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Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 11. Sitzung
der Gemeindevertretung Uphusum
am Dienstag, 8. Juni 2021
 

Sitzungsort: Dorfgemeinschaftshaus, Dorfstraße 22, Uphusum
Sitzungsdauer: 19:06 bis 22:05 Uhr
 
Anwesend sind:

Mitglied des Gremiums
Helmut Stender
Bürgermeister
Mitglied des Gremiums
Jan-Peter Schönlein
1. stellvertretender Bürgermeister
Mitglied des Gremiums
Rüdiger Petschat
2. stellvertretender Bürgermeister
Mitglied des Gremiums
Hans Gerhard Hansen
 
Mitglied des Gremiums
Dieter Jendrziak
 
Mitglied des Gremiums
Hermann Petersen
 
Mitglied des Gremiums
Lars Petschat
 
Mitglied des Gremiums
Tjark Poppinga
 
Mitglied des Gremiums
Dennis Wiemer
 

 
Ferner:

Amt Südtondern
Joachim Wiebecke
zugleich als Schriftführer
Kreis Nordfriesland
Christa Kundy
Berichterstattung zu TOP 8
Planungsbüro OLAF
Christina Berndt
Berichterstattung zu TOP 7

 

 
Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung eingeladen:
 

 
Öffentlicher Teil
1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.
Tagesordnung
2.a.
Dringlichkeitsanträge
2.b.
Beschluss über die Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit der Beratungspunkte
3.
Einwohnerfragestunde
4.
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom 02.03.2021
5.
Mitteilungen des Bürgermeisters und Bekanntgabe der in der letzten Gemeindevertretersitzung im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
6.
Ehrung von Feuerwehrmitgliedern
7.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Uphusum

- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss -

8.
Beratung und Beschlussfassung über die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (F-Plan) und die 2. Änderung des Bebauungsplanes (B-Plan) Nr. 3 der Gemeinde Uphusum (Lohnbetrieb Thomsen)

- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss -

9.
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020 einschließlich der Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen
10.
Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss einer Anpassungsvereinbarung zum Finanzierungsvertrag der evangelischen Kita in Süderlügum vom 23.12.2004 zur Umsetzung der Regelungen des Kindertagesförderungsgesetzes vom 12.12.2019
11.
Beratung und Beschlussfassung über die 3. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung der Gemeinde Uphusum
12.
Anfragen und Mitteilungen
   
 
Nicht öffentlicher Teil
13.
Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt

 

 

1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
 

 

Bürgermeister Helmut Stender eröffnet um 19:06 Uhr die 11. Sitzung der Gemeindevertretung in der Wahlzeit 2018 – 2023, begrüßt die Mitglieder der Gemeindevertretung, die anwesenden Zuhörer und Joachim Wiebecke vom Amt Südtondern recht herzlich und stellt mit 9 Mitgliedern die Beschlussfähigkeit fest.

 
Anschließend weist er auf Folgendes hin:
 
•   Die Tagesordnung ist auf ein Minimum reduziert worden, um die Verweildauer so kurz wie möglich zu gestalten.
•   Die Teilnehmerliste wird von der Verwaltung geführt.
•   Während der Sitzung kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden, soweit der Hygieneabstand von 1,5 m eingehalten ist.
•   Die Abstands- und Hygieneregeln sind, insbesondere auch beim Verlassen des Sitzungsraumes, unbedingt zu beachten. Bitte dann wieder die Mund-Nasen-Bedeckung anziehen.

•   Hinweis auf Datenerhebung: Die Liste der teilnehmenden Besucher*innen wird 4 Wochen aufgehoben und dann vernichtet.
 
 

2.
 
2.a.
Tagesordnung
 

Dringlichkeitsanträge
 

 

Dringlichkeitsanträge wurden/werden nicht gestellt.
 
 

2.
 
2.b.
Tagesordnung
 
Beschluss über die Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit der Beratungspunkte
 

 

Beschluss:
Die Tagesordnungspunkte 1 – 12 werden in öffentlicher Sitzung, der Tagesordnungspunkt
13 wird in nicht öffentlicher Sitzung beraten.
 
Abstimmungsergebnis: einstimmig
 
Beratung:
Der von der Verwaltung in Abstimmung mit dem Bürgermeister vorgeschlagenen Tagesordnung wird gefolgt.
 
 

3.
Einwohnerfragestunde
 

 

3.1 Oberflächenentwässerung Süderstraße
Ein Einwohner berichtet von Problemen mit der Oberflächenentwässerung in der Süderstraße. Bürgermeister Helmut Stender sichert eine Überprüfung zu. Der Vorsitzende des Bau- und Wegeausschusses wird gebeten, sich dieser Angelegenheit anzunehmen.
 

3.2 Storchennest
Auf Anregung eines Einwohners auf Aufstellung eines Storchennestes im Gemeindegebiet Uphusum sichert Bürgermeister Helmut Stender zu, sich über Kosten zu informieren und in der nächsten Sitzung zu berichten.

 
 

4.
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom 02.03.2021
 

 

Einwände wurden/werden nicht erhoben. Eine Beschlussfassung ist daher entbehrlich.
 
 

5.
Mitteilungen des Bürgermeisters und Bekanntgabe der in der letzten Gemeindevertretersitzung im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
 

 

Bürgermeister Helmut Stender berichtet über Folgendes:
 

•   Zum wiederholten Male drückt Bürgermeister Helmut Stender sein Bedauern über das Fehlen eines Pressevertreters zu den Sitzungen der Gemeindevertretung. Auch in der heutigen Sitzung, in der Ehrungen vorgenommen werden, ist die Presse nicht vor Ort.
•   Es ist ein Antrag auf Baugenehmigung für einen Funkmast im Gebiet der Gemeinde Uphusum eingegangen. Der Standort wird jedoch seitens der Gemeinde nicht befürwortet. Die Angelegenheit wird noch im nicht öffentlichen Teil thematisiert.
•   Es hat ein Auftaktgespräch zum Ortsentwicklungskonzept der 7 Gemeinden im ehemaligen Amt Süderlügum stattgefunden. Hier haben die Bürgermeister der beteiligten Gemeinden teilgenommen. Die entwickelten Fragebögen sind zwischenzeitlich an alle Haushalte verteilt worden. Es wird um Beantwortung der Fragen und Rückgabe bis zum 27.06.2021 gebeten. Einladungen für die Einwohner zum Mitarbeiten in den einzelnen noch zu entwickelnden Themengruppen werden nach Auswertung der Fragebögen ausgesprochen.
•   Der neue Gemeindearbeiter hat am 01.05.2021 seine Arbeit aufgenommen.

 
Beschluss aus der letzten Sitzung der Gemeindevertretung:
Ein Verkauf der Ausgleichsfläche kommt zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Frage. Die Fläche wird weiterhin verpachtet. Eine Ausschreibung erfolgt nicht.
 
 

6.
Ehrung von Feuerwehrmitgliedern
 

 

Bürgermeister Helmut Stender spricht dem Wehrführer Jens Martin Carstensen und Gerätewart Hans Gerhard Hansen seinen Dank für 25 Jahre Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr Uphusum/Holm aus und überreicht den beiden zu Ehrenden eine Ehrenurkunde.

7.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Uphusum

- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss       
 

 

Beschluss:

1.   Der Entwurf des Bebauungsplanes (B-Plan) Nr. 7 der Gemeinde Uphusum für das Gebiet: „ös tlich der Straße Alter Wang West und nördlich der Dorfstraße (K 85) “ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2.   Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig
 

Gesetzliche Zahl der
Mitglieder der Gemeindevertretung:
9
Davon anwesend:
9
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 
Begründung:
Die Gemeinde Uphusum plant aufgrund der Nachfrage nach Baugrundstücken mit der Aufstellung des B-Plans Nr. 7 die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets. Das Plangebiet schließt direkt an ein Wohngebiet an. Das Planungsgebiet ist in dem aktuellen Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche dargestellt.
Die Gemeinde Uphusum beabsichtigt im Plangebiet ein Baugrundstück zu Zwecken der Wohnbebauung anzubieten. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7 umfasst teilweise die Flurstücke 11, 22 und 23 der Flur 4 der Gemarkung Uphusum und weist eine Flächengröße von 2.326 m² auf. Festgesetzt wird eine offene eingeschossige Bauweise für ein Einzel- oder Doppelhaus mit einer max. Firsthöhe von 9,50 m und einer max. zu überbauenden Grundfläche von 200 m².
Zu Beginn des Verfahrens war geplant, ein allgemeines Wohngebiet für ca. 12 Wohneinheiten auf einer Fläche von rund 17.000 m² entlang der Straße „Alter Wang West“ Richtung Norden anzulegen.
Angesichts einer möglichen frühzeitigen Überschreitung des wohnbaulichen
Entwicklungsrahmens im Rahmen der Grundsätze der Raumordnung gem. Landesentwicklungsplan hat die Gemeinde eine starke Verkleinerung des Plangebiets beschlossen. Alternative Realisierungsmöglichkeiten mit ca. 8 Wohneinheiten wurden geprüft. Da in diesem Fall jedoch bereits eine Überplanung des südlichen Abschnitts der Straße „Alter Wang West“ im Anschluss an die „Dorfstraße“ erfolgen müsste, stellt sich der Erschließungsaufwand als unverhältnismäßig dar. Der Aufstellungsbeschluss wurde zu Beginn des Verfahrens parallel für die 3. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Da der Bebauungsplan aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Uphusum entwickelt wird, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans nicht mehr erforderlich.
Für einen Teil der Fläche im Norden des Plangebiets wurde 2013 / 2014 die 2. Änderung des
Flächennutzungsplans / Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 "Sonderbaufläche“ / „Sonstiges Sondergebiet für die Erweiterung eines ortsansässigen Drainagebaubetriebs“ vorgesehen. Die Planungen wurden zwischenzeitig eingestellt.
Der geänderte Planentwurf und die Begründung werden von Frau Berndt vom Planungsbüro OLAF, Wester-Ohrstedt eingehend erläutert. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerbeteiligung) ist bereits am 04.12.2018 durchgeführt worden.
Aufkommende Fragen werden im Rahmen der Vorstellung beantwortet.
 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
---

 

 

8.
Beratung und Beschlussfassung über die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (F-Plan) und die 2. Änderung des Bebauungsplanes (B-Plan) Nr. 3 der Gemeinde Uphusum (Lohnbetrieb Thomsen)

- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss -
      

 

Beschluss:

1.   Die Entwürfe der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (F-Plan) und der 2. Änderung des Bebauungsplanes (B-Plan) Nr. 3 der Gemeinde Uphusum für das Gebiet „westliche Ortslage, nördlich der Dorfstraße (K85), zwischen Seickweg und Sielzug“ sowie die Begründungen werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2.   Die Entwürfe der Pläne und die Begründungen sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet unter der Adresse: www.amt-suedtondern.de einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
3.   Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung werden mit ausgelegt.

 
Abstimmungsergebnis: einstimmig

Gesetzliche Zahl der
Mitglieder der Gemeindevertretung:
9
Davon anwesend:
9
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
 

Beratung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 im Jahr 2009 erfolgte die planungsrechtliche Sicherung und Erweiterung eines bereits vorhandenen landwirtschaftlichen Lohnunternehmens am westlichen Ortsrand der Gemeinde. Bei dem Lohnunternehmen handelt es sich um einen Gewerbebetrieb, der sich aus einem landwirtschaftlichen Betrieb entwickelt hat. Um auch künftig den gestiegenen Anforderungen der Arbeitsabläufe gerecht zu werden, ist im Jahr 2021 mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 eine Vergrößerung des Lohnbetriebes geplant. Aufgrund der Betriebsabläufe eines Lohnunternehmens sind u.a. umfangreiche Stellflächen für Maschinen erforderlich. Die vorhandenen Stellflächen der Hallen reichen im Jahr 2021 nicht mehr aus, um alle Fahrzeuge und Maschinen unterzustellen. Die Neubauten sind notwendig, damit die wirtschaftliche Entwicklung des Betriebes und die vorhandenen Arbeitsplätze langfristig gesichert, bzw. ausgebaut werden können. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde wird im Parallelverfahren als 4. Änderung angepasst.
Die Entwürfe der Pläne und Begründungen werden von Frau Kundy, Kreis Nordfriesland eingehend vorgestellt. Aufkommende Fragen werden beantwortet.

 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
---

 

 

9.
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020 einschließlich der Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen
      

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den vorgelegten Jahresabschluss 2020 gemäß § 92 Gemeindeordnung (GO) anzuerkennen und

a)   die in 2020 entstandenen Haushaltsüberschreitungen von zusammen 28.328,69 € gemäß § 82 GO zu genehmigen und

b)   den Jahresüberschuss von 117.888,63 € mit dem vorgetragenen Jahresfehlbetrag aus den Vorjahren in Höhe von 138.635,49 € zu verrechnen.


 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:

Der Jahresabschluss 2020 ist bereits in der Sitzung des Finanzausschusses am 21.04.2021 eingehend vorgestellt, beraten und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung empfohlen.
Die Haushaltssatzung 2020 wurde am 16.12.2019 von der Gemeindevertretung beschlossen. Im Laufe des Haushaltsjahres waren zwei Nachtragshaushalte erforderlich. Der erste Nachtragshaushalt wurde von der Gemeindevertretung am 13.08.2020 und der zweite Nachtragshaushalt am 08.12.2020 beschlossen. Der erste Nachtragshaushalt war aufgrund einer Kreditaufnahme zur Finanzierung des Aktienkaufes bei der SH-Netz-AG notwendig. Dieser erste Nachtragshaushalt wurde am 18.09.2020 von der Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland genehmigt. Der zweite Nachtragshaushalt war aufgrund einer Änderung des Stellenplanes gemäß § 95 b Abs. 2 Nr. 4 GO erforderlich. Die Genehmigung der Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland erfolgte am 14.12.2020.
In der Planung für das Haushaltsjahr 2020 wurde im Ergebnisplan ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 67.100,00 € ausgewiesen. Nachdem nunmehr die Ergebnisrechnung vorliegt, ergibt sich ein Jahresüberschuss von 117.888,63 € und somit eine Verbesserung von 184.988,63 €. Insgesamt ergibt sich bei den Erträgen und Aufwendungen folgende Plan-Ist-Abweichung:
 

 
Planung
Ist
Abweichung
Erträge
524.100,00 €
713.981,35 €
+ 189.881,35 €
Aufwendungen
591.200,00 €
596.092,72 €
+ 4.892,72 €
Jahresergebnis
- 67.100,00 €
+ 117.888,63 €
+ 184.988,63 €

 

Die Verbesserung auf der Seite der Erträge resultiert von Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer (+ 71.140,00 €), beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (+ 6.706,00 €), beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (+ 8.513,00 €) und aus allgemeinen Zuweisungen vom Land (+ 10.243,84 €), die sich aus den Corona-Ausgleichszahlungen und den Fördermitteln für die Infrastrukturmaßnahmen zusammensetzen. Außerdem wurde im Haushaltsjahr 2020 der Antrag auf Fehlbetragszuweisungen für das Jahr 2019 bewilligt und verbesserte das Ergebnis um 85.703,60 €. Abzüglich dieser Fehlbetragszuweisung beträgt der strukturelle Jahresüberschuss 32.185,03 €.
Bei den Aufwendungen gab es Einsparungen bei den Personalaufwendungen (- 683,39 €), bei den Unterhaltungsaufwendungen (- 5.190,91 €), bei den Bewirtschaftungskosten Heizung (- 1.504,00 €) und bei den besonderen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (- 4.205,12 €). Auch bei den Geschäftsaufwendungen gab es Einsparungen von 2.453,15 €, da unter anderem noch keine Aufwendungen für die Erstellung eines Ortskernentwicklungskonzeptes angefallen sind. Mehraufwendungen von 13.388,29 € gab es bei der Schwarzdeckenunterhaltung und beim Kostenanteil der Gemeinde am Friedhofsdefizit in Braderup von 5.678,04 €. Aufgrund der hohen Gewerbesteuererträge musste in der Folge auch eine höhere Gewerbesteuerumlage abgeführt werden und verursachte einen Mehraufwand von 6.635,85 €.
Insgesamt kann mit dem erwirtschafteten Jahresüberschuss der vorgetragene Jahresfehlbetrag aus den Vorjahren zum Teil abgebaut werden. Insofern verbessert das Jahresergebnis das Eigenkapital der Gemeinde Uphusum.
Auch die Finanzrechnung schließt gegenüber der Planung mit einer Verbesserung ab. Hier ergibt sich folgende Plan-Ist-Abweichung:
 

 
Planung
Ist
Abweichung
Gesamteinzahlungen
511.400,00 €
741.667,34 €
+ 230.267,34 €
Gesamtauszahlungen
691.900,00 €
708.374,82 €
+ 16.474,82 €
Kreditaufnahme
104.800,00 €
104.745,69 €
- 54,31 €
Ergebnis
- 75.700,00 €
+ 138.038,21 €
+ 213.738,21 €

 

Die Verbesserung ist auf die schon beschriebenen Änderungen im Ergebnishaushalt zurückzuführen, soweit sie die Liquidität betreffen. Hinzu kommen die Änderungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit und der Investitionstätigkeit. Während die Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00 € im Planansatz und Ist-Ergebnis beträgt, ergibt sich bei den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Vergleich zwischen dem Finanzplan und der Finanzrechnung eine Abweichung (Einsparung) von 29.155,80 €. Für den Erwerb von beweglichem Vermögen war eine Summe von 10.700,00 € eingeplant. Ausgeben wurden hier 6.598,51 € für den Erwerb einer neuen Geschirrspülmaschine und eines neuen Staubsaugers für das Gemeindehaus. Zudem wurden mit dem 1. Nachtragshaushalt 104.800,00 € für den Erwerb von Aktien bei der SH-Netz AG eingeplant, die nahezu aufgebraucht wurden (104.745,69 €). Für Baumaßnahmen (neues Carport für den Bauhof, neuer Schuppen für das Gemeindehaus, neues Buswartehäuschen) wurden insgesamt 25.000,00 € im Haushalt eingeplant, von denen 0,00 € ausgegeben wurden. Insofern sind hohe Einsparungen im Bereich der Investitionen zu verzeichnen, die ebenfalls zur Verbesserung im Finanzhaushalt geführt haben. Die bereinigten Geldbestände (liquide Mittel) erhöhen sich damit um 138.038,21 € auf 177.882,39 € zum 31.12.2020. 
In 2020 sind Haushaltsüberschreitungen im Sinne von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von insgesamt 28.328,69 € angefallen. Größte Einzelposition ist das Aufwandskonto der Schwarzdeckenunterhaltung im Bereich der Gemeindestraßen mit einer Überschreitung von 13.388,29 €. Die einzelnen Beträge der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ergeben sich aus der beigefügten Kontenliste. Die Mehrausgaben waren insgesamt unabweisbar und der Gesamtbetrag ist noch von der Gemeindevertretung zu genehmigen.
Wortmeldungen erfolgen nicht.
 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 2
zur Kenntnis an:
---

 

 

10.
Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss einer Anpassungsvereinbarung zum Finanzierungsvertrag der evangelischen Kita in Süderlügum vom 23.12.2004 zur Umsetzung der Regelungen des Kindertagesförderungsgesetzes vom 12.12.2019
      

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Anpassungsvereinbarung des Kindertagesstättenwerkes vom 01.01.2021 für die evangelische Kindertagesstätte Süderlügum einzugehen. Sie regelt eine Defizitfinanzierung bis zum 31.12.2024 und tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.
 

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 6
Nein- Stimmen: 2
Enthaltungen: 1

 

Beratung:

Am 12.12.2019 wurde zur Reform der Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Schleswig-Holstein das neue Kindertagesförderungsgesetz (KitaG) verabschiedet. Es sollte vollständig zum 01.08.2020 in Kraft treten. Durch die Corona-Auswirkungen wurde die Umsetzung der Finanzierungsmodalitäten auf den 01.01.2021 verschoben.
Das neue Finanzierungsmodell basiert auf den bisher gültigen Finanzierungsverträgen. Es erweitert diese jedoch um festgelegte Mindest-Qualitätsstandards, die für die Finanzierung erfüllt sein müssen. Bei Nicht-Erfüllung droht ein Regress seitens des Trägers der örtlichen Jugendhilfe (Kreis Nordfriesland). Bis 2024 werden die Fördermittel vom Kreis Nordfriesland nach dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) monatlich ermittelt und an das Amt Südtondern ausgezahlt. Es erfolgt eine Weiterleitung an den jeweiligen Kita-Träger auf Basis der vorliegenden Haushaltsplanungen. Die gewährten Fördermittel sind wie gewohnt jährlich mit dem Amt Südtondern abzurechnen.
Ausstattungen bzw. Angebote, die über die definierte Standard-Qualität hinausgehen, sollen gemäß Sozialministerium auf dem bisherigen Stand gehalten und nicht abgesenkt werden. Sie sind gemäß KitaG von der jeweiligen Standortgemeinde der Kita zu finanzieren und müssen dementsprechend verhandelt werden.
Die Anpassungsvereinbarung regelt die Beziehung zwischen Standortgemeinde und Träger, die Verpflichtung des Trägers zur Einhaltung der Mindeststandards sowie die Modalitäten der Abrechnung und Kostenaufteilung. Der Träger wird vom Kreis Nordfriesland angehalten, seinen Betrieb mit möglichst wenig Leerständen und der jeweils geforderten Personalausstattung auszuführen, um seiner Verpflichtung nach Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nachzukommen. Die dafür notwendigen Gruppenkonfigurationen wurden in enger Abstimmung mit dem Kreis ermittelt und festgelegt.
Es erfolgt eine Diskussion über die Defizitvereinbarung, die von den Trägergemeinden zu finanzieren ist. Es wird erklärt, dass hier Handlungsbedarf gesehen wird, da sämtliche Kosten wie z.B. Miete und Tilgungsleistungen für den Neubau mit in die Berechnung einfließen und daher von den Trägergemeinden schlussendlich zu zahlen wären. Seitens der Verwaltung wird deutlich gemacht, dass die Defizitregelung in der bisherigen Vereinbarung auch schon Bestand hatte und es bis zum 31.12.2024 bei der Finanzierungsverantwortung durch die Gemeinden verbleibt. Auf der anderen Seite profitieren auch die Trägergemeinden bei einer möglichen Überschusserwirtschaftung. Durch die in der neuen Vereinbarung angepassten Vorgaben zu den Mindestqualitätsstandarts werden diese Kosten über den Kreis abgerechnet.
Schlussendlich stimmt die Gemeindevertretung mit o.a. Abstimmungsergebnis für die vorgelegte Anpassungsvereinbarung.
 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 1
zur Kenntnis an:
---

 

 

11.
Beratung und Beschlussfassung über die 3. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung der Gemeinde Uphusum
 

 

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die 3. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde
Uphusum über die Entschädigung ihrer Ehrenbeamten und ihrer ehrenamtlich Tätigen in der vorgelegten Form.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:
Im Rahmen der Ordnungsprüfung im Zusammenhang mit dem Antrag auf Gewährung einer Fehlbetragszuweisung für das Haushaltsjahr 2019 wurde festgestellt, dass der § 1 (2) der Entschädigungssatzung der Gemeinde Uphusum (Entschädigung der Stellvertretung) eine Regelungslücke aufweist, die nicht den Vorschriften der Entschädigungsverordnung entspricht und daher eine Anpassung erforderlich macht.
Die Entschädigungsverordnung definiert im Vertretungsfall, dass die Aufwandsentschädigung der Stellvertretung den Höchstbetrag der Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters nicht erreichen darf und in einem angemessenen Abstand dazu stehen soll. Wie der angemessene Abstand zu bemessen ist, liegt im Ermessen des Satzungsgebers. Die Kommunalaufsicht sieht 75 % – 80 % von der Höhe der Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters als angemessene Höhe für die Stellvertretung vor. Damit ist ein Abstand von 20 % - 25 % zur Höhe der Aufwandsentschädigung des Amtsinhabers gewahrt.
Im Amtsbereich des Amtes Südtondern wird von mehreren Kommunen der Abstand von 80 % der Höhe der Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters praktiziert.
Wortmeldungen erfolgen nicht.

 
 

Auszug
zur Erledigung an:
BAD
zur Kenntnis an:
---

 
12.
Anfragen und Mitteilungen
 

 

12.1 Stellvertretung Wehrführung
Bürgermeister Helmut Stender teilt mit, dass Herr Mike Skonieczny-Albertsen als stellvertretender Wehrführer in der Freiwilligen Feuerwehr Uphusum-Holm nicht mehr zur Verfügung steht. Zum Nachfolger wird Lars Petschat beauftragt.
 
 
 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt Bürgermeister Helmut Stender um 20:36 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Die Zuhörer*innen verlassen den Sitzungsraum.
 
 
gez. Helmut Stender gez. Joachim Wiebecke
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Bürgermeister Schriftführer    


Dokumente: