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Berufsausbildung: Förderung in der dualen Ausbildung
[Nr.99065007027000 ]

Das Landesprogramm Arbeit für die Jahre 2014 bis 2020 setzt auf die Sicherung und Gewinnung von Fachkräften, die Unterstützung bei der Integration von Menschen in den ersten Arbeitsmarkt und die Förderung des Potentials junger Menschen. Schleswig-Holstein fördert damit auch die berufliche Bildung unter anderem mit folgenden Schwerpunkten:

  • LPA C3: „Förderung der Regionalen Ausbildungsbetreuung“

Die Regionale Ausbildungsbetreuung, welche der Einrichtung und dem Erhalt von Ausbildungsplätzen sowie der Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen dient, steht in neun landesweiten Beratungsregionen für Beratung und Betreuung junger Menschen zur Verfügung. Ziel ist es, Ausbildungsabbrüche zu verhindern, beziehungsweise nach einem bereits erfolgten Abbruch die Reintegration in den Ausbildungsmarkt zu unterstützen. Gefördert werden gemeinnützige Institutionen, eingetragene Vereine und andere juristische Personen des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts, die über langjährige spezifische Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Förderung und Betreuung junger Menschen während der Erstausbildung verfügen und auf eine neutrale sowie fachkundige Beratungsarbeit verweisen können. Durch die Förderung der Regionalen Ausbildungsbetreuung zur Beratung und Betreuung benachteiligter Jugendlicher während der Ausbildung sollen Konflikte, die in der Ausbildung entstehen, gelöst werden. Auf diesem Wege solle es gelingen, Betriebsinhaberinnen/Betriebsinhaber und Jugendliche in persönlichen Gesprächen zu überzeugen, die Ausbildung fortzusetzen und die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe zu erhalten.

  • LPA C5: „Förderung der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im Handwerk - ÜLU“

Viele der kleinen Handwerksbetriebe in Schleswig-Holstein sind nicht in der Lage, die erforderliche Bandbreite der Ausbildung abzudecken und könnten damit keine Ausbildungsplätze einrichten. Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) ergänzt daher die betriebliche Ausbildung dort, wo die geforderten Kenntnisse und Fertigkeiten am Ausbildungsort nicht oder nicht im vollen Umfang vermittelt werden können. Die jeweils ein- bis zweiwöchigen Lehrgänge finden in den Berufsbildungsstätten der Handwerkskammern oder der Kreishandwerkerschaften statt und werden sowohl in den Grund- als auch in den Fachstufen angeboten.
Die ÜLU ist eine der elementaren Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung im Handwerk in Schleswig-Holstein. Ziel ist, dass pro Jahr mindestens 5.300 Jugendliche an den überbetrieblichen Lehrgängen teilnehmen.

An wen muss ich mich wenden?

  • An die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB) - Kontaktübersicht,
  • an die Regionale Ausbildungsbetreuung in Schleswig-Holstein oder
  • an die Handwerkskammern (HWK) in Lübeck und Flensburg.

Welche Fristen muss ich beachten?

Für die Projekte im Rahmen von LPA C3 und LPA C5 sind die Ausschreibungsfristen für die laufende Förderperiode bereits abgelaufen;
die Regionale Ausbildungsbetreuung wird zunächst bis zum 31. Dezember 2017 gefördert, die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung bis zum 31. Dezember 2015.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen (Rahmenrichtlinie Prioritätsachse C).

Was sollte ich noch wissen?

Detaillierte Informationen zu den Förderprogrammen des Landesprogramms Arbeit erhalten Sie auf den Internetseiten der Investitionsbank Schleswig-Holsteins (IB) sowie auf dem Bildungsportal Schleswig-Holstein.

Schleswig-Holstein fördert auch die Integration von jungen Migrantinnen und Migranten in den Ausbildungsmarkt, z.B. durch das Projekt „Ausbildung und Integration von Migranten – AIM“.Das Beratungsangebot ist kostenlos und unabhängig und steht Schülerinnen und Schülern, Auszubildenden oder Ausbildungsplatzsuchenden offen. Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Türkischen Gemeinde in Schleswig-Holstein e.V.

Darüber hinaus werden zwei Projekte zur „Assistierten Ausbildung“ gefördert. Sie richten sich an Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren, die aufgrund ihres Leistungsvermögens und / oder ihres bisher gezeigten Verhaltens den Einstieg in die duale Ausbildung nicht geschafft haben, sowie Jugendliche mit Hauptschulabschluss am Übergang von der Schule in den Beruf, die auf den ersten Blick nicht das Leistungsvermögen aufweisen, wie vergleichbare Bewerberinnen / Bewerber mit besseren Schulabschlüssen und Lebensläufen.  Ebenfalls angesprochen werden kleine und mittlere Unternehmen, die aus Sorge vor „schwierigen“ Ausbildungsverläufen nicht (mehr) ausbilden.

Zielsetzung der Projekte ist die Integration von Schülerinnen und Schülern mit Hauptschulabschluss in betriebliche duale Ausbildungsverhältnisse.

Welche Gebühren fallen an?

Keine