung wurde deutlich, dass vor der endgültigen Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung nochmal mit dem Vorhabenträger Kontakt aufgenommen werden soll, um auszuloten, ob für den Vorhabenträger noch Veränderungen an dem Gebäude mit den Service-Wohnungen vorstellbar bzw. realisierbar sind. Danach wurde obiger Beschluss gefasst.
 
 
Anmerkung der Schriftführerin:
Der Vorhabenträger hat mitgeteilt, dass der beauftragte Architekt zurzeit Urlaub hat und eine gewissenhafte Prüfung, ob eine Veränderung des Service-Wohngebäudes möglich ist, bis zur GV-Sitzung am 29.08.2019 deshalb nicht möglich ist.
 

 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
BAD

 

 

7.
Kommunalbetriebe Leck

Trennung der Abwassergebühr in Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren

- DS 97-2019          
97-2019

 

Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung beschließt die Trennung der Abwassergebühr in Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren.
Dazu sollen die Angebote von Schneider & Zajontz, Kubus und Comuna auf die konkrete Vergleichbarkeit der Leistung detailliert untersucht und der Auftrag an die kostengünstigste Gesellschaft vergeben werden, um eine rechtskonforme Trennung der Abwassergebühr mit Ziel zu Ende 2020 zu gewährleisten

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ja- Stimmen: 8
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 1

 

Beratung:
Bei der Bemessung des Gebührensatzes sind der Gleichheitsgrundsatz (Art 3 Abs. 1 GG). und das Äquivalenzprinzip einzuhalten.
 
Der Gleichheitsgrundsatz besagt, dass Ungleiches nicht willkürlich gleich behandelt werden darf, wobei willkürliches Verhalten erst vorliegt, wenn die Ungleichbehandlung nicht sachgerecht ist. Nach dem Äquivalenzprinzip darf die Gebühr nicht im offensichtlichen Missverhältnis zur erbrachten Leistung stehen, für den Umfang der bemessenen Benutzung sind für eine etwa gleiche Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung gleich hohe Gebühren zu erheben.
 
Nach der neueren Rechtsprechung werden diese Grundsätze so ausgelegt, dass die Abwasserentsorgung nicht mehr als ein leitungsgebundenes System, sondern als zwei Systeme: die Schmutzwasserbeseitigung und die Niederschlagswasserbeseitigung, betrachtet werden müssen. Die Erhebung einer einheitlichen Gebühr für Abwasser (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) nach dem modifizierten Frischwassermaßstab ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes unbedenklich, wenn die durch die Gebühren zu deckenden Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung nur geringfügig sind. Geringfügigkeit in diesem Sinne liegt dann vor, wenn der Kostenanteil der Niederschlagswasserbeseitigung an den gebührenfähigen Kosten der gesamten Entwässerungseinrichtung nicht mehr als 12 % beträgt (BVerwG, Beschluss vom 25. März 1985, Nr. 8 B 11.84). Im Zweifelsfall trägt die Kommune die Beweislast, dass von der Erhebung einer gesplitteten Abwassergebühr abgesehen werden kann (BayVGH, Urteil vom 31. März 2003, Az. 23 B 02.1937).
 
Derzeit wird nur eine Gebühr für die Abwasserentsorgung auf Grundlage des verbrauchten Trinkwassers (ggf. abzüglich von Gartenwassermengen) erhoben. Da aber zum einen die Kosten für Niederschlagswasserbeseitigung steigen (erhebliche Investitionen in den vergangenen Jahren führen zu höheren Abschreibungen), jedoch nicht entsprechend der Inanspruchnahme gedeckt werden (Erhebung auf Grundlage der abflusswirksamen Grundstücksflächen), stellt dies nach neuerer Rechtsprechung eine Verletzung der kommunalabgabenrechtlichen Prinzipien dar und ist nicht mehr mit der Verwaltungspraktikabilität zu rechtfertigen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stellt im Urteil vom 11. März 2010 (Az. 2 S 2938/08) im Leitsatz fest: „Die Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen Abwassergebühr für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung verstößt auch bei kleineren Gemeinden in aller Regel gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG sowie das Äquivalenzprinzip.“
 
 
In der Folge müssen nun die für die Gemeinde Leck abflusswirksamen Grundstücksflächen erfasst werden. Die Kanalbaubeitrags- und Gebührensatzung muss an den Stand der Rechtsprechung angepasst werden. Die Gebührenkalkulation muss entsprechend überarbeitet werden. Die erfassten Daten müssen zur Bescheiderstellung beim Amt Südtondern im System eingepflegt werden. Der Entwässerungsvertrag mit der Gemeinde Achtrup ist zu überarbeiten.
 
Um eine rechtssichere Einführung der Trennung der Abwassergebühr in eine Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr zu gewährleisten, ist die Inanspruchnahme eines Beratungsbüros notwendig. Es wurden die Beratungsbüros: GeKom Gesellschaft für Kommunalberatung und Kommunalentwicklung mbH in Reinbek, Schneider & Zajontz Gesellschaft für kommunale Entwicklung mbH in Heilbronn, KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH in Schwerin und die COMUNA Gesellschaft für Kommunal- und Wirtschaftsberatung mbH in Kiel um ein Angebot gebeten.
 
Es haben sich die folgenden Angebotspreise mit unterschiedlichen Leistungen ergeben:
 

Gesellschaft Leistung Kosten €
GeKom ● Teilnahme an Bürgerversammlung
95.143,18
  ● Feststellung der angeschlossenen bebauten und befestigten  
  Grundstücksflächen auf Basis von Luftbildauswertungen  
  ● Fragebogenaktion mit Selbsterklärung der Grundstückseigentümer  
  und Bürgerberatung  
  ● Überarbeitung und Übergabe der Erhebungsdaten  
     
  ● Überarbeitung Beitrags- und Gebührensatzung
26.740,00
  ● Überarbeitung Allgemeine Abwassersatzung  
  ● Gebührenkalkulation  
  ● Überarbeitung Vertrag Achtrup  
Schneider & Zajontz ● Feststellung der angeschlossenen bebauten und befestigten
49.080,00
  Grundstücksflächen auf Basis von Luftbildauswertungen  
  ● Hotline  
  ● Mitarbeiterschulung und Bürgerinformationsveranstaltung  
  ● Beitragskalkulation  
  ● Überarbeitung Vertrag Achtrup  
  ● Überarbeitung Beitrags- und Gebührensatzung  
Kubus ● Überarbeitung Beitrags- und Gebührensatzung
64.810,57
  ● Feststellung der angeschlossenen bebauten und befestigten  
  Grundstücksflächen auf Basis von Fragebögen  
  ● Gebührenkalkulation  
  ● Beitragskalkulation  
Comuna ● Flächenerhebung der beitragsrelevanten Grundstücksflächen
59.350,00
  ● Bereitstellung Muster für Beitrags- und Gebührensatzung  
  ● Flächenerhebung der Grundstücksflächen für die Niederschlags-  
  wassergebühr mit Luftbildern und Erhebungsbögen  
  ● Bürgerinformationsversammlung  

 

Nach ausführlicher Beratung wird die obige Beschlussempfehlung um den 2. Absatz ergänzt und so beschlossen.
 

 

Auszug
zur Erledigung an:
KBL
zur Kenntnis an:
BAD

 

 

8.
Kommunalbetriebe Leck  

Nachtragswirtschaftsplan 2019

- DS 104-2019          
104-2019

 

Beschlussempfehlung:
Der als Anlage beigefügte Nachtragswirtschaftsplan 2019 der Kommunalbetriebe Leck wird festgestellt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ja- Stimmen: 9
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 0

 

Beratung:
Im Zusammenhang mit der Beschaffung von Ersatzfahrzeugen für den Bauhof wurde ein über das Volumen des Ansatzes im Wirtschaftsplan von 120.000 € hinausgehender Investitionsbedarf von 45.000 € festgestellt. Bei der Neuanschaffung eines Traktors für den Bauhof als Ersatzfahrzeug für den AUSA-LKW lagen sämtliche Angebote über 100.000 €. Die im Wirtschaftsplan eingestellten Mittel von 80.000,00 € würden somit überschritten. Bei der Auswertung der Angebote wurde auf folgende Parameter besonders Wert gelegt:
 
- Fahrsicherheit im Winterdienst
- bauartbedingte Kompaktheit
- Frontlader Vorbereitung komplett
- Freisichtkabine für Frontlader
- Wendigkeit
 
Auf Grundlage dieser Kriterien lag das günstigste Angebot bei 125.000,00 €.
 
Um die Aufgaben des Bauhofes erledigen zu können, ist dieses Universalgerät zu beschaffen, insbesondere um auch den Winterdienst zu gewährleisten.
 
Im Gegenzug kann die Maßnahme Bau und Planung einer Solaren Klärschlammtrocknung in Höhe von 1.765.900 € aus dem Wirtschaftsplan genommen werden, diese Aufgabe übernimmt die Wasserversorgung Drei Harden.
 
Der als Anlage beigefügte Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2019 sieht im Erfolgsplan Erträge von 2.591.900,00 € und Aufwendungen von 2.621.600,00 € vor. Das geplante Jahresergebnis beläuft sich auf -29.700,00 €. Im Vermögensplan sind Einnahmen und Ausgaben von 3.822.300,00 € vorgesehen. Der Gesamtbetrag der Kredite wird auf 3.310.800,00 € und der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 100.000,00 € festgesetzt.
 
Nach kurzer Beratung fasst der Ausschuss obigen Beschluss.
 

Auszug
zur Erledigung an:
KBL
zur Kenntnis an:
BAD

 

 

9.
Bericht über laufende Planungen und Baumaßnahmen          
 

 

Christina Scheil informiert über folgende Planungen:

a)   23. Änderung F-Plan (Kernbereich Business Park Südtondern)
Die erneute öffentliche Auslegung und förmliche Behördenbeteiligung wurden durchgeführt. Zurzeit werden die Stellungnahmen ausgewertet und der abschließende Beschluss vorbereitet.
 
b)   27. Änderung F-Plan (14. Änderung F-Plan Klixbüll) (Gemeindeübergreifende Bauleitplanung KBA-Teststrecke Südtondern)
Die F-Planänderungen der Gemeinden Leck und Klixbüll sind beim Innenministerium zur Genehmigung eingereicht.
 

c)  34. Änderung F-Plan (Kläranlage)

Die frühzeitige Behördenbeteiligung wurde durchgeführt. Zurzeit werden die Stellungnahmen ausgewertet.

 

d)   33. Änderung F-Plan und 2. Änderung B-Plan 31 (Windenergie Leckeng)

Die Entwürfe haben bis gestern öffentlich ausgelegen, die förmliche Behördenbeteiligung lief parallel. Es fehlen noch die Stellungnahmen des Kreises NF und der Landesplanung.

 

e)   19. Änderung F-Plan und B-Plan 47 (Mühlenberg II)

Auch diese Entwürfe haben bis gestern öffentlich ausgelegen, die förmliche Behördenbeteiligung lief parallel. Es fehlen noch die Stellungnahmen des Kreises NF und der Landesplanung.

 

f)   7. Änderung F-Plan und B-Plan 43 (Erweiterung Gewerbegebiet Nord)

Das beauftragte Planungsbüro erarbeitet gerade ein neues Strukturkonzept.
 
g)   Soziale Stadt Leck Wikingerstraße
Das beauftragte Planungsbüro wird voraussichtlich Ende dieser Woche den mit dem Innenministerium abgestimmten Entwurf des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) liefern.


 
Der Bürgermeister informiert über folgende Baumaßnahmen:

h)   Die Baumaßnahme an der Süderbrücke wurde im Zeitplan fertiggestellt; die Schlussrechnungen liegen noch nicht vor.

 

i)   Baubeginn der Baumaßnahme an der Kokkedahler Brücke ist voraussichtlich in KW 36. Im Anschluss daran wird mit der Maßnahme Ludwig-Feddersen-Brücke begonnen

 
 

10.
Anfragen und Mitteilungen          
 

 

Der Bürgermeister informiert über folgende Punkte:

a)   Die Klärschlammentsorgung ist für ein weiteres Jahr im gleichen Kostenrahmen sichergestellt.
b)   Die Beschlussvorlage zur Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung wird für die nächste Sitzung vorbereitet.
 
c)   Der Kinder- und Jugendbeirat weist darauf hin, dass zu wenig Fahrradständer an der Bushaltestelle in Osterschnatebüll vorhanden sind und beantragt, dass die Anzahl erhöht wird.
Der Bürgermeister antwortet, dass die Abstellmöglichkeiten dort geprüft werden und wenn Flächen vorhanden sind und der Haushalt das zulässt, der Antrag umgesetzt wird.

 
 

Auszug
zur Erledigung an:
 
zur Kenntnis an:
 

 
 
 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Ausschussvorsitzende Roland Mader um 20:40 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung des Infrastruktur- und Umweltausschusses. Die Zuhörer*innen verlassen den Sitzungsraum.
 
 
 
 
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Ausschussvorsitzender Schriftführe/in    

 

Dokumente: