Wahlen
[Nr.99128001000000 ]
Ansprechpartner für das Thema Wahlen sind die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Kreise. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Alternativ können Sie per Briefwahl wählen. In diesem Fall müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle.
Eine andere Person kann mit Ihrer schriftlichen Bevollmächtigung den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines für Sie stellen beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Wahlunterlagen in Empfang nehmen.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gemeindebehörde).
Was sollte ich noch wissen?
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
Europawahlordnung (EuWO)
Bundeswahlordnung (BWO)