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Was erledige ich wo?

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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen
[Nr.99010019001016 ]

Zuständige Stelle

Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
  • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

Was sollte ich noch wissen?

  • Das Verfahren in der Ausländerbehörde wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt.

Gebühren

  • Gebühr: 100,00 Euro
    Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung.
  • Gebühr: 50,00 Euro
    Diese Gebühr gilt, wenn Sie minderjährig sind.