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Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 5. Sitzung
des Finanzausschusses Enge-Sande
am Dienstag, 9. Juni 2020
 

Sitzungsort: Dörpskrog, Dorfstraße 28, Enge-Sande
Sitzungsdauer: 19:30 bis 21:30 Uhr
 
Anwesend sind:

Vorsitzende
Stefanie Jacobsen-Boysen
 
Mitglied des Gremiums
Carsten-Peter Petersen
 
Mitglied des Gremiums
Thomas Carstensen
 
Mitglied des Gremiums
Martin Schwabe Hansen
 
Mitglied des Gremiums
Ralf Nissen
 

 
Ferner:

Bürgermeister
Carsten-Peter Thomsen
 
Gemeindevertreterin
Silke Friedrichsen-Schütt
 
Gemeindevertreter
Jan Gregersen
 
Mitarbeiterin der Verwaltung
Jana Petersen
Amt Südtondern
Kämmerer
Christian Asmussen
Amt Südtondern
Schriftführerin
Catharine Hansen
Amt Südtondern

 

Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung – durch Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 2 ergänzt - eingeladen:
 

 
Öffentlicher Teil
1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.
Tagesordnung
2.a.
Dringlichkeitsanträge
2.b.
Beschluss über die eventuelle Nichtöffentlichkeit von Beratungspunkten
3.
Einwohnerfragestunde
4.
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom 27.05. und 13.11.2019
5.
Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Gebühren der Kindertagesstätte
6.
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019
   
 
Nicht öffentlicher Teil
7.
Beratung und Beschlussfassung zu Personalangelegenheiten
8.
Beratung und Beschlussfassung zu Grundstücksangelegenheiten

 

 

1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit          
 

 

Ausschussvorsitzende Stefanie Jacobsen-Boysen begrüßt die Erschienenen und stellt fest, dass die Versammlung beschlussfähig ist.

 
 
 

2.
2.a.
Tagesordnung

Dringlichkeitsanträge          
 

 

Beschluss:

Die Tagesordnungspunkte 5 und 6 werden getauscht. Als neuer Tagesordnungspunkt 7 wird Beratung und Beschlussfassung zu Personalangelegenheiten und als neuer Tagesordnungspunkt 8 Beratung und Beschlussfassung zu Grundstücksangelegenheiten aufgenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
 

2.b.
Beschluss über die eventuelle Nichtöffentlichkeit von Beratungspunkten   &acir c;€‚      
 

 

Beschluss:
Die Tagesordnungspunkte 7 und 8 werden nicht öffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung vorliegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
 

3.
Einwohnerfragestunde            
 

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.
 
 

4.
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom 27.05. und 13.11.2019          
 

 

Die Niederschriften über die Sitzungen vom 27.05. und 13.11.2019 sind dem Ausschuss zugegangen.
Es erfolgen keine Einwände.

 
 

5.
Beratung über die Anpassung der Gebühren der Kindertagesstätte  †;‚       
 

 

Beratung:

Jana Petersen aus der Schul-, Kultur- und Sportabteilung des Amtes trägt folgendes vor.
Das am 12. Dezember 2019 beschlossene “Gesetz zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen (KiTa-Reform-Gesetz)“ sollte in vollen Umfang am 01.08.2020 in Kraft treten.
 
Die Einschränkungen durch die Corona-Problematik haben es notwendig gemacht, dass in einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium des Landes SH, dem Schleswig-Holsteinischen Landkreistag, dem Städteverband Schleswig-Holstein und dem Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag vom 09.04.2020 Teile der Umsetzung der Reform auf den 01.01.2021 verschoben wurden.
 
Folgende Punkte treten trotz Corona bereits zum 01.08.2020 in Kraft:
1.   Deckelung der Elternbeiträge
- 7,21 € pro betreuter Wochenstunde für Unter-3-Jährige
- 5,66 € pro betreuter Wochenstunde für Über-3-Jährige
(im Amtsbereich liegen die Gebühren zur Zeit größtenteils unter dem Deckel; dem Sachgebiet SKS liegt eine Übersicht hierzu vor)
2.   Regelungen zur Sozialstaffel bei Bezug von Sozialleistungen
3.   einheitliche Geschwisterermäßigung
   - 50 % der Gebühren bei einem 2. Kind in der Betreuung
    - 100 % der Gebühren bei einem 3. Kind in der Betreuung
4.  Wegfall des sog. Krippengeldes in Höhe von monatl. 100,00 € für Unter-3-Jährige (gesonderter Antrag war erforderlich, nicht automatisch ausgezahlt)
  → Belastung der Eltern dieser Krippenkinder steigt um 100,00 €
5.   verbindliche Nutzung der Kita-Datenbank durch die Träger/Einrichtungen als Basis für die zukünftige Finanzierung ab dem 01.01.2021
 
Vom 01.08.-31.12.2020 gilt zusätzlich:
6.   Verzicht auf das Verfahren des kommunalen Kostenausgleichs für bereits zugesagte Plätze ab dem 01.08.2020 (Aufrechterhaltung des Wahlrechtes der Eltern)
7.   Sicherung der Finanzierung der Kitas bis zum 31.12.2020 über den “normalen“ Erlassweg durch Land und Kreis
8.  Refinanzierung der Mindereinnahmen wegen der gedeckelten Elternbeiträge durch eine gesonderte Betriebskostenförderung bei einer notwendigen Senkung der Beiträge
 
Zum 01.01.2021 folgen dann:
1.   Finanzierungskonzept auf Basis der Kita-Datenbank mit Zahlungen der Wohnortgemeinden pro betreutem Kind und Betreuungszeit inklusive Regelungen zur Übergangsphase bis 31.12.2024.
  Die Finanzierung verteilt sich folgendermaßen:
  Anteil Wohngemeinde  = 40,52 %
 Anteil Land und Eltern  = 59,48 %
 
Beispielhafte Aufstellung der monatlichen Finanzierungsbeiträge pro Kind (ENTWURF der Kita-Finanzierungsverordnung)
 

unter 3 Jahre

(Krippe)
über 3 Jahre

(Kindergarten)
Betreuungs- zeit pro Woche in Stunden
Anteil Wohngemeinde
Anteil Land
max. Eltern-beiträge
Anteil Wohngemeinde
Anteil Land
max. Eltern-beiträge
30
508,52 €
530,16 €
216,30 €
261,37 €
213,87 €
169,80 €
35
575,69 €
592,72 €
252,35 €
294,89 €
234,77 €
198,10 €
40
642,87 €
655,27 €
288,40 €
328,40 €
255,67 €
226,40 €
45
710,04 €
717,83 €
324,45 €
361,92 €
276,57 €
254,70 €
50
777,21 €
780,39 €
360,50 €
395,43 €
297,46 €
283,00 €

 

Aus diesen Beträgen werden die an die Träger auszuzahlenden Förderbeiträge pro Gruppe bzw. im Einzelfall pro Kind nach dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell generiert. Gibt es eine bessere Qualität als in der zu Grunde gelegten Referenz-Kita (z.B. mehr Personal, geringere Elternbeiträge, größere Räumlichkeiten), werden diese als Zusatzqualität definiert und müssen von den Kommunen finanziert werden.
Konkrete Zahlen zu den Zahlungen der Wohngemeinden können beim Sachgebiet SKS erfragt werden
2.   Schließzeitenregelung (Begrenzung der Anzahl der Schließtage)
3.   Verpflichtung zu einem Qualitätsmanagement und pädagogischer Fachberatung
4.   Umsetzung der räumlichen Anforderungen und Gruppengrößen
5.   personalrelevante Änderungen (Betreuungsschlüssel pro Gruppe, Verfügungszeiten, Leitungsfreistellung)
6.   verbindliches Angebot zur Verpflegung ab 6 Stunden Betreuungszeit
 
*Anmerkungen vom Schriftführer zu Fragen aus der Runde:

➢   Bürgermeister Thomsen fragt an, ob die erstatteten Elternbeiträge aufgrund der Corona-Pandemie zu 100% über den Kreis vom Land erstattet werden. Frau Petersen von der Amtsverwaltung berichtet, dass die ersten zwei Monate vollständig erstattet wurden und sie geht davon aus, dass auch der dritte Monat erstattet wird.

➢   Carsten-Peter Thomsen befürchtet, dass die Deckelung der Elternbeiträge einen doppelten Nachteil für die Gemeinde bedeuten könnten. Christian Asmussen und Jana Petersen erklären, dass es bei einer Bedarfsgemeinde zu Nachteilen führen kann. Außerdem muss die Gemeinde nach § 76 GO die Einnahmequellen voll ausschöpfen und dies bedeutet, dass die Gebühren vor den Steuern erhöht werden müssten, sofern die Gemeinde Fehlbetragszuweisungen beantragen muss.

➢   Des Weiteren wird festgestellt, dass das Krippengeld ersatzlos wegfällt. Christian Asmussen berichtet, dass das Krippengeld vor ein paar Jahren eingeführt wurde, um die Eltern im U3-bereich zu entlasten. Die Eltern haben das Krippengeld in Höhe von 100,00 € vom Land ausgezahlt bekommen. Durch die baldige Einführung der Deckelgebühr ist die Frage, ob die Gemeinde das jetzige Krippengeld für die Eltern erstattet. Der Finanzausschuss stimmt dagegen. Die Gebühren müssen nicht erhöht werden, da sich die Finanzierung nicht ändert.

Abschließend wird festgestellt, dass die Gebührensatzung nicht aufgrund der Kita-Reform angepasst werden muss, da die Geschwisterermäßigung in der aktuellen Satzung allgemein gefasst wurde und eine Erhöhung der Gebühren nach jetziger Einschätzung nicht nötig ist.


Auszug
zur Erledigung an:
---
zur Kenntnis an:
FB 1

 

 

6.
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019            
 

 

Beschluss:
Der Finanzausschuss beschließt die Empfehlung an die Gemeindevertretung,

a.)   die 2019 entstandenen Haushaltsüberschreitungen von 125.758,94 € zu genehmigen und
b.)   den Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 52.481,27 € mit dem vorgetragenen Jahresfehlbetrag zu verrechnen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:

Der Jahresabschluss 2019 wurde von der Amtsverwaltung aufgestellt.
Die Ergebnisrechnung 2019 schließt mit einem Jahresüberschuss von 52.481,27 €. Gegenüber der Planung mit 18.000 € Überschuss eine Verbesserung von 34.481,27 €. Hauptgrund sind Mehrerträge bei der Abrechnung der externen Kindergartenkinder mit umliegenden Gemeinden (+21.800 €) und Einsparungen in mehreren Bereichen durch eine sehr sparsame Haushaltsführung 2019. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus dem Lagebericht.
Die Finanzrechnung schließt zum 31.12.2019 mit einem Kassenstand von - 477.942,69 € gegenüber - 262.336,36 € am 31.12.2018. Dies entspricht einer Minderung der Geldbestände um 215.606,33 €. Gegenüber der Planung mit einer Mehrung der Geldbestände von 42.300 € ist somit eine Schlechterstellung der Geldbestände um 257.906,33 € zu verzeichnen. Grund dafür ist die Vorleistung der Gemeinde für den Kauf und die Erschließung des Baugebietes „Am Forst“. Hier wurden in 2019 vier Grundstücke verkauft, sechs Verkaufserlöse standen zum 31.12.2019 noch aus. Im Rahmen der Kindergartenerweiterung wird es unumgänglich, einen Kredit zur Finanzierung aufzunehmen. Der eingeplante Kredit 2019 über 380.000 € wurde zunächst nicht aufgenommen.
 
Haushaltsüberschreitungen sind in einer Gesamthöhe von 125.758,94 € angefallen und sind von der Gemeindevertretung nach Vorprüfung durch den Finanzausschuss zu genehmigen.
Als größte Einzelposition ist mit 33.281,38 € der Kostenausgleich für externe Kindergartenkinder in umliegenden Gemeinden entstanden. Eine Auflistung der Haushaltsüberschreitungen liegt als Kontenliste vor.
 
*Anmerkungen vom Schriftführer zu Fragen aus der Runde:

➢   Christian Asmussen berichtet über die aktuelle Lage. Insgesamt teilt Herr Asmussen mit, dass das Jahr 2019 insbesondere im Bereich Gewerbesteuerträge bislang gut gelaufen ist. Durch Corona werden keine großen Einbußen erwartet, es haben lediglich einige Betriebe die Gewerbesteuervorauszahlungen bis Herbst gestundet. Die Gemeinde ist im Gegensatz zu anderen Gemeinden nicht abhängig vom Tourismus.

➢   Auch der Ausbau des Kindergartens ist nicht gefährdet. Dieser wird über einen Kredit finanziert und ein Anstieg der Zinsen für Kredite ist derzeit nicht zu erkennen.

➢   Des Weiteren gibt es eine Änderung im Finanzausgleichsgesetz. Da profitieren u.a. kinderreiche Gemeinden von der Gesetzesänderung, da ein Kind dann als 1,5 Einwohner gezählt wird. Das wirkt sich dann wiederum positiv auf die Schlüsselzuweisungen aus.

➢   Die Einführung der Zweitwohnungssteuer hat sich positiv ausgewirkt, da sich einige Personen in der Gemeinde Enge-Sande mit dem Hauptsitz angemeldet haben und daher erhält die Gemeinde einen höheren Anteil an der Einkommenssteuer und eine höhere Schlüsselzuweisung.

➢   Carsten-Peter Thomsen regt an den Pachtvertrag einer landwirtschaftlich genutzten Fläche nahe der B5 neu zu gestalten.

➢   Christian Asmussen hebt positiv hervor, dass der Kindergarten sparsam wirtschaftete und z.B. nur 3.000 € für Lernmittel ausgibt.

➢   Jan Gregersen fragt an, ob es neuerdings einen Zuschuss für Bekleidung der FW Feuerwehr gibt.

 

*Anmerkung der Verwaltung:

Es gibt die Möglichkeit einer Förderung ab einer Auftragssumme von 5.000 €. Die Beantragung muss dann bis zum 31.12. des Jahres vor der Bestellung erfolgen. Es sind weitere Bedingungen zu erfüllen, u.a. müssen mindestens 3 Angebote eingeholt werden.

Somit ist das Förderprogramm für Ersatzbeschaffungen unpraktikabel.

 

➢   Der Bürgermeister Thomsen berichtet, dass für die Instandhaltung der Gemeindewege in diesem Jahr erheblich mehr Aufwendungen zu erwarten sind.

➢   Außerdem berichtet der Bürgermeister, dass zwei Grundstücke in dem Neubaugebiet reserviert wurden.


Auszug

zur Erledigung an:
FB 2
zur Kenntnis an:
BAD

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt Ausschussvorsitzende Stefanie Jacobsen-Boysen um 21:10 Uhr die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses. Die Zuhörer*innen verlassen den Sitzungsraum.
 
 
 
________________________________ ________________________________
Ausschussvorsitzende Schriftführer
 


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