Seiteninhalt
Zusammenfassende Erklärung
gern. § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch
zur
20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ladelund
Dem Bauleitplan
ist gemäß §6 Abs.5 BauGB eine zusammenfassende Erklärung
beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt
wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in
Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Die von der Gemeinde Ladelund geplante Ausweisung einer Sonderbaufläche erfolgt
angrenzend an das Gemeindegebiet von Westre, auf dem parallel ebenfalls eine
Sonderbaufläche geplant wird. Es entsteht ein gemeinsamer Solarpark.
1. Berücksichtigung der Umweltbelange
Zu der Planung wurde eine Umweltprüfung gemäß §2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Es werden ausschließlich intensiv landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen unter Erhalt
bestehender Knicks und Gewässer überplant. Eine Bodenversiegelung beschränkt sich
auf wenige, konzentriert zu errichtende Wechselrichter mit Trafostationen (Forderung der
Bundeswehr
aufgrund
der
Nähe
der
Verteidigungsanlage
Bramstedtlund).
Die
Solarmodule werden ausschließlich mittels gerammter Stahlstützen im Boden verankert.
Entlang des in Ost-West Richtung verlaufenden Teilabschnitts des Verbandsgraben C
werden beidseitig Anpflanzungen im Abstand von 5m im Süden und 10m im Norden
angelegt, um einerseits die Räumung des Gewässers zu erleichtern und andererseits
einen Wildwechsel zu ermöglichen. Um die Erreichbarkeit des Wechsels zu erleichtern,
sind sowohl im Westen als auch im Osten am Beckhuuser Weg trichterförmige
Zuwegungen zum Graben mit seinen Säumen vorgesehen.
Den innerhalb des Plangebietes liegenden Abschnitten der Verbandsgewässer wird durch
eine einseitige Saumverbreiterung auf 10m auch in Zukunft eine naturnähere Entwicklung
ermöglicht.
Durch eine durchgehende Randeingrünung des Solarparks wird der Eingriff in das
Landschaftsbild minimiert.
Innerhalb des Solarparks kann sich aufgrund der extensiven Bewirtschaftung, die sich auf
ein Kurzhalten der Vegetation unterhalb der Unterkante der Solarmodule beschränkt, eine
artenreiche Lebensgemeinschaft entwickeln.
2. Berücksichtigung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Die Öffentlichkeit wurde durch eine frühzeitige Bürgeranhörung gemäß §3 Abs.1 BauGB
beteiligt. Es wurden keinerlei Bedenken gegen den Bauleitplan geäußert.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs wurden zum Bauleitplan von
Bürgern keine Stellungnahmen abgegeben.
Die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden gemäß §4 Abs.1 BauGB frühzeitig über die Planung informiert und zur
Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Die im Rahmen der
Beteiligung nach §4(1) BauGB
abgegebenen Stellungnahmen
wurden im Entwurf berücksichtigt, im Rahmen der
Beteiligung nach §4(2) BauGB
wurden folgende Stellungnahmen abgegeben und nach Abwägung berücksichtigt:

Zusammenfassende Erklärung
20. Änderung des Flächennutzungsplanes
Gemeinde Ladelund - Kreis Nordfriesland
2
Vom Landesamt für Landwirtschaft und ländliche Räume wurde angemerkt, dass eine
Blendwirkung auf bestehende Wohnhäuser ausgeschlossen sein muss. Dies wird durch
die bestehenden und geplanten Anpflanzungen an den Plangebietsgrenzen gewährleistet.
Ebenfalls
auf
den
Schutz
vor
Reflektionen
haben
Verkehrsbehörde
sowie
der
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr hingewiesen. Daher wird im Baugenehmigungs­
verfahren ein Blendgutachten eingebracht.
Zum Erhalt und zur Entwicklung der bestehenden Verbandsgewässer, die teilweise als
Wasserrahmenrichtliniengewässer besondere Bedeutung haben, werden die gemäß der
Satzung des zuständigen Wasser-
und
Bodenverbandes
„Alte Au“ vorgesehenen
Unterhaltungsstreifen von 5m einseitig auf 10m Breite erweitert und von Bebauung und
Bepflanzung freigehalten (Kreis Nordfriesland, WaBo Alte Au).
Entlang
der
Landesstraße wird
die Anbauverbotszone
eingehalten.
Die
geplante
Anpflanzung in einem geforderten Abstand von 7,50m zur Fahrbahn wird vom Solarpark
aus gepflegt.
Parallel zur Landesstraße verläuft ein Mittelspannungskabel sowie ein Fernmeldekabel,
das gemäß der Angabe des Energieversorgers außerhalb der Baugrenze und der
Anpflanzung verläuft.
Am Beckhuuser Weg existiert eine Trinkwasserleitung DN 100, die im Bereich der
Querung des Verbandsgewässer innerhalb des Plangebietes verläuft, die nicht überbaut
werden darf.
Aufgrund
der
Lage
innerhalb
des
Schutzbereiches
der
Verteidigungsanlage
Bramstedtlund sind zur Gewährleistung eines ungestörten Betriebes der Anlage eine
Reihe von Auflagen für die Errichtung der Solarmodule zu erfüllen. Insbesondere ist die
Anlage
konstruktiv
so
aufzubauen,
dass
die
Wechselrichter
grundsätzlich
die
größtmögliche
Entfernung
zum Antennenstandort einhalten
und
eine Abschattung
möglichst durch die Errichtung in Gebäuden erfahren.
Die
AG
29
begrüßt
die
geplanten
Ausgleichsmaßnahmen
und
bittet
um
eine
Verbesserung durch Anlagen kleinräumiger Habitate im Plangebiet zur Steigerung der
Artenvielfalt. Der Bitte um eine größere Dimensionierung des geplanten Wildkorridors wird
nachgekommen. Ein vorgeschlagenes Monitoring wird nicht beauftragt.
Weitere Bedenken wurden von den Trägern öffentlicher Belange nicht geäußert, so dass
die Gemeinde am 13. April 2023 den endgültigen Beschluss gefasst hat.
Aufgrund
der
o.g.
Erweiterungen
der
Räumstreifen
sowie
der
Erweiterung
der
Wildkorridore wurde eine erneute Auslegung und eingeschränkte Beteiligung einiger
Träger öffentlicher Belange nach Einreichen des Genehmigungsantrages auf Forderung
der Ortsplanung erforderlich. Die Verkehrsbehörde sowie die Brandschutzabteilung des
Kreises
Nordfriesland
haben
erneut auf die
Blendwirkung
bzw.
auf die erst
im
Baugenehmigungsverfahren einzuhaltenden Vorgaben zur Sicherung des Brandschutzes
verwiesen.
Ort, Datum


Dokumente: