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Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 4. Sitzung
des Finanzausschusses Leck
am Donnerstag, 15. November 2018
Sitzungsort: Rathaus Leck, kleiner Sitzungssaal, Marktstraße 7-9, Leck
Sitzungsdauer: 19:00 bis 19:55 Uhr
Anwesend sind:
Mitglied des Gremiums
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Karsten Hansen
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Vorsitzende/r
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Mitglied des Gremiums
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Birger Schmidt
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stellvertretende/r Vorsitzende/r
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Mitglied des Gremiums
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Roger Bodin
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Mitglied des Gremiums
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Hauke Ingwersen
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bürgerliches Mitglied
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Mitglied des Gremiums
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Hannelore Jensen
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Mitglied des Gremiums
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Sönke-Peter Nehlsen
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Mitglied des Gremiums
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Torsten Nissen
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Mitglied des Gremiums
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Ingo Scholz
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Manfreth Sakschewski
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Vertreter für Dietmar Spelters
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Ferner:
Mitarbeiter der Verwaltung
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Wiebke Stoffel
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Gemeindevertreter
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Richard Ingwersen
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Amt Südtondern
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Michael Bruch
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zugleich als Schriftführer
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Entschuldigt fehlt/en:
Mitglied des Gremiums
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Dietmar Spelters
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bürgerliches Mitglied
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Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung eingeladen:
Öffentlicher Teil -
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1.
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Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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2.
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Tagesordnung
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2.a.
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Dringlichkeitsanträge
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2.b.
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Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit
bzw. Nichtöffentlichkeit der Tagesordnungspunkte
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3.
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Einwohnerfragestunde
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4.
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Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der 3.
Sitzung vom 16.10.2018
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5.
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Beratung und Beschlussfassung über die 4. Nachtragssatzung zur
Satzung der Gemeinde Leck über die Erhebung von
Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die
Erneuerung sowie den Umbau von Straßen, Wegen und
Plätzen vom 30.04.2009 (Straßenbaubeitragssatzung)
- DS 52-2018 - |
6.
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Anfragen und Mitteilungen
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Nicht öffentlicher Teil -
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7.
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Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt
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1. |
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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Der Ausschussvorsitzende Karsten Hansen begrüßt die Erschienenen und stellt fest, dass der Finanzausschuss bei 9 anwesenden Mitgliedern beschlussfähig ist.
2.a. |
Dringlichkeitsanträge
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Es werden keine Dringlichkeitsanträge gestellt.
2.b. |
Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit
bzw. Nichtöffentlichkeit der Tagesordnungspunkte
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Beschluss:
Die Tagesordnungspunkte 1 – 6 werden öffentlich beraten, der Tagesordnungspunkt 7 wird nicht öffentlich behandelt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Die Tagesordnung wird, wie auf dem Deckblatt abgedruckt, beschlossen.
3. | Einwohnerfragestunde
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Es ergehen keine Wortmeldungen.
4. |
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der 3.
Sitzung vom 16.10.2018
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Einwendungen gegen die Niederschrift vom 16.10.2018 werden nicht erhoben. Ein Beschluss ist daher entbehrlich.
5. |
Beratung und Beschlussfassung über die 4. Nachtragssatzung zur
Satzung der Gemeinde Leck über die Erhebung von
Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die
Erneuerung sowie den Umbau von Straßen, Wegen und
Plätzen vom 30.04.2009 (Straßenbaubeitragssatzung)
- DS 52-2018 - |
DS 52-2018 |
Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung beschließt die 4. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Leck über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung sowie den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung).
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 7
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Nein- Stimmen: 2
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Enthaltungen:
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Beratung:
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat im Anschluss an die zweite Lesung in seiner Sitzung am 14. Dezember 2017 ein Gesetz zur Änderung des § 76 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) beschlossen. Danach wird der § 76 Abs. 2 um Satz 2 ergänzt und hat jetzt folgenden Wortlaut.
Die Gemeinde hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel
1. aus Entgelten für Ihre Leistungen,
2. im Übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Finanzmittel
nicht ausreichen.
„Eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen im Sinne der §§ 8 und 8a des Kommunalabgabengesetzes besteht nicht .“
Das Gesetz wurde am 25. Januar 2018 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und ist am Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft getreten. Eine Pflicht der Gemeinde zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen besteht daher nicht mehr.
Das Recht zur Erhebung von Beiträgen bleibt von der gesetzlichen Neuregelung unberührt. Mit der Gesetzesänderung erhalten die Kommunen die Möglichkeit, zukünftig in eigener Verantwortung auf die Erhebung von Straßenbaubeiträgen zu verzichten. Ein Erheben ist weiterhin möglich.
In der Klausurtagung am 22.09.2018 sind die Mitglieder der Gemeindevertretung über die neue Rechtslage und deren Möglichkeiten wie
• Beibehaltung der alten Satzung,
• Änderung des Gemeindeanteils (Prozentsätze),
• Aufhebung der Beitragspflicht durch Nachtragssatzung,
• Wiederkehrende Beiträge
• Verrentung von Beitragslasten
ausführlich informiert worden.
Gleichzeitig wurden die Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde Leck, umfänglich erläutert. Insbesondere die Situation der Gemeinde als Empfänger von Fehlbetragszuweisungen und die Möglichkeit der Kompensation wurden hier genau betrachtet.
Der Handlungserlass des Landes Schleswig-Holstein v. 24.04.2018 weist in diesem Zusammenhang auf folgendes hin:
Fehlbetragszuweisungen / Sonderbedarfszuweisungen
Der jährlich aktualisierte Runderlass zur Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen enthält Hinweise zur Beschränkung der Aufwendungen und Ausgaben und Ausschöpfung der Ertrags- und Einzahlungs-/Einnahmequellen. Aufgrund absehbarer Gesetzesänderung wurde bereits mit dem Runderlass vom 31.07.2017 in den Ziffern IV.10 und IV.11 sichergestellt, dass ein Verzicht auf die Erhebung von Straßenbaubeiträgen nicht zu einem Nachteil bei der Gewährung von Fehlbetragszuweisungen und Sonderbedarfszuweisungen führt.
Dies heißt jedoch nicht, dass hier ein Ausgleich des Defizites erfolgt, sondern nur, dass dies keine negative Auswirkung bei der Beantragung der Zuweisungen zur Folge hat.
Auch sind anhand von Beispielen die Möglichkeit der Kompensation durch die Anhebung der Grundsteuer aufgezeigt worden. Zusätzlich zur Erhöhung der Steuern im Rahmen dessen was als Voraussetzung für die Beantragung der Fehlbetragszuweisung ab 01.01.2019 gefordert werden wird ( von derzeit 390 % auf 425 %), müsste die Gemeinde Leck den Hebesatz der Grundsteuer B um weitere 15 Prozentpunkte ( von 425 auf 440 %) anheben. Durchschnittlich würde das für das „normale“ Einfamilienhausgrundstück eine Mehrbelastung von ca. 50 Euro jährlich bedeuten.
Damit könnte das entstehende durchschnittliche jährliche Defizit der entfallenden Straßenbaubeiträge im Rahmen des Gesamtdeckungsprinzips ausgeglichen werden
Für die „Aufhebung“ der Beitragspflicht wird in dem Erlass folgende Empfehlung ausgesprochen:
Gemeinden, die auf eine Beitragserhebungspflicht zukünftig verzichten wollen, wird aus Gründen der Rechtssicherheit empfohlen, ihre Satzung nicht aufzuheben sondern zur Klarstellung eine Bestimmung in die Satzung einzufügen, dass ab einem in der Satzung festzulegenden Stichtag (frühestens 26.01.2018) keine Beitragspflichten mehr entstehen. Dieser Empfehlung folgt die Gemeinde Leck durch die 4. Nachtragssatzung.
Die 4. Nachtragssatzung bestimmt, dass ab dem 26.01.2018 keine Beitragspflichten mehr entstehen.
Das bedeutet keine Erhebung von Straßenbaubeiträgen für sämtliche Einrichtungen an allen Gemeindestraße (Fahrbahn, Gehweg, Rinn- und Randsteine, Park- und Abstellflächen, Grandwege, kombinierte Geh- und Radwege, Beleuchtung, Entwässerungseinrichtungen…….),
sowie für folgende Einrichtungen an qualifizierten Straßen wie Kreis-,Landes-, Bundesstraßen, die Ortsdurchfahrten sind : Gehwege, Parkplätze, Standspuren und Straßenentwässerungseinrichtungen, Radwege und gemeinsame (kombinierte) Geh- und Radwege die nicht auf den anschließenden freien Strecken vorhanden sind, Straßenbeleuchtung.
Der in der Sitzungsvorlage dargestellte Sachverhalt wird noch einmal ausführlich durch Frau Wiebke Stoffel vom Amt Südtondern vorgetragen.
GV B. Schmidt hatte im Vorwege zur Sitzung noch einen Fragenkatalog, der sich größtenteils in Richtung wiederkehrende Beiträge richtet, gestellt. Die Fragen werden einzelnd abgearbeitet und durch die Verwaltung beantwortet. GV B. Schmidt merkt an, dass die Gemeinde mit der anstehenden Beschlussfassung ein Gestaltungsinstrument aus der Hand gibt. Dieses sollte bedacht werden. GV Bodin spricht sich dafür aus, dass noch einmal über eine Senkung der Prozentsätze in der bisherigen Satzung nachgedacht werden sollte. Aus seiner Sicht wäre hierfür noch ausreichend Zeit.
GV B. Schmidt spricht sich gegen die Beschlussfassung über die. 4. Nachtragssatzung zu o.g. Satzung aus und bittet diese zu protokollieren.
Nach kurzer Diskussion erfolgt die Abstimmung mit o.g. Beschlussempfehlung.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 2
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zur Kenntnis an:
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BAD
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6. |
Anfragen und Mitteilungen
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Haushaltsberatungen am 24.11.2018
Von der Verwaltung wird an die bevorstehenden Haushaltsberatungen am 24.11.2018 und die damit verbundene Bitte zur Anmeldung erinnert.
Es ergehen keine weiteren Anfragen oder Mitteilungen.
Der Ausschussvorsitzende Karsten Hansen schließt um 19:35 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung des Finanzausschusses. Die Zuhörer/innen verlassen den Sitzungsraum.
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Ausschussvorsitzender Schriftführer
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