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Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 3. Sitzung
des Schulverbandes Förderzentrum Südtondern
am Montag, 16. Dezember 2019
Sitzungsort: Lehrerzimmer des Förderzentrums in Niebüll, Marktstraße 14, Niebüll
Sitzungsdauer: 19:00 bis 20:46 Uhr
Anwesend sind:
Mitglied des Gremiums
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Andreas Deidert
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Verbandsvorsteher
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Mitglied des Gremiums
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Sabine Detert
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Mitglied des Gremiums
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Hilke Oldigs
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Mitglied des Gremiums
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Uwe Christiansen
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Mitglied des Gremiums
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Hendrik Schwind-Hansen
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Thomas Uerschels
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Vertreter für Wilfried Bockholt
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Ferner:
Gemeinde Stadum
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Bernhard Rensink
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Bürgermeister
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Gemeinde Risum-Lindholm
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Hans Bruhn
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Bürgermeister
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Gemeinde Klixbüll
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Werner Schweizer
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Bürgermeister
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Förderzentrum
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Daniela Holtemöller
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Schulleiterin
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Amt Südtondern
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Michael Bruch
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Amt Südtondern
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Frerk Matthiesen
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zugleich als Schriftführer
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Entschuldigt fehlen:
Mitglied des Gremiums
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Wilfried Bockholt
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vertreten durch Thomas Uerschels
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Mitglied des Gremiums
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Bernd Neumann
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Mitglied des Gremiums
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Andreas Eschenburg
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Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung eingeladen:
Öffentlicher Teil
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1.
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Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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2.
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Verpflichtung von Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern der
Schulverbandsversammlung durch den Schulverbandsvorsteher
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3.
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Tagesordnung
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3.a.
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Dringlichkeitsanträge
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3.b.
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Beschluss über die eventuelle Nichtöffentlichkeit von
Beratungspunkten
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4.
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Einwohnerfragestunde
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5.
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Beschluss über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der
2. Sitzung vom 12.12.2018
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6.
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Bericht des Verbandsvorstehers
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7.
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Bericht der Leiterin des Förderzentrums
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8.
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Beratung und Beschlussfassung über eine 1. Nachtragssatzung zur
Schulverbandssatzung vom 01.08.2012
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9.
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Bericht über über- bzw.
außerplanmäßige Aufwendungen gem.
§ 4 der Haushaltssatzung im
Haushaltsjahr 2018
- Sitzungsvorlage - |
10.
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Genehmigung einer außerplanmäßigen
Aufwendung gem. § 4 der Haushaltssatzung im
Haushaltsjahr 2018
- Sitzungsvorlage - |
11.
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Beratung und Beschlussfassung über den
Jahresabschluss 2018 des Schulverbandes Förderzentrum
Südtondern
- Sitzungsvorlage - |
12.
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Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung
nebst Haushalts- und Stellenplan 2020
- Sitzungsvorlage - |
13.
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Anfragen und Mitteilungen
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Nicht öffentlicher Teil -
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14.
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Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt
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1. |
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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Schulverbandsvorsteher Andreas Deidert eröffnet die 3. Sitzung der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Förderzentrum Südtondern in der Wahlzeit 2018-2023 und begrüßt die Erschienenen recht herzlich.
Von 8 Mitgliedern sind 6 Mitglieder bzw. Stellvertretungen anwesend.
Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.
2. |
Verpflichtung von Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern der
Schulverbandsversammlung durch den Schulverbandsvorsteher
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Das Mitglied der Schulverbandsversammlung, Herr Wilfried Bockholt, hat sich für die heutige Sitzung entschuldigt. Er wird vertreten durch Thomas Uerschels. Herr Uerschels ist noch zu verpflichten.
Schulverbandsvorsteher Andreas Deidert verliest die Verpflichtungsformel. Die Verpflichtung wird anschließend durch Handschlag bekräftigt und in einer Niederschrift dokumentiert.
3. 3.a. |
Tagesordnung
Dringlichkeitsanträge |
Dringlichkeitsanträge werden nicht gestellt.
3.b. |
Beschluss über die eventuelle Nichtöffentlichkeit von
Beratungspunkten
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Beschluss:
Die Beratung zu dem Tagesordnungspunkt 14 erfolgt in nicht öffentlicher Sitzung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Die Tagesordnung sieht vor, wie von der Verwaltung vorgeschlagen und mit dem Schulverbandsvorsteher abgestimmt, den Tagesordnungspunkt 14 in nicht öffentlicher Sitzung zu behandeln.
Hiergegen werden keine Einwände erhoben.
4. | Einwohnerfragestunde
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Es werden keine Fragen gestellt.
5. |
Beschluss über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der
2. Sitzung vom 12.12.2018
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Die Niederschrift der 2. Sitzung vom 12.12.2018 ist allen Mitgliedern der Schulverbandsversammlung zugegangen. Einwendungen gegen die Niederschrift wurden / werden nicht vorgetragen. Somit erübrigt sich eine Beschlussfassung.
6. |
Bericht des Verbandsvorstehers
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Verbandsvorsteher Deidert berichtet über ein ruhiges, reibungsloses Jahr. In zwei Gesprächen mit der Schulleitung wurden Informationen und Sachstände ausgetauscht.
7. |
Bericht der Leiterin des Förderzentrums
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Frau Holtemöller informiert die Verbandsversammlung über folgende Themen:
Personalien
- das Förderzentrum hat insgesamt 35 Mitarbeitende;
- ab 01.02.2020 wird Frau Verena Clausen als Nachfolgerin von Herrn Frahm Konrektorin. Frau Clausen ist anwesend und stellt sich kurz vor;
- 5 Mitarbeitende befinden sich in Elternzeit; wovon eine Kollegin im Februar wieder kommt, drei im neuen Schuljahr und eine versetzt wird;
- derzeit eine LiV (Lehrkraft in Vorbereitung), gemeinsam mit der Carl-Ludwig-Jessen-Schule. Ab 01.02.2020 evtl. 3 weitere LiV (2 für das Förderzentrum und 1 für die Carl-Ludwig-Jessen-Schule);
- derzeit 2 Studenten Sonderpädagogik, die evtl. auch vor Ort bleiben wollen;
- ab 1.2.20 zwei Senior-Experten;
- 1 Vertretungslehrkraft mit dem Schwerpunkt „Fachberater im Umgang mit traumatisierten Menschen“.
Arbeit im Kreis
- derzeit gibt es 9 Förderzentren im Kreis Nordfriesland. Es findet eine enge Zusammenarbeit statt;
- Familie in Schule (FiSch) ist ein Konzept aus England. . In einem Kurssystem (12 Wochen) werden die Eltern regelmäßig in Gespräche eingebunden. Derzeit wird FiSch in der Grundschule Leck und Grundschule Bordelum angeboten; zum neuen Schuljahr auch an der Gemeinschaftsschule Leck (Sek I).
IT
- Medienkonzept: Frau Prielipp und Frau V. Clausen haben einen Zertifikatskurs über das IQSH abgeschlossen. Ein IT-Konzept liegt vor. Durch die Umsetzung des Digitalpaktes wird eine bessere Ausstattung etc. erhofft. Erste Kontakte zum Mitarbeiter SchulIT des Amtes wurden sehr positiv bewertet.
Schulverwaltungssoftware
- Zugang für Testversion; jedoch kein Support.
Verschiedenes
- Gelingensbedingungen für inklusive Settings bedeutet KOMMUNIKATION; Absprache mit allen Beteiligten, auf allen Ebenen und in allen Zuständigkeiten für ein Kind;
- Hochrisikoklientel; Steigerung der Komplexität im auffälligen Verhalten. Es ist zwingend erforderlich, dass schnell reagiert wird. Frau Holtemöller wünscht sich einen Wechsel von Reagieren zu Agieren, um die Kinder schulfähig zu machen;
- Multiprofessionelle Teams (Pool-Teams) an den Kooperationsstandorten. Sehr viel Arbeit aller Mitarbeitenden vor Ort; diplomatische Fähig- und Fertigkeiten sind zwingend erforderlich.
Es wird nachgefragt, wie die Einbindung der Friedrich-Paulsen-Schule (Gymnasium) in die präventive Arbeit des Förderzentrums erfolgt. Es gibt jede Woche einen Termin an der FPS. Mittlerweile sind Tandemprojekte angelaufen.
Weiter wird nach der Stellung/Haltung der Familien zu FiSch gefragt. Frau Clausen berichtet über sehe positive Erfahrungen und bezeichnet die Haltung der Eltern als sehr offen. Es wird noch ergänzt, dass die FiSch-Arbeit dazu führt, dass die Eltern teilweise erkennen, dass sie mit ihren Problemen nicht alleine dastehen.
Auf Nachfrage stellt Frau Holtemöller fest, dass es mit den Dänischen Schulen derzeit keine Zusammenarbeit gibt. Sie bezeichnet es aber als eine Frage der Zeit, bis auch hier eine Zusammenarbeit stattfinden wird.
Auszug
zur Erledigung an:
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zur Kenntnis an:
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FB 1
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8. |
Beratung und Beschlussfassung über eine 1. Nachtragssatzung zur
Schulverbandssatzung vom 01.08.2012
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Beschluss:
Die Verbandsversammlung des Schulverbandes Förderzentrum Südtondern beschließt die 1. Nachtragssatzung zur Verbandssatzung vom 01.08.2012.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Die Sitzungsvorlage und Satzungsänderung wird von Frerk Matthiesen erläutert.
Für den Schulverband Förderzentrum Südtonern ist der Entwurf einer Nachtragssatzung zur Verbandssatzung erarbeitet worden. Eine Neuregelung wurde erforderlich, da Schüler*innen mittlerweile in den Regelschulen beschult werden und daher die Berechnungsgrundlage gem. alter Satzung weggefallen ist.
Der nunmehr erarbeitete Entwurf sieht vor, dass für die Deckung des Finanzbedarfs auch für die Schüler*innen der Verbandsgemeinden mit Förderbedarf ein Schulkostenbeitrag errechnet wird.
Für einen möglichen Restbetrag der nicht gedeckten Kosten (Verbandsumlage) kann eine Umlageberechnung dahingehend vorgenommen werden, dass diese zu
1. 50 % im Verhältnis der Finanzkraftzahl je Einwohner*in des laufenden Jahres und
50 % im Verhältnis der im laufenden Jahr aus den Verbandsgemeinden kommenden und durch das Förderzentrum betreuten Schüler*innen getragen werden oder
2. zu 100 % im Verhältnis der Finanzkraftzahl je Einwohner*in des laufenden Jahres getragen werden.
Im Entwurf des Haushaltes 2020 wurde Variante 2 bereits berücksichtigt.
Ferner ist für die Miete und für die Nebenkosten ein § 14 a eingefügt worden.
Dieser sieht vor, dass die Grundstückseigentümer der Frieda-Erichson-Schule und der Drei-Harden-Schule - also die Gemeinde Leck und die Stadt Niebüll – mit dem Schulverband einen Mietvertrag abschließen.
Die weiteren Kosten für Personaleinsatz und Bewirtschaftung wird der Schulverband Förderzentrum Südtondern der Stadt Niebüll bzw. der Gemeinde Leck erstatten.
Sämtliche Ausgaben (sowohl Miete als auch Nebenkosten) würden in den Schulkostenbeitrag eingerechnet werden. Diese Ausgaben würden somit von allen Gemeinden, die Schüler*innen in die Betreuung des Förderzentrums entsenden, bezahlt werden.
In der sich anschließenden Diskussion sprechen sich Mitglieder der Schulverbandsversammlung für eine einfache Berechnungsgrundlage aus. Es wird vorgeschlagen die Verbandsumlage zu 100 % nach der Finanzkraft der Gemeinde Leck und der Stadt Niebüll zu verteilen.
In dem neu einzufügenden § 14 a sind im Absatz 3 die Worte „dem Schulverband Karrharde“ durch „die Gemeinde Leck“ zu ersetzen.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 1
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zur Kenntnis an:
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FB 2
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9. |
Bericht über über- bzw.
außerplanmäßige Aufwendungen gem.
§ 4 der Haushaltssatzung im Haushaltsjahr 2018
- Sitzungsvorlage - |
Beschluss:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Verbandsvorsteher im Haushaltsjahr 2018 über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen im zulässigen Rahmen gem. § 4 der Haushaltssatzung in Höhe von insgesamt 7.943,27 € angeordnet hat.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Die Sitzungsvorlage wird von Michael Bruch erläutert.
Gem. § 4 der Haushaltssatzung beträgt der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen, für deren Leistung der Verbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 GO erteilen kann, 5.000,00 €. Die Genehmigung der Verbandsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt.
Die Aufwendungen bzw. Auszahlungen entstanden bei insgesamt 9 Produktsachkonten,
3 davon bei den Positionen, die keine Auszahlungen verursachten (Wertveränderungen/Abschreibungen = 368,16 €) und nicht weiter erläutert werden.
Diese über- oder außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen entstanden bei:
PKS Förderzentrum |
Bezeichnung | Summe üpl./apl. Aufwendungen bzw. Auszahlungen |
111001-5421000
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Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten | 197,24 €
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Die Auszahlung der Sitzungsgelder führte zu den überplanmäßigen Aufwendungen.
PKS
Förderzentrum |
Bezeichnung | Summe üpl./apl. Aufwendungen bzw. Auszahlungen |
111001-5431000
|
Geschäftsaufwendungen | 65,60 €
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Die Veröffentlichung der Einladung zu den Verbandsversammlungen führt zu den Mehraufwendungen.
PKS Förderzentrum |
Bezeichnung | Summe üpl./apl. Aufwendungen bzw. Auszahlungen |
221001-0891018
|
Sammelposten Maschinen und technische Anlagen |
1.135,91 €
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Die nicht im Haushalt vorgesehene Beschaffung eines Apple iPads sowie eines Samsung Galaxy Tablets führte zu den außerplanmäßigen Auszahlungen.
PKS
Förderzentrum |
Bezeichnung | Summe üpl./apl. Aufwendungen bzw. Auszahlungen |
221001-5012000
|
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer | 2.883,26 €
|
Der Haushaltsansatz wurde zu knapp bemessen.
PKS Förderzentrum |
Bezeichnung | Summe üpl./apl. Aufwendungen bzw. Auszahlungen |
221001-5032000
|
Beiträge zur Sozialversicherung |
1.239,58 €
|
Der Haushaltsansatz wurde zu knapp bemessen.
PKS Förderzentrum |
Bezeichnung | Summe üpl./apl. Aufwendungen bzw. Auszahlungen |
221001-5452000
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Erstattung Bewirtschaftungskosten Gem. Leck bzw. SV Karrharde | 2.014,52 €
|
Der Schulverband trägt einen prozentualen Anteil an den gesamten Bewirtschaftungskosten des Schulkomplexes in Leck. Die Höhe der tatsächlichen Kosten und der daraus resultierende Anteil des SV Förderzentrum führte zu dem überplanmäßigen Aufwand.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 2
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zur Kenntnis an:
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10. |
Genehmigung einer außerplanmäßigen
Aufwendung gem. § 4 der Haushaltssatzung im Haushaltsjahr 2018
- Sitzungsvorlage - |
Beschluss:
Die bei dem Produktsachkonto 37-221 000 – 5452000 angeordnete außerplanmäßige Aufwendung in Höhe von 14.375,94 € wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Michael Bruch erläutert die Sitzungsvorlage.
Gem. § 4 der Haushaltssatzung beträgt der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen, für deren Leistung der Verbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 GO erteilen kann, 5.000,00 €. Über- oder außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen, die diesen Betrag übersteigen, sind zu genehmigen.
Die einzige aus dem Jahr 2018 zu genehmigende außerplanmäßige Aufwendung betrifft den Verwaltungskostenbeitrag, den der Schulverband – wie alle anderen Schulträger auch, nach Umstellung der Berechnungsmodalitäten der Amtsumlage - pro Schüler an das Amt Südtondern zu zahlen hat.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 2
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zur Kenntnis an:
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11. |
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2018 des
Schulverbandes Förderzentrum Südtondern
- Sitzungsvorlage - |
Beschluss:
1. Die Verbandsversammlung stimmt dem gemäß § 9 m Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 44 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) aufgestellten Jahresabschluss 2018 zu.
2. Der Fehlbetrag wird mit 12.684,84 € festgestellt.
3. Behandlung des Fehlbetrages:
3.1: Verrechnung mit dem Bestand der Ergebnisrücklage.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Die Sitzungsvorlage wird von Michael Bruch erläutert.
Allgemeines:
Gemäß § 95 m GO ist der Jahresabschluss, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Danach ist der Jahresabschluss spätestens bis zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zur Beratung vorzulegen.
Die Verbandsversammlung entscheidet über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. über die Behandlung des Jahresfehlbetrages.
Aufgabe des Jahresabschlusses ist es, das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln und ist zu erläutern.
Nach § 44 GemHVO-Doppik besteht der Jahresabschluss aus:
1. der Ergebnisrechnung ((§ 45 GemHVO-Doppik),
2. der Finanzrechnung (§ 46 GemHVO-Doppik),
3. den Teilrechnungen (§ 47 GemHVO-Doppik),
4. der Bilanz (§ 48 GemHVO-Doppik),
5. dem Anhang (§ 51 GemHVO-Doppik) und
6. den Anlagen zum Anhang (§ 51 Abs. 3 GemHVO-Doppik)
Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht nach § 52 GemHVO-Doppik beizufügen.
Die Einzelheiten des Jahresabschlusses, insbesondere die Begründung zum Jahresfehlbetrag, liegen den Sitzungsteilnehmern vor und sind insbesondere dem Lagebericht zu entnehmen.
Entwicklung der Bilanz:
Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016 wies in Aktiva und Passiva eine Bilanzsumme in Höhe von 27.769,04 € aus.
Die Situation zum 31.12.2016:
1.1 Allgemeine Rücklage |
14.802,87 €
|
1.2 Sonderrücklage |
0,00 €
|
1.3 Ergebnisrücklage | 0,00 €
|
1.4 Vorgetragener Jahresfehlbetrag | -28.863,13 €
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1.5 Jahresüberschuss | 133.996,27 €
|
1.6 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 €
|
Durch den positiven Verlauf des Jahres 2017, das im Ergebnis mit einem Überschuss in Höhe von 74.836,19 € abschließt, ergaben sich zum 31.12.2017 folgende Veränderungen:
1.1 Allgemeine Rücklage |
14.802,87 €
|
1.2 Sonderrücklage |
0,00 €
|
1.3 Ergebnisrücklage | 105.133,14 €
|
1.4 Vorgetragener Jahresfehlbetrag | 0,00 €
|
1.5 Vorgetragener Jahresüberschuss |
74.836,19 €
|
1.6 Nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag |
0,00 €
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Die Bilanz 2018 hat folgendes Aussehen:
1.1 Allgemeine Rücklage |
14.802,87 €
|
1.2 Sonderrücklage |
0,00 €
|
1.3 Ergebnisrücklage | 179.969,33 €
|
1.4 Vorgetragener Jahresfehlbetrag | 12.684,84 €
|
1.5 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 €
|
Folgende Veränderung ergibt sich nach der Umbuchung des Fehlbetrages 2018 in die Ergebnisrücklage
1.1 Allgemeine Rücklage |
14.802,87 €
|
1.2 Sonderrücklage |
0,00 €
|
1.3 Ergebnisrücklage | 167.284,49 €
|
1.4 Vorgetragener Jahresfehlbetrag | 0,00 €
|
1.5 Nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag |
0,00 €
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Mit der Landesverordnung (LV) zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik Mitte 2016 wurden Gemeinden (gilt auch für Verbände), die den Jahresabschluss nach Inkrafttreten der LV beschließen, in die Lage versetzt, den Anteil der Ergebnisrücklage am Bestand der Allgemeinen Rücklage auf 33% zu erhöhen (§ 25 Abs. 3).
Dieser Prozentsatz kann, wenn das Eigenkapital einen Anteil von über 30% an der Bilanzsumme hat, noch überschritten werden. Dieses trifft für den Schulverband zu.
Die Schlussbilanz zum 31.12.2018 weist in Aktiva und Passiva eine Bilanzsumme in Höhe von 182.877,39 € aus.
Der Anteil des Eigenkapitals (182.087,36 €) an der Bilanzsumme (182.877,39 €) entspricht einem Wert von 99,57 %.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 2
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zur Kenntnis an:
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12. |
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung
nebst Haushalts- und Stellenplan 2020
- Sitzungsvorlage - |
Beschluss:
Die Schulverbandsversammlung beschließt die nach § 95 a Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 1 GemHVO-Doppik erstellte Haushaltssatzung nebst Haushalts- und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Michael Bruch erläutert die Sitzungsvorlage.
Der Haushalt für den Schulverband wurde unter Berücksichtigung der von der Schulleitung beantragten Haushaltsmittel für das Jahr 2020 aufgestellt.
Für das Jahr 2020 wird mit Aufwendungen in Höhe von 158.800 Euro gerechnet.
Diese setzen sich zusammen aus:
Personalaufwendungen = 42.700 Euro,
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen = 58.400 Euro,
Bilanzielle Abschreibungen = 1.100 Euro und
Sonstige Aufwendungen = 56.600 Euro.
Bei den Personalkosten (Sekretariat) wurde eine Stundenaufstockung berücksichtigt; es wurden insgesamt 42.700 Euro veranschlagt.
Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen stellen die Mietzahlungen an die Standortgemeinden Leck und Niebüll mit 38.700 Euro den größten Posten dar.
Größter Posten bei den sonstigen Aufwendungen sind die Erstattungsbeträge für die Hausmeister und Bewirtschaftungskosten an die Standortgemeinden mit 38.800 Euro sowie der Verwaltungskostenbeitrag an das Amt Südtondern mit 15.000 Euro.
Auf diese Posten entfallen somit bereits 135.200 Euro oder 85,13 % der insgesamt veranschlagten Aufwendungen.
Die restlichen Mittel stehen für die inhaltliche Schularbeit zur Verfügung, der Löwenanteil davon mit 10.000 Euro für Lehr- und Lernmittel.
Bei den Erträgen sind zunächst die Schulkostenbeiträge zu nennen. Diese machen bereits 57.000 Euro für Schüler*innen, aus, die von Gemeinden, aus denen Schüler*innen vom Förderzentrum betreut werden kommen, gezahlt werden. Darüber hinaus erhält das Förderzentrum eine Personalkostenerstattung vom Schulverband Karrharde, an den die Schulsekretärin für 10 Wochenstunden abgeordnet ist.
Am für die Feststellung der Schülerzahl 2019 maßgeblichen Stichtag waren dies 75 Schüler*innen, dabei werden auch die Schüler*innen berücksichtigt, die in Schulen im Bereich des Amtes Mittleres Nordfriesland beschult werden und einen Förderbedarf haben.
Die Höhe der Schulkostenbeiträge wurde – so sieht das Schulgesetz es mangels einer individuellen Regelung vor Ort vor - auf der Basis der Aufwendungen und Erträge des Vorvorjahres, also des Jahres 2018 berechnet. Die Berechnung ergab einen Schulkostenbeitrag in Höhe von 760 € je Schüler*in.
Der verbleibende Betrag wird über die Verbandsumlage gedeckt. Diese wird nach erfolgter Änderung der Verbandssatzung in zwei Schritten berechnet:
Zunächst zahlen auch die Gemeinden Leck und Niebüll für die aus ihrer Gemeinde/Stadt kommenden Schüler*innen einen Betrag in Höhe des Schulkostenbeitrages (760 Euro). Verbleibt danach noch eine negative Differenz wird diese von den Gemeinden Leck und Niebüll im Verhältnis der für das Vorjahr berechneten Finanzkraftzahl aufgeteilt.
Im Ergebnisplan des Jahres 2020 besteht nach der Planung ein Defizit in Höhe von 20.400 Euro, das aufzuteilen ist.
Die Berechnung der Finanzkraft sieht so aus:
Niebüll | Leck | |
Steuerkraftmesszahl | 12.774.272
|
5.571.261
|
minus FAG-Umlage | -102.048
|
0
|
Plus Allgemeine SZ | 0
|
2.865.204
|
Finanzkraft: | 12.672.224
|
8.436.465
|
Anteil in Prozent: |
60,03%
|
39,97%
|
Anteil in Euro (bei 20.400 €) | 12.246,12
|
8.153,88
|
Damit wird der Haushalt des Jahres 2020 ausgeglichen.
Der hohe Fehlbetrag des Jahres 2014 (87.508,10 €) hat sich durch die guten Ergebnisse der Jahre 2015, 2016 und 2017 in einen hohen positiven Bestand umgewandelt.
Die Allgemeine Rücklage ist mit dem Pflichtbestand ausgestattet; der Ergebnisrücklage kamen die guten Abschlüsse zugute. Diese hat, sobald der Fehlbetrag des Jahres 2018 verbucht ist, einen Bestand in Höhe von rd. 167.000 Euro.
Dem Schulverband stehen weiterhin ausreichend liquide Mittel zur Verfügung und er wird auch in den kommenden Jahren seinen Verpflichtungen uneingeschränkt nachkommen können.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 2
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zur Kenntnis an:
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13. |
Anfragen und Mitteilungen
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13.1 – Termine und Niederschriften
Aufgrund der Terminfülle im Dezember wird der Wunsch geäußert, den Sitzungstermin des Schulverbandes frühzeitig per Mail bekanntzugeben.
Die Niederschrift sollte möglichst nach der Sitzung elektronisch versandt werden und zur nächsten Sitzung gemeinsam mit der Einladung und Tagesordnung in Papierform.
Auszug
zur Erledigung an:
|
BAD
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zur Kenntnis an:
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Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt Schulverbandsvorsteher Andreas Deidert um 21:45 Uhr die öffentliche Sitzung der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Förderzentrum Südtondern, bedankt sich für die Teilnahme und wünscht allen Anwesenden eine ruhige und besinnliche Weihnachtszeit.
Die Zuhörer*innen verlassen den Sitzungsraum.
gez. Andreas Deidert gez. Frerk Matthiesen
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Schulverbandsvorsteher Schriftführer
Dokumente:
Niederschrift zur 3 Sitzung des Schulverbandes Foe (PDF, 288 kB)