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Luftverkehr
[Nr.99080004000000 ]
Die Luftsicherheitsbehörde beziehungsweise Luftfahrtbehörde sorgt für die Sicherheit auf den Flughäfen und ist verantwortlich für die Vergabe von Erlaubnissen und Ausnahmen für den Flugbetrieb.
So erhalten Sie bei der Schleswig-Holsteinischen Luftfahrtsbehörde:
- Lizenzen für Luftfahrzeugführer wie die Privatpilotlizenz für Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge, Freiballone oder
- die Berechtigung zum Betrieb von Flugmodellen und
- sonstige Berechtigungen,
- Erlaubnisse für den Flugbetrieb wie auch
- luftrechtliche Ausnahmen und
- die Zuverlässigkeitsüberprüfungen.
An wen muss ich mich wenden?
An den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein als Luftsicherheits- und Luftfahrtbehörde.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zum Luftverkehr finden Sie auf den Internetseiten
- des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT),
- des Landesbetriebs für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein,
- des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie
- beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA).