Verlorene oder vermisste Gegenstände melden
Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, können Sie diesen bei der örtlichen Fundbehörde melden und nachfragen, ob dieser dort abgegeben wurde. In dieser zentralen Stelle verwahrt die Stadt oder Gemeinde alle Sachen, die von den Verkehrsbetrieben, Polizeidienststellen, Hotels, Bürgerinnen und Bürgern, Behörden, Kultureinrichtungen oder Kaufhäusern abgegeben wurden.
Wenn Sie das Fundbüro über den Verlust Ihres Gegenstandes informiert haben, werden Sie benachrichtigt, sobald der Gegenstand dort abgegeben wurde. Bitte beachten Sie, dass es ein wenig dauern kann, bis Fundsachen abgegeben werden. Zusätzlich werden Fundsachen häufig auch zur Polizei gebracht. Bitte fragen Sie auch dort nach.
Verfahrensablauf
Grundsätzlich müssen Sie gegenüber dem Fundbehörde einen Eigentumsnachweis vorlegen (Beschreibung des Gegenstandes, Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Verlustes, Kaufbeleg, Quittungen etc.).
- Bei Mobiltelefonen/Smartphones wird meist die IMEI-Nr. oder die Nummer der SIM-Karte als Eigentumsnachweis akzeptiert.
- Bei anderen Geräten ist die Seriennummer und bei Fahrrädern die Rahmennummer ausreichend.
An wen muss ich mich wenden?
Örtliche Fundbehörde
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personaldokumente
- Eigentumsnachweis
- Beschreibung des Gegenstands
- Im Versicherungsfall: Vordruck der Versicherung
- Bei Diebstahl: Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei
Welche Gebühren fallen an?
- Auskunft: kostenlos
- Herausgabe von Fundsachen oder Negativbescheinigungen: Verwaltungsgebühr in unterschiedlicher Höhe
Welche Fristen muss ich beachten?
Aufbewahrungsfrist für Fundsachen: sechs Monate ab dem Tag der Fundanzeige; Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein