Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation als Laufbahnbefähigung für eine Tätigkeit als Landesbeamtin oder Landesbeamter beantragen
[Nr.99150112016000 ]
Unterscheidet sich Ihre Berufsqualifikation, die Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat, EWR-Vertragsstaat oder einem durch Abkommen gleichgestellten Staat erworben haben, nicht wesentlich von der Qualifikation des erforderlichen Berufsweges der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein, so können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation als Laufbahnbefähigung anerkennen lassen und entsprechend beantragen.
Die Prüfung kann in den nachfolgenden Fachrichtungen erfolgen
- Agrar- und umweltbezogene Dienste
- Allgemeine Dienste
- Polizei
- Feuerwehr
- Bildung
- Gesundheits- und soziale Dienste
- Justiz
- Technische Dienste
- Steuerverwaltung
- Wissenschaftliche Dienste
Hinweis: In nicht reglementierten Berufen ist eine Anerkennung keine zwingende Voraussetzung für die Berufsausübung. In diesen Berufen können Sie sich direkt auf dem Arbeitsmarkt bewerben und arbeiten.
Verfahrensablauf
Sie stellen einen Antrag auf Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation als Laufbahnbefähigung. Nutzen Sie hierfür am besten den Online-Antrag des einheitlichen Ansprechpartners. Alternativ können Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen auch schriftlich, oder persönlich einreichen.
Sobald Ihre Antragsunterlagen vollständig vorliegen, nimmt die zuständige Stelle die Prüfung vor, gegebenenfalls fordert sie weitere Unterlagen an.
Die Prüfung erfolgt nach festgelegten formalen Kriterien (vor allem Inhalt und Dauer der Ausbildung). Ihre Berufserfahrung wird ebenso berücksichtigt wie weitere einschlägige Qualifikationen (vor allem Fort- und Weiterbildungen).
Sie erhalten über das Ergebnis der Prüfung einen schriftlichen Bescheid. Werden wesentliche Unterschiede in der Berufsqualifikation festgestellt, enthält dieser Bescheid auch Informationen darüber, worin diese Unterschiede bestehen und wie Sie diese ausgleichen können.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an den einheitlichen Ansprechpartner.
Voraussetzungen
Die Zugangsvoraussetzungen sind abhängig von der gewählten Laufbahn.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Dem Antrag sind Bescheinigungen über die Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungsstaat im Original oder als beglaubigte Kopie beizufügen. Dies können sein:
- erworbenen Ausbildungsnachweise
- Bescheinigungen über Dauer und Art bisher ausgeübter für die Laufbahn relevanter beruflicher Tätigkeiten
- eine Bescheinigung des Heimat- oder Herkunftsstaates, aus der hervorgeht, zu welcher Berufsausübung die Ausbildungsnachweise berechtigen
- Nachweise, aus denen die Ausbildungs- oder Studieninhalte und die Ausbildungsdauer für die Berufsqualifikation hervorgehen
- Ggf. Erklärung, welche Tätigkeit auf Grundlage der Ausbildungsnachweise in der öffentlichen Verwaltung angestrebt wird
- Ggf. Erklärung, ob die Anerkennung zu einem früheren Zeitpunkt abgelehnt worden ist
- Ggf. Erklärung, für welche Laufbahn die Anerkennung beantragt wird
Sie sind verpflichtet, alle für die Ermittlung der Gleichwertigkeit notwendigen Unterlagen vorzulegen sowie alle dazu erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
Die zuständige Stelle muss innerhalb von drei Monaten über die Gleichwertigkeit entscheiden. Die Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen.
Rechtsgrundlage
Landesbeamtengesetz und Laufbahnverordnung des jeweiligen Bundeslandes; Handlungsgrundlagen werden durch Länder ergänzt
Landesbeamtengesetz und Laufbahnverordnung des jeweiligen Bundeslandes; Handlungsgrundlagen werden durch Länder ergänzt
Rechtsbehelf
Sie können Widerspruch einlegen.
Anträge / Formulare
Sie können die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation als Laufbahnbefähigung mittels Online-Antrag über die einheitlichen Ansprechpartner beantragen.