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Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 9. Sitzung
der Gemeindevertretung Uphusum
am Dienstag, 8. Dezember 2020
Sitzungsort: Dorfgemeinschaftshaus, Dorfstraße 22, Uphusum
Sitzungsdauer: 19:00 bis 22:40 Uhr
Anwesend sind:
Mitglied des Gremiums
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Helmut Stender
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Bürgermeister
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Mitglied des Gremiums
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Rüdiger Petschat
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2. stellvertretender Bürgermeister
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Mitglied des Gremiums
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Hans Gerhard Hansen
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Mitglied des Gremiums
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Dieter Jendrziak
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Mitglied des Gremiums
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Hermann Petersen
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Mitglied des Gremiums
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Lars Petschat
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Mitglied des Gremiums
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Tjark Poppinga
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Mitglied des Gremiums
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Dennis Wiemer
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Ferner:
Amt Südtondern
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Joachim Wiebecke
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zugleich als Schriftführer
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Amt Südtondern
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Marian Hansen
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zu TOP 1 - 12
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Entschuldigt fehlt:
Mitglied des Gremiums
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Jan-Peter Schönlein
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1. stellvertretender Bürgermeister
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Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung – durch Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 2 ergänzt - eingeladen:
Öffentlicher Teil
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1.
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Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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2.
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Tagesordnung
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2.a.
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Dringlichkeitsanträge
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2.b.
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Beschluss über die Öffentlichkeit bzw.
Nichtöffentlichkeit der Beratungspunkte
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3.
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Einwohnerfragestunde
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4.
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Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom
13.08.2020
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5.
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Mitteilungen des Bürgermeisters und Bekanntgabe der in der letzten
Gemeindevertretersitzung im nicht öffentlichen Teil gefassten
Beschlüsse
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6.
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Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 1.
Änderung des Bebauungsplans (B-Plan) Nr. 6 der Gemeinde Uphusum
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
7.
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Beratung und Beschlussfassung über den 2. Nachtragshaushalt
für das Haushaltsjahr 2020
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8.
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Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und
Haushaltsplan 2021 der Gemeinde Uphusum
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9.
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Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der
Hundesteuersatzung der Gemeinde Uphusum ab 2021
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10.
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Beratung und Beschlussfassung über eine
Zuschussgewährung für das Wilhelminen Hospiz
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11.
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Beratung und Beschlussfassung über eine
Zuschussgewährung für die Teilnahme an der Offenen
Ganztagsschule der Dansk Skoleforening e.V.
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12.
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Anfragen und Mitteilungen
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Nicht öffentlicher Teil
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13.
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Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt
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1. |
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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Bürgermeister Helmut Stender eröffnet um 19:00 Uhr die 9. Sitzung der Gemeindevertretung in der Wahlzeit 2018 – 2023, begrüßt die Mitglieder der Gemeindevertretung, die anwesenden Einwohner und die Verwaltung recht herzlich und drückt sein Bedauern über das Fehlen eines Pressevertreters aus. Anschließend stellt er mit 8 Mitgliedern die Beschlussfähigkeit fest und weist auf Folgendes hin:
• Die Teilnehmerliste wird von der Verwaltung geführt.
• Während der Sitzung kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden, soweit der Hygieneabstand von 1,5 m Metern eingehalten ist.
• Die Abstands- und Hygieneregeln sind insbesondere auch beim Verlassen des Sitzungsraumes unbedingt zu beachten. Bitte dann wieder die Mund-Nasen-Bedeckung anziehen.
• Hinweis auf Datenerhebung: Die Liste der teilnehmenden Besucher*innen wird 4 Wochen aufgehoben und dann vernichtet – es kann ein Foto der Besucher*innen zur ggf. erforderlichen Nachverfolgung bei einer Corona-Erkrankung gemacht werden.
2.
2.a. |
Tagesordnung
Dringlichkeitsanträge |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt dem Dringlichkeitsantrag zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Änderung der Tagesordnung ist bereits in der Niederschrift berücksichtigt.
Beratung:
Bürgermeister Helmut Stender beantragt, den Punkt „Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans (B-Plan) Nr. 6 der Gemeinde Uphusum – Entwurfs- und Auslegungsbeschluss - “ als Tagesordnungspunkt 6 aufzunehmen. Die bisher angesetzten Tagesordnungspunkte ab Punkt 6 verschieben sich entsprechend.
2.
2.b. |
Tagesordnung
Beschluss über die Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit der Beratungspunkte |
Beschluss:
Die Tagesordnungspunkte 1 – 12 werden in öffentlicher Sitzung und der Tagesordnungspunkte 13 wird in nicht öffentlicher Sitzung beraten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3. |
Einwohnerfragestunde
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3.1. Anregung Sammelstelle
Eine Einwohnerin regt an, eine Sammelstelle in Uphusum in Form einer Hütte vorzuhalten, in der jeder brauchbare Sachen aller Art hinbringen und auch mitnehmen kann und erklärt sich bereit, für die Organisation und Unterhaltung zur Verfügung zu stehen. Bürgermeister Helmut Stender teilt mit, dass bereits in den Vorjahren über diese Angelegenheit beraten wurde. Seinerzeit hat man von einer Anschaffung abgesehen und sichert eine Thematisierung in der Gemeindevertretung zu.
3.2. Öffentliche Auslegung der Niederschriften
Zur Frage des Aushanges der Niederschriften in der Bekanntmachungstafel wird seitens der Amtsverwaltung mitgeteilt, dass die Niederschriften für jeden frei im Internet zur Verfügung gestellt werden und der Aufwand des Aushanges in den einzelnen Bekanntmachungstafeln zu groß ist. Da der Bauausschuss nur selten tagt, wird ein mündlicher Bericht in der darauffolgenden Sitzung der Gemeindevertretung gegeben.
3.3. Grundstücksangelegenheiten
Es erfolgen allgemeine Fragen zu Grundstücksangelegenheiten und Verkehrsangelegenheiten, die vom Bürgermeister beantwortet werden.
4. |
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom
13.08.2020
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Einwände wurden/werden nicht erhoben. Eine Beschlussfassung ist daher entbehrlich.
5. |
Mitteilungen des Bürgermeisters und Bekanntgabe der in der letzten
Gemeindevertretersitzung im nicht öffentlichen Teil gefassten
Beschlüsse
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Bürgermeister Helmut Stender bekundet sein Unverständnis an der Festlegung der Windeignungsflächen im Regionalplan, da hier die Gemeinde Uphusum nicht berücksichtigt wurde und daher keine Möglichkeit hat, von den Windkraft zu profitieren, um finanziell gut aufgestellt zu sein.
Beschlüsse im nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung der Gemeindevertretung sind nicht gefasst worden.
6. |
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 1.
Änderung des Bebauungsplans (B-Plan) Nr. 6 der Gemeinde Uphusum
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschluss:
1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes (B-Plan) Nr. 6 für das Gebiet „ Westlich der Straße Alter Wang West und nördlich der Dorfstraße (K85) “ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertretung: 9
davon anwesend: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Bemerkungen:
Aufgrund des § 22 Gemeindeordnung (GO) waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Der B-Plan Nr. 6 wurde am 07.05.2019 mit dem Satzungsbeschluss von der Gemeinde Uphusum verabschiedet und besitzt seit 26.06.2019 Rechtskraft.
Nun ist es so, dass die Planung nicht mit den textlichen Festsetzungen (Textteil B) realisierbar ist und eine textliche Änderung im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB erfolgen muss.
Der Aufstellungsbeschluss ist nicht zwingend erforderlich, da auf eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 1. BauGB verzichtet werden kann.
Somit wird das Verfahren mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des B-Planes Nr. 6 eingeläutet.
Es handelt sich hier im Teil B um textliche Änderungen im Punkt 1 Maß der baulichen Nutzung und Punkt 2 Örtliche Bauvorschriften im Punkt Dachgestaltung. Die Änderungen werden vom Planungsbüro eingehend erläutert.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 3
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zur Kenntnis an:
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7. |
Beratung und Beschlussfassung über den 2. Nachtragshaushalt
für das Haushaltsjahr 2020
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Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt für das Haushaltsjahr 2020 die 2. Nachtragshaushaltssatzung und einen 2. Nachtragshaushaltsplan in der vorgestellten Form, wonach sich der Gesamtbetrag der Erträge auf 524.100 € und der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 591.200 € und somit einem Fehlbetrag von 67.100 € beläuft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Aufgrund einer Änderung der Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen ist ein weiterer Nachtragshaushalt im Haushaltsjahr 2020 erforderlich. Der Stellenanteil in der Nachtragshaushaltssatzung ändert sich von 0,89 Stellen auf 0,92 Stellen. Der Stellenzuwachs von 0,03 Stellen ist im Produkt Schmutzwasser (538001) für die Betreuung der Schmutzwasserbeseitigungsanlagen notwendig.
Im Zuge des benötigten Nachtragshaushaltes wurden weitere Anpassungen vorgenommen, um die bislang entstandenen Haushaltsabweichungen abzubilden. Mit dem Nachtragshaushalt werden die Ansätze des Ergebnisplanes auf der Ertragsseite um 10.500,00 € erhöht. Auch die Aufwendungen erhöhen sich um 18.700,00 €. Insgesamt sieht der Nachtragshaushalt nun Gesamterträge von 524.100,00 €, Gesamtaufwendungen von 591.200,00 € und einen Jahresfehlbetrag von 67.100,00 € vor. Im Finanzhaushalt erhöhen sich die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 10.500,00 € und die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 18.700,00 € um die gleichen Beträge wie die Erträge bzw. die Aufwendungen im Ergebnishaushalt. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten bleiben unverändert bei 0,00 €. Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten steigen hingegen um 6.400,00 € auf 140.500,00 €, da für das Dorfgemeinschaftshaus ein neuer Geschirrspüler angeschafft wurde. Im Finanzplan werden nun Gesamteinzahlungen von 511.400,00 € und Gesamtauszahlungen von 692.900,00 € ausgewiesen.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 2
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zur Kenntnis an:
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8. |
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und
Haushaltsplan 2021 der Gemeinde Uphusum
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Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt für das Haushaltsjahr 2021 eine Haushaltssatzung und einen Haushaltsplan, wonach sich der Gesamtbetrag der Erträge auf 493.900 € und der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 577.000 € und somit einem Jahresfehlbetrag von 83.100 € beläuft. Während die Hebesätze der Grundsteuer A bei 380 % und der Grundsteuer B bei 425 % belaufen, steigt der Hebesatz für die Gewerbesteuer von 380 % auf 400 %.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2021 wird anhand einer Power-Point-Präsentation, die jedem Gemeindevertreter zur Verfügung gestellt wird, von Marian Hansen ausführlich vorgestellt. Der Ergebnisplan (vergleichbar mit der Gewinn- und Verlustrechnung) schließt mit einem Fehlbetrag von 83.100 € ab mit einer Summe von Erträgen von 493.900 € und Aufwendungen in Höhe von 577.000 €. Als größte Einnahmepositionen sind mit der Grundsteuer B mit 53.400 €, die Gewerbesteuer mit 93.000 €, der Anteil an der Einkommenssteuer von 136.400 €, die Schlüsselzuweisungen von 113.600 € und die FAG-Zuweisung für Gemeindestraßen und Infrastrukturmaßnahmen in Höhe von 14.400 € zu nennen. Die Ausgabeschwerpunkte sind die Personalaufwendungen mit 40.800, die Kosten für die Feuerwehr von 47.100, Gemeindestraßen von 49.900 €, Schmutzwasser von 9.200 €, Kosten für den Bauhof von 44.100 € und das Gemeindehaus von 23.100 €. An Schulkosten werden für 39 Schüler*innen 85.900 € und Kindergartenkosten für 7 Kinder mit 37.500 € eingeplant. An Investitionen sind 15.000 € für einen Schuppen am Gemeindehaus und 5.000 € für ein neues Carport für den Bauhof eingeplant. Kosten für ein neues Buswartehäuschen in Höhe von 5.000 € werden ebenfalls eingeplant.
Im Finanzplan werden Einzahlungen von 480.100 € und Auszahlungen von 56 400 € erwartet, so dass hier das Gesamtergebnis – 84.800 € betragen wird. Der Kassenbestand zum 31.12.2021 wird sich bei. ca. 10.000 € belaufen. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B bleiben unverändert, der Hebesatz für die Gewerbesteuer steigt von 380 % auf 400 %. Hinter grund ist eine Änderung des § 35 Einkommenssteuergesetz im Rahmen der Corona-Hilfemaßnahmen des Bundes: Ab 01.01.2021 können Betriebe die zu zahlende Gewerbesteuer, die mit einem Gewerbesteuerhebesatz von bis zu 400 % veranlagt wird, bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Es erfolgt durch die Anhebung keine steuerliche Mehrbelastung für die Betriebe.
Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass ein ausreichender Betrag für Schutzausrüstung bei der Feuerwehr zur Verfügung steht.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 2
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zur Kenntnis an:
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9. |
Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der
Hundesteuersatzung der Gemeinde Uphusum ab 2021
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Beschluss:
Die im Entwurf vorliegende Neufassung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Uphusum wird mit der Änderung im § 4 Abs. 1 Punkt a – c mit einem Steuersatz von jeweils 120 € beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 7
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Nein- Stimmen: 1
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0
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Beratung:
In der neuen Hundesteuersatzung geht es formell um die Anpassung der Einleitung (Präambel), die aufgrund eines Verwaltungsgerichtsurteils konkretisiert werden muss.
Des Weiteren erfolgt eine Umstellung des Beginns und das Ende der Steuerpflicht von vierteljährlich auf monatlich und ein Wegfall der Ausgabe der Hundesteuermarken.
Aufgrund des Abzuges bei der Fehlbetragszuweisung (Mindereinnahmen bei der Hundesteuer durch einen nicht den Mindestanforderungen entsprechenden Steuersatz von 120 €) wird seitens der Verwaltung angeregt, den Steuersatz auf 120 € anzuheben.
Es erfolgt eine kurze Diskussion über die vorgeschlagene Erhöhung, da zum 01.01.2020 bereits eine Erhöhung um 100 % auf 80 € erfolgte und daher nochmalig höhere Belastung auf die Hundebesitzer zukommen würde. Demgegenüber wird der Verzicht der Gemeinde auf höhere Einnahmen angemerkt.
Schlussendlich wird mit o.a. Abstimmungsergebnis der Erhöhung der Hundesteuer zum 01.01.2021 zugestimmt.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 1, FB 2
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zur Kenntnis an:
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10. |
Beratung und Beschlussfassung über eine
Zuschussgewährung für das Wilhelminen Hospiz
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Beschluss:
Dem Wilhelminen Hospiz wird im Jahr 2020 ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 500,00 € gewährt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Das Wilhelminen Hospiz in Niebüll hat durch die Corona-Pandemie erhebliche Einnahmeausfälle, da diverse Benefiz-Veranstaltungen und sonstige Spendenereignisse nicht stattfinden konnten. Das Wilhelminen Hospiz muss jährlich Eigenmittel in Höhe von 200.000 € Bewirtschaftungskosten aufbringen. Aus diesem Grunde wurde in einer Bürgermeisterrunde angeregt, dass die Gemeinden in diesem Jahr einen einmaligen Zuschuss bezahlen.
Die Gemeinde Uphusum sieht die Aufgabe des Hospizes als wichtig an, so dass man sich nach kurzer Diskussion auf eine einmalige Unterstützung von 500 € einigt.
Anmerkung:
Die Gemeinde Uphusum ist Mitglied im Förderverein Wilhelminen Hospiz mit einem jährlichen Beitrag von 250 €.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 2
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zur Kenntnis an:
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11. |
Beratung und Beschlussfassung über eine
Zuschussgewährung für die Teilnahme an der Offenen
Ganztagsschule der Dansk Skoleforening e.V.
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Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, keinen Zuschuss für die Teilnahme an der offenen Ganztagsschule der Dansk Skoleforening e.V. zu gewähren.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Es liegt ein Antrag des dänischen Schulvereines auf Bezuschussung des Betreuungsangebotes an den dänischen betreuten Schulen vor. Zur Zeit wird das Betreuungsangebot von einem Schüler aus der Gemeinde Uphusum genutzt. Im Jahre 2019 wurde ein Zuschuss von 250 € für einen Schüler gewährt.
Da die Betreuungskosten bereits in der Berechnung der Schulkostenbeiträge berücksichtigt werden und eine detaillierte Aufstellung der Defizitkosten nicht vorgelegt wurde, sieht man von einer Zuschussgewährung ab.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 1
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zur Kenntnis an:
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12. |
Anfragen und Mitteilungen
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Wortmeldungen erfolgen nicht.
Bürgermeister Helmut Stender schließt um 21:06 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Die Zuhörer*innen verlassen den Sitzungsraum.
gez. Helmut Stender gez. Joachim Wiebecke
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Bürgermeister Schriftführer