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Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 5. Sitzung
der Gemeindevertretung Braderup
am Dienstag, 10. Dezember 2019
Sitzungsort: Gemeinde- und Feuerwehrgerätehaus Braderup, Alter Landweg 3, Braderup
Sitzungsdauer: 19:01 bis 20:28 Uhr
Anwesend sind:
Mitglied des Gremiums
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Holger Lassen
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Bürgermeister
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Mitglied des Gremiums
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Katy Krause
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1. stellvertretender Bürgermeister
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Mitglied des Gremiums
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Ole Voges
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2. stellvertretender Bürgermeister
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Mitglied des Gremiums
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Elke Dallüge
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Mitglied des Gremiums
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Oliver Jacobsen
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Mitglied des Gremiums
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Anders Petersen
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Mitglied des Gremiums
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Horst Petersen
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Mitglied des Gremiums
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Volker Petersen
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Ferner:
Bürgerliches Mitglied
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Hans Werner Petersen
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Bürgerliches Mitglied
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Imke Nehmer
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Amt Südtondern
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Joachim Wiebecke
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zugleich als Schriftführer
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Entschuldigt fehlt:
Mitglied des Gremiums
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Gernot Boennen
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Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung eingeladen:
Öffentlicher Teil
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1.
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Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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2.
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Tagesordnung
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2.a.
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Dringlichkeitsanträge
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2.b.
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Beschluss über die eventuelle Nichtöffentlichkeit von
Beratungspunkten
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3.
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Einwohnerfragestunde
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4.
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Beschluss über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der
4. Sitzung vom 25.06.2019
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5.
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Bericht der Ausschussvorsitzenden
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6.
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Mitteilungen des Bürgermeisters und Bekanntgabe der in der letzten
Gemeindevertretersitzung im nicht öffentlichen Teil gefassten
Beschlüsse
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7.
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Beratung über die Aufstellung der 1. Änderung des
B-Planes Nr. 4 der Gemeinde Braderup
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8.
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Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses
zur Aufstellung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 1 (Stichelwang)
der Gemeinde Braderup
- Aufhebungsbeschluss |
9.
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Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des B-Planes Nr.
1 der Gemeinde Braderup
- Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des B-Planes Nr. 1 |
10.
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Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 2, 1.
Änderung der Gemeinde Braderup
- Kenntnisnahme der Ergebnisse der Immissionsgutachten zum Lärm und zum Schattenwurf |
11.
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Beratung und Beschlussfassung über die Finanzierung Um/Neubau
Kindergarten Süderlügum
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12.
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Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung zur Aufstellung
eines Orts(kern)entwicklungskonzeptes zusammen mit benachbarten Gemeinden
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13.
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Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Mastes
für die Feuerwehrsirenenanlage
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14.
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Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung von
Spielgeräten am Gemeinde- und Feuerwehrgerätehaus
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15.
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Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung einer
Beschallungsanlage im Gemeinde- und Feuerwehrgerätehaus Braderup
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16.
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Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung von
Stuhlmobiliar im Gemeinde- und Feuerwehrgerätehaus
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17.
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Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den
Haushaltsplan 2020 der Gemeinde Braderup
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18.
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Anfragen und Mitteilungen
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Nicht öffentlicher Teil
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19.
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Grundstücksangelegenheiten
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20.
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Beratung und Beschlussfassung über eine Gewerbesteueraufteilung
bezüglich des Windparks Braderup-Tinningstedt in Braderup
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21.
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Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt
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1. |
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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Bürgermeister Holger Lassen eröffnet um 19:01 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die Mitglieder der Gemeindevertretung und die anwesenden Bürger sowie die Verwaltung und stellt mit 8 Mitgliedern die Beschlussfähigkeit fest.
2. 2.a. |
Tagesordnung
Dringlichkeitsanträge |
Dringlichkeitsanträge wurden/werden nicht gestellt.
2. 2.b. |
Tagesordnung
Beschluss über die eventuelle Nichtöffentlichkeit von Beratungspunkten |
Beschluss:
Die Tagesordnungspunkte 1 – 18 werden im öffentlichen Teil behandelt, die Tagesordnungspunkte 19 – 21 im nicht öffentlichen Teil beraten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Der von der Verwaltung in Abstimmung mit dem Bürgermeister vorgeschlagene Tagesordnung wird gefolgt.
3. | Einwohnerfragestunde
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3.1 Brückengeländer
Aus dem Kreis der Einwohner wird angefragt, ob das Brückengeländer in der Dorfstraße mit einem neuen Anstrich versehen werden kann. Bürgermeister Holger Lassen nimmt die Anregung gerne auf.
3.2 Mülldeponie
Auf Nachfrage erklärt Bürgermeister Holger Lassen, dass seitens des Vorhabenträgers keine Anträge auf Bauleitplanungen vorliegen.
3.3 Sozialwohnungen
Auf Nachfrage erklärt Bürgermeister Holger Lassen, dass in Braderup kein sozialer Wohnungsbau vorhanden ist.
3.4 Örtliche Zukunftsorientierung
Bürgermeister Holger Lassen erläutert, dass mit dem heute zu beschließenden Ortsentwicklungskonzept Möglichkeiten für eine innerörtliche Entwicklung in allen Richtungen unter einer breiten Bürgerbeteiligung eröffnet werden.
3.5 Breitbandausbau im Außenbereich
Für den Breitbandausbau im Außenbereich sind 20 m Länge von der Straße bis zum Hausübergabepunkt kostenfrei Eine Bezuschussung über diese Länge hinaus ist nicht vorgesehen.
3.6 Westküstenleitung
Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass die nächste Infoveranstaltung zum Planungsverfahren am 17.12.2019 im Amt Südtondern stattfindet.
4. |
Beschluss über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der
4. Sitzung vom 25.06.2019
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Einwendungen gegen die Niederschrift vom 25.06.2019 wurden/werden nicht erhoben. Eine Beschlussfassung ist daher entbehrlich
5. |
Bericht der Ausschussvorsitzenden
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5.1. Sozial- und Kulturausschuss
Die Vorsitzende Katy Krause berichtet von dem am 06.11.2019 stattgefundenen Laternelaufen als Erfolgsveranstaltung mit sehr guter Besucheranzahl.
5.2. Finanzausschuss
Der Vorsitzende Ole Voges erklärt, dass die Punkte des Finanzausschusses Bestandteil dieser Tagesordnung sind.
6. |
Mitteilungen des Bürgermeisters und Bekanntgabe der in der letzten
Gemeindevertretersitzung im nicht öffentlichen Teil gefassten
Beschlüsse
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6.1 Friedhof Braderup
Bürgermeister Holger Lassen teilt mit, dass die Jahresrechnung für 2017 vom Friedhofswerk mit einem Defizit von 17.000 € abschloss und jetzt angefordert wurde. Das Defizit ist durch die Gemeinden Braderup, Holm und Uphusum zu tragen. Der auf die Gemeinde Braderup anfallende Anteil beträgt ca. 10.000 €.
6.2. Neubau Dorfgemeinschaftshaus
Es sind die letzten Schlussrechnungen für den Neubau Dorfgemeinschaftshaus eingegangen. Hier ist mit keiner Verschlechterung des Ergebnisses im Vergleich zu den Planungsansätzen zu rechnen.
6.3. Baugebiet Kastanienallee
Die Interessenten für Baugrundstücke sind von der Amtsverwaltung für eine Zusage angeschrieben worden. Es gibt genug Interessenten, die in Braderup bauen wollen.
7. |
Beratung über die Aufstellung der 1. Änderung des
Bebauungsplanes (B-Plan) Nr. 4 der Gemeinde Braderup
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Vor Beginn der Beratung des Tagesordnungspunktes erklären Gemeindevertreterin Elke Dallüge und Gemeindevertreter Volker Petersen ihre Befangenheit und verlassen um 19:18 Uhr den Sitzungsraum. Damit verbleiben 6 stimmberechtigte Mitglieder.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 4 der Gemeinde Braderup und einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss der 1. Änderung des B-Planes Nr. 4 zu erlassen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 2
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Nein- Stimmen: 3
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Enthaltungen: 1
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Damit ist der Antrag auf Änderung des B-Planes abgelehnt.
Beratung:
Für den B-Plan Nr. 4 der Gemeinde Braderup ist ein Antrag auf Änderung der Baugrenzen und eine Reduzierung des Grünstreifens beim Bauausschussvorsitzenden eingereicht worden.
Der Antragsteller hat seine Gebäude außerhalb der Baugrenzen errichten lassen. Laut telefonischer Auskunft beim Kreis Nordfriesland – Untere Bauaufsicht - sind die Gebäude baurechtlich nicht genehmigt. Um eine Genehmigung zu erwirken, ist es erforderlich die Baugrenzen neu festzusetzen. Ebenso hat der Antragsteller die erforderliche Knickbepflanzung, die im B-Plan festgesetzt worden ist, nicht eingehalten. Er beantragt deshalb auch eine Reduzierung des Grünstreifens von 4,00 m auf 3,00 m. Allerdings ist der Streifen im B-Plan als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt, was bedeutet, dass entsprechende Ausgleichsfläche geschaffen werden muss.
Es erfolgt eine etwas längere Diskussion über die Sachlage in dieser Angelegenheit. Hier werden anschließend kurze Statements von einzelnen Gemeindevertretern zu ihrer Entscheidungsfindung vorgetragen. Schlussendlich wird mit oben angeführten Abstimmungsergebnis der Antrag auf Änderung der Baugrenzen abgelehnt.
Nach Beratung und Beschlussfassung werden die Gemeindevertreterin Elke Dallüge und Gemeindevertreter Volker Petersen von dem Ergebnis unterrichtet.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 3
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zur Kenntnis an:
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8. |
Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses
zur Aufstellung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 1 (Stichelwang)
der Gemeinde Braderup
- Aufhebungsbeschluss |
Beschluss:
1. Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 28.07.2015 gefasste Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 1 der Gemeinde Braderup mit dem Planungsziel „Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Holzhauses“ wird aufgehoben.
2. Der Aufhebungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertretung: 9
Davon anwesend: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter*innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beratung:
Mit der Aufstellung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 1 wurde das Planungsziel verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Holzhauses im Stichelwang zu schaffen. Nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss wurde die Baugenehmigung für das Holzhaus erteilt. Weitere Verfahrensschritte wurden nicht durchgeführt. Da die Gemeinde den Ursprungsplan (B-Plan Nr. 1) aufheben möchte, wird das für die Aufstellung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 1 eingeleitete Bauleitverfahren eingestellt.
Wortmeldungen erfolgen nicht.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 3
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zur Kenntnis an:
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9. |
Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des B-Planes Nr.
1 der Gemeinde Braderup
- Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des B-Planes Nr. 1 |
Beschluss:
1. Der Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Braderup für das Gebiet: „südlich der Süderstraße, sowie westlich und östlich der Straße Stichelwang“ wird aufgehoben.
2. Der Aufstellungsbeschluss über die Aufhebung des B-Planes ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).
3. Der Aufhebungsbeschluss ist zu begründen. Teil der Begründung ist der Umweltbericht (§1 Abs. 8 i.V.m. § 2a Satz 3). Die Verfahrensschritte, die für die Aufstellung eines Bebauungsplanes gelten, sind auch bei der Aufhebung zu beachten. Der aufzuhebende Bebauungsplan mit Begründung sollte als Anlage beigefügt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertretung: 9
davon anwesend: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkungen:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter*innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beratung:
Der seit dem 31.05.1978 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Braderup regelt die Bebauungsmöglichkeiten im Gebiet südlich der Süderstraße sowie westlich und östlich der Straße Stichelwang. Im Nordwesten des B-Planes ist ein Bereich als „Bauliche Anlagen für den Gemeinbedarf (Feuerwehr und Dorfgemeinschaftshaus)“ überplant. Da in diesem Bereich eine Erweiterungsmöglichkeit der Feuerwehr und des Dorfgemeinschaftshauses aus räumlicher Sicht nicht möglich war, wurde ein Gemeindezentrum mit Feuerwehrgerätehaus am nördlichen Ortsrand der Gemeinde Braderup errichtet. Das alte Feuerwehrgeräte- und Dorfgemeinschaftshaus wurde in der Zwischenzeit veräußert und das Gebäude soll künftig als Wohnraum genutzt werden.
Da im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 1 die textlichen Festsetzungen überwiegend mit den dort errichteten baulichen Anlagen nicht übereinstimmen und der Gemeinbedarf nicht mehr gegeben ist, möchte die Gemeinde den B-Plan Nr. 1 ersatzlos aufheben.
Nach der Aufhebung ist der ausgewiesene Bereich planungsrechtlich wieder als Innenbereich gem. § 34 Baugesetzbuch (BauBG) zu beurteilen.
Gemäß § 1 Abs. 8 BauGB gelten die Vorschriften der Aufstellung von Bebauungsplänen auch für die Aufhebung. Dies bedeutet, dass auch für die Aufhebung eines B-Planes das durch das BauGB vorgegebene Verfahren durchzuführen ist.
Nach Einleitung des Aufhebungsverfahren für den B-Plan Nr. 1 soll als nächsten Schritt das Büro GRZwo aus Flensburg mit der Erarbeitung einer Aufhebungssatzung beauftragt werden. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird durchgeführt.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 3
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zur Kenntnis an:
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10. |
Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 2, 1.
Änderung der Gemeinde Braderup
- Kenntnisnahme der Ergebnisse der Immissionsgutachten zum Lärm und zum Schattenwurf |
Beschluss:
1. Die Ergebnisse der Immissionsgutachten zum Lärm und zum Schattenwurf werden zur Kenntnis genommen.
2. Die Niederschrift über diesen Beschluss einschließlich der ihm anliegenden Immissionsgutachten ist der Verfahrensakte zum B-Plan Nr. 2 wie auch der Begründung des B-Planes beizufügen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Im Rahmen der landesplanerischen Stellungnahme vom 22.12.2017 war der Hinweis ergangen, dass vor dem Hintergrund der in Änderung befindlichen Schallprognoseverfahren für Windkraftanlagen (WKA) die möglicherweise auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen betrachtet und bewertet werden sollten. In der Begründung zum Planentwurf war daraufhin argumentiert worden, dass die WKA ca. 1.200 m vom Plangebiet entfernt stehen und damit 200 m weiter entfernt als der südliche Rand der Ortslage und dass daher nicht mit Konflikten zwischen der Wohnnutzung und der Windenergie zu rechnen sei.
Der Planentwurf war mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 05.12.2018 zur öffentlichen Auslegung bestimmt worden. Im Rahmen der parallel durchgeführten Behördenbeteiligung waren die Landesbehörden mit Schreiben vom 03.01.2019 über die Durchführung des Beteiligungsverfahrens unterrichtet worden. Die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung liefen bis zum 15.02.2019. Vom Innenministerium/Landesplanung ging während der Beteiligungsfrist keine Stellungnahme ein. Das LLUR als zuständige Fachbehörde hatte aus Sicht des Immissionsschutzes keine Bedenken geäußert, so dass die Gemeinde davon ausgehen konnte, dass das Thema Windkraft-Immissionen damit hinreichend abgearbeitet war.
In der GV-Sitzung am 19.03.2019 waren die eingegangenen Stellungnahmen beraten worden und es wurde der Satzungsbeschluss gefasst.
Vier Wochen nach Satzungsbeschluss ging eine Stellungnahme der Landesplanungsbehörde ein. Dort wurde darauf hingewiesen, dass die in der Planbegründung vorliegenden generellen Angaben nicht ausreichen. Mit der Einführung der sog. LAI-Hinweise in die Genehmigungsverfahren für WKA werden neue, realistischere Berechnungsgrundlagen für die Beurteilung der Lärmimmissionen durch WKA zugrunde gelegt. Das hat zur Folge, dass i.d.R. auch innerorts die Immissionsrichtwerte erreicht und z.T. auch überschritten werden. Insofern ist für die Planung eine Grobabschätzung der örtlichen Immissionsbelastung erforderlich und ggf. zu prüfen, ob weniger belastete Alternativflächen zur Verfügung stehen.
Daraufhin wurde das Ingenieurbüro Busch beauftragt, entsprechende Lärmuntersuchungen vorzunehmen; vorsorglich sollte auch das Thema Schattenwurf mit abgearbeitet werden.
Das schalltechnische Gutachten vom 05.07.2019 wie auch die Schattenwurfprognose vom 10.07.2019, die im Amt Südtondern in der Bauabteilung eingesehen werden können, kommen zu dem Ergebnis, dass die jeweils einschlägigen Immissionsschutzbestimmungen im Plangebiet eingehalten werden. Somit stehen Belange des Immissionsschutzes der Planung des Wohnbaugebietes nicht entgegen.
Damit wiederum bestätigt sich die in der Planbegründung getroffene Aussage, dass mit Konflikten zwischen WKA- und Wohngebietsnutzung nicht zu rechnen ist. Der bereits beschlossene B-Plan erfordert daher keine Anpassungen, mit denen ggf. auf Lärmschutzerfordernisse hätte reagiert werden müssen (was einen Wiedereinstieg in das Planverfahren bedeutet hätte); auch ist die Prüfung von Alternativflächen entbehrlich (geeignete Flächen stehen, wie in der Planbegründung dargelegt, ohnehin nicht zur Verfügung).
Die fachgutachterliche Überprüfung der Immissionsthematik soll aber nachvollziehbar dokumentiert werden. Die Gemeinde kann damit nachweisen, dass sie die Immissionsproblematik (und damit auch die privaten Belange der zukünftigen Bewohner*Innen des Neubaugebietes) hinreichend gewürdigt hat.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 3
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zur Kenntnis an:
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11. |
Beratung und Beschlussfassung über die Finanzierung Um/Neubau
Kindergarten Süderlügum
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Beschluss:
Dem vorgeschlagenen Finanzierungsmodell der Darlehensrückzahlung mit dem Vorwegabzug der Gemeinde Süderlügum in Höhe von 40.000,00 Euro jährlich sowie der Aufteilung des Restbetrages auf die 7 Trägergemeinden in Form von 50 % nach Finanzkraft und 50 % nach Anzahl der Kinder wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
In mehreren Arbeitsgesprächen haben sich die Bürgermeister*in der beteiligten Gemeinden (Braderup, Ellhöft, Holm, Humptrup, Lexgaard, Süderlügum und Uphusum) über die Finanzierung des An/Neubau geeinigt. Schlussendlich wurde festgehalten, dass der Umbau über ein Darlehen finanziert wird, Darlehensnehmerin ist die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Süderlügum-Humptrup. Die jährlichen Zins- und Tilgungsleistungen werden durch die Trägergemeinden der Kirchengemeinde mit folgender Regelung erstattet:
• Gemeinde Süderlügum zahlt als ländlicher Zentralort jedes Jahr 40.000 € im Vorwegabzug.
• Der Restbetrag wird auf die sieben Trägergemeinden in Form von 50 % nach Finanzkraft und 50 % nach Anzahl der Kinder aufgeteilt.
Wortmeldungen erfolgen nicht.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 2
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zur Kenntnis an:
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12. |
Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung zur Aufstellung
eines Orts(kern)entwicklungskonzeptes zusammen mit benachbarten Gemeinden
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Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, sich an dem „Ortsentwicklungskonzept des ehemaligen Amtes Süderlügum“ zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Im Rahmen der Beschlussfassung der Gemeindevertretung Süderlügum für ein Orts(kern)entwicklungskonzept (OEK) wurde aus deren Reihen angeregt, die Umlandgemeinden an diesem Projekt zu beteiligen. In einem Gespräch mit den Bürgermeistern der umliegenden Gemeinden wurde durch die begleitende AktivRegion diese Anregung befürwortet und den beteiligten Gemeinden ein Finanzierungsmodell vorgelegt. Ein solches Projekt wird mit 75 % gefördert. Nach Abzug der Förderquote wäre die Gemeinde Braderup mit einem Kostenanteil von ca. 2.500 € beteiligt.
Ziel eines solchen Konzeptes ist, vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, die Gemeinden auch in Zukunft attraktiv und lebenswert zu erhalten. Vorteil ist ebenfalls, dass Maßnahmen, die in einem OEK aufgeführt sind und durchgeführt werden sollen, ebenfalls förderfähig sind.
Die im Rahmen der Vorstellung des Tagesordnungspunktes aufkommenden Fragen werden beantwortet.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 3
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zur Kenntnis an:
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FB 2
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13. |
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Mastes
für die Feuerwehrsirenenanlage
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Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung eines Mastes für die Feuerwehrsirenenanlage am Hauptpumpwerk in der Dorfstraße.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Durch den Verkauf des alten Dorfgemeinschaftshauses in der Süderstraße ist ein neuer Standort für die Feuerwehrsirenenanlage zu bestimmen. Mit dem Erwerber ist vereinbart worden, dass die bisherige Sirenenanlage innerhalb von 3 Jahren abgebaut wird.
Als neuer Standort wird die Aufstellung eines Mastes am Hauptpumpwerk in der Dorfstraße vorgeschlagen. Weitere Vorschläge erfolgen nicht.
Auszug
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zur Kenntnis an:
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FB 3
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14. |
Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung von
Spielgeräten am Gemeinde- und Feuerwehrgerätehaus
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Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Anschaffung von Spielgeräten am Gemeinde- und feuerwehrgerätehaus. Art und Umfang der Geräte werden in einer Sitzung des Sozialausschuss vorbereitet und zur Beschlussfassung der Gemeindevertretung vorgeschlagen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Bürgermeister Holger Lassen regt an, den Außenbereich des Dorfgemeinschaftshauses teilweise mit Spielgeräten zu versehen. Haushaltsmittel sind für das Haushaltsjahr 2020 eingeplant. Die Gemeindevertretung kommt überein, Spielgeräte im Außenbereich des Dorfgemeinschaftshauses anzuschaffen. Details sollen im Sozialausschuss vorbereitet werden.
Auszug
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zur Kenntnis an:
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FB 3
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15. |
Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung einer
Beschallungsanlage im Gemeinde- und Feuerwehrgerätehaus Braderup
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Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Anschaffung einer Beschallungsanlage für das Gemeinde- und Feuerwehrgerätehaus. Haushaltsmittel stehen für das Jahr 2020 zur Verfügung. Über Art und Umfang dieser Beschallungsanlage wird noch gesondert entschieden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Bürgermeister Holger Lassen regt an, das Dorfgemeinschaftshaus mit einer Beschallungsanlage zu versehen. Zu überlegen wäre eine mobile Anlage, die auch bei Festlichkeiten im Außenbereich benutzt werden kann. Grundsätzlich steht die Gemeindevertretung diesem Vorschlag positiv gegenüber. In der nächsten Sitzung wird auf der Grundlage von Angeboten über die Art und Weise der Ausstattung der Beschallungsanlage entschieden.
Auszug
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zur Kenntnis an:
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FB 3
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16. |
Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung von
Stuhlmobiliar im Gemeinde- und Feuerwehrgerätehaus
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Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Anschaffung von 20 zusätzlichen Stühlen für das Gemeinde- und Feuerwehrgerätehaus.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Bürgermeister Holger Lassen berichtet, dass es bei den Vermietungen immer wieder von Notständen im Bereich des Stuhlmobiliars kommt. Er regt den Ankauf von zusätzlichen Stuhlmobiliar an, um nicht immer auf das Mobiliar der Feuerwehr zurückgreifen zu müssen.
Wortmeldungen erfolgen nicht.
Auszug
zur Erledigung an:
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zur Kenntnis an:
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FB 3
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17. |
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den
Haushaltsplan 2020 der Gemeinde Braderup
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Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, für das Haushaltsjahr 2020 eine Haushaltssatzung nebst –plan zu erlassen, wonach der Gesamtbetrag der Erträge 1.392.700,00 € beträgt und der Gesamtbetrag der Aufwendungen 1.287.400,00 €. Der Ergebnisplan schließt daher mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 105.300,00 € ab. Im Finanzplan belaufen sich die Einzahlungen aus lfd. Tätigkeit auf 1.305.800,00 € und die Auszahlungen aus lfd. Tätigkeit auf 1.145.500,00 €. Bei der Investitions- und Finanzierungstätigkeit beläuft sich der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 199.900,00 € und der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 56.500,00 €. Verpflichtungsermächtigungen und Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen. Die Gesamtzahl der Stellen wird unverändert auf 1,00 festgesetzt. Auch die Hebesätze bleiben unverändert gegenüber dem Vorjahr mit 130 v.H. für die Grundsteuer A und B sowie mit 380 v.H. für die Gewerbesteuer.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Der Haushaltsentwurf 2020 ist in der Sitzung des Finanzausschusses am 03.12.2019 eingehend vorgestellt und vorberaten worden. Finanzausschussvorsitzender Ole Voges trägt im Groben die wichtigsten Einnahme- und Ausgabepositionen aus dem Haushalt sowie die geplanten Investitionen für das Jahr 2020 vor. Abschließend ist zu erwähnen, dass trotz des Neubaues des Dorfgemeinschaftshauses der Haushalt mit einem positiven Ergebnis abschließt und die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer unverändert bleiben.
Wortmeldungen erfolgen nicht.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 2
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zur Kenntnis an:
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BAD
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18. |
Anfragen und Mitteilungen
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18.1 Baugebiet Kastanienallee
Bürgermeister Holger Lassen teilt mit, dass für das Jahr 2020 der Verkauf von 4 Grundstücken eingeplant sind. Für die restlichen Grundstücke sind bereits Interessenten vorhanden.
18.2 Sonnenschirme
Für Veranstaltungen in den Sommermonaten wird die Anschaffung von Sonnenschirmen im Außenbereich vorgeschlagen.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt Bürgermeister Holger Lassen um 20:10 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Die Zuhörer*innen verlassen den Sitzungsraum.
gez. Holger Lassen gez. Joachim Wiebecke
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Bürgermeister Schriftführer
Dokumente:
Niederschrift zur 5 Sitzung der Gemeindevertretung (PDF, 200 kB)