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Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 15. Sitzung
der Gemeindevertretung Süderlügum
am Mittwoch, 17. März 2021
Sitzungsort: Feuerwehrgerätehaus Süderlügum, Maiackerweg 2, Süderlügum
Sitzungsdauer: 19:00 bis 21:30 Uhr
Anwesend sind:
Mitglied des Gremiums
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Rainer Eggers
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Bürgermeister
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Mitglied des Gremiums
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Momme Jürgensen
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1. stellvertretender Bürgermeister
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Mitglied des Gremiums
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Marion Kuhn
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2. stellvertretende Bürgermeisterin
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Mitglied des Gremiums
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Vera Ebsen
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Mitglied des Gremiums
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Heidi Eggers
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Mitglied des Gremiums
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Ernst-Rudolf Mochner
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Mitglied des Gremiums
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Dietmar Paulsen
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Mitglied des Gremiums
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Ute Petersen
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Mitglied des Gremiums
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Britta Petschat
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Mitglied des Gremiums
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Mark Rave
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Mitglied des Gremiums
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Stefan Sendler
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Mitglied des Gremiums
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Bendix Volquardsen
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Ferner:
Amt Südtondern
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Sven Mathiesen
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Schriftführer
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Entschuldigt fehlt:
Mitglied des Gremiums
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Gert Ries
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Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung eingeladen:
Öffentlicher Teil
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1.
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Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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2.
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Tagesordnung
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2.a.
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Dringlichkeitsanträge
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2.b.
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Beschluss über die Öffentlichkeit bzw.
Nichtöffentlichkeit der Beratungspunkte
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3.
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Einwohnerfragestunde
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4.
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Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift
über die 14. Sitzung der Gemeindevertretung am 24.02.2021
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5.
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Bericht der Ausschussvorsitzenden
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6.
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Mitteilungen des Bürgermeisters und Bekanntgabe der in der letzten
Gemeindevertretersitzung im nicht öffentlichen Teil gefassten
Beschlüsse
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7.
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Beratung und Beschlussfassung über die 6. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Süderlügum für das Gebiet an der
Ostseite der Bahnstrecke Niebüll-Esbjerg zwischen der
Gemeindegrenze zu Humptrup und der Grenzstraße
hier: a. Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen b. Abschließender Beschluss |
8.
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Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27 der Gemeinde
Süderlügum für das Gebiet an der
Ostseite der Bahnstrecke Niebüll-Esbjerg zwischen der
Gemeindegrenze zu Humptrup und der Grenzstraße
hier: a. Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen b. Billigung des Durchführungsvertrages c. Satzungsbeschluss |
9.
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Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 2.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde
Süderlügum für das Gebiet
nördlich der Ortslage, westlich der Bundesstraße 5
und südlich des Wiesenweges (Gewerbegebiet)
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10.
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Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 30 der Gemeinde Süderlügum
für das Gebiet nördlich des Ochsenweges unmittelbar
am Mühlenweg gelegen
hier: Aufstellungsbeschluss |
11.
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Anfragen und Mitteilungen
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Nicht öffentlicher Teil
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12.
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Bekanntgabe der gestellten Bauanträge
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13.
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Beratung und Beschlussfassung über Auftragsvergaben
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14.
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Beratung und Beschlussfassung über
Grundstücksangelegenheiten
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15.
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Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt
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1. |
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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Bürgermeister Rainer Eggers eröffnet um 19:00 Uhr die 15. Sitzung der Gemeindevertretung in der Wahlzeit 2018 - 2023, begrüßt die Mitglieder der Gemeindevertretung und die anwesenden Bürger sowie Sven Mathiesen vom Amt Südtondern. Anschließend stellt er mit 12 anwesenden Mitgliedern die Beschlussfähigkeit fest.
Dann weist er auf Folgendes hin:
• Die Tagesordnung ist auf ein Minimum reduziert worden, um die Verweildauer so kurz wie möglich zu gestalten.
• Die Teilnehmerliste wird von der Verwaltung geführt.
• Während der Sitzung kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden, soweit der Hygieneabstand von 1,5 m eingehalten ist.
• Die Abstands- und Hygieneregeln sind, insbesondere auch beim Verlassen des Sitzungsraumes, unbedingt zu beachten. Bitte dann wieder die Mund-Nasen-Bedeckung anziehen.
Hinweis auf Datenerhebung: Die Liste der teilnehmenden Besucher*innen wird 4 Wochen aufgehoben und dann vernichtet.
2. 2.a. |
Tagesordnung
Dringlichkeitsanträge |
Es werden keine Dringlichkeitsanträge gestellt.
2.b. |
Beschluss über die Öffentlichkeit bzw.
Nichtöffentlichkeit der Beratungspunkte
|
Beschluss:
Die Tagesordnungspunkte 1 – 11 werden öffentlich beraten, die Tagesordnungspunkte
12 – 15 werden nicht öffentlich behandelt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3. |
Einwohnerfragestunde
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3.1 Internetauftritt
Nachgefragt wird, ob an den Gerüchten, dass der neue Internetauftritt von Schülern erstellt wird, etwas dran ist. Entgegnet wird, dass der Auftritt von der Fa. PostUNA Neue Medien GmbH aus Potsdam entwickelt wird. In dieser Firma sind u.a. Studenten tätig. Das Internetprojekt der Gemeinde wird durch das Förderprogramm „Schleswig-Holstein vernetzt“ unterstützt.
Die gegründete Arbeitsgruppe hofft, in den nächsten Wochen die neue Seite präsentieren zu können.
Seitens des Zuhörers wird dennoch bedauert, dass man keiner regionalen Firma den Auftrag erteilt hat.
3.2 Antrag eines Anwohners
Ein Anwohner aus dem Westerhofer Weg bemängelt, dass die Gemeinde auf seinem Anfang November 2020 gestellten Antrag bisher nicht reagiert hat. Er erläutert hierzu, dass er auf seinem Grundstück Stellflächen errichten möchte und einen gemeindlichen Grünstreifen überqueren muss, um hier zukünftig parken zu können.
Bürgermeister Rainer Eggers entgegnet, dass er diesen an den Umwelt- und Wegeausschuss verwiesen hat, dieser aufgrund der Corona-Pandemie aber leider nicht getagt hat. Eine Kopie ging an die Amtsverwaltung Südtondern. Der Ausschussvorsitzende ergänzt, dass man innerhalb des Gremiums über diesen schon vorberaten hat und zeitnah zu einem Ergebnis kommen wird, welches dann durch die Gemeindevertretung bestätigt werden muss. Dies ist leider der vorgeschriebene wenn auch zeitaufwendige Weg. Er geht nicht davon aus, dass der Antrag negativ beschieden wird
3.3 Kreisverkehr Grenzstraße / B5
Hinsichtlich des beantragten Kreisverkehrs im Bereich Grenzstraße / B5 findet am 19.04 2021 ein Ortstermin mit Vertretern des Landesbetriebes für Straßenbau und Verkehr statt.
4. |
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift
über die 14. Sitzung der Gemeindevertretung am
24.02.2021
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Es gibt folgende Einwände:
Zum Tagesordnungspunkt 18.7:
Für die Sichtbehinderung im Straßenbereich Westerhofer Weg/Bahnhofstraße ist der Bau eines Verschlages für Abfallgefäße verantwortlich. Der Bürgermeister wird gebeten, die Amtsverwaltung prüfen zu lassen, ob ein Rückbau aus rechtlicher Sicht gefordert werden kann.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Niederschrift entsprechend zu ändern.
Hinweis: Ein Niederschriftsauszug dieses Tagesordnungspunktes wird der Niederschrift vom 24.02.2021 beigefügt.
5. | Bericht der
Ausschussvorsitzenden
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Beschluss:
5.1 Bau- und Planungsausschuss
Der Vorsitzende Stefan Sendler erklärt, dass seine Tagesordnungspunkte bzw. zu beratende Sachverhalte Bestandteil der heutigen Tagesordnung sind.
Daneben berichtet er, dass der Bauantrag für den Kindergarten demnächst gestellt wird.
5.2 Finanzausschuss
Vorsitzender Momme Jürgensen hat nichts zu berichten.
5.3 Sozial- und Sportausschuss
Die Vorsitzende Mark Rave berichtet, dass es einen Wasserschaden im Schwimmbad gibt, dennoch wird die Eröffnung planmäßig Anfang Mai angestrebt.
5.4 Umwelt- und Wegeausschuss
Der Vorsitzende Ernst-Rudolf Mochner hat ebenfalls nichts zu berichten.
6. |
Mitteilungen des Bürgermeisters und Bekanntgabe der in der letzten
Gemeindevertretersitzung im nicht öffentlichen Teil gefassten
Beschlüsse
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Im nichtöffentlichen Teil der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde sich mehrheitlich gegen die Errichtung einer weiteren PV-Freiflächenanlage südlich der Grenzstraße ausgesprochen.
Der Änderung bzw. der Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 9 und 30 wurde zugestimmt. Beide Vorhaben sind Bestandteil der heutigen Tagesordnung.
Bürgermeister Rainer Eggers berichtet über Folgendes:
• Bezüglich der Sichtbehinderung des gebauten Verschlages im Westerhofer Weg gibt es rechtlich keine Möglichkeit, den Rückbau zu fordern. Dennoch wird er ein Gespräch mit dem Grundstückseigentümer führen.
• Es finden weiterhin Verhandlungen für den Erwerb für Flächen zur Ausweisung eins neuen Baugebietes statt.
• In der „Nordlandapotheke“ ist eine Corona-Teststation errichtet werden.
• Die Ladesäule vor dem Gemeindehaus wurde aufgestellt und wird morgen angeschlossen. Ob sie sofort in Betrieb geht, muss noch geklärt werden.
• Der Hauptsportwart des TSV Süderlügum plant die Wiederaufnahme des Sportbetriebes.
7. |
Beratung und Beschlussfassung über die 6. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Süderlügum für das Gebiet an der
Ostseite der Bahnstrecke Niebüll-Esbjerg zwischen der
Gemeindegrenze zu Humptrup und der Grenzstraße
hier: a. Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen b. Abschließender Beschluss |
Beschluss:
a.
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und wie in der Anlage 1der Originalniederschrift beigefügt, beigefügten Abwägungsvorschlägen beschlossen. Die Planungsbüro wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen und Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
b.
2. Die Gemeindevertretung beschließt die 6. Änderung des Flächennutzungsplan.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die 6. Änderung des Flächennutzungsplan zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die wirksame F-Planänderung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse: www.amt-suedtondern.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 13
Davon anwesend: 12
Ja- Stimmen: 11Nein- Stimmen: 1Enthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beratung:
In der Gemeinde Süderlügum besteht die Bestrebung, den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Mit dem vorliegenden Bauleitplan soll die verbindliche bauleitplanerische Grundlage für den Bau einer PV-FFA geschaffen werden, über die elektrische Energie erzeugt wird. Die erzeugte Energie soll in das Stromversorgungsnetz eingespeist werden. Grundsätzlich wird von der Gemeinde Süderlügum die Erzeugung und Nutzung regenerativer Energie im Gemeindegebiet befürwortet. Im vorliegenden Fall soll die PV-FFA nördlich der Ortslage errichtet werden. Um die Strahlungsenergie möglichst weitgehend nutzen zu können, erfolgt eine Ausrichtung der Module nach Süden.
Mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgt die Gemeinde Süderlügum das Ziel, die bauleitplanerische Grundlage für den Bau einer PV-Anlage zu schaffen, über die elektrische Energie erzeugt wird. Die erzeugte Energie soll in das Stromversorgungsnetz eingespeist werden. In der Nachbargemeinde Humptrup wird ebenfalls, unmittelbar nördlich anschließend, eine PV-Anlage geplant.
Am 16.12.2020 wurde der Entwurf der Planung gebilligt und zur Auslegung bestimmt, die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 08.02.21 bis 10.03.21. Die aufgrund der durchgeführten Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen liegen vor. Zu den einzelnen Stellungnahmen sind entsprechende Abwägungsvorschläge in der beigefügten Abwägungstabelle formuliert.
Das Verfahren nach dem Baugesetzbuch ist durchgeführt und kann nunmehr mit dem abschließenden Beschluss abgeschlossen werden.
Auszug
zur Erledigung an: FB 3 zur Kenntnis an:
8. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27 der Gemeinde Süderlügum für das Gebiet an der Ostseite der Bahnstrecke Niebüll-Esbjerg zwischen der Gemeindegrenze zu Humptrup und der Grenzstraße
hier: a. Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen
b. Billigung des Durchführungsvertrages
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt 8 wird abgesetzt und zurück in den Bau- und Planungsausschuss verwiesen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Es wird erläutert, dass es Hinsichtlich der Trassenführung von der Freiflächen-PV-Anlage um Umspannwerk Klixbüll/Gasthafen noch Klärungsbedarf gibt.
Auszug
zur Erledigung an: FB 3 zur Kenntnis an:
9. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Süderlügum für das Gebiet nördlich der Ortslage, westlich der Bundesstraße 5 und südlich des Wiesenweges (Gewerbegebiet)
Beschluss:
1. Für das Gebiet nördlich der Ortslage, westlich der Bundesstraße 5 und südlich des Wiesenweges (Gewerbegebiet) wird die 2. vorhabenbezogene Änderung des B-Plan Nr. 9 der Gemeinde Süderlügum aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuansiedlung eines Schnellrestaurants.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro GRZwo, Flensburg, beauftragt werden.
4. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 / § 13a BauGB abgesehen.
5. Sämtliche im Zusammenhang mit der Bauleitplanung entstehenden Kosten trägt der
Investor.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 13
Davon anwesend: 12
Ja- Stimmen: 10Nein- Stimmen: 2Enthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertrete*rinnen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beratung:
In der Sitzung des Bauausschusses am 18.02.21 und der Gemeindevertretung am 24.02.21 wurde der Wunsch eines Schnellrestaurants vorgetragen, auf der Gewerbefläche von Herrn Warnke ein Schnellrestaurant -mit der Vorhaltung von ausreichend Parkraum- zu errichten.
Für den Parkraum müssten Grünflächen entsprechend kompensiert werden, dies ist aber noch einer Auskunft der unteren Naturschutzbehörde möglich.
Die Umsetzung des Vorhabens ist nur über eine Bauleitplanung möglich.
Die Gremien haben ihre grundsätzliche Zustimmung zu dem Vorhaben erteilt, daher wird obiger Aufstellungsbeschluss gefasst.
Auszug
zur Erledigung an: FB 3 zur Kenntnis an:
10. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 der Gemeinde Süderlügum für das Gebiet nördlich des Ochsenweges unmittelbar am Mühlenweg gelegen
hier: Aufstellungsbeschluss
Beschluss:
1. Für das Gebiet nordlich des Ochsenweges unmittelbar am Mühlenweg gelegen wird der B-Plan Nr. 30 der Gemeinde Süderlügum aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbaufläche.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro GRZwo, Flensburg, beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltüberprüfung (§ 4 Abs.1 BauGB) soll
schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB soll
im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt werden.
6. Alle im Zusammenhang mit der Planung entstehenden Kosten trägt der Vorhabenträger.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 13
Davon anwesend: 12
Ja- Stimmen: 11Nein- Stimmen: 0Enthaltungen: 1
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter*innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beratung:
In der Sitzung vom 1.7.20 wurde der Antrag vom Eigentümer des Grundstücks Mühlenweg 13 vorgestellt, der eine geänderte bauliche Entwicklung auf seinem Grundstück anstrebt. Im fortgeschrittenen Alter möchte er gerne seine Tochter in der Nähe haben, was auf Dauer in dem bestehenden Gebäude nicht möglich ist. Deshalb ist ein Neubau auf dem Grundstück angedacht, dessen Finanzierung maßgeblich über den Verkauf der übrigen Flächen erfolgen sollte. Eine Bebauung südlich seines Grundstücks Richtung Landesstraße ist ohne Bauleitplanung möglich, hier handelt es sich um eine „Lückenbebauung“. In einem skizzierten Entwurf ist eine Aufteilung seines Geländes in 5 Baugrundstücke von ca. 800 qm je Grundstück sowie 1300 qm für ein Doppelhaus zur Eigennutzung vorgesehen. Für die Bebauung nördlich und östlich seines Grundstückes ist eine Bauleitplanung erforderlich.
Nach kurzer Aussprache sprach sich der Ausschuss einstimmig dafür aus, die Bebauung nördlich und östlich des Grundstückes in Aussicht zu stellen. Die Bebauung Richtung Landesstraße könnte, sofern ein Bauantrag gestellt wird, unverzüglich vorgenommen werden.
Nunmehr ist der Eigentümer erneut an die Gemeinde herangetreten, er möchte das ganze Gebiet überplanen, damit gestalterische Vorgaben im Bebauungsplan festgesetzt werden und keine Lückenbebauung nach § 34 BauGB erfolgt.
Im Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet aus „Wohnen“ ausgewiesen.
In der Sitzung des Bauausschusses am 18.02.21 und der Gemeindevertretung am 24.02.21 wurde die grundsätzliche Zustimmung zu der Planung gegeben, daher wird obiger Aufstellungsbeschluss gefasst.
Auszug
zur Erledigung an: FB 3 zur Kenntnis an:
11. Anfragen und Mitteilungen
Dieter Lorenzen ist aus persönlichen Gründen als Gemeindevertreter zurückgetreten. Ihm wird für seine 29-jährige ehrenamtliche Tätigkeit als Gemeindevertreter, darunter 18 Jahre als Mitglied des Bau- und Planungsausschusses, ausdrücklich gedankt. In seiner langen Zeit des kommunalpolitischen Wirkens war er u.a. Vorsitzender des genannten Ausschusses und 1. stellvertretender Bürgermeister sowie Mitglied des Schulverbandes Südtondern-Nord. Bürgermeister Rainer Eggers überreicht hierfür ein Geschenk und einen Reisegutschein sowie einen Blumenstrauß für die Ehefrau.
Anschließend wird die Verabschiedungsurkunde verlesen und überreicht.
Dieter Lorenzen blickt kurz auf sein ehrenamtliches Engagement zurück. In dieser Zeit war es ihm stets ein besonderes Anliegen, seine Ämter mit besten Wissen und unparteiisch auszuführen. Für ihn war es selbstverständlich, sich gewissenhaft und intensiv in die Themenbereiche einzuarbeiten. Hierfür hat er viele Gespräche mit Fachleuten geführt und an Schulungen und Informationsveranstaltungen teilgenommen.
Nicht nachvollziehbar ist es für ihn, dass dieses Pflichtverständnis nicht bei allen Gemeindevertreter*innen vorhanden ist. Insbesondere das Verhalten und die Entscheidungen einiger Vertreter in den letzten 2 ½ Jahren haben ihn sehr enttäuscht.
Den Gemeindevertretern wünscht er, dass sie in der Zukunft das Beste für die Gemeinde beschließen mögen. Zudem hofft er, dass jeder seine eigene Meinung hat und diese in der Öffentlichkeit auch vertritt.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt Bürgermeister Rainer Eggers um 19:40 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Die Zuhörer*innen verlassen den Sitzungsraum.
gez. Rainer Eggers gez. Sven Mathiesen
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Bürgermeister Schriftführer
Dokumente:Niederschrift zur 15 Sitzung der Gemeindevertretun (PDF, 177 kB)