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Frequenzen für Bodenfunkstellen des Flug- und Flugnavigationsfunks beantragen
[Nr.99109072001013 ]

Zur Kommunikation und Navigation in der Luftfahrt werden Frequenzen des Flug- und Flugnavigationsfunks genutzt. Für die Teilnahme am Flug- und Flugnavigationsfunk ist für jede Funkstelle am Boden, die Sie betreiben möchten, eine Frequenzzuteilung erforderlich. Diese beantragen Sie bei der Bundesnetzagentur (BNetzA).

Im Antragsformular wählen Sie aus, ob Sie einen

  • Neuantrag oder
  • Änderungsantrag stellen.

Einen Änderungsantrag stellen Sie, wenn Sie Änderungen an der Funkausrüstung Ihrer Funkstelle vornehmen oder sich Ihre persönlichen Daten geändert haben. Die BNetzA teilt Ihnen Frequenzen für den Flug- und Flugnavigationsfunk für maximal 10 Jahre zu. Danach müssen Sie die Zuteilung neu beantragen.

Verfahrensablauf

Sie können die Frequenzzuteilung für den mobilen Flug- und Flugnavigationsfunk online, per E-Mail oder per Post beantragen.

Frequenzzuteilung online beantragen:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal  auf.
  • Sie benötigen Benutzername und Passwort, um sich anzumelden.
  • Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben.
  • Senden Sie den Antrag online  ab.
  • Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen fehlender Angaben bei Ihnen.
  • Nach erfolgreicher Prüfung stellt Ihnen die Bundesnetzagentur über Ihre BundID
    • die Zuteilungsurkunde und
    • den Gebührenbescheid zum Download bereit.
  • Auf Wunsch sendet Ihnen die Bundesnetzagentur die Dokumente per Post.
  • Sie zahlen die Zuteilungsgebühr.

Frequenzzuteilung per E-Mail oder per Post beantragen:

  • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der Bundesnetzagentur herunter.
  • Sie können das Formular
    • am Bildschirm ausfüllen und als PDF-Datei speichern
    • oder es herunterladen, ausdrucken und dann ausfüllen.
  • Senden Sie das Formular per E-Mail oder per Post an die Bundesnetzagentur.
  • Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen fehlender Angaben bei Ihnen.
  • Die Bundesnetzagentur sendet Ihnen per Post
    • die Zuteilungsurkunde und
    • den Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Zuteilungsgebühr.

Voraussetzungen

  • Die Frequenzverordnung enthält die Zuweisung für den Funkdienst.
  • Die Frequenzen sind im Frequenzplan ausgewiesen.
  • Die nationale und gegebenenfalls erforderliche internationale Frequenzkoordinierung für die Funkstelle kann erfolgreich abgeschlossen werden.
  • Eine effiziente und störungsfreie Frequenznutzung ist sichergestellt.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr für die Frequenzzuteilung

  • Die Frequenzzuteilung, unter bestimmten Voraussetzungen auch deren Ablehnung, ist gebührenpflichtig.
  • Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Besonderen Gebührenverordnung der Bundesnetzagentur für Frequenzzuteilungen.

Jahresbeitrag für die Frequenzzuteilung

  • Als Inhaberin oder Inhaber einer Frequenzzuteilung zahlen Sie zusätzlich zur Gebühr für die Frequenzzuteilung jährliche Beiträge.
  • Deren Höhe bemisst sich nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung. Grundlage für die Ermittlung der Beitragssätze sind die tatsächlich entstandenen beitragsfähigen Aufwände und Kosten in einem Kalenderjahr. Diese können nur rückwirkend ermittelt werden. Eine Beitragsprognose ist nicht möglich.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 6 Wochen nach Vorliegen der nach dem Luftverkehrsrecht erforderlichen Entscheidungen des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und dem erfolgreichen Abschluss gegebenenfalls erforderlicher Koordinierungen mit anderen Funkdiensten. Sie sollten den Antrag daher mindestens 10  Wochen vor dem beabsichtigten Nutzungsbeginn stellen. 

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie Ihrem Bescheid entnehmen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

18.03.2024