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Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 2. Sitzung
des Finanzausschusses Leck
am Donnerstag, 13. September 2018
Sitzungsort: Rathaus Leck, kleiner Sitzungssaal, Marktstraße 7-9, Leck
Sitzungsdauer: 19:00 bis 21:05 Uhr
Anwesend sind:
Mitglied des Gremiums
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Karsten Hansen
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Vorsitzende/r
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Mitglied des Gremiums
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Birger Schmidt
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stellvertretende/r Vorsitzende/r
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Mitglied des Gremiums
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Hauke Ingwersen
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bürgerliches Mitglied
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Mitglied des Gremiums
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Hannelore Jensen
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Mitglied des Gremiums
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Sönke-Peter Nehlsen
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Mitglied des Gremiums
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Torsten Nissen
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Mitglied des Gremiums
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Ingo Scholz
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Mitglied des Gremiums
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Dietmar Spelters
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bürgerliches Mitglied
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Gemeindevertreter
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Roland Mader
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Vertreter für Roger Bodin
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Ferner:
Gemeindevertreter
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Klaus Schmidt
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Gemeindevertreter
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Volker Storm
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Gemeindevertreter
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Richard Ingwersen
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Gemeindevertreter
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Manfreth Sakschewski
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Gemeindevertreter
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Kurt Klaus Kleinschmidt
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Entschuldigt fehlt/en:
Mitglied des Gremiums
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Roger Bodin
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Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung – durch Beschlussfassung zu TOP 2 ergänzt - eingeladen:
Öffentlicher Teil -
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1.
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Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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2.
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Verpflichtung von bürgerlichen Mitgliedern
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3.
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Tagesordnung
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3.a.
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Dringlichkeitsanträge
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3.b.
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Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit
bzw. Nichtöffentlichkeit der Tagesordnungspunkte
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4.
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Einwohnerfragestunde
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5.
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Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom
12.07.2018
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6.
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Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung von
Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2017 gem. §
95d GO
- DS 37-2018 - |
7.
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Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2017 sowie
den Umgang mit dem Jahresüberschuss
- DS 38-2018 - |
8.
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Beratung und Beschlussfassung über die 1.
Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017
- DS 39-2018 - |
9.
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Anfragen und Mitteilungen
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Nicht öffentlicher Teil -
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10.
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Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt
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1. |
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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Der Ausschussvorsitzende Karsten Hansen begrüßt die Erschienenen und stellt fest, dass der Finanzausschuss beschlussfähig ist.
2. |
Verpflichtung von bürgerlichen
Mitgliedern â
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Finanzausschussvorsitzender Karsten Hansen verliest die Verpflichtungsformel und verpflichtet das bürgerliche Mitglieder Dietmar Spelters per Handschlag. Die Verpflichtung wird schriftlich bestätigt.
Auszug
zur Erledigung an:
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BAD
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zur Kenntnis an:
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3.a. |
Dringlichkeitsanträge
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Es werden keine Dringlichkeitsanträge gestellt.
3.b. |
Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit
bzw. Nichtöffentlichkeit der
Tagesordnungspunkte
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Beschluss:
Die Tagesordnung wird in der vorgelegten Form mit den öffentlichen Tagesordnungspunkten 4 – 9 und dem nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt 10 beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
4. |
Einwohnerfragestunde
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Es ergehen keine Wortmeldungen.
5. |
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom
12.07.2018
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Gegen die Niederschrift der Sitzung des Finanzausschusses vom 12.07.2018 werden keine Einwendungen erhoben.
6. |
Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung von
Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2017 gem. §
95d GO
- DS 37-2018 - |
DS 37-2018 |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung genehmigt die im Haushaltsjahr 2017 entstandenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 1.434.360,66 € gem. § 95d GO.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
In der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2017 werden insges. über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 1.575.245,33 € ausgewiesen. Hierin enthalten sind Überschreitungen in Höhe von 105.884,67 €, die bereits durch den Bürgermeister gem. § 4 der Haushaltssatzung genehmigt wurden, da sie den Einzelbetrag von 5.000,00 € nicht überschritten haben. Weiterhin ist ein Betrag in Höhe von 35.000,00 € bereits durch die Gemeindevertretung genehmigt worden. Somit ergibt sich ein noch nicht genehmigter Betrag in Höhe von 1.434.360,66 €. Die Einzelbeträge der Mehraufwendungen und -auszahlungen ergeben sich aus der beigefügten Aufstellung.
Es sei angemerkt, dass vor Erstellung der Liste der Haushaltsüberschreitungen eine Auflösung der jeweiligen Deckungskreise und Deckungsvermerke erfolgt ist.
Der Gesamtbetrag der Haushaltsüberschreitungen erscheint auf den ersten Blick sehr hoch. Dieser Eindruck ist jedoch zu relativieren.
In der Summe der noch nicht genehmigten Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 1.434.360,66 € erscheint unter lfd. Nr. 113 der Ausgleich des Jahresfehlbetrages 2016 aus der Ergebnisrücklage mit einem Betrag in Höhe von 823.434,35 € als Überschreitung. Weiter unter lfd. Nr. 114 der Vortrag des nicht gedeckten Jahresfelhbetrages in Höhe von 162.381,18 €. Diese Jahresabschlussbuchungen sind erforderlich, werden aber nicht mit Ansätzen geplant und erscheinen daher als Überschreitung. Bei den Ansatzüberschreitungen auf Abschreibungen wird ein Betrag von insgesamt 57.642,49 € ausgewiesen, der noch zur Genehmigung aussteht. Weitere Überschreitungen sind teilweise durch Mehrerträge gedeckt. Dieses ist dann bei der jeweiligen Überschreitung vermerkt. Nach Abzug der Durchbuchung des Jahresfehlbetrages und der noch nicht genehmigten Überschreitungen bei den Abschreibungen verbleibt noch ein Betrag der „echten Überschreitungen“ in Höhe von 425.893,64 €.
Ergänzend zur Sitzungsvorlage werden die einzelnen Haushaltsüberschreitungen näher erläutert und Nachfragen der Ausschussmitglieder beantwortet.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 2
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zur Kenntnis an:
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7. |
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2017 sowie
den Umgang mit dem Jahresüberschuss
- DS 38-2018 - |
DS 38 - 2018 |
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung stimmt dem gemäß § 95 m Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 44 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) aufgestellten Jahresabschluss 2017 zu (Anlagen 1 – 11 zu dieser Sitzungsvorlage).
2. Der vorgetragene Jahresüberschuss in Höhe von 1.318.569,81 € wird mit einem Teilbetrag in Höhe von 162.381,18 € mit dem vorgetragenen Jahresfehlbetrag verrechnet. Der Restbetrag des Jahresüberschusses in Höhe von 1.156.188,63 € wird der Ergebnisrücklage zugeführt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Gemäß § 95 m GO ist der Jahresabschluss, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Danach ist der Jahresabschluss mit dem Schlussbericht des zuständigen Ausschusses spätestens bis zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zur Beratung vorzulegen, die Gemeindevertretung entscheidet über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. über die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Aufgrund der mit dem Jahresabschluss verbundenen Arbeiten war die vorgenannte Frist nicht einzuhalten.
Aufgabe des Jahresabschlusses ist, das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln und ist zu erläutern.
Nach § 44 GemHVO-Doppik besteht der Jahresabschluss aus:
1. der Ergebnisrechnung (§ 45 GemHVO-Doppik - Anlage 1),
2. der Finanzrechnung (§ 46 GemHVO-Doppik - Anlage 2),
3. den Teilrechnungen (§ 47 GemHVO-Doppik - Anlage 3, nicht in Papierform),
4. der Bilanz (§ 48 GemHVO-Doppik - Anlage 4),
5. dem Anhang (§ 51 GemHVO-Doppik - Anlage 5) und
6. den Anlagen zum Anhang (§ 51 Abs. 3 GemHVO-Doppik – Anlagen 6 – 10)
Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht nach § 52 GemHVO-Doppik beizufügen
(Anlage 11).
Die Einzelheiten des Jahresabschlusses sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen.
Zu Punkt 2 des Beschlussvorschlages:
Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017 wies in Aktiva und Passiva eine Bilanzsumme in Höhe von 31.961.296,32 € aus.
Die einzelnen Posten des Eigenkapitals, das sich auf insgesamt 4.877.953,88 € beläuft, setzt sich so zusammen:
1.1 Allgemeine Rücklage
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5.008.978,64 €
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1.2 Sonderrücklage
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56.700,00 €
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1.3 Ergebnisrücklage
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798.099,77 €
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1.4 Vorgetragener Jahresfehlbetrag
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0,00 €
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1.5 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
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- 985.824,53 €
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Somit hat das Eigenkapital einen Anteil von 15,26 %.
Die Schlussbilanz zum 31.12.2017 weist in Aktiva und Passiva eine Bilanzsumme in Höhe von 33.231.341,06 € aus.
Das Eigenkapital in Höhe von 6.196.523,69 € setzt sich wie folgt zusammen:
1.1 Allgemeine Rücklage
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4.983.635,06 €
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1.2 Sonderrücklage
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56.700,00 €
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1.3 Ergebnisrücklage
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0,00 €
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1.4 Vorgetragener Jahresfehlbetrag
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-162.381,18 €
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1.5 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
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1.318.569,81 €
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Im Rahmen der Schlussbilanz beträgt die Eigenkapitalquote 18,64 %.
Zur Verwendung des Jahresüberschusses 2017 ist folgendes anzumerken:
Nach § 26 (2) GemHVO Doppik sind Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, der Ergebnisrücklage oder der allgemeinen Rücklage zuzuführen. Nach § 26 (3) GemHVO Doppik sollen Jahresfehlbeträge durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden. Das Haushaltsjahr 2017 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.318.569,81 € ab.
Somit ist nach Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2017 zunächst der vorgetragenen Jahresfehlbetrag aus dem Vorjahr in Höhe von 162.381,18 € hiervon auszugleichen. Der verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von 1.156.188,63 € ist der Ergebnisrücklage zuzuführen. Diese weist derzeitig einen Bestand von 0,00 € aus und hätte dann entsprechend einen Bestand i.H.v. 1.156.188,63 € aus. Somit ist dem § 25 (3) GemHVO genüge getan, wonach die Ergebnisrücklage höchstens 33 % der Allgemeinen Rücklage betragen darf und mindestens 10 % betragen soll.
Der Jahresabschluss sowie die Anlagen werden durch den Kämmerer ausführlich erläutert und die zum Sachverhalt gestellten Fragen beantwortet.
Vor der Sitzung wurden die Kassenbelege des Jahres 2017 stichpunktartig geprüft. Es konnten keine Beanstandungen festgestellt werden.
Der Finanzausschussvorsitzende stellt fest, dass der Jahresabschluss 2017 schlüssig dargestellt wurde und keine Beanstandungen festzustellen waren. Bei den Erträgen, Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen ist nach dem geltenden Recht verfahren worden. Die Schlussbilanz entspricht den Vorschriften der GemHVO-Doppik. Das Vermögen und die Verbindlichkeiten sind richtig nachgewiesen worden. Der Anhang und der Lagebericht sind vollständig und richtig.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 2
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zur Kenntnis an:
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8. |
Beratung und Beschlussfassung über die 1.
Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018
- DS 39-2018 - |
DS 39 - 2018 |
Beschluss:
Aufgrund des § 95 ff GO beschließt die Gemeindevertretung die als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Leck für das Haushaltsjahr 2018. Die aufgrund des § 29 GemHVO-Doppik vom Bürgermeister erlassene Haushaltssperre wird in der bisherigen Form aufrechterhalten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Der vorliegende 1. Nachtragshaushaltsplan führt im Ergebnisplan Erträge in Höhe von 11.515.100 € und Aufwendungen in Höhe von insgesamt 12.878.900 € auf. Der Jahresfehlbetrag des Ursprungshaushaltes 2018 wird somit um 7.900 € reduziert und auf 1.363.800 € festgesetzt.
Im Finanzplan betragen die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 11.103.000 € und die Auszahlungen 11.977.600 €. Die Einzahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit betragen 6.031.900 € und die Auszahlungen 6.329.800 €. Hiervon entfallen 6.031.900 € für eingeplante Investitionen und 297.900 € für Tilgungen. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurde von bisher 3.390.400 € um 880.200 € erhöht und auf nunmehr 4.270.600 € festgesetzt. Im 1. Nachtragshaushaltsplan beträgt die Gesamtsumme der Verpflichtungsermächtigungen wie im Ursprungshaushalt unverändert 0 €. Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen bleibt ebenso unverändert bei 13,89 Stellen.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 sowie der Nachtragshaushaltsplan werden mit den Änderungen durch den Kämmerer ausführlich erläutert. Ergänzend wird angemerkt, dass die wesentlichen Veränderungen im Nachtrag auf bereits gefasste Beschlüsse der Gemeindevertretung basieren. Von der Kommunalaufsicht wurde die Genehmigung des erhöhten Kreditbedarfs in Aussicht gestellt. Die zum Nachtrag gestellten Fragen werden beantwortet.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 2
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zur Kenntnis an:
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9. | Anfragen und
Mitteilungen
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Klausurtagung am 22.09.2018
Von der Verwaltung wird noch einmal an die Anmeldung zur Klausurtagung am 22.09.2018 erinnert.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 2
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zur Kenntnis an:
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Erlass zur Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen vom 23.08.2018
Der vorgenannte Erlass wird den Mitgliedern des Finanzausschusses zur Verfügung gestellt. Dieser wird erneut für den Haushalt 2019 Grundlage der Beratungen sein.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 2
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zur Kenntnis an:
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Festsetzung von Fehlbetragszuweisungen für die Haushaltsjahre 2015 und 2016
Mit Schreiben vom 17.07.2018 wurden vom Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration Fehlbetragszuweisungen für die Gemeinde Leck festgesetzt. Für 2015 wurde eine Fehlbetragszuweisung i.H.v. 92.000,00 € und für 2016 i.H.v. 173.000,00 € bewilligt, wovon 80.000,00 € bereits in 2017 als Abschlag ausgezahlt wurden. Der Restbetrag i.H.v 185.000,00 € wurde 2018 an die Gemeinde Leck ausgezahlt.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 2
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zur Kenntnis an:
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Verzinsung von Gewerbesteuerforderungen und -erstattungen
Derzeitig werden Gewerbesteuernachzahlungen sowie –erstattungen mit einem Zinssatz von 0,5 % pro Monat verzinst. Das Bundesministerium der Finanzen teilt mit Schreiben vom 14.06.2018 mit, dass, sofern Einspruch gegen die Zinshöhe eingelegt wurde, für die Verzinsungszeiträume ab 01.04.2015 auf Antrag die Vollziehung ausgesetzt werden sollte. Künftige Bescheide sollen bis zur Klärung durch das BverfG in der Regel vorläufig ergeben.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 2
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zur Kenntnis an:
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Nachdem keine weiteren Anfragen und Mitteilungen bestehen, schließt der Ausschussvorsitzende Karsten Hansen um 20:55 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.
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Ausschussvorsitzender Schriftführer
Dokumente:
Niederschrift zur Sitzung 19 - Finanzausschuss Lec (PDF, 161 kB)