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Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 5. Sitzung
des Finanzausschusses Stadum
am Dienstag, 21. Juli 2020
Sitzungsort: Feuerwehrgerätehaus, Raiffeisenstr. 5, Stadum
Sitzungsdauer: 20:00 bis 21:46 Uhr
Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender
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Carsten-Christian Brodersen
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Mitglied des Gremiums
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Christa Iwersen
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Mitglied des Gremiums
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Sabine Schirduan
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Mitglied des Gremiums
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Ingo Storm
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Gemeindevertreter
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Kai Jessen
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Als Vertreter für Ariane Thomsen
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Ferner:
Bürgermeister
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Bernhard Rensink
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Gemeindevertreter
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Knut Trappe
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Schriftführer
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Michael Bruch
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Entschuldigt fehlt:
Mitglied des Gremiums
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Ariane Thomsen
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Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung – durch Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 2 ergänzt - eingeladen:
Öffentlicher Teil -
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1.
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Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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2.
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Tagesordnung
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2.a.
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Dringlichkeitsanträge
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2.b.
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Beschluss über die eventuelle Nichtöffentlichkeit von
Beratungspunkten
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3.
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Einwohnerfragestunde
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4.
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Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom
28.11.2019
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5.
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Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung von
Haushaltsüberschreitungen in der Gemeinde Stadum im Haushaltsjahr
2019 gemäß § 95d Gemeindeordnung
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6.
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Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019 sowie
Umgang mit dem Jahresüberschuss 2019
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7.
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Anfragen und Mitteilungen
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Nicht öffentlicher Teil -
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8.
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Beratung und Beschlussfassung zu Grundstücksangelegenheiten
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9.
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Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt
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1. |
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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Ausschussvorsitzender Carsten-Christian Brodersen begrüßt die Erschienenen und stellt fest, dass die Versammlung beschlussfähig ist.
2. 2.a. |
Tagesordnung
Dringlichkeitsanträge |
Beschluss:
Die Tagesordnung wird um die Tagesordnungspunkte 7. – Anfragen und Mitteilungen – und 9. – Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt- ergänzt. Der bisherige Tagesordnungspunkt 7. wird dadurch 8.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Es wird der Antrag gestellt, die Tagesordnung um die Tagesordnungspunkte 7. – Anfragen und Mitteilungen – und 9. – Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt- zu ergänzen. Der bisherige Tagesordnungspunkt 7. wird dadurch 8. Die ergänzte Tagesordnung ist bereits in dieser Niederschrift wiedergegeben.
2.b. |
Beschluss über die eventuelle Nichtöffentlichkeit von
Beratungspunkten &acir
c;
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Beschluss:
Die Tagesordnungspunkte 8. und 9. werden nicht öffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung vorliegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Es wird der Antrag gestellt, die Tagesordnungspunkte 8. und 9. nicht öffentlich zu beraten.
3. |
Einwohnerfragestunde
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Es erfolgen keine Wortmeldungen.
4. |
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom
28.11.2019
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Die Niederschrift über die Sitzung vom 28.11.2019 ist dem Ausschuss zugegangen.
Es erfolgen keine Einwände.
5. |
Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung von
Haushaltsüberschreitungen in der Gemeinde Stadum im Haushaltsjahr
2019 gemäß § 95d
Gemeindeordnung
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Beschlussempfehlung:
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, die im Haushaltsjahr 2019 entstandenen, noch nicht genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 335.246,91 € gemäß § 95d Gemeindeordnung zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
In der vorliegenden Aufstellung sind die Überschreitungen bei den einzelnen Produktsachkonten mit einer kurzen Begründung aufgelistet. Sofern einzelnen Aufwendungen Erträge gegenüber stehen, ist dieses bei dem jeweiligen Produkt vermerkt.
In der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wurde erstmals unter § 5 der Höchstbetrag für über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holsteinerteilen kann, mit aufgenommen. Dieser Höchstbetrag beträgt 2.500,00 €. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt.
In der Gesamtsumme der Haushaltsüberschreitungen von insgesamt 357.543,28 € sind Überschreitungen bei Abschreibungen in Höhe von insges. 18.373,97 € enthalten. Hiervon sind bereits 6.319,54 € gem. § 5 der Haushaltssatzung durch den Bürgermeister genehmigt. 12.054,43 € sind noch durch die Gemeindevertretung zu genehmigen. Diese Abschreibungen wirken sich zwar auf das Jahresergebnis aus, sind jedoch nicht mit einer Auszahlung im Finanzplan verbunden. Als Begründung für diese Überschreitungen ist anzumerken, dass immer wieder investive Maßnahmen durchgeführt werden, die nicht geplant sind und somit auch entsprechende Abschreibungen nicht geplant werden. Weitere Haushaltsüberschreitungen, die unter den § 5 der Haushaltssatzung fallen, sind in der Liste mit 15.976,83, € aufgeführt. Insgesamt hat der Bürgermeister somit 22.296,37 € an Haushaltsüberschreitungen genehmigt. Somit verbleibt noch ein Betrag von 335.246,91 €. Weiterhin ist in der Liste die Umbuchung des Jahresüberschusses 2018 als Überschreitung ausgewiesen. Diese beträgt 186.949,98 €.
Hinzu kommen die im Rahmen des letzten Jahresabschlusses beschlossenen Korrekturen der Eröffnungsbilanz mit 28.421,51 € und 4.263,23 €. Somit verbleiben noch „echte Haushaltsüberschreitungen“ in Höhe von 110.260,76 €. Näheres ist hierzu bei den einzelnen Positionen erläutert. Vor Erstellung dieser Liste wurden die jeweiligen Deckungskreise aufgelöst und eine Soll-Übertragung sofern möglich durchgeführt.
Die Sitzungsvorlage sowie die Liste mit den Haushaltsüberschreitungen werden durch den Kämmerer ausführlich erläutert und die zum Sachverhalt gestellten Fragen beantwortet.
Vor der Sitzung wurden die Belege des Haushaltsjahres 2019 durch die Mitglieder des Finanzausschusses stichpunktartig geprüft. Es konnten keine Beanstandungen festgestellt werden.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 2
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zur Kenntnis an:
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BAD
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6. |
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019 sowie
Umgang mit dem Jahresüberschuss
2019
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Beschlussempfehlung:
Der Gemeindevertretung wird empfohlen,
1. dem gemäß § 95 m Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 44 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) aufgestellten Jahresabschluss 2019 anzuerkennen.
2. dass der vorgetragene Jahresüberschuss in Höhe von 53.446,75 € gemäß § 26 (2) GemHVO-Doppik der Ergebnisrücklage zugeführt wird.
3. dass die geplante Kreditaufnahme für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 402.100,00 € wird aufgrund ausreichender Liquidität nicht umgesetzt wird.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Gemäß § 95 m GO ist der Jahresabschluss, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Danach ist der Jahresabschluss mit dem Schlussbericht des zuständigen Ausschusses spätestens bis zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zur Beratung vorzulegen, die Gemeindevertretung entscheidet über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. über die Behandlung des Jahresfehlbetrages.
Aufgabe des Jahresabschlusses ist, das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln und ist zu erläutern.
Nach § 44 GemHVO-Doppik besteht der Jahresabschluss aus:
1. der Ergebnisrechnung (§ 45 GemHVO-Doppik,
2. der Finanzrechnung (§ 46 GemHVO-Doppik,
3. den Teilrechnungen (§ 47 GemHVO-Doppik,
4. der Bilanz (§ 48 GemHVO-Doppik,
5. dem Anhang (§ 51 GemHVO-Doppik und
6. den Anlagen zum Anhang (§ 51 Abs. 3 GemHVO-Doppik
Hierzu wurden dem Ausschuss entsprechende Vorlagen mit der Einladung zugeschickt.
Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht nach § 52 GemHVO-Doppik beizufügen.
Die Einzelheiten des Jahresabschlusses liegen dem Ausschuss als Vorlage vor.
Zu Punkt 2 des Beschlussvorschlages:
Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 wies in Aktiva und Passiva eine Bilanzsumme in Höhe von 3.911.422,92 € aus.
Die einzelnen Posten des Eigenkapitals, das sich auf insgesamt 1.740.175,26 € beläuft, setzt sich so zusammen:Somit hat das Eigenkapital einen Anteil von 44,49 %.
1.1 Allgemeine Rücklage 1.437.802,57 € 1.2 Sonderrücklage 0,00 € 1.3 Ergebnisrücklage 115.422,71 € 1.4 Vorgetragener Jahresfehlbetrag 0,00 € 1.5 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 186.949,98 €
Die Schlussbilanz zum 31.12.2019 weist in Aktiva und Passiva eine Bilanzsumme in Höhe von 4.030.893,67 € aus.
Das Eigenkapital in Höhe von 1.793.622,01 € setzt sich wie folgt zusammen:Im Rahmen der Schlussbilanz beträgt die Eigenkapitalquote 44,50 %.
1.1 Allgemeine Rücklage 1.422.065,80 € 1.2 Sonderrücklage 0,00 € 1.3 Ergebnisrücklage 298.109,46 € 1.4 Vorgetragener Jahresfehlbetrag 0,00 € 1.5 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 53.446,75 €
Zur Behandlung des Jahresüberschusses 2019 ist folgendes anzumerken:
Nach § 26 (2) GemHVO Doppik sind Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, der Ergebnisrücklage zuzuführen. Nach § 26 (3) GemHVO Doppik sollen Jahresfehlbeträge durch Umbuchung aus Mittel der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden.
Die Gemeinde Stadum hat im Jahr 2019 im Jahresergebnis einen Jahresüberschuss in Höhe von 53.446,75 € erwirtschaftet. Betrachtet auf die Planung und den im Rahmen der Haushaltsberatungen geplanten Jahresfehlbetrag in Höhe von 325.100,00 € bedeutet das Jahresergebnis eine deutliche Verbesserung. In Zahlen ausgedrückt beziffert sich diese Verbesserung auf rd. 378.500 € gegenüber der Planung. Ein großer Teil dieser Verbesserung ist auf der Ertragsseite im Bereich der Gewerbesteuer sowie der Kostenerstattungen von übrigen Bereichen (Abrechnung Kitas 2018) zu verzeichnen. Aber auch viele kleinere Verschiebungen bei den einzelnen Positionen führten im Saldo zu dem oben genannten Jahresergebnis.
Der Jahresabschluss wurde durch den Kämmerer im Rahmen der Sitzung ausführlich erläutert und die gestellten Fragen wurden beantwortet.
Der Finanzausschussvorsitzende stellt fest, dass der Jahresabschluss 2019 schlüssig dargestellt wurde und keine Beanstandungen festzustellen waren. Bei den Erträgen, Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen ist nach dem geltenden Recht verfahren worden. Die Schlussbilanz entspricht den Vorschriften der GemHVO-Doppik. Das Vermögen und die Verbindlichkeiten sind richtig nachgewiesen worden. Der Anhang und der Lagebericht sind vollständig und richtig.
Auszug
zur Erledigung an: FB 2 zur Kenntnis an: BAD
7. Anfragen und Mitteilungen
Freibad Stadum – DLRG
Christa Iwersen berichtet, dass die DLRG gerne wieder mit dem Schwimmunterricht und dem Schwimmtraining beginnen möchte. Hiergegen bestehen keine Bedenken, solange die Hygieneregeln und gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
F-Plan Gemeinde Stadum
Carsten-Christian Brodersen berichtet, dass der F-Plan der Gemeinde Stadum 63.500,00 € gekostet hat. Rd. 40 % der Kosten wurden durch Dritte wieder an die Gemeinde erstattet.
Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2020
Im Rahmen der Erteilung der Genehmigung zur Haushaltssatzung 2020 vom 26.03.2020 wurde von der Kommunalaufsicht die Auflage erteilt, dass die Gemeindevertretung bis spätestens 30.06.2020 einen Beschluss zu fassen hat, ob sie der Empfehlung folgt, die Grundsteuerhebesätze auf Grundsteuer A 380 % und Grundsteuer B 425 % bereits für 2020 anzuheben.
Die Anhebung der Hebesätze wurde bereits in der Sitzung des Finanzausschusses am 28.11.2019 beraten und abgelehnt. Dieses wurde dann auch durch die Beschlussfassung der Gemeindevertretung zum Haushalt 2020 bestätigt.
Bedingt durch die Corona-Krise hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Stadum nicht bis zum 30.06.2020 getagt, um den geforderten Beschluss zu fassen. Der Bürgermeister hat den Sachverhalt allerdings mit den Mitgliedern der Gemeindevertretung mit dem Ergebnis abgestimmt, dass eine rückwirkende Anhebung der Hebesätze zum 01.01.2020 nicht in Betracht kommt. Gerade vor dem Ergebnis des Jahresabschlusses 2019 wurde dieses heute auch noch einmal durch die Mitglieder des Finanzausschusses bestätigt.
Auszug
zur Erledigung an: FB 2 zur Kenntnis an: BAD
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt Ausschussvorsitzender Carsten-Christian Brodersen um 21:20 Uhr die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses.
Gez. Carsten-Christian Brodersen gez. Michael Bruch
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Ausschussvorsitzender Schriftführer
Dokumente:Niederschrift der Sitzung des Finanzausschusses St (DOCX, 31 kB)