Gebühren bei einer Auslandsadoption bezahlen
[Nr.99013025111000 ]
Es gibt Gebühren für die Durchführung einer Eignungsprüfung durch eine staatliche Adoptionsvermittlungsstelle und für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens. Die Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes informiert über die Höhe der Kosten und begleitet den Prozess.
Im Rahmen der Adoption eines Kindes aus dem Ausland entstehen weitere Kosten. Dabei handelt es sich um Kosten für Flüge, Unterkünfte, Beglaubigungen, Übersetzungen von Urkunden und Eignungsberichten sowie für den Dokumentenversand.
An wen muss ich mich wenden?
Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (GZA) in Hamburg.
Zuständige Stelle
Eine Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport Bremen
Fachlich freigegeben am
Gebühren
- Gebühr: 1300,00 Euro
Für eine Eignungsprüfung nach § 7b Absatz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes. - Gebühr: 1200,00 Euro
Für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens einschließlich einer länderspezifischen Eignungsprüfung nach § 7c Absatz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes.