Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 3. Sitzung
der Gemeindevertretung Braderup
am Dienstag, 19. März 2019
Sitzungsort: Gemeinde- und Feuerwehrgerätehaus Braderup, Alter Landweg 3, Braderup
Sitzungsdauer: 19:15 bis 21:04 Uhr
Anwesend sind:
Mitglied des Gremiums
|
Holger Lassen
|
Bürgermeister
|
Mitglied des Gremiums
|
Katy Krause
|
1. stellvertretende Bürgermeisterin
|
Mitglied des Gremiums
|
Ole Voges
|
2. stellvertretender Bürgermeister
|
Mitglied des Gremiums
|
Gernot Boennen
|
|
Mitglied des Gremiums
|
Elke Dallüge
|
|
Mitglied des Gremiums
|
Anders Petersen
|
|
Mitglied des Gremiums
|
Horst Petersen
|
ab 19:19 Uhr
|
Mitglied des Gremiums
|
Volker Petersen
|
Ferner:
Amt Südtondern
|
Joachim Wiebecke
|
zugleich als Schriftführer
|
Entschuldigt fehlt:
Mitglied des Gremiums
|
Oliver Jacobsen
|
Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung – durch Beschlussfassung zu TOP 2 ergänzt - eingeladen:
Öffentlicher Teil
|
|
1.
|
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
|
2.
|
Tagesordnung
|
2.a.
|
Dringlichkeitsanträge
|
2.b.
|
Beschluss über die eventuelle Nichtöffentlichkeit von
Beratungspunkten
|
3.
|
Einwohnerfragestunde
|
4.
|
Beschluss über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der
2. Sitzung vom 05.12.2018
|
5.
|
Bericht der Ausschussvorsitzenden
|
6.
|
Mitteilungen des Bürgermeisters und Bekanntgabe der in der letzten
Gemeindevertretersitzung im nicht öffentlichen Teil gefassten
Beschlüsse
|
7.
|
Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung
des B-Planes Nr. 2 der Gemeinde Braderup
a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss |
8.
|
Beratung und Beschlussfassung über die Gültigkeit der
Kommunalwahl am 06.05.2018
|
9.
|
Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt der Gemeinde
Braderup zum Verein Runder Tisch Naturschutz Nordfriesland e.V. (Lokale Aktion
Nordfriesland)
- Sitzungsvorlage - |
10.
|
Beratung und Beschlussfassung zur Neuorganisation der
Schwarzdeckenunterhaltungsmaßnahmen
- Sitzungsvorlage - |
11.
|
Beratung und Beschlussfassung über eine
Zuschussgewährung an den Sozialverband
Süderlügum
|
12.
|
Beratung und Beschlussfassung über eine Übertragung
des Gewerbesteueranteiles Bürgerwindpark an die Gemeinde Lexgaard
|
13.
|
Beratung und Beschlussfassung über eine Übertragung
des Gewerbesteueranteiles Biogasanlage an die Gemeinde Lexgaard
|
14.
|
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Benutzungs-
und Beitragsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Braderup
|
15.
|
Anfragen und Mitteilungen
|
Nicht öffentlicher Teil
|
|
16.
|
Beratung und Beschlussfassung über eine Personalangelegenheit
|
17.
|
Grundstücksangelegenheiten
|
18.
|
Auftragsvergaben
|
19.
|
Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt
|
1. |
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
|
Bürgermeister Holger Lassen eröffnet um 19:15 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die Mitglieder der Gemeindevertretung und die anwesenden Bürger sowie die Verwaltung und stellt mit 7 Mitgliedern die Beschlussfähigkeit fest.
2. 2.a. |
Tagesordnung
Dringlichkeitsanträge |
Beschluss:
Die Mitglieder der Gemeindevertretung stimmen dem Antrag auf Absetzung der beiden Tagesordnungspunkte 7 „Beratung und Beschlussfassung über die 7. Änderung des F-Planes“ und TOP 8 „Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 12“ (Gewerbefläche am Lundsackerweg) zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Änderung der Tagesordnung ist bereits in der Niederschrift berücksichtigt.
Beratung:
Bürgermeister Holger Lassen beantragt, die beiden Tagesordnungspunkte „7 „Beratung und Beschlussfassung über die 7. Änderung des F-Planes“ und TOP 8 „Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 12“ (Gewerbefläche am Lundsackerweg) von der Tagesordnung abzusetzen, da das Planungsbüro die Unterlagen noch nicht vollständig aufbereitet hat.
2.b. |
Beschluss über die eventuelle Nichtöffentlichkeit von
Beratungspunkten
|
Beschluss:
Die Tagesordnungspunkte 1 – 15 werden im öffentlichen Teil, die Tagesordnungspunkte 16 – 19 im nicht öffentlichen Teil behandelt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3. | Einwohnerfragestunde
|
3.1 Altes Dorfgemeinschaftshaus
Von einem Einwohner wird die Frage nach der zukünftigen Verwendung des alten Dorfgemeinschaftshauses gestellt. Hintergrund ist die Befürchtung der Umwandlung des Grundstückes durch das Vorhandensein von 2 großen Garagenflächen in eine KFZ-Werkstatt. In einem solchen Fall wäre mit einer Lärmbelästigung der übrigen Anwohner zu rechnen. Er würde es begrüßen, dieses Grundstück in kommunaler Hand zu belassen.
Bürgermeister Lassen antwortet, dass dieses Grundstück im Bebauungsplan als Fläche für ein Gemeindehaus ausgewiesen ist und daher nur als Wohngebäude zulässig ist. Als Gewerbefläche ist das Grundstück nicht ausgewiesen und damit auch nicht nutzbar. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wird über die weitere Verwendung des Grundstückes beraten.
3.2. Außenanlagen neues Dorfgemeinschaftshaus
Auf Nachfrage erklärt Bürgermeister Lassen, dass im Außenbereich des Gebäudes viel Rasenfläche mit Baumbepflanzung geplant ist, um die Unterhaltungsarbeiten so gering wie möglich zu halten. Des Weiteren ist eine Grillhütte neben dem Gebäude vorgesehen. Hierfür muss der Winter erstmal abgewartet werden, um das Fundament gießen zu können.
Gemeindevertreter Horst Petersen nimmt um 19:19 Uhr an den weiteren Beratungen teil. Damit sind 8 Mitglieder der Gemeindevertretung anwesend.
4. |
Beschluss über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der
2. Sitzung vom 05.12.2018
|
Einwendungen gegen die Niederschrift vom 05.12.2018 wurden/werden nicht erhoben. Eine Beschlussfassung ist daher entbehrlich
5. |
Bericht der Ausschussvorsitzenden
|
Wortmeldungen erfolgen nicht.
6. |
Mitteilungen des Bürgermeisters und Bekanntgabe der in der letzten
Gemeindevertretersitzung im nicht öffentlichen Teil gefassten
Beschlüsse
|
6.1 Rufbus
Die Einführung des Rufbusses ist zum 01.08.2019 geplant.
6.2 Kindergarten Süderlügum
Es wurde ein Antrag für eine Containeraufstellung auf dem Kindergartengelände in Süderlügum als Übergangslösung für den An/Neubau auf den Weg gebracht.
Finanzierungsmodelle für den An/Neubau sind im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt worden. Favorisiert wird die Variante mit einer Beteiligung der Gemeinden nach 50 % Finanzkraft und 50 % Anzahl der Kinder. Ein abschließendes Ergebnis muss noch abgewartet worden.
6.3. Hinweis Presse
Es wird festgestellt, dass der Hinweis in der Presse auf die Sitzung der Gemeindevertretung Braderup nicht vorhanden ist. Von der Verwaltung wird mitgeteilt, dass im Verteiler automatisch die Presse über alle Sitzungstermine im Amt informiert wird, aber es keinen Anspruch auf eine Veröffentlichung gibt. Bei verschiedenen Gemeinden gibt der Bürgermeister per Mail noch mal eine eigene Meldung an die Redaktion weiter.
7. |
Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung
des B-Planes Nr. 2 der Gemeinde Braderup
a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss |
Beschluss:
a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 2 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage der Sitzungsvorlage Auswertung der Stellungnahme beschlossen.
2. Das Planungsbüro GR Zwo, Flensburg, wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Satzungsbeschluss
3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des B-Plan Nr. 2 für das Gebiet „südlich des Baugebietes Am Bogen und nördlich des kleinen Stroms bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
4. Die Begründung wird gebilligt.
5. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse www.amt-suedtondern.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
6. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertretung: 9
Davon anwesend: 8 Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO war kein Mitglied der Gemeindevertretung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Mit der Aufstellung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 2 verfolgt die Gemeinde die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen eines allgemeinen Wohnbaugebietes im Bereich „südlich des Baugebietes Am Bogen und nördlich des kleinen Stroms“.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 05.03.2018 und der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss am 05.12.2018 gefasst. Die Auslegung der Planentwürfe erfolgte in der Zeit vom
15.01.2019 bis zum 15.02.2019.
Die aufgrund der durchgeführten Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen liegen vor. Zu den einzelnen Stellungnahmen werden entsprechende Abwägungsbeschlüsse in der Anlage zum Beschlussvorschlag formuliert.
Das Verfahren nach dem Baugesetzbuch ist durchgeführt und kann nunmehr mit dem Satzungsbeschluss beendet werden. Es erfolgt keine Wortmeldung.
Auszug
zur Erledigung an: FB 3 zur Kenntnis an:
8. Beratung und Beschlussfassung über die Gültigkeit der Kommunalwahl am 06.05.2018
Beschluss:
Die Kommunalwahl in der Gemeinde Braderup am 06.05.2018 wird für gültig erklärt, da keiner der unter Nummer 1 bis 3 genannten Fälle des § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) vorliegt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Der Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Braderup hat vor der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung getagt. Es wurde dabei festgestellt, dass alle Vertreterinnen und Vertreter wählbar waren, es bei der Vorbereitung der Wahl sowie bei der Wahlhandlung keine Unregelmäßigkeiten gab und die Feststellung des Wahlergebnisses nicht fehlerhaft war. Da auch von keiner Wahlberechtigten bzw. von keinem Wahlberechtigten Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl eingelegt wurde, empfiehlt der Wahlprüfungsausschuss, die Kommunalwahl vom 06.05.2018 für gültig zu erklären.
Auszug
zur Erledigung an: BAD zur Kenntnis an: Kreis NF
9. Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt der Gemeinde Braderup zum Verein Runder Tisch Naturschutz Nordfriesland e.V. (Lokale Aktion Nordfriesland)
- Sitzungsvorlage -
Beschluss:
Die Gemeinde Braderup beantragt ab 01.04.2019 die Mitgliedschaft im Verein Runder Tisch Naturschutz Nordfriesland e.V..
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
2009 verankerte der Deutsche Bundestag die Landschaftspflegeverbände als bevorzugte Umsetzungsorgane für Naturschutz und Landschaftspflege (§ 3 Bundesnaturschutzgesetz).
Vor diesem Hintergrund werden in SH Kooperationen im Naturschutz als Lokale Aktionen finanziell gefördert (Richtlinien des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume v. 12.06.2017 – V 502 – 0603.60-8).
Hauptaufgaben einer Lokalen Aktion NF-Nord und NF-Mitte wären:
a. die Umsetzung der Ziele des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000,
b. die Naturschutzberatung für landwirtschaftliche Betriebe und Kommunen,
c. die Förderung der Umweltbildung,
d. die Zusammenführung und Vernetzung unterschiedlicher Interessen hinsichtlich der genannten Zwecke.
e. Entwicklung von Konzepten zur Erhaltung schutzwürdiger, landschaftstypischer Lebensräume und ihrer Pflanzen- und Tierwelt einschließlich der Umsetzung der Schutz-, Pflege und Entwicklungsmaßnahmen unter angemessener Berücksichtigung der Belange der Landnutzer,
f. Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der Vereinssatzung.Von dem Vorhaben, sich als Lokale Aktion Nordfriesland anerkennen zu lassen, werden konkret folgende Vorteile erwartet:
• Professionalisierung der Arbeit
Es ist geplant, sich zunehmend als zentraler nichtbehördlicher Ansprechpartner für den umsetzungsorientierten Naturschutz aufzustellen. Die Lokale Aktion Nordfriesland würde sich damit als Ergänzung und Erweiterung des bestehenden Angebots begreifen. Dabei ist es keinesfalls geplant, Aufgaben beispielsweise der UNB zu übernehmen oder gar in Konkurrenz zu treten. Vielmehr ist daran gedacht, Ansprechpartner für Aufgaben zu werden, die im Kreis, den Ämtern und Kommunen oder auch bei Privatpersonen aufkommen und die bisher aufgrund fehlender Struktur und Arbeitskapazität nicht oder nicht mit der notwendigen Energie bearbeitet werden konnten. Diese aktuell nicht abgedeckte Aufgabe ist nur zu leisten, sofern hauptamtliches Personal bereitsteht.
• Förderung einer hauptamtlichen Geschäftsführung
Anerkannte Lokale Aktionen können in Schleswig-Holstein 90% ihrer Kosten für Personal und Nebenkosten gefördert bekommen. Miete, Bürokosten, Fahrtkosten usw. sind in dieser Förderung enthalten, sofern ihr Anteil 10% der Personalkosten nicht übersteigt.
• Zentrale Erreichbarkeit
Die oben beschriebene Professionalisierung soll es möglich machen, dass
Interessierten und Partnern eine verlässliche Erreichbarkeit geboten werden kann.
• Naturschutzberatung
Auch diese Aufgabe würde eine hauptamtliche Bearbeitung voraussetzen.
Organisation und Finanzierung
Entsprechend ihres Ziels, einen Interessensausgleich zwischen verschiedenen Gruppierungen zum Schutz der Natur in der Region zu gewährleisten, soll die Lokale Aktion Nordfriesland durch Repräsentanten verschiedener Interessensgruppen getragen werden.
Naturschützer, Landnutzer und Kommunen sollen gleichberechtigt repräsentiert sein.
Durch eine paritätische Besetzung des Vorstands (=Drittelparität) soll ein kooperatives Vorgehen der verschiedenen Interessensgruppen gesichert werden.
Zur Umsetzung der satzungsgemäßen Aufgaben wird hauptamtlich entsprechend qualifiziertes Personal in der Geschäftsführung notwendig sein. Aufgrund der Erfahrungen in anderen Lokalen Aktionen ist von etwa 1 vollen Stelle auszugehen. Als Qualifikation für das Personal sind sowohl gute landwirtschaftliche wie biologische Kenntnisse und ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten erforderlich.
Sitz der Lokalen Aktion kann (soll) im Naturzentrum Mittleres Nordfriesland in Bredstedt sein, in dem entsprechende Räumlichkeiten vorhanden sind.
Die Interessen der Lokalen Aktion werden durch die Koordinierungsstelle des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege in Kiel unterstützt werden.
Zur Finanzierung der Personalstelle ist beim Land Schleswig-Holstein eine Förderung zu beantragen. Sie teilt sich auf in die Personalkosten sowie Nebenkosten (Miete, Mietnebenkosten, Geschäftskosten i.S.d. Förderrichtlinie und Fahrtkosten). Für die Nebenkosten kann eine Pauschale von 10% der förderfähigen Personalkosten beantragt werden. Die Förderung wird üblicherweise für 3 Jahre gewährt.
Nach den derzeit vorliegenden Informationen übernimmt das Land 90 % der Kosten. Für die verbleibenden 10 % gibt es eine Zusage der Stiftung Naturschutz des Landes Schleswig-Holstein.
Die Gründung fand am 15.01.2019 statt. Ein Mitgliedsbeitrag von 50,00 Euro für Kommunen wurde durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Wortmeldungen erfolgen nicht.
Auszug
zur Erledigung an: BAD zur Kenntnis an:
10. Beratung und Beschlussfassung zur Neuorganisation der Schwarzdeckenunterhaltungsmaßnahmen
- Sitzungsvorlage -
Beschlussvorschlag:
Der Vertrag mit dem Kreis Nordfriesland bezüglich der Organisation der jährlichen Schwarzdeckenunterhaltungsmaßnahmen, die in der Gemeinde Braderup durchgeführt werden, soll fristgerecht gekündigt werden. Die Gemeinde Braderup spricht sich dafür aus, dass das Amt einen eigenen Tiefbautechniker für diese Aufgabe einstellt.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 1 Nein- Stimmen: 7 Enthaltungen: 0
Damit ist der Beschlussvorschlag abgelehnt.
Beratung:
Zurzeit werden die jährlichen Straßenunterhaltungsmaßnahmen der Gemeinden durch einen Mitarbeiter des Kreises organisiert und abgerechnet. Hierfür fallen für die 30 Gemeinden des Amtes Kosten in Höhe von 55.000 – 60.000 € an. Die Amtsverwaltung schlägt vor, für die Erledigung dieser Arbeiten einen eigenen Tiefbautechniker einzustellen. Die Personalkosten wären im Vergleich zum derzeitigen Aufwand nur unwesentlich höher. Es wird davon ausgegangen, dass ein solcher Mitarbeiter nur ca. 50 Prozent seiner Arbeitszeit für diese Aufgabe aufwenden muss, sodass noch für weitere Aufgaben im Fachbereich Arbeitszeit zur Verfügung stehen würde.
Nach längerer Diskussion um das Für und Wider der Neuorganisation der Schwarzdeckenunterhaltungsmaßnahmen kam eine einheitliche Befürwortung zum Vorschlag der Neuorganisation nicht zum Tragen. Es herrscht überwiegend die Meinung, kein eigenes Personal vorzuhalten, da Folgekosten wie Urlaubs- und Krankheitsvertretung nicht unerheblich wären und somit eine Erhöhung der Unterhaltungskosten zur Folge hätten.
Auszug
zur Erledigung an: FB 3 zur Kenntnis an: BAD
11. Beratung und Beschlussfassung über eine Zuschussgewährung an den Sozialverband Süderlügum
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die jährliche Zuschussgewährung an den Sozialverband Süderlügum bei 250,00 Euro pro Jahr zu belassen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Antragstellung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Einer Überlegung, den Zuschuss von 250,00 Euro zu erhöhen, wird im Wege der Gleichbehandlung nicht zugestimmt. Der Zuschuss an die Arbeiterwohlfahrt Süderlügum beträgt ebenfalls 250,00 Euro jährlich auf Antrag.
Auszug
zur Erledigung an: --- zur Kenntnis an: FB 1
12. Beratung und Beschlussfassung über eine Übertragung des Gewerbesteueranteiles Bürgerwindpark an die Gemeinde Lexgaard
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Verzicht auf einen Zerlegungsanteil des Gewerbesteuermessbetrages der Fa. Bürgerwindpark am Ochsenweg GmbH & Co KG. Der Gewebesteuermessbetrag ist zu 100 % der Gemeinde Lexgaard als Standortgemeinde zuzuweisen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Die Firma Bürgerwindpark am Ochsenweg GmbH & Co KG betreibt auf dem Gebiert der Gemeinde Lexgaard Windkraftanlagen. Der Sitz und die Postanschrift der Geschäftsführung befindet sich in der Gemeinde Braderup. Nach geltendem Recht entfällt auf die Geschäftsführungsgemeinde ein Gewerbesteueranteil von 30 %, die verbleibenden 70 % werden der Standortgemeinde zugerechnet.
Da die Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Lexgaard stehen, besteht einstimmige Übereinkunft, auf den 30 %igen Gewerbesteueranteil zu verzichten und den Gewerbesteuermessbetrag zu 100 % der Standortgemeinde Lexgaard zuzuweisen.
In der Vergangenheit hat die Gemeinde Braderup für Windkraftanlagen mit Standort auf dem Gebiet der Gemeinde Tinningstedt ebenso verfahren.
Auszug
zur Erledigung an: FB 2 zur Kenntnis an:
13. Beratung und Beschlussfassung über eine Übertragung des Gewerbesteueranteiles Biogasanlage an die Gemeinde Lexgaard
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Antrag der Gemeinde Lexgaard auf Übertragung des Gewerbesteueranteiles auf die Gemeinde Lexgaard abzulehnen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Auf dem Gebiet der Gemeinde Braderup wird eine Biogasanlage betrieben. Sitz und Postanschrift der Geschäftsführung ist ebenfalls in Braderup. Die Gemeinde Lexgaard stellt einen Antrag auf Übertragung eines Gewerbesteueranteiles von 20 % auf die Gemeinde Lexgaard, da dieser Anteil auf dem Gebiet der Gemeinde Lexgaard erwirtschaftet wird.
Diesem Antrag wird nicht entsprochen, da der Standort der Biogasanlage alleinig in Braderup ist und damit die Verarbeitung auf Braderuper Gebiet erfolgt. Sachliche Gründe für eine Übertragung des Gewerbesteueranteiles liegen nicht vor.
Auszug
zur Erledigung an: FB 2 zur Kenntnis an:
14. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Benutzungs- und Beitragsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Braderup
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass einer Benutzungs- und Entgeltordnung für das Gemeindehaus der Gemeinde Braderup, die der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Mit der Fertigstellung des Dorfgemeinschaftshauses stellt die Gemeinde Braderup den Bürgern das neue Gebäude auch für private Zwecke zur Verfügung. Hierfür ist eine besondere Benutzungs- und Entgeltordnung zu beschließen, die auf der Sitzung vorgestellt und beraten wird. Eckpunkte des Erlasses sind die Festsetzung der Gebühren. Nach kurzer Diskussion einigt man sich folgende Entgeltstaffelungen: Das Benutzungsentgelt wird für Braderuper Bürger auf 150,00 Euro pro Veranstaltung und für auswärtige Mieter auf 250,00 Euro pro Veranstaltung festgesetzt, für kürzere Veranstaltungen wie Beerdigungskaffee oder Taufen wird ein Entgelt von 50,00 Euro erhoben. Die Benutzungs-und Entgeltordnung für das Gemeindehaus Braderup ist der Niederschrift als Anlage1 beigefügt.
Auszug
zur Erledigung an: FB 3 zur Kenntnis an: FB 2
15. Anfragen und Mitteilungen
Amtsvorsteher Ingo Böhm stellt sich kurz vor und wünscht der Gemeindevertretung Braderup für die Zukunft gutes Gelingen im neuen Gebäude.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt Bürgermeister Holger Lassen um 20:18 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Die Zuhörer*innen verlassen den Sitzungsraum.
________________________________ ________________________________
Bürgermeister Schriftführer
Dokumente:Niederschrift zur Sitzung 05 - Gemeindevertretung (PDF, 183 kB)