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Personalausweis für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
[Nr.99008001012009 ]
Vor Vollendung des 16. Lebensjahres eines Kindes können sorgeberechtigte Personen einen Personalausweis alternativ zum Kinderreisepass oder Reisepass für das Kind beantragen.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Die Bearbeitungsdauer (einschließlich Herstellung durch die Bundesdruckerei GmbH) beträgt rund 4 Wochen.
- Personalausweise für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren werden für eine Gültigkeit von sechs Jahren ausgestellt.
Rechtsgrundlage
- Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG),
- Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgebührenverordnung - PAuswGebV).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Personalausweisverordnung entspricht (biometrisches Lichtbild),
- Geburtsurkunde,
- sofern vorhanden, den alten Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass,
- Personalausweis oder Reisepass beider Eltern.
Welche Gebühren fallen an?
22,80 Euro.