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Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes
[Nr.99013036207000 ]
Bei Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Leistungen oder Zuschüsse.
Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.
An wen muss ich mich wenden?
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Zuständige Stelle
Das örtliche Jugendamt
Voraussetzungen
- Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen
Fachlich freigegeben am
22.05.2023