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Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 4. Sitzung
des Finanzausschusses Leck
am Donnerstag, 15. November 2018
 

Sitzungsort: Rathaus Leck, kleiner Sitzungssaal, Marktstraße 7-9, Leck
Sitzungsdauer: 19:00 bis 19:55 Uhr
 
Anwesend sind:
 

Mitglied des Gremiums
Karsten Hansen
Vorsitzende/r
Mitglied des Gremiums
Birger Schmidt
stellvertretende/r Vorsitzende/r
Mitglied des Gremiums
Roger Bodin
 
Mitglied des Gremiums
Hauke Ingwersen
bürgerliches Mitglied
Mitglied des Gremiums
Hannelore Jensen
 
Mitglied des Gremiums
Sönke-Peter Nehlsen
 
Mitglied des Gremiums
Torsten Nissen
 
Mitglied des Gremiums
Ingo Scholz
 
 
Manfreth Sakschewski
Vertreter für Dietmar Spelters

 

 
Ferner:
 

Mitarbeiter der Verwaltung
Wiebke Stoffel
 
Gemeindevertreter
Richard Ingwersen
 
Amt Südtondern
Michael Bruch
zugleich als Schriftführer

 

 
Entschuldigt fehlt/en:
 

Mitglied des Gremiums
Dietmar Spelters
bürgerliches Mitglied

 

Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung eingeladen:
 

 
Öffentlicher Teil -
1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.
Tagesordnung
2.a.
Dringlichkeitsanträge
2.b.
Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit der Tagesordnungspunkte
3.
Einwohnerfragestunde
4.
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der 3. Sitzung vom 16.10.2018
5.
Beratung und Beschlussfassung über die 4. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Leck über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung sowie den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen vom 30.04.2009 (Straßenbaubeitragssatzung)

- DS 52-2018 -

6.
Anfragen und Mitteilungen
   
 
Nicht öffentlicher Teil -
7.
Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt

 

1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
 

 

Der Ausschussvorsitzende Karsten Hansen begrüßt die Erschienenen und stellt fest, dass der Finanzausschuss bei 9 anwesenden Mitgliedern beschlussfähig ist.
 
 

2.a.
Dringlichkeitsanträge
 

 

Es werden keine Dringlichkeitsanträge gestellt.
 
 

2.b.
Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit der Tagesordnungspunkte
 

 

Beschluss:
Die Tagesordnungspunkte 1 – 6 werden öffentlich beraten, der Tagesordnungspunkt 7 wird nicht öffentlich behandelt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:
Die Tagesordnung wird, wie auf dem Deckblatt abgedruckt, beschlossen.
 
 

3.
Einwohnerfragestunde
 

 

Es ergehen keine Wortmeldungen.
 
 

4.
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der 3. Sitzung vom 16.10.2018
 

 

Einwendungen gegen die Niederschrift vom 16.10.2018 werden nicht erhoben. Ein Beschluss ist daher entbehrlich.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

5.
Beratung und Beschlussfassung über die 4. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Leck über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung sowie den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen vom 30.04.2009 (Straßenbaubeitragssatzung)

- DS 52-2018 -
DS 52-2018

 

Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung beschließt die 4. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Leck über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung sowie den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung).
 

 

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 7
Nein- Stimmen: 2
Enthaltungen:       

 

Beratung:

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat im Anschluss an die zweite Lesung in seiner Sitzung am 14. Dezember 2017 ein Gesetz zur Änderung des § 76 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) beschlossen. Danach wird der § 76 Abs. 2 um Satz 2 ergänzt und hat jetzt folgenden Wortlaut.
 
Die Gemeinde hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel
1. aus Entgelten für Ihre Leistungen,
2. im Übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Finanzmittel
nicht ausreichen.
 
Eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen im Sinne der §§ 8 und 8a des Kommunalabgabengesetzes besteht nicht .“
 
Das Gesetz wurde am 25. Januar 2018 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und ist am Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft getreten. Eine Pflicht der Gemeinde zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen besteht daher nicht mehr.
 
Das Recht zur Erhebung von Beiträgen bleibt von der gesetzlichen Neuregelung unberührt. Mit der Gesetzesänderung erhalten die Kommunen die Möglichkeit, zukünftig in eigener Verantwortung auf die Erhebung von Straßenbaubeiträgen zu verzichten. Ein Erheben ist weiterhin möglich.
In der Klausurtagung am 22.09.2018 sind die Mitglieder der Gemeindevertretung über die neue Rechtslage und deren Möglichkeiten wie
•  Beibehaltung der alten Satzung,
•   Änderung des Gemeindeanteils (Prozentsätze),
•   Aufhebung der Beitragspflicht durch Nachtragssatzung,
•  Wiederkehrende Beiträge
•   Verrentung von Beitragslasten
ausführlich informiert worden.
 
Gleichzeitig wurden die Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde Leck, umfänglich erläutert. Insbesondere die Situation der Gemeinde als Empfänger von Fehlbetragszuweisungen und die Möglichkeit der Kompensation wurden hier genau betrachtet.
 
Der Handlungserlass des Landes Schleswig-Holstein v. 24.04.2018 weist in diesem Zusammenhang auf folgendes hin:
 

Fehlbetragszuweisungen / Sonderbedarfszuweisungen
Der jährlich aktualisierte Runderlass zur Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen enthält Hinweise zur Beschränkung der Aufwendungen und Ausgaben und Ausschöpfung der Ertrags- und Einzahlungs-/Einnahmequellen. Aufgrund absehbarer Gesetzesänderung wurde bereits mit dem Runderlass vom 31.07.2017 in den Ziffern IV.10 und IV.11 sichergestellt, dass ein Verzicht auf die Erhebung von Straßenbaubeiträgen nicht zu einem Nachteil bei der Gewährung von Fehlbetragszuweisungen und Sonderbedarfszuweisungen führt.
 
Dies heißt jedoch nicht, dass hier ein Ausgleich des Defizites erfolgt, sondern nur, dass dies keine negative Auswirkung bei der Beantragung der Zuweisungen zur Folge hat.
 
Auch sind anhand von Beispielen die Möglichkeit der Kompensation durch die Anhebung der Grundsteuer aufgezeigt worden. Zusätzlich zur Erhöhung der Steuern im Rahmen dessen was als Voraussetzung für die Beantragung der Fehlbetragszuweisung ab 01.01.2019 gefordert werden wird ( von derzeit 390 % auf 425 %), müsste die Gemeinde Leck den Hebesatz der Grundsteuer B um weitere 15 Prozentpunkte ( von 425 auf 440 %) anheben. Durchschnittlich würde das für das „normale“ Einfamilienhausgrundstück eine Mehrbelastung von ca. 50 Euro jährlich bedeuten.
 
Damit könnte das entstehende durchschnittliche jährliche Defizit der entfallenden Straßenbaubeiträge im Rahmen des Gesamtdeckungsprinzips ausgeglichen werden
 
Für die „Aufhebung“ der Beitragspflicht wird in dem Erlass folgende Empfehlung ausgesprochen:
 
Gemeinden, die auf eine Beitragserhebungspflicht zukünftig verzichten wollen, wird aus Gründen der Rechtssicherheit empfohlen, ihre Satzung nicht aufzuheben sondern zur Klarstellung eine Bestimmung in die Satzung einzufügen, dass ab einem in der Satzung festzulegenden Stichtag (frühestens 26.01.2018) keine Beitragspflichten mehr entstehen. Dieser Empfehlung folgt die Gemeinde Leck durch die 4. Nachtragssatzung.
 
Die 4. Nachtragssatzung bestimmt, dass ab dem 26.01.2018 keine Beitragspflichten mehr entstehen.
 
Das bedeutet keine Erhebung von Straßenbaubeiträgen für sämtliche Einrichtungen an allen Gemeindestraße (Fahrbahn, Gehweg, Rinn- und Randsteine, Park- und Abstellflächen, Grandwege, kombinierte Geh- und Radwege, Beleuchtung, Entwässerungseinrichtungen…….),
 
sowie für folgende Einrichtungen an qualifizierten Straßen wie Kreis-,Landes-, Bundesstraßen, die Ortsdurchfahrten sind : Gehwege, Parkplätze, Standspuren und Straßenentwässerungseinrichtungen, Radwege und gemeinsame (kombinierte) Geh- und Radwege die nicht auf den anschließenden freien Strecken vorhanden sind, Straßenbeleuchtung.
 
Der in der Sitzungsvorlage dargestellte Sachverhalt wird noch einmal ausführlich durch Frau Wiebke Stoffel vom Amt Südtondern vorgetragen.
 
GV B. Schmidt hatte im Vorwege zur Sitzung noch einen Fragenkatalog, der sich größtenteils in Richtung wiederkehrende Beiträge richtet, gestellt. Die Fragen werden einzelnd abgearbeitet und durch die Verwaltung beantwortet. GV B. Schmidt merkt an, dass die Gemeinde mit der anstehenden Beschlussfassung ein Gestaltungsinstrument aus der Hand gibt. Dieses sollte bedacht werden. GV Bodin spricht sich dafür aus, dass noch einmal über eine Senkung der Prozentsätze in der bisherigen Satzung nachgedacht werden sollte. Aus seiner Sicht wäre hierfür noch ausreichend Zeit.
 
GV B. Schmidt spricht sich gegen die Beschlussfassung über die. 4. Nachtragssatzung zu o.g. Satzung aus und bittet diese zu protokollieren.
 
Nach kurzer Diskussion erfolgt die Abstimmung mit o.g. Beschlussempfehlung.

 

 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 2
zur Kenntnis an:
BAD

 

 

6.
Anfragen und Mitteilungen
 

 

Haushaltsberatungen am 24.11.2018
 
Von der Verwaltung wird an die bevorstehenden Haushaltsberatungen am 24.11.2018 und die damit verbundene Bitte zur Anmeldung erinnert.
 
 
Es ergehen keine weiteren Anfragen oder Mitteilungen.
 
 

 
Der Ausschussvorsitzende Karsten Hansen schließt um 19:35 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung des Finanzausschusses. Die Zuhörer/innen verlassen den Sitzungsraum.
 
 
 
 
 
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Ausschussvorsitzender Schriftführer    

 
 

 


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