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Abfallerzeugernummer beantragen
[Nr.99001010000000 ]

Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.

Wenn Sie im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall zu entsorgen haben, benötigen Sie dafür eine Abfallerzeugernummer.

Die Abfallerzeugernummer

  • ist eine neunstellige Identifikationsnummer, die Sie als Abfallerzeuger beziehungsweise als Abfallbesitzer brauchen, um bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können,
  • kennzeichnet den Ort, an dem der Abfall entsteht oder anfällt,
  • ist unter anderem notwendig, um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen nachweisen zu können.

Eine Abfallerzeugernummer brauchen Sie für Entsorgungsnacheise und Begleitscheine. Außerdem benötigen Sie die Nummer für die Eintragung in den sogenannten Übernahmeschein, wenn Abfälle mit einem Sammelentsorgungsnachweis abgeholt und entsorgt werden. Hierfür sind maximal 20 Tonnen pro Kalenderjahr, Anfallstelle und Abfallschlüssel zulässig.

Wenn Sie mehrere Betriebsstätten haben, an denen gefährlicher Abfall anfällt, müssen Sie für jeden Standort eine eigene Abfallerzeugernummer beantragen.

Hinweise:

  • Im Fall eines Umzugs wird die bisherige Erzeugernummer ungültig. Bitte beantragen Sie für den neuen Standort eine neue Abfallerzeugernummer.
  • Im Fall einer Namensänderung des Unternehmens bleibt die bisherige Erzeugernummer bestehen, wenn keine Änderung der rechtlichen Identität damit einhergeht.

Welche Fristen muss ich beachten?

Behördliche Betriebsnummern sind in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen anzugeben. Diese Formulare sind vor dem Beginn der Entsorgung der Abfälle auszufüllen.

Rechtsgrundlage

Bearbeitungsdauer

Variabel je nach zuständiger Behörde

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Fachlich freigegeben am

12.09.2022

Gebühren

  • Gebühr: 60,00 - 2500,00 Euro
    Es fällt eine Gebühr in Höhe von 60 € bis 2500€ gemäß § 11 Abs. 1 Verwaltungskostengesetz Schleswig-Holstein (VwKostG SH) in Verbindung mit dem allgemeinem Gebührentarif der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (VerwGebVO), Tarifstelle 1.9.9 an, sofern die Erteilung der Kenn- und Freistellungsnummern nicht im Zusammenhang mit einer anderen gebührenpflichtigen Amtshandlung erfolgt. Für die Vergabe von gewerblichen Abfallerzeugernummern durch das LLUR entstehen keine Gebühren.

Verfahrensablauf

  • Die Abfallerzeugernummer können Sie bei den meisten zuständigen Behörden über den Online-Dienst beantragen.
    • Einige Behörden sehen andere Wege der Beantragung vor.
  • Die zuständige Behörde prüft zunächst, ob die Angaben vollständig und plausibel sind und ob die erforderlichen Unterlagen beigefügt wurden.
    • Gegebenenfalls fordert sie Angaben und Unterlagen nach.
  • Sind die Angaben und Unterlagen vollständig und plausibel, vergibt die Behörde eine Betriebsnummer und teilt Ihnen diese mit.

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige untere Abfallentsorgungsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.

Bei Anlagen, die gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt oder angemeldet sein müssen, wenden sich Unternehmen an das Landesamt für Umwelt.

Voraussetzungen

Keine

Welche Unterlagen werden benötigt?

Gewerbeanmeldung oder Handelsregister-Auszug (Kopie)