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Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 6. Sitzung
der Gemeindevertretung Braderup
am Dienstag, 12. Mai 2020
Sitzungsort: Gemeinde- und Feuerwehrgerätehaus Braderup, Alter Landweg 3, Braderup
Sitzungsdauer: 19:02 bis 20:02 Uhr
Anwesend sind:
Mitglied des Gremiums
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Holger Lassen
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Bürgermeister
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Mitglied des Gremiums
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Katy Krause
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1. stellvertretender Bürgermeister
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Mitglied des Gremiums
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Ole Voges
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2. stellvertretender Bürgermeister
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Mitglied des Gremiums
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Gernot Boennen
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Mitglied des Gremiums
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Elke Dallüge
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Mitglied des Gremiums
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Anders Petersen
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Mitglied des Gremiums
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Horst Petersen
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Mitglied des Gremiums
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Volker Petersen
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ab 19:15 Uhr
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Ferner:
Amt Südtondern
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Dr. phil. Wolfgang Sappert
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Amtsdirektor
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Amt Südtondern
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Joachim Wiebecke
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zugleich als Schriftführer
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Entschuldigt fehlt:
Mitglied des Gremiums
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Oliver Jacobsen
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Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung eingeladen:
Öffentlicher Teil | |
1.
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Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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2.
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Tagesordnung
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2.a.
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Dringlichkeitsanträge
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2.b.
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Beschluss über die eventuelle Nichtöffentlichkeit von
Beratungspunkten
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3.
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Einwohnerfragestunde
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4.
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Beschluss über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der
5. Sitzung vom 10.12.2019
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5.
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Bekanntgabe der in der letzten Gemeindevertretersitzung im nicht
öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
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6.
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Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 11.
Änderung des F-Planes der Gemeinde Braderup
-Aufstellungsbeschluss |
7.
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Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des B-Planes
Nr. 14 der Gemeinde Braderup
- Aufstellungsbeschluss |
8.
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Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 12.
Änderung des F-Planes der Gemeinde Braderup
- Aufstellungsbeschluss |
9.
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Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des B-Planes
Nr. 15 der Gemeinde Braderup
- Aufstellungsbeschluss |
10.
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Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung des
Grundstückskaufpreises im Neubaugebiet B-Plan 2 (Kastanienallee)
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11.
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Beratung und Beschlussfassung über eine
Bevollmächtigung des Bürgermeister zum Verkauf von
Grundstücken im B-Plan 2
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12.
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Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe des
Straßennamens und der Hausnummern im B-Plan Nr. 2
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Nicht öffentlicher Teil
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13.
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Grundstücksangelegenheiten
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1. |
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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Bürgermeister Holger Lassen begrüßt um 19:02 die Erschienenen und stellt fest, dass die Versammlung beschlussfähig ist. Dann weist er auf Folgendes hin:
• Die Tagesordnung ist auf ein Minimum reduziert worden, um die Verweildauer so kurz wie möglich zu gestalten.
• Die Teilnehmerliste wird von der Verwaltung geführt.
• Während der Sitzung kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden, soweit der Hygieneabstand von 2 Metern eingehalten ist.
• Die Abstands- und Hygieneregeln sind insbesondere auch beim Verlassen des Sitzungsraumes unbedingt zu beachten. Bitte dann wieder die Mund-Nasen-Bedeckung anziehen.
• Hinweis auf Datenerhebung: Die Liste der teilnehmenden Besucher*innen wird 4 Wochen aufgehoben und dann vernichtet – es kann ein Foto der Besucher*innen zur ggf. erforderlichen Nachverfolgung bei einer Corona-Erkrankung gemacht werden.
2. 2.a. |
Tagesordnung
Dringlichkeitsanträge |
Es werden keine Dringlichkeitsanträge bzw. Anträge auf Änderung der Tagesordnung gestellt.
2. 2.b. |
Tagesordnung
Beschluss über die eventuelle Nichtöffentlichkeit von Beratungspunkten |
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt 13 wird nicht öffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung vorliegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Der von der Verwaltung vorgeschlagenen Tagesordnung wird gefolgt.
3. | Einwohnerfragestunde
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3.1 Westküstenleitung Tennet
Auf Nachfrage wird erklärt, dass es zum geplanten Trassenverlauf der Westküstenleitung keine Neuigkeiten gibt. Am 12.06.2020 findet im Rahmen einer Online Webstreamveranstaltung eine Podiumsdiskussion zum Dialogverfahren Westküstenleitung statt.
3.2 defekte Straßenlaterne
Es wird der Hinweis gegeben, dass auf der Ecke Dorfstraße/Bäckerfenne eine Straßenlampe defekt ist.
3.3 Müllentsorgung Adlerlager
Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass keine Neuigkeiten in Sachen Müllentsorgung Adlerlager zu vermelden sind.
3.4 Bepflanzungen innerhalb des Gemeindegebietes
• Es wird angeregt, eine Knickanpflanzung am Bolzplatz herzurichten.
• Der Wall am Gemeindehaus bleibt aus arbeitserleichternden Gründen in Sachen Reinhaltung eine Grasfläche.
4. |
Beschluss über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der
5. Sitzung vom 10.12.2019
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Die Niederschrift über die Sitzung vom 10.12.2019 ist der Gemeindevertretung zugegangen.
Einwände erfolgen nicht.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die unter TOP 15 noch zu beratende Beschallungsanlage zwischenzeitlich angeschafft wurde.
5. |
Bekanntgabe der in der letzten Gemeindevertretersitzung im nicht
öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
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Bürgermeister Holger Lassen berichtet, dass in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung im nicht öffentlichen Teil ein Beschluss über die Gewerbesteuerzerlegungsanteil des Windparks Braderup-Tinningstedt beschlossen wurde. Des Weiteren wurde das Bauvorhaben Goldland vom Vorhabenträger vorgestellt und sich gegen eine Aufstellung einer Freiflächensolaranlage ausgesprochen.
Gemeindevertreter Horst Petersen betritt um 19:15 Uhr den Sitzungssaal.
6. |
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 11.
Änderung des F-Planes der Gemeinde Braderup
-Aufstellungsbeschluss |
Beschluss:
1. Zu dem bestehenden F-Plan wird für das Gebiet „Südlich der Dorfstraße, südöstlich der Straße Goldland und nördlich der Süderstraße“ die 11. Änderung aufgestellt. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Wohngebietes.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB))
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Pro Regione GmbH aus Flensburg beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt werden.
6. Alle entstandenen und noch entstehenden Kosten des Bauleitverfahrens trägt der Vorhabenträger als allein von der Planung Begünstigter.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertretung: 9
davon anwesend: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkungen:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter*innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beratung:
Ein Investor plant in der Gemeinde Braderup auf dem Flurstück 43/1 der Flur 2 (im Bereich der Süderstraße 34) ein Wohnbaugebiet mit 9 Grundstücken. Der Investor ist Eigentümer dieses Grundstückes. Geplant sind 9 Baugrundstücke mit einer Größe zwischen 570 m² und 1.630 m².
Das Projekt wurde bereits in der Bauausschusssitzung am 26.11.2019 vorgestellt und beraten. Die Gemeinde hat sich mit dem Vorhaben einverstanden erklärt. Die bisher entstandenen und noch entstehenden Kosten des Verfahrens und der Erschließung gehen in voller Höhe zu Lasten des Vorhabenträgers.
Wortmeldungen erfolgen nicht.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 3
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zur Kenntnis an:
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7. |
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des B-Planes
Nr. 14 der Gemeinde Braderup
- Aufstellungsbeschluss |
Beschluss:
1. Für das Gebiet „Südlich der Dorfstraße, südöstlich der Straße Goldland und nördlich der Süderstraße“ wird ein B-Plan aufgestellt. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Wohnbaugebietes.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB))
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Pro Regione GmbH aus Flensburg beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt werden.
6. Alle entstandenen und noch entstehenden Kosten des Bauleitverfahrens trägt der Vorhabenträger als allein von der Planung Begünstigter.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertretung: 9
davon anwesend: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkungen:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter*innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beratung:
Ein Investor plant in der Gemeinde Braderup auf dem Flurstück 43/1 der Flur 2 (im Bereich der Süderstraße 34) ein Wohnbaugebiet mit 9 Grundstücken. Der Investor ist Eigentümer dieses Grundstückes. Geplant sind 9 Baugrundstücke mit einer Größe zwischen 570 m² und 1.630 m².
Das Projekt wurde bereits in der Bauausschusssitzung am 26.11.2019 vorgestellt und beraten. Die Gemeinde hat sich mit dem Vorhaben einverstanden erklärt. Die bisher entstandenen und noch entstehenden Kosten des Verfahrens und der Erschließung gehen in voller Höhe zu Lasten des Vorhabenträgers. Die Aufstellung des B-Planes Nr. 14 erfolgt im Parallelverfahren mit der Aufstellung der 11. Änderung des F-Planes.
Wortmeldungen erfolgen nicht.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 3
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zur Kenntnis an:
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8. |
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 12.
Änderung des F-Planes der Gemeinde Braderup
- Aufstellungsbeschluss |
Beschluss:
1. Zu dem bestehenden F-Plan wird für das Gebiet „nördlich der Norderstraße zwischen der Norderstraße 32 und 34 (Norderwang)“ die 12. Änderung aufgestellt. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Wohngebietes.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB))
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein noch zu benennendes Planungsbüro beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertretung: 9
davon anwesend: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen:0
Bemerkungen:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter*innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beratung:
Die Gemeinde Braderup plant zwischen der Norderstraße 32 und 34 (Norderwang) ein neues Wohnbaugebiet. Im gültigen Flächennutzungsplan ist die Fläche als Fläche der Landwirtschaft ausgewiesen. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Entwicklung am westlichen Ortsrand entlang der Norderstraße ist es erforderlich die 11. Änderung des F-Planes und parallel dazu den B-Plan Nr. 15 aufzustellen.
Für die Umsetzung des Vorhabens bedarf es somit die Aufstellungsbeschlüsse über die 12. Änderung des F-Planes und den B-Plan Nr. 15 der Gemeinde Braderup zu fassen.
Wortmeldungen erfolgen nicht.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 3
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zur Kenntnis an:
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---
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9. |
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des B-Planes
Nr. 15 der Gemeinde Braderup
- Aufstellungsbeschluss |
Beschluss:
1. Für das Gebiet „nördlich der Norderstraße zwischen der Norderstraße 32 und 34 (Norderwang)“ wird ein B-Plan aufgestellt. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Wohnbaugebietes.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB))
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein noch zu benennendes Planungsbüro beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertretung: 9
davon anwesend: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen:0
Bemerkungen:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter*innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beratung:
Die Gemeinde Braderup plant zwischen der Norderstraße 32 und 34 (Norderwang) ein neues Wohnbaugebiet. Im gültigen Flächennutzungsplan ist die Fläche als Fläche der Landwirtschaft ausgewiesen. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Entwicklung am westlichen Ortsrand entlang der Norderstraße ist es erforderlich die 11. Änderung des F-Planes und parallel dazu den B-Plan Nr. 15 aufzustellen.
Die Aufstellung des B-Planes Nr. 15 erfolgt im Parallelverfahren mit der Aufstellung der 12. Änderung des F-Planes.
Wortmeldungen erfolgen nicht.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 3
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zur Kenntnis an:
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10. |
Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung des
Grundstückskaufpreises im Neubaugebiet B-Plan 2 (Kastanienallee)
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Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Grundstückskaufpreis im Neubaugebiet B-Plan 2 (Kastanienallee) auf 64,50 € pro m² festzusetzen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Von der Verwaltung wird unter Einbeziehung der Kosten für Grunderwerb, Planungskosten sowie der Kosten für die Erschließung, Abwasser, Frischwasser ein Betrag von 64,50 € errechnet. Hierbei ist eine Gewinnmage für die Gemeinde nicht einbezogen.
Wortmeldungen erfolgen nicht.
Auszug
zur Erledigung an:
|
FB 2
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zur Kenntnis an:
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11. |
Beratung und Beschlussfassung über eine
Bevollmächtigung des Bürgermeister zum Verkauf von
Grundstücken im B-Plan 2
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Beschluss:
Die Gemeindevertretung bevollmächtigt den Bürgermeister, Grundstückskaufverträge im Baugebiet B-Plan 2 (Kastanienallee) im Vorwege ohne ihre Genehmigung abzuschließen. Die abgeschlossenen Kaufverträge sind der Gemeindevertretung in der nächsten Sitzung mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 7
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Nein- Stimmen: 0
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Enthaltungen: 1
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Beratung:
Zwischen dem Abschluss der Grundstückskaufverträge und der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung liegen häufig Monate. Für den Käufer können durch diese Wartezeit zusätzliche Kosten entstehen. Um den Käufern mögliche zusätzliche Kosten zu ersparen, wird der Bürgermeister bevollmächtigt, Grundstückskaufverträge im Vorwege abzuschließen.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 2
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zur Kenntnis an:
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12. |
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe des
Straßennamens und der Hausnummern im B-Plan Nr. 2
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Beschluss:
Die Gemeindevertretung vergibt für das Neubaugebiet im B-Plan 2 den Straßennamen Kastanienallee. Die Hausnummernvergabe erfolgt nach der von der Verwaltung vorgeschlagenen Aufstellung, die der Niederschrift als Anlage beigefügt wird.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Bürgermeister Holger Lassen erläutert den Sachverhalt. Wortmeldungen erfolgen nicht.
Auszug
zur Erledigung an:
|
FB 3
|
zur Kenntnis an:
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FB 2
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Bürgermeister Holger Lassen schließt um 19:36 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Die Zuhörer*innen verlassen den Sitzungsraum.
gez. Holger Lassen gez. Joachim Wiebecke
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Bürgermeister Schriftführer
Dokumente:
Niederschrift zur 6 Sitzung der Gemeindevertretung (PDF, 178 kB)