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Informationen über ein Kulturdenkmal erhalten
[Nr.99033003109000 ]

Kulturdenkmale sind gesetzlich geschützt und werden in der Denkmalliste geführt. Wenn ein Objekt als Kulturdenkmal erkannt und in die Denkmalliste eingetragen wird, werden die Eigentümerinnen oder Eigentümer darüber benachrichtigt. Die Denkmalliste wird regelmäßig überprüft, ergänzt und aktualisiert.

Die Denkmalliste beinhaltet Informationen zu den Denkmalwerten.

Verfahrensablauf

  • Sie wenden sich an das Landesamt für Denkmalpflege – telefonisch, per Post, per E-Mail oder persönlich. Bitte erscheinen Sie nur persönlich im Amt, wenn es unbedingt notwendig ist und nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung oder Terminvereinbarung.
  • Sie schildern Ihr Interesse an Informationen zu einem konkreten Objekt.
  • Die Behörde informiert Sie über den Denkmalstatus und gegebenenfalls damit verbundene rechtliche Rahmenbedingungen.
  • Bei Bedarf können Sie um weiterführende Kontakte bitten. Alternativ besuchen Sie unsere Internetseite und suchen dort direkt in unserer Denkmaldatenbank oder Denkmalkarte nach dem konkreten Objekt.

An wen muss ich mich wenden?

Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein

Voraussetzungen

Keine

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Es besteht die Möglichkeit einer Feststellungsklage in Bezug auf den Denkmalstatus.