Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Internationalen Führerschein beantragen
[Nr.99108062012000 ]

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
  • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
  • gültiger Führerschein
  • ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto, das auf Fotopapier ausgedruckt ist (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

Kosten

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal