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Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 2. Sitzung
der Gemeindevertretung Braderup
am Mittwoch, 5. Dezember 2018
Sitzungsort: Gemeindehaus, Süderstraße 11, Braderup
Sitzungsdauer: 19:03 bis 20:03 Uhr
Anwesend sind:
Mitglied des Gremiums
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Holger Lassen
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Bürgermeister
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Mitglied des Gremiums
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Katy Krause
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1. stellvertretender Bürgermeister
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Mitglied des Gremiums
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Ole Voges
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2. stellvertretender Bürgermeister
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Mitglied des Gremiums
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Oliver Jacobsen
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Mitglied des Gremiums
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Horst Petersen
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Mitglied des Gremiums
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Volker Petersen
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Ferner:
Amt Südtondern
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Joachim Wiebecke
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zugleich als Schriftführer
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Entschuldigt fehlen:
Mitglied des Gremiums
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Gernot Boennen
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Mitglied des Gremiums
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Elke Dallüge
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Mitglied des Gremiums
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Anders Petersen
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Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung eingeladen:
Öffentlicher Teil
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1.
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Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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2.
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Verpflichtung eines Gemeindevertreters
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3.
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Tagesordnung
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3.a.
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Dringlichkeitsanträge
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3.b.
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Beschluss über die eventuelle Nichtöffentlichkeit von
Beratungspunkten
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4.
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Einwohnerfragestunde
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5.
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Beschluss über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der
1. Sitzung vom 18.06.2018
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6.
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Bericht der Ausschussvorsitzenden
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7.
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Mitteilungen des Bürgermeisters und Bekanntgabe der in der letzten
Gemeindevertretersitzung im nicht öffentlichen Teil gefassten
Beschlüsse
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8.
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Beratung und Beschlussfassung über die 7. Änderung
des F-Planes der Gemeinde Braderup (Gewerbefläche am
Lundsackerweg)
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
9.
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Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des B-Planes Nr. 12
der Gemeinde Braderup (Gewerbegebiet am Lundsacker Weg)
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
10.
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Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung
des B-Planes Nr. 2 der Gemeinde Braderup
- Änderung der Planzeichnung - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
11.
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Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2017
einschließlich der Genehmigung der
Haushaltsüberschreitungen
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12.
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Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den
Haushaltsplan 2019
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13.
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Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der
Hauptsatzung
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14.
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Beratung und Beschlussfassung über die 2. Nachtragssatzung zur
Satzung über die Erhebung von Abgaben für die
zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Braderup
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15.
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Beratung und Beschlussfassung über die Gültigkeit der
Kommunalwahl am 06.05.2018
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16.
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Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum
Klimabündnis
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17.
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Beratung und Beschlussfassung einer Resolution zur Errichtung des 5.
Bauabschnittes der 380-KV Westküstenleitung als Erdkabel
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18.
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Anfragen und Mitteilungen
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Nicht öffentlicher Teil
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19.
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Beauftragung eines Planungsbüros für B-Plan Nr. 2
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20.
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Grundstücksangelegenheiten
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21.
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Auftragsvergaben
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22.
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Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt
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1. |
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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Bürgermeister Holger Lassen eröffnet um 19:03 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die Mitglieder der Gemeindevertretung und die übrigen Anwesenden sowie die Verwaltung und stellt mit 6 Mitgliedern die Beschlussfähigkeit fest.
2. |
Verpflichtung eines Gemeindevertreters
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Wegen Abwesenheit des Gemeindevertreters Gernot Boennen wird die Verpflichtung auf die nächste Sitzung verschoben.
3. 3.a. |
Tagesordnung
Dringlichkeitsanträge |
Dringlichkeitsanträge wurden/werden nicht gestellt.
3.b. |
Beschluss über die eventuelle Nichtöffentlichkeit von
Beratungspunkten
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Beschluss:
Die Tagesordnungspunkte 1 – 18 werden im öffentlichen Teil, die Tagesordnungspunkte 19 - 20 im nicht öffentlichen Teil behandelt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Der von der Verwaltung in Abstimmung mit dem Bürgermeister vorgeschlagenen Tagesordnung wird gefolgt.
4. | Einwohnerfragestunde
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4.1. Straßenbeleuchtung
Auf Nachfrage erklärt Bürgermeister Holger Lassen, dass die Probleme bei der Straßenbeleuchtung zwischenzeitlich behoben sind.
5. |
Beschluss über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der
1. Sitzung vom 18.06.2018
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Einwendungen gegen die Niederschrift vom 18.06.2018 wurden/werden nicht erhoben. Eine Beschlussfassung ist daher entbehrlich.
6. |
Bericht der Ausschussvorsitzenden
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6.1. Finanzausschuss
Der Vorsitzende Ole Voges erklärt, dass die Themen des Finanzausschusses Bestandteil der heutigen Sitzung sind.
6.1. Sozialausschuss
Die Vorsitzende Katy Krause erklärt, dass der Ausschuss in seiner Sitzung am 29.10.2018 die Planung des Laternelaufens am 07.11.2018 zum Thema hatte. Das Laternelaufen war wieder gut besucht und ist gut angekommen.
7. |
Mitteilungen des Bürgermeisters und Bekanntgabe der in der letzten
Gemeindevertretersitzung im nicht öffentlichen Teil gefassten
Beschlüsse
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7.1. Neubau Kindergarten Süderlügum
Bürgermeister Holger Lassen erklärt, dass in Sachen Planung und Finanzierung des Kindergartenneubaues Süderlügum momentan nichts Neues zu berichten ist. Es wird eine Besprechung mit allen Beteiligten zur Umsetzung der Ziele noch in diesem Jahr im Amt Südtondern stattfinden.
8. |
Beratung und Beschlussfassung über die 7. Änderung
des F-Planes der Gemeinde Braderup (Gewerbefläche am
Lundsackerweg)
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschluss:
1. Der Entwurf der 7. Änderung des F-Planes der Gemeinde Braderup für das Gebiet „südlich des Lundsacker Weges, östlich der B 5 und nördlich des Dreiharder Gotteskoogstromes“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertretung: 9
Davon anwesend: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Die Gemeinde Braderup möchte am südöstlichen Ortsrand ein Gewerbegebiet in einer Größe von ca. 2 ha ausweisen. Das vorgesehene Gebiet ist im gültigen F-Plan der Gemeinde Braderup noch als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist die Aufstellung der 7. Änderung des F-Planes und des im Parallelverfahren aufzustellenden B-Planes Nr. 12 erforderlich.
Die Firma P&J Windpower ApS, ein Anbieter von gebrauchten WEA, hat bereits Bedarf an
gewerblichem Bauland angemeldet. Neben einem zweiten Standort in Dänemark, liefert das
Unternehmen von Braderup aus WEA sowie Ersatzteile für selbige.
Seit 1999 beschäftigt sich das Unternehmen mit Ankauf, Verkauf, technischer Beratung, Demontage,Transport, Aufbau und Inbetriebnahme von gebrauchten WEA und hat in dieser Zeit bereits mehr als 500 Anlagen abgebaut. Im Unternehmen sind aktuell vier Mitarbeiter beschäftigt. Die Verwaltung des Unternehmens sitzt im Lundsacker Weg 10 b in Braderup. Die Zwischenlagerung der Einzelteile abgebauter WEA und Ersatzteile erfolgt derzeit auf dem Grundstück des Geschäftsführers im Lundsacker Weg 12, ca. 140 m vom Verwaltungsgebäude entfernt. Hier befinden sich ausreichend freie und leicht zugängliche Flächen, die bisher das problemlose Anliefern und Abholen der Teile ermöglichte.
Da sich aber die Lagerflächen im Außenbereich befinden und die zwischengelagerten Teile keinem landwirtschaftlichen Betrieb dienen, ist die Lagerung der Ersatzteile in diesem Bereich unzulässig und soll in das neue Gewerbegebiet verlagert werden. Dieses löst ein Planungserfordernis aus, das zur Aufstellung der 7. Änderung des F-Planes und im Parallelverfahren die Aufstellung des B-Planes Nr. 12 führt.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist abgeschlossen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerbeteiligung) wurde durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen und der Entwurf des Planes mit der Begründung werden von Frau Rossow vom Planungsbüro effplan Brunk & Ohmsen, Jübek, eingehend erläutert.
Auszug
zur Erledigung an: FB 3 zur Kenntnis an: ---
9. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des B-Planes Nr. 12 der Gemeinde Braderup (Gewerbegebiet am Lundsacker Weg)
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschluss:
1. Der Entwurf des B-Planes Nr. 12 der Gemeinde Braderup für das Gebiet „südlich des Lundsacker Weges, östlich der B 5 und nördlich des Dreiharder Gotteskoogstromes“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertretung: 9
Davon anwesend: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen:0
Stimmenthaltungen:0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beratung:
Der Sachverhalt entspricht dem der Sitzungsvorlagen für die 7. Änderung des F-Planes der Gemeinde Braderup.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.12 erfolgt im Parallelverfahren mit der Aufstellung der 7. Änderung des F-Planes.
Auszug
zur Erledigung an: FB 3 zur Kenntnis an: ---
10. Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung des B-Planes Nr. 2 der Gemeinde Braderup
- Änderung der Planbezeichnung
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Gemeindevertreter Oliver Jacobsen verlässt wegen Befangenheit um 19:10 Uhr den Sitzungsraum.
Beschluss:
1. Das mit Beschluss vom 05.03.2018 eingeleitete Verfahren zur Aufstellung des B-Planes Nr. 14 für das Gebiet „südlich des Baugebietes Am Bogen und nördlich des kleinen Stroms“ wird fortgeführt unter der neuen Planbezeichnung „1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für den Teilbereich südlich des Baugebietes Am Bogen und nördlich des kleinen Stroms“.
Der Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 2 der Gemeinde Braderup und die
Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
3. Das Planverfahren wird gem. § 13a/b BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und
§ 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der
Mitglieder der Gemeindevertretung: 9Davon anwesend: 5Ja-Stimmen: 5Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Gemeindevertreter Oliver Jacobsen von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; Gemeindevertreter Oliver Jacobsen war weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend und wurde bei der Zahl der anwesenden Mitglieder nicht mitgezählt.
Beratung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Braderup hatte am 05.03.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet „südlich des Baugebietes Am Bogen und nördlich des kleinen Stroms“ beschlossen. Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass das vorgesehene Plangebiet innerhalb des Plangeltungsbereichs des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 2 liegt (dort als Grünfläche festgesetzt). Daher ist es sinnvoller, für das Plangebiet nicht einen eigenen, neuen B-Plan aufzustellen, sondern für den betroffenen Teilbereich des bestehenden B-Planes eine Änderung vorzunehmen. Das Planverfahren wird somit unter der neuen Planbezeichnung „1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für den Teilbereich südlich des Baugebietes Am Bogen und nördlich des kleinen Stroms“ fortgeführt. In der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung (siehe hierzu nachstehenden Absatz) ist auf diesen Sachverhalt hinzuweisen.
Zwischenzeitlich wurde der Planentwurf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Planbegründung, ausgearbeitet. Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss kann die Gemeindevertretung nunmehr den Planentwurf in das Beteiligungsverfahren geben: Der Planentwurf wird nach vorheriger Bekanntmachung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt; zeitgleich werden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Nach Beschlussfassung wird Gemeindevertreter Oliver Jacobsen von dem Ergebnis unterrichtet.
Auszug
zur Erledigung an: FB 3 zur Kenntnis an: ---
11. Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2017 einschließlich der Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschießt
a) den vorgelegten Jahresabschluss 2017 anzuerkennen und den Jahresüberschuss von 406.477,13 € der Ergebnisrücklage zuzuführen sowie
b) die in 2017 entstandenen Haushaltsüberschreitungen von zusammen 114.034,13 € zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Der Jahresabschluss 2017 wurde in der Sitzung des Finanzausschusses am 13.09.2018 ausgiebig erläutert und der Gemeindevertretung einstimmig empfohlen, diesen in der vorliegenden Form anzuerkennen.
Die Ergebnisrechnung 2017 schließt mit einem Jahresüberschuss von 406.477,13 € ab, gegenüber der Planung mit 146.200,00 € Überschuss eine deutliche Verbesserung. Hauptgründe für diese positive Entwicklung sind Mehrerträge u.a. bei der Gewerbesteuer in Höhe von 225.604,24 €, bei der Veräußerung von 4 Baugrundstücken B-Plan 6 in Höhe von 28.179,32 € sowie Ausschüttungen durch die Beteiligung an der SH-Netz AG und am Windpark von zusammen 36.761,21 €. Weitere Mehrerträge haben sich u.a. beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Höhe von 15.154,00 €, der Erstattung von Kindergartenbeiträgen aus 2016 in Höhe von 8.756,63 € sowie bei den Konzessionsabgaben Strom und Gas in Höhe von 6.236,36 €.
Bei den Aufwendungen ergeben sich gegenüber der Planung Mehraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage in Höhe von 39.590,00 €, bei den Kindergarten-/Krippenbeiträgen in Höhe von 11.830,06 €, bei den Kapitalertragssteuern durch die höhere Ausschüttung der SH-Netz AG in Höhe von 4.654,19 €, durch die Zuführung an den Sonderposten Gebührenausgleich Schmutzwasser in Höhe von 4.646,63 €, bei den Abschreibungen im Bereich der Straßenbeleuchtung von 4.041,50, sowie durch die Zuführung zur Finanzausgleichsrückstellung in Höhe von 30.000,00 €. Des Weiteren ist beim Verkauf von 4 Baugrundstückes im B-Plan 9 ein Verlust in Höhe von 15.184,66 € ausgewiesen. Kosteneinsparungen haben sich u.a. bei den Planungskosten in Höhe von 16.811,53 €, bei der Unterhaltung im Bereich Schmutzwasser von 6.448,24 € sowie bei den Unterhaltung der Gemeindestraßen in Höhe von 5.095,35 € ergeben.
Die Finanzrechnung ergibt eine Erhöhung der Geldbestände um 281.781,54 €, geplant war eine Verminderung um 977.800 €, gegenüber der Planung somit eine Verbesserung um 1.259.581,54 €. Die Verbesserung der Finanzmittel resultiert zum einen daraus, dass aus dem in 2017 mit 950.000,00 € geplanten Neubau des Dorfgemeinschaftshauses bis zum Jahresende nur 213.431,77 € fällig wurden. Des Weiteren wurde der mit 70.000 € veranschlagte Grunderwerb für das Gewerbegebiet nicht durchgeführt. Außerplanmäßig erfolgten dagegen der Ausbau/LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung mit Gesamtkosten von 41.944,55 €. Aufgrund der großen Nachfrage an Bauplätzen wurden statt der geplanten 2 insgesamt 8 Baugrundstücke veräußert. Dies führte zu zusätzlichen Einzahlungen in Höhe von insgesamt 196.687,00 €. Die bereinigten Geldbestände der Gemeinde Braderup erhöhen sich zum 31.12.2017 auf 1.514.179,62 €.
Zur Bilanz 2017 ist festzustellen, dass sich das Anlagevermögen um 114.475,54 € (gebuchte Abschreibungen und Grundstücksverkäufe als Abgang sowie durch die Investitionen als Zugang) auf 3.528.319,14 € erhöht. Das Umlaufvermögen erhöht sich um 293.912,95 € auf 1.550.322,33 €, wobei der größte Posten auf die vorgenannten liquiden Mittel in Höhe von 1.514.179,62 € entfällt. Die Bilanzsumme erhöht sich von 4.788.927,56 € auf 5.191.115,46 €.
Das Eigenkapital erhöht sich durch den Jahresüberschuss von 406.477,13 € auf 3.430.152,88 €. Die Eigenkapitalquote steigt von 63,0 v.H. auf 66,0 v.H.. Daneben ist festzustellen, dass die Gemeinde Braderup nach wie vor schuldenfrei ist.
Die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 114.034,13 € setzen sich wie folgt zusammen:
Produktsachkonto:
111012.5471000 – Verlust Verkauf Baugrundstücke 15.184,66 €
126002.5261000 – Dienst- und Schutzkleidung Feuerwehr 2.241,48 €
365003.5458000 – Kindergarten-/Krippenbeiträge 2.623,43 €
531000.5472000 – Wertveränderung Beteiligung SH-Netz 3.041,50 €
538001.5498000 – Zuführung Sonderposten Schmutzwasser 4.646,63 €
541003.0450000 – Ausbau/LED-Umrüstung Straßenbeleuchtung 41.944,55 €
541003.5711040 – Abschreibung Straßenbeleuchtung 4.041,50 €
573009.0700000 – Kauf Bauhof-Anhänger 1.760,29 €
573009.5251000 – Fahrzeughaltung Bauhof 1.902,58 €
612000.5495000 – Zuführung zur Finanzausgleichsrückstellung 30.000,00 €
Die Deckung war insbesondere durch Einsparungen bei anderen Produktsachkonten sowie höheren Erträgen bzw. Einzahlungen jederzeit gewährleistet.
Auszug
zur Erledigung an: FB 2--- zur Kenntnis an:
12. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2019
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, für das Haushaltsjahr 2019 eine Haushaltssatzung nebst –plan zu erlassen, wonach sich der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.570.700 €, der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.492.000 € beläuft und der Ergebnisplan mit einem Überschuss von 78.100 € abschließt. Im Finanzplan belaufen sich den Einzahlungen aus lfd. Tätigkeit auf 1.353.900 €, die Auszahlungen auf 1.337.800 €. Bei der Investitions- und Finanzierungstätigkeit beläuft sich der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.296.000 € und der Auszahlungen auf 1.490.000 €. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird auf 1.200.000 € festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen. Der Stellenplan bleibt unverändert. Auch die Hebesätze bleiben unverändert gegenüber dem Vorjahr mit 130 v.H. für die Grundsteuer A und B sowie mit 380 v.H. für die Gewerbesteuer.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Der Finanzausschussvorsitzende Ole Voges erläutert den vorgelegten Haushaltsplan für 2019. Dieser ist eingehend im Finanzausschuss am 22.11.2018 vorgestellt und beraten worden. Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht. Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig der Gemeindevertretung, den vorgelegten Haushaltsplan nebst Haushaltssatzung zu beschließen.
Auszug
zur Erledigung an: FB 2 zur Kenntnis an: ---
13. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Hauptsatzung
Beschluss:
Die im Entwurf vorliegende Hauptsatzung, die als Anlage 1 dem Original der Niederschrift beigefügt ist, wird beschlossen. Die im Entwurf gestrichenen Stellen entfallen. Die Adresse der Bekanntmachungstafel am Dorfgemeinschaftshauses im § 9 Veröffentlichungen lautet: Alter Landweg 3, 25923 Braderup.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Die im Entwurf vorliegende Satzung wird erläutert. Das Innenministerium hat aufgrund von Änderungen im Kommunalverfassungsrecht eine überarbeitete Mustersatzung für Kommunen und Zweckverbände herausgegeben. Die für die Kommunen betreffenden Änderungen sind in diesem Entwurf eingearbeitet worden. Hierbei handelt es sich großenteils um geringfügige inhaltliche und rhetorische Änderungen; die Wertgrenzen sind aus der bisherigen Satzung übernommen worden. Als hauptsächliche Änderungspunkte sind die Aufnahme und Einbindung der Gleichstellungsbeauftragten und die Möglichkeit der Wählbarkeit von bürgerlichen Mitgliedern in die Ausschüsse zu erwähnen. Die im Entwurf gestrichenen Stellen entfallen. Die Adresse der Bekanntmachungstafel im § 9 Veröffentlichungen lautet: Alter Landweg 3, 25923 Braderup.
Auszug
zur Erledigung an: BAD zur Kenntnis an: ---
14. Beratung und Beschlussfassung über die 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Braderup
Beschluss:
Die im Entwurf vorliegende 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Braderup, die als Anlage 2 dem Original der Niederschrift beigefügt ist, wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Die im Entwurf vorliegende 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Braderup wird erläutert, in der die Zusatzgebühr für die Schmutzwassereinleitung je m³ von 2,00 Euro auf 1,60 Euro gesenkt wird. Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht.
Auszug
zur Erledigung an: FB 2 zur Kenntnis an: ---
15. Beratung und Beschlussfassung über die Gültigkeit der Kommunalwahl am 06.05.2018
Es erfolgt keine Beschlussfassung, da eine Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses aufgrund von Beschlussunfähigkeit nicht vorliegt.
16. Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum Klimabündnis
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Braderup beschließt, dem Klimabündnis des Kreises Nordfriesland beizutreten und innerhalb dieses Netzwerkes im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten unterstützend zu wirken.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Der Klimawandel wird in den nächsten Jahrzehnten weltweit ernstzunehmende ökologische,
soziale und wirtschaftliche Auswirkungen haben und die Lebensgrundlage vieler Menschen
bedrohen. Aufgrund seiner natürlichen Gegebenheiten ist der Kreis Nordfriesland besonders
vom Klimawandel betroffen. Der Anstieg des Meeresspiegels und die damit einhergehende
Veränderung des Wattenmeeres und die Sicherheit der Deiche, sowie das vermehrte
Auftreten von extremen Wetterereignissen gefährden Nordfriesland.
Dem vom Menschen verursachten Klimawandel und seinen Auswirkungen kann nur
gemeinsam entgegenwirkt werden, somit ist Klimaschutz eine gesamtgesellschaftliche
Aufgabe, die das Mitwirken aller Akteure aus den unterschiedlichsten Bereichen erfordert.
Daher hat der Kreis Nordfriesland das regionale Klimabündnis Nordfriesland im März 2018
ins Leben gerufen. Das Klimabündnis Nordfriesland ist ein einmaliger Zusammenschluss von
Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und kreisangehörigen
Städten und Gemeinden.
Das Hauptziel des Klimabündnisses ist die Vernetzung, Unterstützung, Mobilisierung und
Beratung von regionalen Bündnispartnern. Dabei stellt das Klimabündnis eine Plattform für
den Wissenstransfer dar.
Durch den Beitritt zum Klimabündnis Nordfriesland bekennt sich die Gemeinde Braderup aktiv zum Klimaschutz und wird im Rahmen der für sie bestehenden Möglichkeiten die Ziele des Klimabündnisses Nordfriesland unterstützen. Die Gemeinde Braderup profitiert durch den Erfahrungsaustausch mit anderen Bündnispartnern, die sich ebenfalls aktiv zum Klimaschutz bekennen, sowie durch Informations- und Beratungsangebote zu den Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit.
Der Beitritt und die Teilnahme am Klimabündnis Nordfriesland sind kostenlos.
Auszug
zur Erledigung an: BAD zur Kenntnis an: ---
17. Beratung und Beschlussfassung einer Resolution zur Errichtung des 5. Bauabschnittes der 380-KV Westküstenleitung als Erdkabel
Beschluss:
Die Beteiligung an der Resolution zur Errichtung des 5. Bauabschnittes der 380kV-Westküstenleitung als Erdkabel wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
In der letzten Bürgermeister_innenrunde wurde insbesondere von der Gemeinde Humptrup die Betroffenheit der Einwohner_innen deutlich gemacht, wenn eine Trassenführung westlich der Bundesstraße 5 erfolgt. Daher wird auch seitens der Gemeinde Humptrup die neu gegründete Bürgerinitiative unterstützt, die eine Erdverkabelung fordert.
In der sich anschließenden Diskussion werden von anderen evtl. betroffenen Gemeinden ähnliche Forderungen erhoben. Die Vertreter_innen der Gemeinden verständigen sich darauf, sich der Resolution des Kreistages zur Erdverkabelung anzuschließen.
Der Kreis Nordfriesland hat ein Antwortschreiben des Ministers für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) erhalten, das der Verwaltung vorliegt. Hierin sagt Minister Albrecht seine Unterstützung zu und hat die Forderung nach gesetzlicher Festlegung des 5. Abschnitts der Westküstenleitung als Erdkabelpilotprojekt gegenüber dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie unterstützt.
Die Resolution wird wie folgt abgefasst:
Die 30 Gemeinden des Amtes Südtondern, einschließlich der Stadt Niebüll, sind davon überzeugt, dass alle derzeit denkbaren Trassen für den Bau einer 380 kV Freileitung von Niebüll bis zur dänischen Grenze nicht ausreichend konfliktarm sind. Sie sehen sich in dieser Auffassung durch die Ergebnisse der aktuellen Raumwiderstandsanalyse bestätigt und halten es daher für erforderlich, den 5. Bauabschnitt der Westküstenleitung, soweit zur Konfliktvermeidung notwendig, als Erdkabel zu errichten.
Die 30 Gemeinden fordern:
vom Bund,
im Netzentwicklungsplan den 5. Bauabschnitt als Pilotprojekt zur Erprobung von Erdkabel im 380 kV-Drehstromnetz zu prüfen und eine entsprechende Gesetzesänderung hinsichtlich des Bundesbedarfsplangesetzes vorzunehmen. Sofern dies nach den derzeitigen Kriterien für Pilotprojekte nicht möglich ist, die rechtlichen Voraussetzungen für die Verwirklichung des 5. Bauabschnittes als Erdkabel zu schaffen. Dabei muss für ein Staatsgrenzen überschreitendes „Vorhaben von gemeinsamem (europäischen) Interesse (PCI)“ die auf dänischer Seite zugesagte Prüfung einer Erdkabelvariante bindende Wirkung für den direkt anschließenden Leitungsabschnitt südlich der Grenze entfalten.
vom Energiewendeministerium des Landes Schleswig-Holstein,
die Forderung der Gemeinden zur Realisierung als Erdkabel gegenüber dem Bund zu unterstützen und sich mit den dänischen Stellen abzustimmen.
von TenneT,
bei der weiteren Planung eine mögliche Erdverkabelung und dadurch ggf. auch einen anderen Trassenverlauf zu berücksichtigen und, die Raumwiderstandsanalyse anzupassen und
vom Land sowie von TenneT,
die Anpassung der mit ihnen geschlossenen Realisierungsvereinbarung und die Ergänzung des Dialogverfahrens, das ohne Verzögerung fortgeführt werden soll, um eine Erdkabelvariante.
Die vorstehenden Forderungen sind den jeweiligen Adressaten, einschl. Begründung zu übermitteln.
Begründung:
Die für eine Freileitung nach aktueller Raumwiderstandsanalyse infrage kommenden Trassen führen zu hohen, wahrscheinlich nicht auflösbaren Betroffenheiten hinsichtlich:
• des Schutzgutes Mensch, weil Trassen bis unter 200 m an Siedlungen entlang führen
• und des Schutzgutes Natur, weil auf den westlichen Trassen auf großer Länge ein neu geschaffenes Landschaftsschutzgebiet durchquert wird und auf den anderen Trassen FFH-, Vogelschutz- und Naturschutzgebiete betroffen sind.
Die technische Weiterentwicklung gegenüber dem Diskussionsstand 2013 (Start des Dialogverfahrens für die Bauabschnitte 1 bis 4), macht es heute möglich, Abschnitte der 380 kV-Leitung als Erdkabel zu errichten - siehe Teilabschnitte der Ostküstenleitung.
Der 5. Bauabschnitt stellt einen Lückenschluss zum dänischen Netz dar und schafft bei Esbjerg mit einer Verbindung zur Mittelachse eine Ringleitung. Durch den Ringschluss, im Gegensatz zu einer Stichleitung, werden zusätzlich technische Risiken eines Erdkabelabschnittes gemindert.
Mit der Anpassung des Bundesbedarfsplangesetzes in 2015 wurde für Pilotprojekte die Möglichkeit der Erdverkabelung von 380 kV Drehstromnetzen zur Erprobung eröffnet (siehe auch hier die Ostküstenleitung).
Auf der dänischen Seite, das heißt in der direkten Fortsetzung des 5. Bauabschnittes bis Endrup (DK), gibt es ebenfalls eine Befassung/Prüfung von Erdverkabelung. Am 16.8.2018 hat der zuständige Minister, Lars Chr. Lilleholt, mitgeteilt, dass er alles tun will um so viel wie möglich Kabel in die Erde einzugraben und er den staatlichen Netzbetreiber Energinet, beauftragt hat technisch zu untersuchen, in welchem Umfang das möglich ist.
Es liegt zwingend auf der Hand, dass bei einem grenzüberschreitenden Vorhaben von gemeinsamen europäischen Interesse südlich der Grenze die gleichen Maßstäbe anzulegen sind, die direkt angrenzend nördlich der Grenze zum Schutz der Menschen, ihrer Gesundheit und wirtschaftlichen Interessen sowie der Natur und des Landschaftsbildes zur Anwendung kommen.
Auszug
zur Erledigung an: BAD zur Kenntnis an: ---
18. Anfragen und Mitteilungen
Bürgermeister Holger Lassen teilt mit, dass die Einweihung des neuen Dorfgemeinschaftshauses am 26.01.2019 stattfinden wird. Weitere Information zu der Ausgestaltung des Tages werden noch gesondert bekanntgegeben.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt Bürgermeister Holger Lassen um 19:45 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Die Zuhörer/innen verlassen den Sitzungsraum.
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Bürgermeister Schriftführer
Dokumente:Niederschrift zur Sitzung 05 - Gemeindevertretung (PDF, 274 kB)