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Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten
[Nr.99065019022000 ]

Bei der Herstellung von Bauprodukten aus Stahl oder Aluminium sind bestimmte Qualitäts-anforderungen zu erfüllen.
Um die nach Bauproduktenverordnung geforderte CE-Kennzeichnung anzubringen und die damit verbundene Leistungserklärung abgeben zu können, muss der herstellende Betrieb gegenüber einer Zertifizierungstelle nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

An wen muss ich mich wenden?

  • Wenn Sie die Absicht haben Ihren Betrieb zertifizieren zu lassen, finden Sie eine Liste der  dazu berechtigten Zertifizierungsstellen im "Online Register EN 1090".
    Je nachdem, ob Sie ein WPK- Zertifikat (für die Herstellung) oder ein Schweiß- Zertifikat (für Baustellenarbeiten) benötigen, finden Sie unter dem Unterpunkt „Zertifizierungsstelle“  die Organisationen, bei denen Sie das Zertifikat erlangen können.
     
  • Wenn Sie einen Betrieb suchen, der Ihnen Bauprodukte herstellt (WPK-Zertifikat)  oder auf der Baustelle schweißen soll (Schweiß- Zertifikat), finden Sie diese ebenfalls im "Online Register EN 1090".
    Alle Betriebe, die nach EN 1090 zertifiziert sind, werden gemäß einer Absprache der Zertifizierungsstellen in einer Datenbank erfasst, die öffentlich zugänglich ist.
    Sie haben daher die Möglichkeit, über Suchmasken einen geeigneten Betrieb zu finden.
    Dazu müssen Sie zunächst das gewünschte Zertifikat auswählen, damit die Maske sich öffnet. Anschließend können Sie nach bestimmten Betrieben suchen, oder Sie erhalten alle Betriebe eines Ortes oder eines gewählten Umkreises angezeigt.

    Hilfreich für eine bessere oder schnellere Suche ist die Kenntnis darüber, in welche Ausführungsklasse Ihr Bauteil fällt, da der Betrieb passend zum Bauteil zertifiziert sein muss. Einen groben Überblick über die Einteilung der Bauteile in Klassen und viele weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des ZDH-ZERT, "Leitfaden DIN EN 1090".

Rechtsgrundlage

Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO).

Was sollte ich noch wissen?

Eine Zulassung im Bereich DIN 18800 Teil 7 Herstellerqualifikations- Klassen A-E  (kleiner und großer Eignungsnachweis) ist seit 2014 nicht mehr möglich, da die DIN-Norm in die Europäische Norm EN 1090 überführt wurde. Die letzen Zulassungen nach DIN 18800 Teil 7 laufen auf Grund der 3- jährigen Gültigkeit im Frühjahr 2017 aus.

Eine Bemessung des Bauteiles (Statik) darf künftig nicht mehr nach DIN 18800 Teil 1 erfolgen, sondern muss nach EN 1993, den sogenannten Eurocodes erfolgen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Betriebe, deren Zulassung nach DIN 18800 Teil 7 ausgelaufen ist oder in Kürze ausläuft, sollten sich rechtzeitig um eine Zertifizierung nach EN 1090 bemühen, da die Umstellung einige Zeit erfordert.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Da von Fall zu Fall unterschiedliche Unterlagen erforderlich sind, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab an die entsprechende Zertifizierungsstelle zu wenden.

Welche Gebühren fallen an?

Je nach gewünschter Ausführungsklasse, den zu verarbeitenden Werkstoffen und Zertifizierungsumfang sind die Gebühren unterschiedlich.
Die gewählte Zertifizierungsstelle wird Ihnen gerne ein Angebot erstellen.

Anträge / Formulare

Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Zertifizierungsstelle.