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Vertretungsberechtigte Personen, Kontaktpersonen und Personendaten im Akkreditierungsverfahren ändern oder hinzufügen
[Nr.99050138058000 ]

Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) ist dafür zuständig, Konformitätsbewertungsstellen zu überprüfen und zu beurteilen.

Wenn Sie sich in einem laufenden Akkreditierungsverfahren befinden, haben Sie die Möglichkeit, bereits erfasste akkreditierungsrelevante Stammdaten Ihrer Organisation zu ändern.

Dies können die Stammdaten der vertretungsberechtigten Personen und deren Kontaktdaten wie zum Beispiel E-Mail-Adressen oder Telefonnummern sein.

Ebenso können Sie die Daten der Kontaktperson für Planung und Durchführung sowie von weiteren Kontaktpersonen im jeweiligen Akkreditierungsverfahren ändern.

Verfahrensablauf

Sie können bereits erfasste akkreditierungsrelevante Stammdaten Ihrer Organisation per E-Mail oder online ändern.

Online-Änderung:

  • Rufen Sie das Akkreditierungsportal der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS-PORT) auf.
  • Sie sind im DAkkS-PORT registriert und eingeloggt und haben Zugriff auf die hinterlegten Daten.
  • Sie können die entsprechenden Angaben im Portal anpassen.
  • Nachweise zur Anpassung, zum Beispiel ein Handelsregisterauszug, laden Sie im Portal hoch.
  • Die Änderung wird direkt im System verarbeitet. Sie erhalten online die Bestätigung der Änderungsmitteilung.

Änderung per E-Mail:

  • Sie senden die Änderungsmeldung per E-Mail an die DAkkS.
  • Wenn die Daten eingepflegt wurden, werden Sie informiert.

Voraussetzungen

Sie befinden sich in einem laufenden Akkreditierungsverfahren bei der DAkkS.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Änderungsmeldung
  • Nachweis über die Vertretungsberechtigung für die Organisation, zum Beispiel Auszug aus dem Handelsregister oder Vollmacht
    • mögliche Formate: Excel, Word, PDF, Bildformate wie JPEG und PNG

Welche Gebühren fallen an?

Die Änderung von Stammdaten auf Veranlassung der akkreditierten Stelle ist eine gebührenpflichtige Leistung im Rahmen der Akkreditierung. Die Kosten werden nach Abschluss des entsprechenden Verfahrens auf Grundlage des tatsächlich angefallenen Aufwandes in Zeitstunden berechnet. Es gelten die Tarifstellen 7.1 und 7.2 der Gebührenordnung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)