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Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 8. Sitzung
der Gemeindevertretung Braderup
am Freitag, 21. August 2020
Sitzungsort: Gemeinde- und Feuerwehrgerätehaus Braderup, Alter Landweg 3, Braderup
Sitzungsdauer: 19:30 bis 20:10 Uhr
Anwesend sind:
Mitglied des Gremiums
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Holger Lassen
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Bürgermeister
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Mitglied des Gremiums
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Katy Krause
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1. stellvertretender Bürgermeister
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Mitglied des Gremiums
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Ole Voges
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2. stellvertretender Bürgermeister
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Mitglied des Gremiums
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Gernot Boennen
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Mitglied des Gremiums
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Elke Dallüge
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Mitglied des Gremiums
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Oliver Jacobsen
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Mitglied des Gremiums
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Horst Petersen
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ab 19:40 Uhr
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Mitglied des Gremiums
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Volker Petersen
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Ferner:
bürgerliches Mitglied
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Jan Hansen
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Amt Südtondern
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Joachim Wiebecke
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zugleich als Schriftführer
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Entschuldigt fehlt:
Mitglied des Gremiums
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Anders Petersen
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Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung eingeladen:
Öffentlicher Teil
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1.
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Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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2.
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Tagesordnung
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2.a.
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Dringlichkeitsanträge
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2.b.
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Beschluss über die eventuelle Nichtöffentlichkeit von
Beratungspunkten
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3.
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Einwohnerfragestunde
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4.
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Beschluss über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der
7. Sitzung vom 24.06.2020
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5.
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Mitteilungen des Bürgermeisters und Bekanntgabe der in der letzten
Gemeindevertretersitzung im nicht öffentlichen Teil gefassten
Beschlüsse
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6.
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Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019
einschließlich der Genehmigung der
Haushaltsüberschreitungen
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7.
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Beratung und Beschlussfassung über die 13. Änderung
des F-Plans der Gemeinde Braderup (Seniorendorf)
- Aufstellungsbeschluss - |
8.
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Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 16 der Gemeinde Braderup (Seniorendorf)
- Aufstellungsbeschluss - |
Nicht öffentlicher Teil -
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9.
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Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt
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1. |
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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Bürgermeister Holger Lassen eröffnet um 19:30 Uhr die 8. Sitzung der Gemeindevertretung in der Wahlzeit 2018 - 2023, begrüßt die Mitglieder der Gemeindevertretung, die Verwaltung, die anwesenden Gäste und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Dann weist er auf Folgendes hin:
• Die Tagesordnung ist auf ein Minimum reduziert worden, um die Verweildauer so kurz wie möglich zu gestalten.
• Die Teilnehmerliste wird von der Verwaltung geführt.
• Während der Sitzung kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden, soweit der Hygieneabstand von 1,5 m Metern eingehalten ist.
• Die Abstands- und Hygieneregeln sind insbesondere auch beim Verlassen des Sitzungsraumes unbedingt zu beachten. Bitte dann wieder die Mund-Nasen-Bedeckung anziehen.
• Hinweis auf Datenerhebung: Die Liste der teilnehmenden Besucher*innen wird 4 Wochen aufgehoben und dann vernichtet – es kann ein Foto der Besucher*innen zur ggf. erforderlichen Nachverfolgung bei einer Corona-Erkrankung gemacht werden.
2. 2.a. |
Tagesordnung
Dringlichkeitsanträge |
Es wurden/werden keine Dringlichkeitsanträge gestellt.
2. 2.b. |
Tagesordnung
Beschluss über die eventuelle Nichtöffentlichkeit von Beratungspunkten |
Beschluss:
Die Tagesordnungspunkte 1 – 8 werden öffentlich beraten, der Tagesordnungspunkt 9 wird im nicht öffentlichen Teil beraten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Der von der Verwaltung vorgeschlagenen Tagesordnung wird gefolgt.
3. | Einwohnerfragestunde
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Änderung B-Plan 4
Ein Bürger erinnert an die Sitzung der Gemeindevertretung vom 10.12.2019, in dem der Antrag auf Änderung des B-Plan 4 abgelehnt wurde, bringt seinen Unmut darüber zum Ausdruck und möchte diese Entscheidung von der Gemeindevertretung zu überdenken wissen.
Die Gemeindevertretung nimmt es zur Kenntnis.
4. |
Beschluss über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der
7. Sitzung vom 24.06.2020
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Einwände wurden/werden nicht erhoben. Eine Beschlussfassung ist daher entbehrlich.
5. |
Mitteilungen des Bürgermeisters und Bekanntgabe der in der letzten
Gemeindevertretersitzung im nicht öffentlichen Teil gefassten
Beschlüsse
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5.1 Neues Baugebiet
Es wurden bisher 6 Grundstück verkauft. Baubeginn ist bereits erfolgt.
5.2. Westküstenleitung Tennet
Für eine großzügigere Verlegung nach Osten im Bereich von Braderup ist eine Unterschriftenaktion gestartet worden. Die Vertreter der Tennet AG zeigen sich sehr kooperativ in dieser Angelegenheit.
Ein nicht öffentlicher Teil hat auf der letzten Sitzung nicht stattgefunden.
6. |
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019
einschließlich der Genehmigung der
Haushaltsüberschreitungen
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Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den vorgelegten Jahresabschluss 2019 gemäß § 95n Gemeindeordnung (GO) anzuerkennen und
a) die in 2019 entstandenen Haushaltsüberschreitungen von zusammen 254.416,65 € gemäß § 95d GO zu genehmigen und
b) den Jahresüberschuss von 135.765,93 € der Ergebnisrücklage zuzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Der Jahresabschluss 2019 wurde mit allen Anlagen von der Verwaltung aufgestellt und ist nach Vorberatung und Prüfung durch den Finanzausschuss von der Gemeindevertretung zu beschließen.
Nach der Ergebnisrechnung (zu vergleichen mit der Gewinn- und Verlustrechnung in der Privatwirtschaft) ergibt sich ein Jahresüberschuss von 135.765,93 € , gegenüber der Haushaltsplanung eine Verbesserung von 57.665,93 €. Insgesamt betragen die Erträge in der Ergebnisrechnung 1.501.046,35 € und damit 69.053,65 € weniger als in der Haushaltsplanung 2019 vorgesehen. Größere Planabweichungen gab es bei der Gewerbesteuer
(- 330.990,46 €), beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (+ 6.083,00 €), bei der Zuweisung vom Land Schleswig-Holstein für die Infrastrukturmaßnahmen (+ 6.546,61 €), bei den Konnexitätsmitteln für die Kindertagesstätten (+ 44.169,83 €), bei den Erträgen aus der Einzelwertberichtigung auf Forderungen der Gewerbesteuer (+ 167.069,00 €) und bei den Erträgen aus der Auflösung der Finanzausgleichsrückstellung (+ 30.000,00 €). Zudem gab es Mehrerträge bezüglich den Gewinnanteilen für die Anteile bei der SH-Netz AG und der Bürgerwindparks (Bürgerwindpark Braderup-Tinningstedt und Bürgerwindpark Bratilex) in Höhe von 19.221,04 €.
Die Aufwendungen betragen in der Ergebnisrechnung insgesamt 1.365.280,42 € und damit 126.719,58 € weniger als in der Haushaltsplanung vorgesehen. Einsparungen gab es hier u.a. bei den Produkten der Schmutzwasserbeseitigung (- 34.475,36 €), der Gemeindestraßen (- 6.873,85 €), dem Dorfgemeinschaftshaus (- 47.126,93 €) und der Straßenbeleuchtung
(- 5.909,83 €). Zudem gab es Einsparungen bei der Gewerbesteuerumlage (- 44.427,00 €), den Schulkostenbeiträgen und Schulumlagen (- 10.791,72 €) und den Kosten für die Kindertagesstätten (- 7.163,46 €). Mehraufwendungen gab es bei den Produkten der Freiwilligen Feuerwehr (+ 6.295,86 €) und beim Friedhofs- und Bestattungswesen (+ 29.811,44 €).
Die Finanzrechnung schließt mit einer Minderung der Geldbestände in Höhe von 119.229,11 € ab, eine Verbesserung gegenüber der Planung (- 177.900,00 €) von 58.670,89 €. Bei den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ist auf die Erträge und Aufwendungen und die aufgeführten Abweichungen in der Ergebnisrechnung zu verweisen, soweit sie die liquiden Mittel betreffen. Die Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt 100.487,08 €. Größte Einzelposition ist hier der Verkaufserlös für das ehemalige Gemeinde- und Feuerwehrgerätehaus in Höhe von 98.000,00 €. Im Rahmen des Verkaufes wurden zudem die Kommanditanteile an der Fernwärme Braderup GmbH in Höhe von 1.500,00 € verkauft.
Die Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt 1.070.063,50 €. Größte Einzelposition sind hier die Kosten für den Neubau des Gemeinde- und Feuerwehrgerätehauses in Höhe von 759.086,34 € und die Kosten für den Grundstückserwerb für das neue Baugebiet in der Kastanienallee von 147.155,98 €. Zudem wurden für die Erschließungsarbeiten des neuen Baugebietes 98.917,62 € ausgegeben. Zur Finanzierung der Investitionen wurde ein Darlehen in Höhe von 800.000,00 € bei der Investitionsbank SH mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einem Zinssatz von 0,469 % aufgenommen.
Die Bilanzsumme steigt von 5.483.338,20 € auf 6.055.931,02 €. Auf der Aktiv-Seite steigt das Anlagevermögen durch die hohen Investitionen und das Umlaufvermögen sinkt durch die Minderung der liquiden Mittel. Auf der Passiv-Seite steigt das Eigenkapital durch den erwirtschafteten Jahresüberschuss auf 3.777.754,17 €. Die Eigenkapitalquote sinkt hingegen durch die höhere Bilanzsumme von 66,4 % auf 62,4 %. Auch der Bestand der Sonderposten sinkt durch die Abschreibungen und der Bestand der Finanzausgleichsrücklage durch die Entnahme von 150.000,00 € auf 50.000,00 €. Die Verbindlichkeiten steigen hingegen aufgrund der Kreditaufnahme von 220.417,63 € auf 867.858,84 €.
Haushaltsüberschreitungen sind in Höhe von zusammen 254.416,65 € angeordnet worden, die insbesondere durch den Grunderwerb inkl. Nebenkosten und Vermessungsarbeiten für das neue Baugebiet (B-Plan Nr. 2, 1. Änderung) in Höhe von 135.116,73 € entstanden sind. Weitere höhere Überschreitungen sind im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr in Höhe von 18.328,02 € und 29.887,44 € für die Kostenbeteiligung der Gemeinde Braderup am Friedhofsdefizit entstanden.
Wortmeldungen erfolgen nicht.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 2
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zur Kenntnis an:
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7. |
Beratung und Beschlussfassung über die 13. Änderung
des F-Plans der Gemeinde Braderup (Seniorendorf)
- Aufstellungsbeschluss - |
Gemeindevertreter Horst Petersen nimmt um 19:40 Uhr an der weiteren Beratung teil. Es sind somit 8 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.
Beschluss:
1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan (F-Plan) wird für das Gebiet „unmittelbar südlich der Dorfstr., östlich der Süderstrsaße und westlich der Straße Am Wald“ die 13. Änderung aufgestellt. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Seniorendorfes.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein noch zu benennendes Planungsbüro beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertretung:9
davon anwesend: 8
Ja-Stimmen:8
Nein-Stimmen:0
Stimmenthaltungen:0
Bemerkungen:
Aufgrund des § 22 Gemeindeordnung (GO) waren keine Gemeindevertreter*innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen
Beratung:
Die Absichten für die Errichtung eines Seniorendorfes wurden vom Grundstückseigentümer vor ca. 2 Jahren an die Gemeinde herangetragen.
Die Gemeinde begrüßt das Vorhaben und beabsichtigt mit der Aufstellung der 13. Änderung des F-Plans und im Parallelverfahren des B-Plans Nr. 16 für das o.a. Gebiet die Voraussetzungen für die Errichtung eines Seniorendorfes zu schaffen.
Die Umsetzung des Vorhabens ist nur über eine entsprechende Bauleitplanung möglich.
Für die Ausarbeitung des Planentwurfs muss ein noch zu benennendes Planungsbüro beauftragt werden. Wortmeldungen erfolgen nicht.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 3
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zur Kenntnis an:
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8. |
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 16 der Gemeinde Braderup (Seniorendorf)
- Aufstellungsbeschluss - |
Beschluss:
1. Für das Gebiet „unmittelbar südlich der Dorfstr., östlich der Süderstraße und westlich der Straße Am Wald“ wird der Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 16 aufgestellt. Es wird folgendes Planungsziel angestrebt: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Seniorendorfes.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein noch zu benennendes Planungsbüro beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertretung: 9
Davon anwesend: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkungen:
Aufgrund des § 22 Gemeindeordnung (GO) waren keine Gemeindevertreter*innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beratung:
Die Absichten für die Errichtung eines Seniorendorfes wurden vom Grundstückseigentümer vor ca. 2 Jahren an die Gemeinde herangetragen.
Die Gemeinde begrüßt das Vorhaben und beabsichtigt mit der Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes-(Plan) und im Parallelverfahren des B-Plans Nr. 16 für das o.a. Gebiet die Voraussetzungen für die Errichtung eines Seniorendorfe zu schaffen.
Die Umsetzung des Vorhabens ist nur über eine entsprechende Bauleitplanung möglich.
Für die Ausarbeitung des Planentwurfs muss ein noch zu benennendes Planungsbüro beauftragt werden.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 3
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zur Kenntnis an:
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Bürgermeister Holter Lassen schließt um 19:45 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Die Zuhörer*innen verlassen den Sitzungsraum.
gez. Holger Lassen gez. Joachim Wiebecke
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Bürgermeister Schriftführer
Dokumente:
Niederschrift zur 8 Sitzung der Gemeindevertretung (PDF, 242 kB)