Zuschüsse für die Ausbildung an der Trainerakademie Köln des Deutschen Olympischen Sportbundes beantragen
[Nr.99148139017000 ]
Der Bund unterstützt Spitzensportverbände bei der Ausbildung von hochqualifiziertem Trainingspersonal für den Leistungssport, indem er einen Teil der Ausbildungskosten übernimmt.
Dies gilt für Bundessportfachverband, die eine der folgenden Sportarten vertreten:
- eine olympische Sommersportart,
- eine vorübergehend olympische Sommersportart oder
- eine olympische Wintersportart oder
- eine nichtolympische Sportart
Ihr Bundessportfachverband kann 2 Arten von Zuwendungen beantragen. Beide müssen Sie nicht zurückzahlen:
- einen Zuschuss zur Betriebskostenumlage für die Teilnehmenden, die anteilig den laufenden Geschäftsbetrieb der Trainerakademie Köln finanziert, sowie
- einen zweckgebundenen Zuschuss zu den Studienplatzkosten pro Person und Studiengang, der sich am individuellen Ausbildungsbedarf des jeweiligen Bundessportfachverbands orientiert
Der anteilige Zuschuss zur Betriebskostenumlage kann bis zu 60 Prozent der Personal-, Sach- und Beschaffungsausgaben der Trainerakademie Köln abdecken, sofern die übrige Finanzierung der Trainerakademie Köln gesichert ist.
Der zweckgebundene Zuschuss zu den Studienplatzkosten orientiert sich am zukünftigen Einsatzbereich der Teilnehmenden sowie an der finanziellen Leistungsfähigkeit Ihres Bundessportfachverbands. Der Zuschuss ist wie folgt gestaffelt:
- 100 Prozent der Ausbildungskosten für haupt- und nebenamtliche Bundestrainerinnen und -trainer. Das sind insbesondere Cheftrainerinnen und -trainer, Disziplintrainerinnen und -trainer, Nachwuchstrainerinnen und -trainer, sowie Bundesstützpunkt-Trainerinnen und -Trainer mit Bundesaufgaben.
- 75 Prozent der Ausbildungskosten für mischfinanzierte und nebenamtliche Trainerinnen und Trainer, die für ihren jeweiligen Bundessportfachverband an Bundesstützpunkten tätig werden sollen,
- 50 Prozent der Ausbildungskosten für Trainerinnen und Trainer an der Nahtstelle von Bundes- und Landesaufgaben, wie etwa Trainerinnen und Trainer an Landes- oder Nachwuchsstützpunkten, Landestrainerinnen und -trainer oder Vereinstrainerinnen und -trainer, die Athleten eines Bundeskaders betreuen.
Erhält Ihr Bundessportfachverband zum Zeitpunkt der Antragstellung in mindestens einem der folgenden 3 Bereiche bereits eine Zuwendung, können Sie die Hälfte des gestaffelten Studienkostenzuschusses bekommen. Dabei ist es unerheblich, wie hoch die Förderung für diese Bereiche in Ihrem konkreten Fall ausfällt:
- Jahresplanung oder Durchführung von Sportgroßveranstaltungen im Inland,
- Olympiastützpunkte oder Bundesleistungszentren (mittelbar) oder
- Leistungssportpersonal
Erhält Ihr Bundessportfachverband in allen 3 Bereichen eine Zuwendung, können Sie die oben angegebenen Fördersätze in vollem Umfang bekommen.
Verfahrensablauf
Je nachdem, welchen Zuschuss Sie beantragen möchten, variiert das Antragsverfahren.
Zuschuss zu den Studienkosten:
Die Trainerakademie Köln teilt dem Bundesverwaltungsamt (BVA) mit, dass
- Sie beabsichtigen, Studierende an die Trainerakademie zu entsenden und
- dass dies nach der Entscheidung der Zulassungskommission befürwortet wird.
Das BVA kontaktiert Ihren Spitzensportverband daraufhin und fordert Sie dazu auf, einen Antrag zu stellen.
Zuschuss zur Betriebskostenumlage:
Jeweils zum Ende eines Studienjahres erstellt die Trainerakademie für jeden Spitzensportverband eine Rechnung über die Betriebskostenumlage. Sie können die beiden Zuschüsse dann im Online-Verfahren oder schriftlich beantragen.
Online-Verfahren:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und wählen Sie aus, ob Sie einen Antrag auf Zuschuss zu den Betriebskosten oder zu den Ausbildungskosten stellen möchten.
-
Füllen Sie das entsprechende Antragsformular elektronisch aus. Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Hinweis: Für die Online-Antragstellung benötigen Sie ein elektronisches Identifizierungsmittel, zum Beispiel die Online-Funktion Ihres Personalausweises oder ein ELSTER-Zertifikat.
- Laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Das Bundesverwaltungsamt prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen noch fehlender Unterlagen bei Ihnen.
- Sollten Sie keinen Widerspruch einlegen wollen, schicken Sie die unterschriebene Rechtsbehelfsverzichtserklärung an das BVA. Der Bescheid wird damit schneller rechtskräftig. Damit wird gegebenenfalls auch eine frühere Mittelauszahlung möglich.
- Das BVA zahlt die bewilligten Mittel an Sie aus.
Schriftlicher Antrag:
-
Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite des BVA herunter. Sie können das Formular wahlweise
- am Bildschirm ausfüllen
- oder es herunterladen, ausdrucken und dann ausfüllen.
- Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
- Senden Sie das Formular mit allen notwendigen Unterlagen an das BVA.
- Die übrigen Verfahrensschritte entsprechen dem Online-Antragsverfahren.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ihr Bundessportfachverband muss einer der Spitzensportverbände sein, die eine olympische oder eine vorübergehend olympische Sommersportart oder eine olympische Wintersportart oder eine nichtolympische Sportart vertreten.
- Ihr Bundessportfachverband muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits anderweitig durch den Bund gefördert sein. Ist dies nicht der Fall, kann Ihr Bundessportfachverband auch keine Zuwendung für die Trainerakademie erhalten.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Spitzensportverbände, die keine olympische Disziplin vertreten
- einzelne Sportvereine
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den Zuschuss zur Betriebskostenumlage:
- Rechnung der Trainerakademie Köln
- Zahlungsbeleg
Für den Zuschuss zu den Studienplatzkosten:
- Entscheidung der Zulassungskommission
Für den Verwendungsnachweis zum Ausbildungskostenzuschuss:
- Sachlicher Bericht
- Rechnungen der Trainerakademie Köln
- Zahlungsbeleg
- Studienbescheinigungen
- Vertragliche Unterlagen
Welche Gebühren fallen an?
Ihnen entstehen keine Kosten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Zuschuss zu den Ausbildungskosten:
- Sie sollten den Zuschuss bis zum 31. August eines Kalenderjahres beantragen.
Zuschuss zur Betriebskostenumlage:
- Sie müssen den Zuschuss beantragen, sobald Sie die Rechnung der Trainerakademie über die Betriebskostenumlage für das folgende Haushaltsjahr erhalten haben.
Verwendungsnachweis:
- Sie müssen die Verwendung der Zuwendung innerhalb von 6 Monaten nach dem Ende der Trainer-Ausbildung – oder nach Ablauf des Monats, der auf den Bewilligungszeitraum folgt – beim Bundesverwaltungsamt nachweisen.
Bearbeitungsdauer
Sowohl Ihr Antrag für den Zuschuss zur Betriebskostenumlage als auch Ihr Antrag für den Zuschuss zu den Studienkosten wird in der Regel innerhalb von 4 bis 6 Wochen bearbeitet.
Rechtsgrundlage
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Verwaltungsvorschrift 3.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) - Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nr. 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)
- Artikel 5.2.4 Absatz a) der Richtlinien des Bundesministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Sportakademien sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports (Förderrichtlinien Akademien/ Maßnahmen - FR AM)
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid Ihres Antrags können Sie innerhalb von 1 Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesverwaltungsamt Köln erheben.
Anträge / Formulare
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Vertrauensniveau: substanziell
Urheber
- Zuwendung für die Trainerakademie Bewilligung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat