Seiteninhalt

Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 3. Sitzung
der Gemeindevertretung Uphusum
am Dienstag, 4. Dezember 2018
 

Sitzungsort: Dorfgemeinschaftshaus, Dorfstraße 22, Uphusum
Sitzungsdauer: 19:40 bis 22:00 Uhr
 
Anwesend sind:
 

Mitglied des Gremiums
Helmut Stender
Bürgermeister
Mitglied des Gremiums
Jan-Peter Schönlein
1. stellvertretender Bürgermeister
Mitglied des Gremiums
Rüdiger Petschat
2. stellvertretender Bürgermeister
Mitglied des Gremiums
Hans Gerhard Hansen
 
Mitglied des Gremiums
Dieter Jendrziak
 
Mitglied des Gremiums
Hermann Petersen
 
Mitglied des Gremiums
Lars Petschat
 
Mitglied des Gremiums
Tjark Poppinga
 

 
 
Ferner:
 

Amt Südtondern
Joachim Wiebecke
zugleich als Schriftführer

 

 
Entschuldigt fehlt:
 

Mitglied des Gremiums
Dennis Wiemer
 

 
Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung – durch Beschlussfassung zu TOP 2 ergänzt - eingeladen:
 

 
Öffentlicher Teil
1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.
Tagesordnung
2.a.
Dringlichkeitsanträge
2.b.
Beschluss über die Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit der Beratungspunkte
3.
Einwohnerfragestunde
4.
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der 2. Sitzung vom 04.09.2018
5.
Bericht der Ausschussvorsitzenden
6.
Mitteilungen des Bürgermeisters und Bekanntgabe der in der letzten Gemeindevertretersitzung im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
7.
Beratung und Beschlussfassung über den B-Plan Nr. 7 der Gemeinde Uphusum

- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

8.
Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 6 der Gemeinde Uphusum(Wohnbebauung "Alter Wang West")

a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen

b) Satzungsbeschluss

9.
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2019
10.
Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum Klimabündnis
11.
Beratung und Beschlussfassung über die Zahlung eines Zuschusses an den dänischen Schulverein
12.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben 2019 der Feuerwehrkameradschaftskasse
13.
Beratung und Beschlussfassung einer Resolution zur Errichtung des 5. Bauabschnittes der 380 kV-Westküstenleitung als Erdkabel
14.
Anfragen und Mitteilungen
   
 
Nicht öffentlicher Teil
15.
Personalangelegenheiten
16.
Beratung und Beschlussfassung über die Benutzungs- und Entgeltordnung für das Dorfgemeinschaftshaus
17.
Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt

 

 

1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
 

 

Bürgermeister Helmut Stender eröffnet um 19:40 Uhr die 3. Sitzung der Gemeindevertretung in der Wahlzeit 2018 – 2023 und begrüßt die Mitglieder der Gemeindevertretung, die erschienenen Bürger*innen sowie die Verwaltung recht herzlich.
Die Beschlussfähigkeit wird mit 8 Mitgliedern festgestellt.
 
 

2.
 
2.a.
Tagesordnung
 

Dringlichkeitsanträge
 

 

Beschluss:
Die Mitglieder der Gemeindevertretung stimmen den Dringlichkeitsanträgen zu.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Die Änderung der Tagesordnung ist bereits in der Niederschrift berücksichtigt.
 
Beratung:
Bürgermeister Helmut Stender beantragt, die Tagesordnung im öffentlichen Teil um die Tagesordnungspunkte 12 „Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben 2019 der Feuerwehrkameradschaftskasse“ sowie 13 „Beratung und Beschlussfassung einer Resolution zur Errichtung des 5. Bauabschnittes der 380 kV-Westküstenleitung als Erdkabel“ vor Tagesordnungspunkt 14 „Anfragen und Mitteilungen“ zu erweitern.
 

2.b.
Beschluss über die Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit der Beratungspunkte
 

 

Beschluss:
Die Tagesordnungspunkte 1 – 14 werden öffentlich, die Tagesordnungspunkte 15 - 17 nicht öffentlich beraten.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig
 

3.
Einwohnerfragestunde
 

 

3.1. Neubaugebiet
Von einer Bürgerin wird angefragt, ob der Entwässerungsgraben im Rahmen der Planungen des neuen Baugebietes bestehen bleibt. Bürgermeister Stender erklärt, dass das geplante Baugebiet keinen Einfluss auf den Entwässerungsgraben nimmt.
 
 

4.
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der 2. Sitzung vom 04.09.2018
 

 

Einwendungen gegen die Niederschrift vom 04.09.2018 wurden/werden nicht erhoben. Eine Beschlussfassung ist daher entbehrlich.
 
 

5.
Bericht der Ausschussvorsitzenden
 

 

5.1. Finanzausschuss
Der Vorsitzende Dieter Jendrziak erklärt, dass die Themen des Finanzausschusses Bestandteil dieser Tagesordnung sind.
 
5.2. Bau- und Wegeausschuss
Der Vorsitzende Rüdiger Petschat berichtet über folgende Arbeiten:

•   Durchführung der Knickpflege und des Baumschnittes sowie Beseitigung der Sturmschäden
•   Renovierung der Sitzbänke
•   Auffüllung und Befestigung der Grandwege
•  Klärteiche wurden ausgemäht
•   Rohrbruch in der Gotteskoogstrasse wird instandgesetzt
•   morsche Pappeln in der Gotteskoogallee müssen entfernt werden

 
 

6.
Mitteilungen des Bürgermeisters und Bekanntgabe der in der letzten Gemeindevertretersitzung im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
 

 

6.1. Vermietung Dorfgemeinschaftshaus
Bürgermeister Stender berichtet, dass die Vermietung des Dorfgemeinschaftshauses an 18-jährige zusehends mehr Probleme bereitet. Hier hat es bereits eine eingetretene Tür und erhebliche Verunreinigungen gegeben. Dieses wird auch Thema im nicht öffentlichen Teil werden.
 
6.2. Weihnachtsbaum
Bürgermeister Stender spricht seinen Dank an den Weihnachtsbaumspender aus.
 
 
Im nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung ist über die Auftragsvergabe für die Erneuerung der Dachflächenentwässerung des Dorfgemeinschaftshauses abgestimmt worden.
 
 

7.
Beratung und Beschlussfassung über den B-Plan Nr. 7 der Gemeinde Uphusum

- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
      

 

Beschluss:

1.  Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Uphusum für das Gebiet: „Ös tlich der Straße Alter Wang West und nördlich der Dorfstraße (K 85) “ und die Begründung wird mit der Ergänzung gebilligt, das vor Beginn der Auslegung und Beteiligung folgende Punkte zu erledigen sind:
•   Die Wendehammer der beiden Stichstraßen sind entsprechend der vorgestellten Skizze einzuarbeiten und mit dem Projektträger abzustimmen.
•   Es wird die Vorlage eines Gutachtens der Auswirkungen der benachbarten mit einer Photovoltaikanlage bebauten Fläche gefordert. Die Ergebnisse sind entsprechend in den Entwurf einzuarbeiten.
 
2.   Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

Abstimmungsergebnis:
 

Gesetzliche Zahl der
Mitglieder der Gemeindevertretung:
9
Davon anwesend:
8
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 
Beratung:
Die Gemeinde Uphusum plant mit der Aufstellung des B-Planes Nr. 7 die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA). Es sind lediglich Einzelhäuser in offener Bauweise zulässig. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird auf 0,2 festgesetzt, zulässig sind maximal zwei Vollgeschosse. Die Gebäudehöhe darf max. 10,50 m betragen. Die Traufhöhe beträgt mindestens 2 m und maximal 4,50 m bzw. bei einem zweigeschossigen Gebäude max. 6,50 m.
Die Gemeinde hat am 10.04.2018 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Der Bauleitplan wird gem. § 13b BauGB im „beschleunigten Verfahren“ geändert. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist abgeschlossen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerbeteiligung) wurde vor dieser Sitzung durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen und der Entwurf des Planes mit der Begründung werden von Frau Bonin, Planungsgruppe OLAF.Bonin-Körkemeyer, Wester-Ohrstedt, eingehend erläutert.
Im Zuge der Beratung wird Einigkeit darüber erzielt, die beiden Enden der Stichstraßen mit einem größeren Radius zu versehen, um leichteres Rangieren beim Herausfahren von den Grundstücken zu ermöglichen. Eine entsprechende Skizze wird vorgelegt. Im Hinblick auf die naheliegende Photovoltaikanlage wird ein Gutachten für eine mögliche Blendwirkung gefordert.

 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
 

 
 

8.
Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 6 der Gemeinde Uphusum(Wohnbebauung "Alter Wang West")

a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen

b) Satzungsbeschluss
      

 

Beschluss:
 
a)  Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen

1.   Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 6 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und wurde mit Ausnahme der Stellungnahme des Kreises Nordfriesland entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage Auswertung der Stellungnahmen beschlossen.
2.   Die Planungsgruppe OLAF.Bonin-Körkemeyer, Wester-Ohrstedt, wird beauftragt, denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen.

b) Ein Satzungsbeschluss wird nicht gefasst. Es erfolgt ein erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
1.   In Bezug auf die Stellungnahme des Kreises wurde beschlossen, die Festsetzungen der GRZ mit 0,15 und einer maximalen Firsthöhe von 10 m (mindestens 9,50 m) anzupassen.
2.   Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über die Adresse: www.amt-suedtondern.de zugänglich zu machen.
3.   Das Planverfahren wird gem. § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 4 Abs.1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertretung: 9

Davon anwesend: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen
 

 
Beratung:
Die Gemeinde beabsichtigt im Plangebiet ein Baugrundstück für ein modernes zweigeschossiges Gebäude mit flacher Dachneigung anzubieten.
In den vergangenen Jahren stieg im ländlichen Raum die Nachfrage nach Baugrundstücken für zweigeschossige Bauweise. Dies lässt sich insbesondere auf die günstigere Flächenausnutzung gegenüber der traditionellen eingeschossigen Bauweise mit Dachausbau zurückführen. Ziel der Planung ist es, durch große Grundstücke und einen ausreichenden Abstand der Gebäude zur Straße den dörflichen Charakter zu erhalten. Dies dient auch der Eingliederung eines Gebäudes in möglicherweise moderner Bauweise in den dörflichen Zusammenhang.
Aufgrund der Stellungnahme des Kreises sind die Festsetzungen der GRZ auf 0,15 und die maximale Firsthöhe von 10 m anzupassen. Da diese Änderungen die Grundsätze des Baurechts berühren, wird ein erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst.

 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
---

 

 

9.
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2019
 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, für das Haushaltsjahr 2019 eine Haushaltssatzung und Haushaltsplan zu erlassen, wonach sich der Gesamtbetrag der Erträge auf 553.400,00 € und der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 619.600,00 € und somit einem Jahresfehltrag von 66.200,00 € beläuft. Im Finanzplan belaufen sich die Einzahlungen aus lfd. Tätigkeit auf 535.900,00 €, die Auszahlungen auf 573.600,00 € und aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit die Einzahlungen auf 700,00 € und die Auszahlungen auf 6.500,00 €. Verpflichtungsermächtigungen und Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen. Die Gesamtzahl der Stellen wird unverändert auf 0,89 festgesetzt. Die Hebesätze werden auf 380 % für die Grundsteuer A und 425 % für die Grundsteuer B angehoben. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 380 %.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:

Der Haushaltsplan wird durch den Finanzausschussvorsitzenden Dieter Jendrziak vorgestellt, der schon im Finanzausschuss einstimmig beraten wurde.
Da für das Haushaltsjahr 2019 auch wieder mit einem Fehlbetrag zu rechnen ist, beschließt die Gemeindevertretung die Erhöhung der Realsteuerhebesätze auf die vom Land vorgeschriebenen Mindestsätze.
 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 2
zur Kenntnis an:
BAD

 

 

10.
Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum Klimabündnis
      

 

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dem Klimabündnis des Kreises Nordfriesland beizutreten und innerhalb dieses Netzwerkes im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten unterstützend zu wirken.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:
Der Klimawandel wird in den nächsten Jahrzehnten weltweit ernstzunehmende ökologische,soziale und wirtschaftliche Auswirkungen haben und die Lebensgrundlage vieler Menschen
bedrohen. Aufgrund seiner natürlichen Gegebenheiten ist der Kreis Nordfriesland besonders
vom Klimawandel betroffen. Der Anstieg des Meeresspiegels und die damit einhergehende
Veränderung des Wattenmeeres und die Sicherheit der Deiche, sowie das vermehrte
Auftreten von extremen Wetterereignissen gefährden Nordfriesland.
Dem vom Menschen verursachten Klimawandel und seinen Auswirkungen kann nur
gemeinsam entgegenwirkt werden, somit ist Klimaschutz eine gesamtgesellschaftliche
Aufgabe, die das Mitwirken aller Akteure aus den unterschiedlichsten Bereichen erfordert.
Daher hat der Kreis Nordfriesland das regionale Klimabündnis Nordfriesland im März 2018
ins Leben gerufen. Das Klimabündnis Nordfriesland ist ein einmaliger Zusammenschluss von
Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und kreisangehörigen
Städten und Gemeinden.
Das Hauptziel des Klimabündnisses ist die Vernetzung, Unterstützung, Mobilisierung und
Beratung von regionalen Bündnispartnern. Dabei stellt das Klimabündnis eine Plattform für
den Wissenstransfer dar.
Durch den Beitritt zum Klimabündnis Nordfriesland bekennt sich die Gemeinde Uphusum aktiv zum Klimaschutz und wird im Rahmen der für sie bestehenden Möglichkeiten die Ziele des Klimabündnisses Nordfriesland unterstützen. Die Gemeinde Uphusum profitiert durch den Erfahrungsaustausch mit anderen Bündnispartnern, die sich ebenfalls aktiv zum Klimaschutz bekennen, sowie durch Informations- und Beratungsangebote zu den Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit.
Der Beitritt und die Teilnahme am Klimabündnis Nordfriesland sind kostenlos.

 

Auszug
zur Erledigung an:
BAD
zur Kenntnis an:
---

 

 

11.
Beratung und Beschlussfassung über die Zahlung eines Zuschusses an den dänischen Schulverein
 

 

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, für das Betreuungsangebot an den dänischen betreuten Grundschulen für das Jahr 2019 einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 250,00 Euro zu gewähren. Über die Zuschussgewährung soll jeweils jährlich auf Antrag neu beraten werden.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:
Es liegt ein Antrag des dänischen Schulvereines auf Bezuschussung des Betreuungsangebotes an den dänischen betreuten Grundschulen vor. Zur Zeit wird das Betreuungsangebot von einem Schüler aus der Gemeinde Uphusum genutzt. Im Haushaltsjahr 2018 hat die Gemeindevertretung von einer Zuschussgewährung abgesehen. In den Vorjahren ist für 2 Schüler ein Zuschuss von 500 Euro pro Jahr gewährt worden.

 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 1
zur Kenntnis an:
FB 2

 

 

12.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben 2019 der Feuerwehrkameradschaftskasse
 

 

Beschluss:
Die vorgelegte Aufstellung über die Planungen der Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 2019 der Feuerwehrkameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Uphusum-Holm wird genehmigt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:
Bürgermeister Helmut Stender erläutert die vorgesehenen Einnahmen und Ausgaben der Feuerwehrkameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Uphusum-Holm, das als Sondervermögen der Freiwilligen Feuerwehr Uphusum-Holm gilt. Fragen werden nicht gestellt.

 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
---

 

 

13.
Beratung und Beschlussfassung einer Resolution zur Errichtung des 5. Bauabschnittes der 380 kV-Westküstenleitung als Erdkabel
      

 

Beschluss:
Die Beteiligung an der Resolution zur Errichtung des 5. Bauabschnittes der 380kV-Westküstenleitung als Erdkabel wird beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:
In der letzten Bürgermeister*innenrunde wurde insbesondere von der Gemeinde Humptrup die Betroffenheit der Einwohner*innen deutlich gemacht, wenn eine Trassenführung westlich der Bundesstraße 5 erfolgt. Daher wird auch seitens der Gemeinde Humptrup die neu gegründete Bürgerinitiative unterstützt, die eine Erdverkabelung fordert.
In der sich anschließenden Diskussion werden von anderen evtl. betroffenen Gemeinden ähnliche Forderungen erhoben. Die Vertreter*innen der Gemeinden verständigen sich darauf, sich der Resolution des Kreistages zur Erdverkabelung anzuschließen.
Der Kreis Nordfriesland hat ein Antwortschreiben des Ministers für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) erhalten, das der Verwaltung vorliegt. Hierin sagt Minister Albrecht seine Unterstützung zu und hat die Forderung nach gesetzlicher Festlegung des 5. Abschnitts der Westküstenleitung als Erdkabelpilotprojekt gegenüber dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie unterstützt.
 
Die Resolution wird wie folgt abgefasst:
 
Die 30 Gemeinden des Amtes Südtondern, einschließlich der Stadt Niebüll, sind davon überzeugt, dass alle derzeit denkbaren Trassen für den Bau einer 380 kV Freileitung von Niebüll bis zur dänischen Grenze nicht ausreichend konfliktarm sind. Sie sehen sich in dieser Auffassung durch die Ergebnisse der aktuellen Raumwiderstandsanalyse bestätigt und halten es daher für erforderlich, den 5. Bauabschnitt der Westküstenleitung, soweit zur Konfliktvermeidung notwendig, als Erdkabel zu errichten.
 
Die 30 Gemeinden fordern:

vom Bund,
im Netzentwicklungsplan den 5. Bauabschnitt als Pilotprojekt zur Erprobung von Erdkabel im 380 kV-Drehstromnetz zu prüfen und eine entsprechende Gesetzesänderung hinsichtlich des Bundesbedarfsplangesetzes vorzunehmen. Sofern dies nach den derzeitigen Kriterien für Pilotprojekte nicht möglich ist, die rechtlichen Voraussetzungen für die Verwirklichung des 5. Bauabschnittes als Erdkabel zu schaffen. Dabei muss für ein Staatsgrenzen überschreitendes „Vorhaben von gemeinsamem (europäischen) Interesse (PCI)“ die auf dänischer Seite zugesagte Prüfung einer Erdkabelvariante bindende Wirkung für den direkt anschließenden Leitungsabschnitt südlich der Grenze entfalten.
 
vom Energiewendeministerium des Landes Schleswig-Holstein,
die Forderung der Gemeinden zur Realisierung als Erdkabel gegenüber dem Bund zu unterstützen und sich mit den dänischen Stellen abzustimmen.

 

von TenneT,
bei der weiteren Planung eine mögliche Erdverkabelung und dadurch ggf. auch einen anderen Trassenverlauf zu berücksichtigen und, die Raumwiderstandsanalyse anzupassen und

 

vom Land sowie von TenneT,
die Anpassung der mit ihnen geschlossenen Realisierungsvereinbarung und die Ergänzung des Dialogverfahrens, das ohne Verzögerung fortgeführt werden soll, um eine Erdkabelvariante.

 
Begründung:
Die für eine Freileitung nach aktueller Raumwiderstandsanalyse infrage kommenden Trassen führen zu hohen, wahrscheinlich nicht auflösbaren Betroffenheiten hinsichtlich:
 

•   des Schutzgutes Mensch, weil Trassen bis unter 200 m an Siedlungen entlang führen
 
•   und des Schutzgutes Natur, weil auf den westlichen Trassen auf großer Länge ein neu geschaffenes Landschaftsschutzgebiet durchquert wird und auf den anderen Trassen FFH-, Vogelschutz- und Naturschutzgebiete betroffen sind.

 
Die technische Weiterentwicklung gegenüber dem Diskussionsstand 2013 (Start des Dialogverfahrens für die Bauabschnitte 1 bis 4), macht es heute möglich, Abschnitte der 380 kV-Leitung als Erdkabel zu errichten - siehe Teilabschnitte der Ostküstenleitung.
 
Der 5. Bauabschnitt stellt einen Lückenschluss zum dänischen Netz dar und schafft bei Esbjerg mit einer Verbindung zur Mittelachse eine Ringleitung. Durch den Ringschluss, im Gegensatz zu einer Stichleitung, werden zusätzlich technische Risiken eines Erdkabelabschnittes gemindert.
 
Mit der Anpassung des Bundesbedarfsplangesetzes in 2015 wurde für Pilotprojekte die Möglichkeit der Erdverkabelung von 380 kV Drehstromnetzen zur Erprobung eröffnet (siehe auch hier die Ostküstenleitung).
 
Auf der dänischen Seite, das heißt in der direkten Fortsetzung des 5. Bauabschnittes bis Endrup (DK), gibt es ebenfalls eine Befassung/Prüfung von Erdverkabelung. Am 16.8.2018 hat der zuständige Minister, Lars Chr. Lilleholt, mitgeteilt, dass er alles tun will um so viel wie möglich Kabel in die Erde einzugraben und er den staatlichen Netzbetreiber Energinet, beauftragt hat technisch zu untersuchen, in welchem Umfang das möglich ist.
 
Es liegt zwingend auf der Hand, dass bei einem grenzüberschreitenden Vorhaben von gemeinsamen europäischen Interesse südlich der Grenze die gleichen Maßstäbe anzulegen sind, die direkt angrenzend nördlich der Grenze zum Schutz der Menschen, ihrer Gesundheit und wirtschaftlichen Interessen sowie der Natur und des Landschaftsbildes zur Anwendung kommen.

 

Auszug
zur Erledigung an:
BAD
zur Kenntnis an:
---

 

 

14.
Anfragen und Mitteilungen
 

 

14.1. Rohrbruch Gotteskoogstraße
Bürgermeister Helmut Stender teilt mit, dass die Kosten des Rohres vom Deichbauamt übernommen werden; die Kosten für die Baggerarbeiten werden von der Gemeinde getragen.
 
14.2. Baumaktion Gotteskoogallee
Nach längerer Diskussion verständigt man sich darauf, dass auf der nächsten Arbeitssitzung das Fällen und Entsorgen der Pappeln an der Gotteskoogallee thematisiert wird.
 
14.3. Busbuden wurden inspiziert
Die Busbuden wurden durch Jan Schönlein angesehen.
Die untere Lage Balken ist stark beschädigt und muss ausgewechselt werden.
 
14.4. Banketten auffüllen
An den Straßen Gotteskoogallee und Hattersbüllhallig soll die Bankette mit Betonrecycling aufgefüllt werden.
 
 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt Bürgermeister Helmut Stender um 21:10 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Die Zuhörer*innen verlassen den Sitzungsraum.
 
 
 
 
 
 
________________________________ ________________________________
Bürgermeister Schriftführer    


Dokumente: