Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 5. Sitzung
der Gemeindevertretung Humptrup
am Dienstag, 13. August 2019
Sitzungsort: Gemeindehaus, Schulweg 3, Humptrup
Sitzungsdauer: 19:00 bis 21:00 Uhr
Anwesend sind:
Mitglied des Gremiums
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Erich Johannsen
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Mitglied des Gremiums
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Asmus Thomsen
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1. stellvertretender Bürgermeister
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Mitglied des Gremiums
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Lorenz-Peter Nissen
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2. stellvertretender Bürgermeister
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Mitglied des Gremiums
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Bernhard Godbersen
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Mitglied des Gremiums
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Christian Heinsen
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Mitglied des Gremiums
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Lothar Jung
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Ferner:
Amt Südtondern
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Joachim Wiebecke
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zugleich als Schriftführer
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Amtsvorsteher
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Ingo Böhm
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Entschuldigt fehlen:
Mitglied des Gremiums
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Kira Knies
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Mitglied des Gremiums
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Karin Petersen
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Mitglied des Gremiums
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Marcus Thrysøe
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Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung eingeladen:
Öffentlicher Teil
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1.
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Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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2.
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Tagesordnung
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2.a.
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Dringlichkeitsanträge
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2.b.
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Beschluss über die Öffentlichkeit bzw.
Nichtöffentlichkeit der Beratungspunkte
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3.
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Einwohnerfragestunde
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4.
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Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom
09.04.2019
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5.
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Bericht der Ausschussvorsitzenden
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6.
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Mitteilungen des Bürgermeisters und Bekanntgabe der in der letzten
Gemeindevertretersitzung im nicht öffentlichen Teil gefassten
Beschlüsse
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7.
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Beratung und Beschlussfassung über die 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Humptrup für
das Gebiet zwischen der Bundesgrenze und der Gemeindegrenze
(Freiflächenphotovoltaik)
hier: Aufstellungsbeschluss |
8.
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Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Humptrup für
das Gebiet an der Ostseite der Bahnstrecke Niebüll-Westerland
zwischen der Gemeindegrenze und der Gemeindegrenze zu
Süderlügum (Freiflächenphotovoltaik)
hier: Aufstellungsbeschluss |
9.
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Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2018
einschließlich der Genehmigung der
Haushaltsüberschreitungen
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10.
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Beratung und Beschlussfassung über die Finanzierung Neu/Umbau
Kindergarten Süderlügum
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11.
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Anfragen und Mitteilungen
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Nicht öffentlicher Teil
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12.
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Auftragsvergaben
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13.
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Grundstücksangelegenheiten
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14.
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Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt
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1. |
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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Bürgermeister Erich Johannsen eröffnet um 19:00 Uhr die 4. Sitzung der Gemeindevertretung in der Wahlzeit 2018 – 2023, begrüßt die Mitglieder der Gemeindevertretung, den Amtsvorsteher Ingo Böhm, den Vertreter der Presse und die erschienenen Einwohner sowie die Verwaltung recht herzlich.
Die Beschlussfähigkeit wird mit 6 Mitgliedern festgestellt.
2. 2.a. |
Tagesordnung
Dringlichkeitsanträge |
Dringlichkeitsanträge werden/wurden nicht gestellt.
2.b. |
Beschluss über die Öffentlichkeit bzw.
Nichtöffentlichkeit der Beratungspunkte
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Beschluss:
Die Tagesordnungspunkte 1 – 11 werden öffentlich behandelt, die Tagesordnungspunkte
12 - 14 im nichtöffentlich Teil beraten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Der von der Verwaltung in Abstimmung mit dem Bürgermeister vorgeschlagenen Tagesordnung wird zugestimmt.
3. | Einwohnerfragestunde
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3.1 Westküstenleitung 380 kV
Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass es in Bezug auf den Trassenverlauf zum jetzigen Zeitpunkt keine Neuigkeiten zu vermelden gibt. Unter Tagesordnungspunkt 6 „Mitteilungen des Bürgermeisters“ wird auf dieses Thema noch mal kurz eingegangen.
Im Anschluss stellt sich Amtsvorsteher Ingo Böhm kurz vor und erläutert seine Beweggründe für sein Erscheinen.
4. |
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom
09.04.2019
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Einwendungen gegen die Niederschrift vom 09.04.2019 wurden/werden nicht erhoben. Eine Beschlussfassung ist daher entbehrlich.
5. |
Bericht der Ausschussvorsitzenden
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5.1 Bau-, Umwelt- und Wegeausschuss
Der Vorsitzende Christian Heinsen weist darauf hin, dass die Kreisstraße 94 von Kahlebüll bis zur Kreuzung nach Neukirchen im Zeitraum vom 18.09. bis 02.10.2019 aufgrund der geplanten Fahrbahndeckenerneuerung gesperrt wird.
5.2 Finanzausschuss
Der Vorsitzende Bernhard Godbersen erklärt, dass die Themen des Finanzausschusses Bestandteil dieser Tagesordnung sind.
6. |
Mitteilungen des Bürgermeisters und Bekanntgabe der in der letzten
Gemeindevertretersitzung im nicht öffentlichen Teil gefassten
Beschlüsse
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6.1 Neueinstellung Reinigungskraft
Bürgermeister Erich Johansen teilt mit, dass zum 15.05.2019 eine neue Reinigungskraft eingestellt wurde.
6.2 Rufbus
Zum 01.08.2019 ist der Rufbus gestartet. Im Amtsgebiet Südtondern gibt es 5 Rufbusgebiete. Die Gemeinde Humptrup gehört zum Rufbusgebiet Süderlügum. Es werden noch Kümmerer für die Transparenz gesucht.
6.3 Westküstenleitung 380 kV
Im Juli hat im Amt Südtondern ein Scoping-Termin stattgefunden. Gemeindevertreter Asmus Thomsen hat an diesem Termin teilgenommen und erläutert, dass hier der Untersuchungsumfang für die Umweltverträglichkeitsprüfung vorgestellt wurde. Diese Prüfung stellt auf die Umweltbelastung für Mensch und Tier an beiden möglichen Trassenführungen ab. Nach Beendigung dieser Prüfung wird eine abschließende Festlegung auf einen Trassenverlauf erfolgen.
6.4 Renovierung Gemeindehaus
Für die Renovierung des Gemeindehauses ist eine Arbeitsgruppe gebildet worden. Die Renovierungsarbeiten sind für die ersten beiden Septemberwochen vorgesehen. In diesem Zeitraum werden keine Veranstaltungen stattfinden. Es sind Malerarbeiten, Elektroarbeiten und Zimmerdesignarbeiten vorgesehen.
Im nichtöffentlichen Teil der letzten Sitzung wurden folgende Aufträge vergeben:
• Spielplatzgerät (Sechseckspiel).
• 4 Parkbänke aufgrund einer Spende.
• Das Planungsbüro GRZwo ist beauftragt worden, Vorschläge für ein neues Baugebiet auszuarbeiten.
• Ein Antrag der Dansk Skoleforening for Sysdslesvig e.V. auf Zuschussgewährung für die Erwachsenenbildung ist abgelehnt worden.
7. |
Beratung und Beschlussfassung über die 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Humptrup für
das Gebiet zwischen der Bundesgrenze und der Gemeindegrenze
(Freiflächenphotovoltaik)
hier: Aufstellungsbeschluss |
Beschluss:
1. Für das Gebiet an der Ostseite der Bahnstrecke Niebüll – Esbjerg zwischen der Bundesgrenze und der Gemeindegrenze zu Süderlügum wird die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für eine Freiflächenphotovoltaikanlage.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro pro regione Flensburg,
beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und
Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillie-
rungsgrad der Umweltüberprüfung (§ 4 Abs.1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffent-
lichen Veranstaltung durchgeführt werden.
6. Alle im Zusammenhang mit der Planung entstehenden Kosten trägt der Vorhabenträger
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertretung: 9
Anwesende Gemeindevertreter/innen : 6
Ja-Stimmen : 6
Nein-Stimmen : 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter*innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beratung:
In den Gemeinden Humptrup und Süderlügum wird seit über einem Jahr in den gemeindlichen Gremien über die mögliche Aufstellung einer die Gemeindegrenzen überschreitenden Photovoltaikfreiflächenanlage diskutiert.
Die geplante Anlage soll im sogenannten 110 m Streifen parallel zur durch beide Gemeinden verlaufenden Bahnstrecke Niebüll – Esbjerg (DK) errichtet werden. Die Planfläche befindet sich auf der Ostseite der vorgenannten Bahnstrecke zwischen der Bundesgrenze und der Grenzstraße (L 192). Die Lage der Fläche ergibt aus den Förderbedingungen des aktuellen EEG. Als Planfläche werden derzeit ca. 12 ha auf dem Gebiet der Gemeinde Süderlügum und ca. 6,3 ha auf dem Gebiet der Gemeinde Humptrup angesetzt, die in 10 Baufelder aufgeteilt sind. Die PV-Module werden auf Modultischen montiert, die wiederum an Rammpfählen befestigt sind. Die Anlage kann eine Höhe von ca. 2,80 m über Grundflächenoberkante (GOK) erreichen. Die Bereiche unter den Anlagen werden als Grünland angelegt und ca. zweimal jährlich gemäht. Der produzierte Strom wird in das vorhandene Netz eingespeist. Über die Lage der möglichen Planfläche sowie die wirtschaftliche Orientierung des Unternehmens (regenerative Energieerzeugung) wurden die Gemeinden eingehend informiert. Dies gilt auch für den Gemeindegrenzen überschreitenden Planungsansatz.
Die Lage des geplanten Solarparks in Süderlügum/Humptrup würde im räumlichen Zusammenhang mit einem ca. 209 ha großen Vorranggebiet für Windenergie (Stand 2. Entwurf Teilfortschreibung Regionalplan I 2018, PR1_NFL_002) stehen, somit würde hier ein Energiecluster entstehen. Vorbelastungen sind auf Grund der Bahnstrecke, der Windenergieanlagen, der südlich verlaufenden Grenzstraße (L 192) sowie dem südöstlich befindlichen Gewerbeareal vorhanden.
Die bauleitplanerische Absicherung soll über die Änderung der jeweiligen Flächennutzungspläne und die Aufstellung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen erfolgen.
Grundsätzlich stehen beide Gemeinden der Aufstellung von PV-Freiflächenanlagen zur regenerativen Energieerzeugung positiv gegenüber. Da es sich aus Sicht der Gemeinden aber um ein raumwirksames Vorhaben handelt, erfolgte die vorliegende Planungsanzeige zur Klärung der planerischen Rahmenbedingungen.
Die Landesplanung hat Stellung zu dem Vorhaben bezogen und kommt in der Gesamtschau zu dem vorläufigen Ergebnis, dass aus landesplanerischer Sicht Bedenken gegen das Vorhaben bestehen. Angesichts einer Vielzahl noch ungeklärter Aspekte ist die Abgabe einer abschließenden landesplanerischen Stellungnahme derzeit noch nicht möglich.
Wortmeldungen erfolgen nicht.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 3
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zur Kenntnis an:
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---
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8. |
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Humptrup für
das Gebiet an der Ostseite der Bahnstrecke Niebüll-Esbjerg (DK)
zwischen der Gemeindegrenze und der Gemeindegrenze zu
Süderlügum (Freiflächenphotovoltaik)
hier: Aufstellungsbeschluss |
Beschluss:
1. Für das Gebiet an der Ostseite der Bahnstrecke Niebüll – Esbjerg (DK) zwischen der Bundesgrenze und der Gemeindegrenze zu Süderlügum wird der vorhabenbezogene B-Plan Nr. 8 der Gemeinde Humptrup aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für eine Freiflächenphotovoltaikanlage.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro pro regione, Flensburg, beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltüberprüfung (§ 4 Abs.1 BauGB) soll
schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB soll
im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt werden.
6. Alle im Zusammenhang mit der Planung entstehenden Kosten trägt der Vorhabenträger.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertretung: 9
Anwesende Gemeindevertreter/innen: 6
Ja-Stimmen : 6
Nein-Stimmen : 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter*innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beratung:
In den Gemeinden Humptrup und Süderlügum wird seit über einem Jahr in den gemeindlichen Gremien über die mögliche Aufstellung einer die Gemeindegrenzen überschreitenden Photovoltaikfreiflächenanlage diskutiert.
Die geplante Anlage soll im sogenannten 110 m Streifen parallel zur durch beide Gemeinden verlaufenden Bahnstrecke Niebüll – Esbjerg (DK) errichtet werden. Die Planfläche befindet sich auf der Ostseite der vorgenannten Bahnstrecke zwischen der Bundesgrenze und der Grenzstraße (L 192). Die Lage der Fläche ergibt aus den Förderbedingungen des aktuellen EEG. Als Planfläche werden derzeit ca. 12 ha auf dem Gebiet der Gemeinde Süderlügum und ca. 6,3 ha auf dem Gebiet der Gemeinde Humptrup angesetzt, die in 10 Baufelder aufgeteilt sind. Die PV-Module werden auf Modultischen montiert, die wiederum an Rammpfählen befestigt sind. Die Anlage kann eine Höhe von ca. 2,80 m über Grundflächenoberkante (GOK) erreichen. Die Bereiche unter den Anlagen werden als Grünland angelegt und ca. zweimal jährlich gemäht. Der produzierte Strom wird in das vorhandene Netz eingespeist. Über die Lage der möglichen Planfläche sowie die wirtschaftliche Orientierung des Unternehmens (regenerative Energieerzeugung) wurden die Gemeinden eingehend informiert. Dies gilt auch für den Gemeindegrenzen überschreitenden Planungsansatz.
Die Lage des geplanten Solarparks in Süderlügum/Humptrup würde im räumlichen Zusammenhang mit einem ca. 209 ha großen Vorranggebiet für Windenergie (Stand 2. Entwurf Teilfortschreibung Regionalplan I 2018, PR1_NFL_002) stehen, somit würde hier ein Energiecluster entstehen. Vorbelastungen sind auf Grund der Bahnstrecke, der Windenergieanlagen, der südlich verlaufenden Grenzstraße (L 192) sowie dem südöstlich befindlichen Gewerbeareal vorhanden.
Die bauleitplanerische Absicherung soll über die Änderung der jeweiligen Flächennutzungspläne und die Aufstellung von Vorhabenbezogenen Bebauungsplänen erfolgen.
Grundsätzlich stehen beide Gemeinden der Aufstellung von PV-Freiflächenanlagen zur regenerativen Energieerzeugung positiv gegenüber. Da es sich aus Sicht der Gemeinden aber um ein raumwirksames Vorhaben handelt, erfolgt die vorliegende Planungsanzeige zur Klärung der planerischen Rahmenbedingungen.
Die Landesplanung hat Stellung zu dem Vorhaben bezogen und kommt in der Gesamtschau zu dem vorläufigen Ergebnis, dass aus landesplanerischer Sicht Bedenken gegen das Vorhaben bestehen. Angesichts einer Vielzahl noch ungeklärter Aspekte ist die Abgabe einer abschließenden landesplanerischen Stellungnahme derzeit noch nicht möglich.
Wortmeldungen erfolgen nicht.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 3
|
zur Kenntnis an:
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---
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9. |
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2018
einschließlich der Genehmigung der
Haushaltsüberschreitungen
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Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt
a) den vorgelegten und geprüften Jahresabschluss 2018 gemäß § 95 n GO anzuerkennen und den entstandenen Jahresüberschuss in Höhe von 127.161,73 € der Ergebnisrücklage zuzuführen,
b) die in 2018 entstandenen Haushaltsüberschreitungen von zusammen 70.287,55 € gemäß § 95 d GO zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Der Jahresabschluss 2018 wird ausführlich von Gemeindevertreter Bernhard Godbersen vorgestellt und ist bereits im Vorwege einstimmig in der Sitzung des Finanzausschusses beraten worden.
Nach der Ergebnisrechnung (zu vergleichen mit der Gewinn- und Verlustrechnung in der Privatwirtschaft) ergibt sich ein Jahresüberschuss von 127.161,73 €. Da in der Haushaltsplanung ein Fehlbetrag in Höhe von 111.700,00 € vorgesehen war, ergibt sich eine Verbesserung von 238.861,73 €. In dem Jahresüberschuss ist die Fehlbetragszuweisung 2017 mit 47.959,86 € enthalten, sodass sich der „strukturelle Überschuss“ auf 79.201,87 € beläuft. Neben der Fehlbetragszuweisung sind der anteilige Verkaufserlös der Matthias-Claudius-Schule sowie Mehrerträge und Minderaufwendungen bei der Gemeindewegeunterhaltung hauptsächlich für die Verbesserung verantwortlich.
Die Finanzrechnung schließt gegenüber der Planung (Minderung der Geldbestände um 92.843,59 €) mit einem Plus von 164.409,00 € ab. Insgesamt ergibt sich somit eine Verbesserung in Höhe von 257.252,59 €. Diese Verbesserungen resultieren hauptsächlich aus den bei der Ergebnisrechnung aufgeführten Gründen.
Im Haushaltsjahr 2018 sind Haushaltsüberschreitungen in Höhe von zusammen 70.287,55 € angeordnet worden. Als größte Summen sind hier die Übernahme der Erschließungsanlagen B-Plan 7 von rund 55.000,00 € und 12.000,00 € für Abschreibungen und bilanztechnische Wertänderungen zu nennen. Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 2
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zur Kenntnis an:
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10. |
Beratung und Beschlussfassung über die Finanzierung Neu/Umbau
Kindergarten Süderlügum
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Beschluss:
Eine Beschlussfassung erfolgt aufgrund des noch ausstehenden Beschlusses der Gemeinde Süderlügum zum jetzigen Zeitpunkt nicht.
Beratung:
Bürgermeister Erich Johannsen erläutert den momentanen Sachstand zu diesem Thema. Zur Zeit besteht noch keine abschließende Einigkeit aller beteiligten Gemeinden zum Finanzierungsmodell Neu/Umbau Kindergarten Süderlügum. Es wird noch die Beschlusslage der Gemeinde Süderlügum abgewartet, die ebenfalls in dieser Woche noch beraten wird.
Abschließend äußert Bürgermeister Erich Johannsen die Hoffnung, in naher Zukunft mit allen Beteiligten eine Einigung zu erzielen.
Auszug
zur Erledigung an:
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BAD
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zur Kenntnis an:
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FB 2
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11. |
Anfragen und Mitteilungen
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Wortmeldungen erfolgen nicht.
Bürgermeister Erich Johannsen schließt um 20:05 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Die Zuhörer*innen verlassen den Sitzungsraum.
gez. Erich Johannsen gez. Joachim Wiebecke
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Bürgermeister Schriftführer
Dokumente:
Niederschrift ueber die 5 Sitzung der Gemeindevert (PDF, 258 kB)