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Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 9. Sitzung
der Gemeindevertretung Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog
am Mittwoch, 18. November 2020
Sitzungsort: Gemeindehaus, Wellumweg 32 a, Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog
Sitzungsdauer: 19:37 bis 23:29 Uhr
Anwesend sind:
Vorsitzender
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Christian Nissen
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Mitglied des Gremiums
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Nicole Springstub
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1. stellvertretende Bürgermeisterin
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Mitglied des Gremiums
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Kurt-Jürgen Hilgendorf
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2. stellvertretender Bürgermeister
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Mitglied des Gremiums
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Hans Detlef Feddersen
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Mitglied des Gremiums
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Frank thor Straten
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Mitglied des Gremiums
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Hauke Pauls
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Ferner:
Ariane Möbest-Ott
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bürgerliches Mitglied
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Amt Südtondern
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Frerk Matthiesen
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zugleich als Schriftführer
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Entschuldigt fehlt:
Mitglied des Gremiums
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Iwer Hinrichsen
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Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung – durch Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 2 ergänzt - eingeladen:
Öffentlicher Teil
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1.
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Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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2.
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Tagesordnung
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2.a.
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Dringlichkeitsanträge
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2.b.
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Beschluss über die evtl. Nichtöffentlichkeit von
Beratungspunkten
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3.
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Einwohnerfragestunde
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4.
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Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der 7.
Sitzung vom 18.06.2020
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5.
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Berichte der Ausschussvorsitzenden
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5.a.
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Bericht des Finanzausschussvorsitzenden
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5.b.
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Bericht des Bau- und Wegeausschussvorsitzenden
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5.c.
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Bericht der Kultur- und Sozialausschussvorsitzenden
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6.
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Bericht des Bürgermeisters
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7.
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Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer neuen
Hundesteuersatzung ab 01.01.2021
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8.
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Beratung und Beschlussfassung über den 1. Nachtrag der Satzung
über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog |
9.
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Beratung und Beschlussfassung über die 1.
Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2020
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10.
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Beratung und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung einschließlich
des Haushaltsplanes 2021
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11.
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Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 78.
Änderung des gemeinsamen F-Planes der Gemeinden der Wiedingharde
(Erw. Baugebiet Wellumweg FWLK)
- Aufstellungsbeschluss |
12.
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Beratung und Beschlussfassung über die 6. Änderung
des Bebauungsplanes (B-Plan) Nr. 1 der Gemeinde
Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog
- Aufstellungsbeschluss |
13.
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Beratung und Beschlussfassung zur Rückzahlung des
Investitionskostenzuschusses für den Kindergarten
Klanxbüll an die Kirchengemeinde Klanxbüll
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14.
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Beratung und Beschlussfassung zum Bau von Ladesäulen und
Ermächtigung des Bürgermeisters
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15.
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Beratung und Beschlussfassung über eine Neufassung der Haus- und
Benutzungsordnung des Gemeindehauses
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16.
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Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung
eines Homeschooling-Zuschusses für Berufschüler*innen
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17.
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Informationen zum Einsatz von IT-Technik in der Gremienarbeit
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18.
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Beratung und Beschlussfassung zum Einsatz eines Ratsinformationssystems
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19.
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Beratung und Beschlussfassung zur Errichtung eines Beachvolleyballplatzes und
der Aufstellung von Basketballkörben
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20.
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Beratung über die Gewährung von
Zuschüssen für Elektromobilität
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21.
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Anfragen und Mitteilungen
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Nicht öffentlicher Teil
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22.
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Grundstücksangelegenheiten
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23.
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Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt
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1. |
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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Bürgermeister Christian Nissen eröffnet um 19:37 Uhr die 8. Sitzung der Gemeindevertretung Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog in der Wahlzeit 2018 – 2023 und begrüßt die anwesenden Mitglieder, 11 Einwohner*innen und die Verwaltung recht herzlich.
6 Mitglieder der Gemeindevertretung sind anwesend.
Bürgermeister Nissen stellt die Beschlussfähigkeit fest.
2.
2.a. |
Tagesordnung
Dringlichkeitsanträge |
Es liegen keine Dringlichkeitsanträge vor und es werden auch keine gestellt.
2.b. |
Beschluss über die evtl. Nichtöffentlichkeit von
Beratungspunkten
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Beschluss:
Die Beratung und Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten 22 und 23 erfolgt in nicht öffentlicher Sitzung. Der Tagesordnungspunkt 15 lautet: Beratung und Beschlussfassung über eine Neufassung der Haus- und Benutzungsordnung des Gemeindehauses.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Bürgermeister Nissen beantragt, wie von der Verwaltung vorgeschlagen und mit dem Vorsitzenden abgestimmt, die Tagesordnungspunkte 22 und 23 in nicht öffentlicher Sitzung zu behandeln und im Tagesordnungspunkt 15 die Worte „zur Änderung“ durch „über eine Neufassung“ zu ersetzen. Keine Diskussion.
3. |
Einwohnerfragestunde
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3.1 – Kunstobjekte
Florian Habenicht bedankt sich bei der Gemeindevertretung, dass er die Möglichkeit erhalten hat, drei seiner Kunstobjekte während der Sitzung der Gemeindevertretung im Gemeindehaus auszustellen.
Bürgermeister Nissen bittet Herrn Habenicht, die Exponate kurz zu erläutern.
3.2 - Campingplatz
Ralf Hargens berichtet von seinen Planungen, in der Gemeinde Klanxbüll einen Camping-/Wohnmobilstellplatz zu errichten. Da die Planungen sich derzeit in einem schwierigen Stadium befinden, bittet Herr Hargens die Mitglieder der Gemeindevertretung, über eine Verlagerung des Projektes in den Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog nachzudenken. Er erwarte zurzeit keinerlei Stellungnahme der Gemeindevertretung.
Auszug
zur Erledigung an:
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zur Kenntnis an:
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BAD
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Keine weiteren Wortmeldungen.
4. |
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der 7.
Sitzung vom 18.06.2020
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Die Niederschrift der 7. Sitzung der Gemeindevertretung in der Wahlzeit 2018 – 2023 vom 18.06.2020 wurde allen Mitgliedern der Gemeindevertretung zugestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift wurden / werden nicht vorgebracht.
Somit erübrigt sich eine Beschlussfassung.
5.
5.a. |
Bereichte der Ausschussvorsitzenden
Bericht des Finanzausschussvorsitzenden |
Ausschussvorsitzender Hans Detlef Feddersen berichtet kurz über ein Arbeitsgespräch des Finanzausschusses am 04.11.2020 als Telefonkonferenz. Hier wurde der Haushalt 2021 vorgestellt.
5.b. |
Bericht des Bau- und Wegeausschussvorsitzenden
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Ausschussvorsitzender Hauke Pauls teilt mit, dass die Schwarzdeckenunterhaltungsmaßnahmen für dieses Jahr abgeschlossen sind.
Im Gemeindegebiet werden die Hausnummerschilder und viele Verkehrsschilder durch die Gemeinde erneuert.
Da an vielen Straßen und Wegen die Banketten aufgewachsen sind, sollte darüber nachgedacht werden, alle Wegeränder zu hobeln.
Es wird angeregt, an der Kreuzung Nordhörn auf dem Gemeindeweg eine Farbmarkierung anzubringen, um die Begrenzung des öffentlichen Weges sichtbarer zu machen.
5.c. |
Bericht der Kultur- und Sozialausschussvorsitzenden
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Die Ausschussvorsitzende Nicole Springstub weist auf die von den Kindern der Gemeinde als Adventskalender gestalteten Fenster des Gemeindehauses hin.
Die Eltern der Koogskinder haben die Möglichkeit, die Geschenke beim örtlichen Buchhandel bis zum 28.11.2020 zu bestellen.
Die Überreichung der Geschenke könnte nach den derzeitigen Planungen, im Rahmen der Corona konformen Möglichkeiten, am 05.12. im Außenbereich des Gemeindehauses stattfinden.
Am 19.12. ist der leuchtende Adventskalender mit Pastor Rohrmann geplant.
6. |
Bericht des Bürgermeisters
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Bürgermeister Nissen berichtet:
- die Finanzkraft der Gemeinde beträgt 870.000 Euro. Aufgrund dieser guten Finanzausstattung zahlt die Gemeinde eine Zusatzumlage an das Land; | |
- für die Errichtung von Fahrradwegen, die nachweislich zu einer Reduzierung des CO 2 – Ausstoßes führen, gibt es derzeit Fördermöglichkeiten von bis zu 80%. In der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung sollte eine Antragstellung beraten werden; | |
- das gemeinsame Ortskernentwicklungskonzept beginnt mit einer ersten Sitzung der Lenkungsgruppe am 02. oder 07.12.. Die Gemeinde entsendet 2 Teilnehmer*innen. Der Bürgermeister wird teilnehmen und bittet um weitere Meldungen, die nicht auf die Mitglieder der Gemeindevertretung beschränkt sind. Ariane Möbest-Ott wird ebenfalls teilnehmen; | |
- da in diesem Jahr viele Benefiz-Veranstaltungen, die in den vergangenen Jahren zu Gunsten des Hospiz veranstaltet wurden, ausfallen müssen, wurde seitens einer Gemeinde angeregt, das Hospiz mit Zuschüssen aus den Gemeinden zu unterstützen; | |
- es wurden die laufenden, freiwilligen Leistungen der Gemeinde hinterfragt. Unklar ist die Zahlung eines Betrages in Höhe von 6.000,00 Euro für die Nutzung der Sporthallen in Klanxbüll und Aventoft. Das Amt Südtondern wird gebeten, die Vereinbarung vorzulegen, um Dauer der Vereinbarung und Kündigungsmöglichkeiten zu beurteilen; | |
- die Familienkarten-Aktion der Gemeinde für das Schwimmbad in Neukirchen wurde sehr gut angenommen. Kostenpunkt rund 1.500,00 Euro. In der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung soll ein entsprechender Beschluss zur Verlängerung der Aktion gefasst werden; | |
31.12.2020
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- die Vereinbarung mit der Gemeinde Emmelsbüll-Horsbüll zur Beschäftigung eines gemeinsamen Gemeindearbeiters endet. |
7. |
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer neuen
Hundesteuersatzung ab 01.01.2021
- Sitzungsvorlage - |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2021.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Die Sitzungsvorlage wird von Frerk Matthiesen erläutert.
Die Veränderungen sind in einer mit der Sitzungsvorlage übersandten Synopse grau unterlegt.
Die bisher geltende Hundesteuersatzung entspricht in einigen Bereichen nicht mehr den aktuell gültigen Rechtsvorschriften. Durch die Streichung des § 10 Abs. 5 der Satzung wird auf Hundesteuermarken verzichtet.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 2
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zur Kenntnis an:
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8. |
Beratung und Beschlussfassung über den 1. Nachtrag der Satzung
über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog - Sitzungsvorlage - |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog mit einer Grundgebühr in Höhe von 12,00 €/mtl. und einer Zusatzgebühr in Höhe von 3,00 €/m³ zu erlassen. Die Kosten der Schlammreinigung sind über 20 Jahre zu verteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 5
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Nein- Stimmen: 1
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Enthaltungen: 0
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Beratung:
Die Sitzungsvorlage wird von Frerk Matthiesen erläutert.
Da eine Kläranlage eine sogenannte kostendeckende Einrichtung ist, sind nach § 6 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die Benutzungsgebühren so zu bemessen, dass die erforderlichen Kosten für die laufende Verwaltung und Unterhaltung gedeckt sind.
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 9 KAG sind Kostenüber- bzw. Unterdeckungen innerhalb der auf die Feststellung der Über- bzw. Unterdeckung folgenden drei Jahre auszugleichen.
Die Durchführung einer Gebührennachkalkulation für die Jahre 2017 – 2019 sowie die Gebührenvorauskalkulation für die Jahre 2021 – 2023 hat ergeben, dass die Fixkosten sowie die variablen Kosten nicht deckend sind und es einer Erhöhung der Schmutzwassergebühren bedarf.
In der Gebührennachkalkulation für die Jahre 2017 – 2019 stellte sich heraus, dass ein Unterschuss von 4.633,60 € entstanden ist. Ursächlich dafür ist der Unterschuss aus dem Jahre 2017 in Höhe von insgesamt 11.583,13 €; entstanden durch den Austausch einer Druckleitung und der Reparatur eines Pumpenschachtes.
Durch die Räumung des Schlammbeetes sind in der Gemeinde im Jahre 2018 Unterhaltungskosten in Höhe von 8.746,50 € entstanden.
Diese Kosten können jedoch periodenfremd auf die folgenden 12 Jahre (2018-2029) mit je 728,88 € aufgeteilt werden.
Alternativ wäre es auch möglich, die Kosten auf 20 Jahre aufzuteilen, dadurch senken sich die jährlichen Kosten der Entschlammung auf 437,33 €.
Bei einer periodenfremden Aufteilung über 12 Jahre, kann eine „Rücklage“ für die nächste Schlammentnahme gebildet werden.
Zuletzt wurde die Schmutzwassergebühr zum 01.01.2014 angepasst.
aktuell
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12 Jahre
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20 Jahre
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Grundgebühr |
10 €/mtl.
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13,98 €/mtl.
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12,71 €/mtl.
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Zusatzgebühr
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2,80 €/m³
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3,10 €/m³
|
3,10 €/m³
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Damit eine Kostendeckung für die Schmutzwasserbeseitigung und die Bildung einer Rücklage für die Schlammentnahme sichergestellt werden kann, wird seitens der Verwaltung eine Gebührenanpassung wie folgt empfohlen:
Grundgebühr: | 13,98 €/mtl. | |
Zusatzgebühr: | 3,10 €/m³ Frischwasser |
In dem Arbeitsgespräch des Finanzausschusses am 04.11.2020 wurde die Thematik bereits ausführlich diskutiert.
Daher wird nach kurzer Diskussion vorgeschlagen, die Grundgebühr auf 12,00 Euro/Monat und die Zusatzgebühr auf 3,00 Euro/m³ Frischwasser festzusetzen.
Frerk Matthiesen weist darauf hin, dass diese Festsetzung nicht kostendeckend ist und damit dem Grundsatz für kostenrechnende Einrichtungen nicht gefolgt wird. Diese abweichende Festsetzung wird zur Folge haben, dass eine Überprüfung der Gebühren in 2021 erneut erfolgen muss.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 2
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zur Kenntnis an:
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9. |
Beratung und Beschlussfassung über die 1.
Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2020
- Sitzungsvorlage - |
Beschluss:
Für das Haushaltsjahr 2020 wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung nebst dem 1. Nachtragshaushaltsplan in der vorgelegten Form beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Die Sitzungsvorlage wird von Hans Detlef Feddersen erläutert.
In der Haushaltssatzung 2020 ist die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0 Stellen festgesetzt. Durch den Abschluss eines Arbeitsvertrages zum Jahresende 2019 wuchs der Stellenplan auf 0,13 Stellen an.
Aufgrund einer nicht mehr möglichen Berücksichtigung bei der Aufstellung des Haushaltes 2020, ist der 1. Nachtrag 2020 notwendig geworden.
In Folge der Aufstellung des erforderlich gewordenen Nachtragshaushaltes 2020 wurden weitere Anpassungen vorgenommen, um die bislang entstandenen Haushaltsüberschreitungen abzubilden.
Die Erträge im Ergebnisplan und die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan bleiben von dem Nachtrag unberührt. Die Aufwendungen im Ergebnisplan sowie die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan erhöhen sich um 106.500,00 €. Die Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit im Finanzplan bleiben ebenfalls unverändert.
Im Ergebnisplan werden nunmehr Gesamterträge von 2.001.900,00 €, Gesamtaufwendungen von 1.612.200,00 € und ein Jahresüberschuss von 389.700,00 € ausgewiesen.
Der Finanzplan sieht nun Gesamteinzahlungen in Höhe von 1.905.000,00 € und Gesamtauszahlungen in Höhe von 1.623.600,00 € vor.
Die erforderlich gewordenen Anpassungen in den einzelnen Produkten werden kurz benannt.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 2
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zur Kenntnis an:
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10. |
Beratung und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung einschließlich
des Haushaltsplanes 2021
- Sitzungsvorlage - |
Beschluss:
Die Haushaltssatzung einschließlich des Haushaltsplanes 2021 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Finanzausschussvorsitzender Hans Detlef Feddersen erläutert die Sitzungsunterlagen.
Der Haushaltsplan für 2021 führt im Ergebnisplan Gesamterträge von 2.296.200 € und Gesamtaufwendungen von 2.038.100 € auf. Somit ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 258.100 €.
Der Finanzplan weist bei den Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.117.900 € und bei den Auszahlungen 1.991.600 € aus. Die Einzahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit liegen bei 7.500 € und die Auszahlungen bei 144.400 €.
Investitionen sind in einer Gesamthöhe von 142.400 € geplant.
Der Stellenplan weist 0,13 Stellen aus. Im Vorjahr waren es 0,00 Stellen.
Der Hebesatz der Grundsteuer A liegt bei 120 % und bei der Grundsteuer B bei 130 %. Der Hebesatz der Gewerbesteuer liegt bei 380 %.
Die Einnahme- und Ausgabeschwerpunkte für das Haushaltsjahr 2021 und die geplanten Investitionen werden kurz vorgestellt.
Die liquiden Mittel liegen laut Finanzplan am 31.12.2021 bei 2.729.464 €.
Bereits im Arbeitsgespräch des Finanzausschusses am 04.11.2020, an dem alle Mitglieder der Gemeindevertretung teilgenommen haben, wurden die Inhalte der Haushaltsplanung durch die Kämmerin im Detail vorgestellt. Eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze, hier insbesondere der Gewerbesteuerhebesatz, wurde diskutiert und verworfen.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 2
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zur Kenntnis an:
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11. |
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 78.
Änderung des gemeinsamen F-Planes der Gemeinden der Wiedingharde
(Erw. Baugebiet Wellumweg FWLK)
- Aufstellungsbeschluss - Sitzungsvorlage - |
Beschluss:
1. Zu dem bestehenden F.-Plan wird die 78. Änderung für das Gebiet: „Nördlich und westlich des bestehenden Baugebietes, südlich des Klanxbüller Weges, nördlich der Straße Krummhörn und östlich der Rentoft-Straße (K130) am nördlichen Ende des Wellumweges“ aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Baugebietes.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein noch zu benennendes Planungsbüro beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltüberprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertretung: 7
davon anwesend: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/-vertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beratung:
Mit der 63. Änderung des gemeinsamen F-Plans der Gemeinden der Wiedingharde und der 4. Änderung des B-Planes Nr. 1 der Gemeinde Fr.-W.-Lübke-Koog wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für vier Wohnbaugrundstücke im nördlichen Teil des Wellumweges geschaffen. Drei der Grundstücke konnten bereits veräußert werden. Um weiterhin ortsansässigen Bauwilligen die Möglichkeit bieten zu können, in ihrer Heimatgemeinde ihre Bauwünsche zu verwirklichen, möchte die Gemeinde drei weitere Baugrundstücke im Nord-Westen des bestehenden Baugebietes ausweisen.
Es ist zu entscheiden inwieweit die beschriebenen Flächen im F-Plan geändert werden sollen. Für die Umsetzung des Vorhabens wäre der Aufstellungsbeschluss für die 78. Änderung des gemeinsamen F-Planes der Gemeinden der Wiedingharde zu fassen und ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung der Verfahrensschritte sowie mit der Ausarbeitung des Planentwurfs zu beauftragen. Die Bauleitplanung erfolgt im Parallelverfahren mit der Aufstellung der 6. Änderung des B-Planes Nr. 1 der Gemeinde Fr.-W.-Lübke-Koog. Die zu überplanenden Flächen sind deckungsgleich.
Bürgermeister Nissen gibt den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich zu den Planungen (Tagesordnungspunkt 11 und 12) zu äußern. Keine Wortmeldungen.
Dieser Tagesordnungspunkt wurde bereits in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung beraten und abschließend zurückgestellt. Die Bürgerinnen und Bürger und die Mitglieder der Gemeindevertretung wurden gebeten, der Gemeinde Alternativflächen zu benennen.
Bis zum Tage der Sitzung liegen keine Alternativen vor.
Bürgermeister Nissen führt aus, dass in den Festsetzungen des sich aus dieser F-Planänderung ergebenen Änderung des Bebauungsplanes, die Höhe der Bauwerke, ein Baufenster oder ähnliches definiert werden kann, um die in der letzten Sitzung geäußerten Bedenken der Anlieger zu kanalisieren.
Mit dem heutigen Aufstellungsbeschluss wolle man an der wohnbaulichen Entwicklung der Gemeinde im Wellumweg festhalten und gleichzeitig verstärkt nach Alternativen suchen.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 3
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zur Kenntnis an:
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12. |
Beratung und Beschlussfassung über die 6. Änderung
des Bebauungsplanes (B-Plan) Nr. 1 der Gemeinde
Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog
- Aufstellungsbeschluss - Sitzungsvorlage - |
Beschluss:
1. Der B-Plan Nr. 1 für das Gebiet: „Nördlich und westlich des bestehenden Baugebietes, südlich des Klanxbüller Weges, nördlich der Straße Krummhörn und östlich der Rentoft-Straße (K130) am nördlichen Ende des Wellumweges“ soll wie folgt geändert werden: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Baugebietes.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein noch zu benennendes Planungsbüro beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltüberprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertretung: 7
davon anwesend: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/-vertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beratung:
Der Sachverhalt entspricht den Ausführungen zur Aufstellung der 78. Änderung des gemeinsamen F-Planes der Gemeinden der Wiedingharde (Tagesordnungspunkt 11 der heutigen Sitzung).
Bürgermeister Nissen gibt den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich zu den Planungen (Tagesordnungspunkt 11 und 12) zu äußern. Keine Wortmeldungen.
Dieser Tagesordnungspunkt wurde bereits in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung beraten und abschließend zurückgestellt. Die Bürgerinnen und Bürger und die Mitglieder der Gemeindevertretung wurden gebeten, der Gemeinde Alternativflächen zu benennen.
Bis zum Tage der Sitzung liegen keine Alternativen vor.
Bürgermeister Nissen führt aus, dass in den Festsetzungen des Bebauungsplanes, die Höhe der Bauwerke, ein Baufenster oder ähnliches definiert werden kann, um die in der letzten Sitzung geäußerten Bedenken der Anlieger zu kanalisieren.
Mit dem heutigen Aufstellungsbeschluss wolle man an der wohnbaulichen Entwicklung der Gemeinde im Wellumweg festhalten und gleichzeitig verstärkt nach Alternativen suchen.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 3
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zur Kenntnis an:
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13. |
Beratung und Beschlussfassung zur Rückzahlung des
Investitionskostenzuschusses für den Kindergarten
Klanxbüll an die Kirchengemeinde Klanxbüll
- Sitzungsvorlage - |
Beschluss:
Die Rückzahlung des anteiligen Investitionskostenzuschusses für den Kindergarten Klanxbüll an die Gemeinde Klanxbüll in Höhe von 3.515,14 Euro wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Die Gemeinde Klanxbüll erstattet der Kirchengemeinde Klanxbüll nach Auflösung des Trägervertrages für den Kindergarten in Klanxbüll anteilig einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 28.121,05 €.
Mit Vertrag vom 15.09.2000 wurde die Verteilung der Investitionsanteile am Neubau des Kindergartens festgelegt.
Grundlage der Berechnung bildeten die tatsächlichen Kinderzahlen der Gemeinden Klanxbüll und Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog in den Jahrgängen 1994 bis 1999 mit Stand vom 31.12.1999.
Sie betrugen: Klanxbüll 77 Kinder und Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog 11 Kinder.
Bei Anwendung des damaligen Verteilungsschlüssels (11/88 für den Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog) auf die Rückzahlung an die Kirchengemeinde gemäß Ablösevertrag ergibt sich folgende Berechnung:
28.121,05 € / 88 x 11 = 3.515,14 €
Keine Diskussion.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 1
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zur Kenntnis an:
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FB 2
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14. |
Beratung und Beschlussfassung zum Bau von Ladesäulen und
Ermächtigung des Bürgermeisters
- Kostenschätzung wird nachgereicht - |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Bau von Ladesäulen für E-Autos am Gemeindehaus. Bürgermeister Nissen wird zur Auftragsvergabe n ach erfolgter beschränkter Ausschreibung ermächtigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung am 18.06.2020 hat sich die Gemeindevertretung für eine Installation von Ladesäulen ausgesprochen.
Zwischenzeitlich haben sich jedoch die Rahmenbedingungen dahingehend verändert, dass nunmehr auch Schnellader der Eichrechtskonformität entsprechen und somit aktuellen Förderbedingungen nicht zuwiderlaufen.
Nach einer Kostenermittlung des Amtes Südtondern für 2 Ladesäulen (1 Schnell-Ladesäule 50 kW und eine Normal-Ladesäule mit 2 x 22 kW) ist incl. der Kosten für Kabelbau, Tiefbauarbeiten und Inbetriebnahme mit einer Investition von 63.000,00 Euro zu rechnen. Dem stehen zu erwartende Einnahmen in Höhe von 36.000,00 Euro (11.000,00 Euro Zuschuss und 25.000,00 Euro Preisgeld „Power to heat“) gegenüber. Der Förderzeitraum wurde bis Ende März 2021 verlängert.
In der anschließenden Diskussion werden verschiedene Ausstattungsvarianten abgewogen.
In einer beschränkten Ausschreibung sollen Angebote für die Lieferung und Installation eines Schnell-Laders (50 kW) und eines Normal-Laders (2 x 22 kW) abgegeben werden. Zusätzlich soll auch ein Schnell-Lader mit 75 kW Leistung angeboten werden.
An der beschränkten Ausschreibung sind die SH Netz, die Firma SPR Rodenäs und die Firma Obernauer, Ladelund zu beteiligen.
Für die elektrische Versorgung der Ladesäulen muss über ca. 220 m eine neue Versorgungsleitung von der SH Netz verlegt werden. Bei der Ausführung der Versorgungsleitung ist auf eine maximale Ausführung zu achten, um für die Zukunft eine evtl. erforderliche stärkere Leistungsbereitstellung zu ermöglichen.
Die Mitglieder der Gemeindevertretung ermächtigen Bürgermeister Nissen zur Auftragsvergabe.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 3
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zur Kenntnis an:
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FB 2
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15. |
Beratung und Beschlussfassung über eine Neufassung der Haus- und
Benutzungsordnung des Gemeindehauses
|
Beschluss:
Die Haus- und Benutzungsordnung des Gemeindehauses wird neu gefasst.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Durch die Corona-Lage haben sich die Rahmenbedingungen für die Benutzungsordnung des Gemeindehauses in einigen Bereichen verändert.
Frerk Matthiesen erläutert die Änderungen. Eingefügt wird eine Regelung zur Zahlung eines erhöhten Entgeltes, sofern Erlasse, Verordnungen oder Allgemeinverfügungen einen erhöhten Reinigungsaufwand erfordern.
Keine Diskussion.
Auszug
zur Erledigung an:
|
BAD
|
zur Kenntnis an:
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FB 2
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16. |
Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung
eines Homeschooling-Zuschusses für Berufschüler*innen
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Beschluss:
Für Berufschüler*innen wird ein Homeschooling-Zuschuss bewilligt.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 0
|
Nein- Stimmen: 5
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Enthaltungen: 1
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Die Bezuschussung wurde somit abgelehnt.
Beratung:
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 18.06.2020 wurde von Einwohner*innen die Frage gestellt, ob auch Berufschüler*innen den Homeschooling-Zuschuss der Gemeinde beantragen könnten. Mit Hinweis auf die heutige Sitzung wurde der Antrag nicht zu Diskussion gestellt.
Die Mitglieder der Gemeindevertretung sehen die Arbeitgeber in der Pflicht, den Auszubildenden / Berufschüler*innen eine entsprechende Ausstattung zur Verfügung zu stellen. Auch die Berufschule ist mit gleicher Zielrichtung an die Lehrbetriebe herangetreten.
Bürgermeister Nissen bedankt sich für die Diskussion und weist darauf hin, dass es sich bei der Homeschooling-Aktion im Frühjahr um eine einmalige Förderung durch die Gemeinde gehandelt habe.
Auszug
zur Erledigung an:
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zur Kenntnis an:
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FB 2
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17. |
Informationen zum Einsatz von IT-Technik in der Gremienarbeit
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Aufgrund einer Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften kann durch die Hauptsatzung bestimmt werden, dass bei Naturkatastrophen, aus Gründen des Infektionsschutzes oder vergleichbaren außergewöhnlichen Notsituationen, die eine Teilnahme der Gemeindevertreterinnen und -vertreter an Sitzungen der Gemeindevertretung erschwert oder verhindert, die notwendigen Sitzungen der Gemeindevertretung ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum als Videokonferenz durchgeführt werden können. Dabei sind geeignete technische Hilfsmittel einzusetzen, durch die die Sitzung einschließlich der Beratungen und Beschlussfassungen zeitgleich in Bild und Ton an alle Personen mit Teilnahmerechten übertragen werden.
Zwischenzeitlich gibt es einen Vorschlag des Innenministeriums zur Änderung der Hauptsatzung. Da derzeit jedoch eine technische Umsetzung nicht in Aussicht steht, kann der vorliegende Formulierungsvorschlag noch mehrfach geändert werden. Fragen wie z.B. Ausfallsicherheit des Systems oder einzelner Anschlüsse, Befangenheit, Datenschutz, Wechsel zwischen öffentlichen und nicht öffentlichen Punkten, Beteiligung der Öffentlichkeit, Übertragung der Sitzung in einen für jedermann zugänglichen Raum etc. sind derzeit in der technischen Realisierung ungeklärt.
In der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung soll eine Änderung der Hauptsatzung beraten und beschlossen werden.
Eine Sitzung als Videokonferenz erfordert eine technische Ausstattung der Mitglieder des Gremiums. Die Anforderungen an eine technische Ausstattung sind von der rechtssicheren Umsetzbarkeit von Gremiensitzungen als Videokonferenz abhängig und somit derzeit nicht greifbar.
Der Einsatz privat beschaffter Hardware ist möglich. Mittlerweile sieht die Gemeindeordnung die Möglichkeit vor, dass die Gemeinde in der Entschädigungssatzung eine Zuschussregelung (einmalig oder mtl./lfd.) für die private Beschaffung von IT-Ausstattung vorsieht.
Anmerkung des Schrifführers:
Der Kreis Nordfrieslan hat am 11.12.2020 eine Änderung der Hauptsatzung gem. dem Vorschlag des Innenministeriums beschlossen. In der Sitzungsvorlage 197/2020 wird jedoch auf die derzeitige Umsetzungsproblematik hingewiesen.
Auszug
zur Erledigung an:
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BAD
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zur Kenntnis an:
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FB 2
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18. |
Beratung und Beschlussfassung zum Einsatz eines Ratsinformationssystems
- Sitzungsvorlage - |
Beschluss:
Die bisherige papierbasierte Gremienarbeit der Gemeinde Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog wird durch die Einführung eines Ratsinformationssystems (Ratsinfo / RIS) auf eine digitale Arbeitsweise umgestellt.
Nach einer Einführungsphase wird auf den Einsatz von Papier komplett verzichtet.
Das Gemeindehaus wird für die Übertragung von Videokonferenzen vorbereitet und mit einem gesicherten, leistungsfähigen und stabilen WLAN ausgestattet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Frerk Matthiesen erläutert Ausgangslage, Zielsetzung, Umsetzung und Technik für den Einsatz eines Ratsinformationssystems (RIS).
In einer der nächsten Sitzungen wird das RIS vorgestellt.
Durch die Einführung des RIS soll eine papierlose Information der Gremienmitglieder ermöglicht werden.
Die Aufnahme des Echtbetriebes soll möglichst im Jahre 2021 erfolgen.
In einer noch nicht näher definierten Übergangsphase, werden neben der Datenbereitstellung im RIS die Sitzungsunterlagen in Papierform übersandt.
Die Sitzungsvor- und -nachbereitung der Gremienmitglieder sowie die Sitzungsteilnahme können überall dort erfolgen, wo ein gesichertes, leistungsfähiges, stabiles WLAN verfügbar ist.
Durch die Einführung des RIS erhalten die Bürger*innen die Möglichkeit, schnell und einfach öffentliche Informationen zu politischen Entscheidungen zu erhalten bzw. abzurufen, da dann ergänzend zur Tagesordnung alle öffentlichen Unter-/Anlagen veröffentlicht werden.
Da das RIS webbasiert ist, kann fast jedes Endgerät mit einem aktuellen Browser eingesetzt werden. Demnächst wird auch eine APP verfügbar sein.
Wie im vorherigen Tagesordnungspunkt angemerkt, ist im Rahmen der tatsächlichen Umsetzung ggf. die Entschädigungssatzung anzupassen, um die Beschaffung / Nutzung von privaten Endgeräten zu ermöglichen.
Im Haushalt 2021 sind Mittel für die Beschaffung von digitalen Endgeräten eingeplant.
Da das RIS webbasiert ist, ist in allen Sitzungsräumen ein gesichertes, leistungsfähiges, stabiles WLAN erforderlich.
Über eine evtl. einheitliche technische Ausstattung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt eine Abstimmung.
Nach Auffassung der Mitglieder der Gemeindevertretung soll, unabhängig von der Einführung des RIS, das Gemeindehaus für Videokonferenzen bzw. –übertragungen hergerichtet und mit einem gesicherten, leistungsfähigen, stabilen WLAN ausgestattet werden.
Auszug
zur Erledigung an:
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BAD
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zur Kenntnis an:
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FB 1 und FB 2
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19. |
Beratung und Beschlussfassung zur Errichtung eines Beachvolleyballplatzes und
der Aufstellung von Basketballkörben
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Beschluss:
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt nicht.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Der Antrag auf Errichtung eines Beachvolleyballplatzes und der Aufstellung von Basketballkörben liegt allen Mitgliedern der Gemeindevertretung vor.
In der folgenden Diskussion werden weitere Ideen geboren, die eine völlig neue Ausrichtung in der Beschlussfassung erfordern. Im Ergebnis soll versucht werden Kosten für die Errichtung eines Multifunktionsplatzes in Erfahrung zu bringen. Es wird daran gedacht, Fußball, Volleyball, Basketball und evtl. Tennnis auf einem Platz spielen zu können. Dieser Multifunktionsplatz soll möglichst am Gemeindehaus errichtet werden.
Bürgermeister Nissen beendet die Diskussion und beantragt, die Beschlussfassung über den vorliegenden Antrag auszusetzen. Die Verwaltung wird gebeten, bis zur nächsten Sitzung eine Kostenschätzung vorzulegen und die Realisierung der Errichtung des Platzes am Gemeindehaus zu prüfen.
Auszug
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FB 3
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zur Kenntnis an:
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FB 2
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20. |
Beratung über die Gewährung von
Zuschüssen für Elektromobilität
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Beratung:
Bürgermeister Nissen bittet die Mitglieder der Gemeindevertretung um Gedanken zum Thema „Gewährung von Zuschüssen für Elektromobilität“.
Über Umsetzbarkeit, Kosten etc. soll nicht diskutiert werden.
Folgende Vorschläge / Ideen werden vorgetragen:
• Förderung der Anschaffung von E-Bikes (private Nutzung); auch vor dem Hintergrund der Reduzierung von CO2 – Förderung für den Bau eines Radweges nach Klanxbüll
• Zuschuss der Gemeinde für die Anschaffung von E-Autos (Gemeinde Sprakebüll – Förderung durch Windpark)
• Bezuschussung der Anschaffung von Hybridfahrzeugen
• Anschaffung eines „E-Dörpsmobils“
• Anschaffung eines Fahrzeuges mit Verbrennungsmotor durch die Gemeinde und „Vermietung“, in der Erwartung, dass die Einwohner*innen den Betrieb/die Anschaffung von privaten Zweitwagen überdenken.
Bürgermeister Nissen bedankt sich für die Ideen / Vorschläge und sagt zu, über das Thema weiterhin im Austausch zu bleiben.
Auszug
zur Erledigung an:
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zur Kenntnis an:
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FB 2
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21. |
Anfragen und Mitteilungen
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21.1 – Neujahrsempfang
Die Mitglieder der Gemeindevertretung sind einhellig der Auffassung, aufgrund der derzeitigen Corona-Lage, einen Neujahrsempfang nicht durchzuführen.
21.2 – Müllsammelaktion
Bürgermeister Nissen regt an, die Einwohner*innen für Müllsammelaktionen stärker zu motivieren, in dem die Gemeinde für die Sammler*innen eine Jacke mit entsprechendem Aufdruck zur Verfügung stellt. Um weitere Anreize zu schaffen, wird vorgeschlagen, für Kinder Gutscheine zur Verfügung zu stellen.
Mülltüten können jederzeit beim Bürgermeister abgefordert werden.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt Bürgermeister Nissen um 21:46 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Die Zuhörer*innen verlassen den Sitzungsraum.
gez. Christian Nissen gez. Frerk Matthiesen
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Bürgermeister Schriftführer